02.11.2021, 17:47
(02.11.2021, 14:39)red60 schrieb:(02.11.2021, 13:45)Gast schrieb:(02.11.2021, 13:09)red60 schrieb: Liebe Leute,
heute wurde ich unter sofortiger Freistellung innerhalb der Probezeit gekündigt. Meine Kündigung hat aber nichts mit meinen Leistungen zu tun, auch wenn ich nur 2 mal a habe.
Ich hatte mich bei meinem obersten Vorgesetzten über meinen direkten Vorgesetzten beschwert, da ich sein Verhalten mir gegenüber aus diversen Gründen unpassend fand. Mein Vorgesetzter war nicht nur zu mir schlecht, sondern auch zu mehreren anderen Anwälten, die vor mir in der Kanzlei tätig waren und eigenständig gekündigt haben.
Zunächst hieß, dass man das gemeinsame Gespräch suchen werde. So ging ich davon aus, dass man nach einer Lösung suchen wird. Heute erhielt ich die Kündigung innerhalb der Probezeit.
Zur mir: Ich bin nunmehr seit 2,5 Jahren Rechtsanwalt. Dies war meine zweite Anstellung. Zuvor war ich ca. 2 Jahre in einer anderen Kanzlei und habe auch ein gutes Zeugnis. Hier werde ich noch ein Zeugnis erhalten, was wohl nicht so gut sein wird, so gehe ich zumindest davon aus.
Nun mein Anliegen: Habt Ihr selber damit Erfahrungen gemacht? Ich habe einfach Angst, dass mir das Probleme machen wird. Nicht nur, dass ich gerade sehr frustriert bin und den Schock noch nicht verdaut habe. Ich weiß gerade nicht weiter.
Ich hoffe, Ihr habe ein paar Tipps für mich. Wie soll ich damit umgehen? Ich habe einfach nur Bammel davor, dass mir das Probleme beim Job finden machen wird.
Danke für eure Antworten!
Eine unfreiwillige Kündigung ist immer ein Schlag in die Magengrube, der erstmal verdaut werden muss. Ich würde die Sache an deiner Stelle erstmal verdauen und die Formalien mit der Arbeitsagentur klären. Dann siehst Du in Ruhe weiter.
Entgegen meinem Vorredner würde ich die kurzzeitige Anstellung im Lebenslauf bei zukünftigen Bewerbungen nicht verschweigen. Ohne die Anstellung ist das Ausscheiden aus der Vorkanzlei kaum erklärbar. 5 Monate werden Personaler häufig schon als Lücke werten. Das heißt, da werden so oder so Nachfragen kommen.
Dann besser offen und ehrlich damit umgehen. "Hat mit dem Vorgesetzten menschlich leider nicht gepasst." Das entspricht schlicht der Wahrheit und ist für jeden nachvollziehbar.
Danke! Das hatte ich auch nicht vor, da ich es genau so wie du sehe. Nur macht mir das natürlich sorgen. Ich rechne mit einem schlechten Zeugnis, wobei man mir vorgeschlagen hat, hinsichtlich des letzten Satzes des Zeugnisses eine Formulierung vorzuschlagen hinsichtlich des Ausstieggrundes.
Rechnest du mit einem schlechten Zeugnis, weil du davon ausgehst, dass dich der Arbeitgeber zu Recht schlecht bewertet oder weil du denkst, dass er dir das Leben schwer machen will. Im letzten Fall würde ich mir überhaupt keine Gedanken machen, denn es steht dem AG zwar frei, dich ohne Sachgrund schlecht zu bewerten, umgekehrt steht es dir dann aber auch frei, diese Bewertung mit Erfolg anzugreifen. Erfahrungsgemäß lassen es die AG darauf aber gar nicht ankommen und man macht sich umsonst sorgen wegen des Zeugnisses; ein Vorgespräch hierzu - in dem man auch diplomatisch zu erkennen gibt - das man um die einschlägigen Vorschriften zur Zeugniserteilung weiß, macht aber in jedem Fall Sinn. Ansonsten gelten auch in der Probezeit die Vorschriften des AGG; nur, falls die Beschwerden über den direkten Vorgesetzten damit im Zusammenhang stehen sollte. Ansonsten gehe ich davon aus, dass man deine Frage auch mit einschlägigen Erfahrungen nicht individuell beantworten kann. Pauschal lässt sich aber sagen, dass die mit einer Kündigung in der Probezeit einhergehende Wirkung auf zukünftige AG davon abhängt, wie man sie verkauft.
