20.01.2022, 20:23
(20.01.2022, 12:17)Gast schrieb:(20.01.2022, 10:54)Gast schrieb: Moin,
nach dem Durchsehen der meisten Fundstellen sind mir einige Fehler aufgefallen.
Dennoch vielen Dank für die Liste!
§ 3, Rn. 55 - Def. "Anscheinsgefahr": Das ist nur schwerlich rauszulesen. Vielmehr wird die konkrete Gefahr definiert.
§ 40, Rn. 102 - Def. "Gefahr" Steht da nicht.
§ 40, Rn. 102 (unten in der Fußnote!) - Def. "Unzuverlässigkeit" i.S.v. § 35 GewO: Steht leider auch nicht da.
Beste Grüße
Du hast Recht, bin wohl beim Abtippen in der Zeile verrutscht.
Paragraph 40 VwVfg, Rn. 162 ist Gefahr und unten in der Fußnote dazu Unzuverlässigkeit.
Danke! Sorry für das Missverständnis
Stimmt leider auch nicht.
20.01.2022, 21:11
(20.01.2022, 20:23)Gastiiii schrieb:(20.01.2022, 12:17)Gast schrieb:(20.01.2022, 10:54)Gast schrieb: Moin,
nach dem Durchsehen der meisten Fundstellen sind mir einige Fehler aufgefallen.
Dennoch vielen Dank für die Liste!
§ 3, Rn. 55 - Def. "Anscheinsgefahr": Das ist nur schwerlich rauszulesen. Vielmehr wird die konkrete Gefahr definiert.
§ 40, Rn. 102 - Def. "Gefahr" Steht da nicht.
§ 40, Rn. 102 (unten in der Fußnote!) - Def. "Unzuverlässigkeit" i.S.v. § 35 GewO: Steht leider auch nicht da.
Beste Grüße
Du hast Recht, bin wohl beim Abtippen in der Zeile verrutscht.
Paragraph 40 VwVfg, Rn. 162 ist Gefahr und unten in der Fußnote dazu Unzuverlässigkeit.
Danke! Sorry für das Missverständnis
Stimmt leider auch nicht.
S. 985 im VwVfG Kommentar (22. Auflage, 2021)
(§ 40, Rn. 162) unter
IX. Entscheidungen mit prognostischem Charakter
1. Allgemeines zu Prognoseentscheidungen
Rn. 162:
[...] Entscheidungen mit prognostischem Charakter...
Eine Gefahr ist anzunehmen, wenn Umstände vorliegen die bei ungehindertem Ablauf mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Eintritt eines Schadens erwarten lassen.
...
Und unten bei Zitierung 371:
"So ist die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit anzunehmen, wenn der Gewerbetreibende nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr für die ordnungsgemäße Ausübung seines Gewerbes bietet."
04.06.2023, 17:24
(20.01.2022, 10:54)Gast schrieb: Moin,Also in § 3 Rn 55 steht die Anscheinsgefahr am Ende und davor die konkrete Gefahr. Ist sogar fett gedruckt
nach dem Durchsehen der meisten Fundstellen sind mir einige Fehler aufgefallen.
Dennoch vielen Dank für die Liste!
§ 3, Rn. 55 - Def. "Anscheinsgefahr": Das ist nur schwerlich rauszulesen. Vielmehr wird die konkrete Gefahr definiert.
§ 40, Rn. 102 - Def. "Gefahr" Steht da nicht.
§ 40, Rn. 102 (unten in der Fußnote!) - Def. "Unzuverlässigkeit" i.S.v. § 35 GewO: Steht leider auch nicht da.
Beste Grüße
08.06.2023, 08:21
Was für mich auch immer beruhigend war: die sehr brauchbare Kommentierung der ör Entschädigungsansprüche im Palandt/Grüneberg. Ich glaube, Vor § 903 oder § 906 BGB
12.12.2023, 17:08
Gerade entdeckt: § 113 VwGO, Rn. 44: Ausführungen zum maßgeblichen Zeitpunkt bei § 35 GewO.
19.12.2023, 18:49
Beliehener 40 Rn 14