02.11.2021, 17:57
(02.11.2021, 17:47)Andreas schrieb:(02.11.2021, 14:39)red60 schrieb:(02.11.2021, 13:45)Gast schrieb:(02.11.2021, 13:09)red60 schrieb: Liebe Leute,
heute wurde ich unter sofortiger Freistellung innerhalb der Probezeit gekündigt. Meine Kündigung hat aber nichts mit meinen Leistungen zu tun, auch wenn ich nur 2 mal a habe.
Ich hatte mich bei meinem obersten Vorgesetzten über meinen direkten Vorgesetzten beschwert, da ich sein Verhalten mir gegenüber aus diversen Gründen unpassend fand. Mein Vorgesetzter war nicht nur zu mir schlecht, sondern auch zu mehreren anderen Anwälten, die vor mir in der Kanzlei tätig waren und eigenständig gekündigt haben.
Zunächst hieß, dass man das gemeinsame Gespräch suchen werde. So ging ich davon aus, dass man nach einer Lösung suchen wird. Heute erhielt ich die Kündigung innerhalb der Probezeit.
Zur mir: Ich bin nunmehr seit 2,5 Jahren Rechtsanwalt. Dies war meine zweite Anstellung. Zuvor war ich ca. 2 Jahre in einer anderen Kanzlei und habe auch ein gutes Zeugnis. Hier werde ich noch ein Zeugnis erhalten, was wohl nicht so gut sein wird, so gehe ich zumindest davon aus.
Nun mein Anliegen: Habt Ihr selber damit Erfahrungen gemacht? Ich habe einfach Angst, dass mir das Probleme machen wird. Nicht nur, dass ich gerade sehr frustriert bin und den Schock noch nicht verdaut habe. Ich weiß gerade nicht weiter.
Ich hoffe, Ihr habe ein paar Tipps für mich. Wie soll ich damit umgehen? Ich habe einfach nur Bammel davor, dass mir das Probleme beim Job finden machen wird.
Danke für eure Antworten!
Eine unfreiwillige Kündigung ist immer ein Schlag in die Magengrube, der erstmal verdaut werden muss. Ich würde die Sache an deiner Stelle erstmal verdauen und die Formalien mit der Arbeitsagentur klären. Dann siehst Du in Ruhe weiter.
Entgegen meinem Vorredner würde ich die kurzzeitige Anstellung im Lebenslauf bei zukünftigen Bewerbungen nicht verschweigen. Ohne die Anstellung ist das Ausscheiden aus der Vorkanzlei kaum erklärbar. 5 Monate werden Personaler häufig schon als Lücke werten. Das heißt, da werden so oder so Nachfragen kommen.
Dann besser offen und ehrlich damit umgehen. "Hat mit dem Vorgesetzten menschlich leider nicht gepasst." Das entspricht schlicht der Wahrheit und ist für jeden nachvollziehbar.
Danke! Das hatte ich auch nicht vor, da ich es genau so wie du sehe. Nur macht mir das natürlich sorgen. Ich rechne mit einem schlechten Zeugnis, wobei man mir vorgeschlagen hat, hinsichtlich des letzten Satzes des Zeugnisses eine Formulierung vorzuschlagen hinsichtlich des Ausstieggrundes.
Rechnest du mit einem schlechten Zeugnis, weil du davon ausgehst, dass dich der Arbeitgeber zu Recht schlecht bewertet oder weil du denkst, dass er dir das Leben schwer machen will. Im letzten Fall würde ich mir überhaupt keine Gedanken machen, denn es steht dem AG zwar frei, dich ohne Sachgrund schlecht zu bewerten, umgekehrt steht es dir dann aber auch frei, diese Bewertung mit Erfolg anzugreifen. Erfahrungsgemäß lassen es die AG darauf aber gar nicht ankommen und man macht sich umsonst sorgen wegen des Zeugnisses; ein Vorgespräch hierzu - in dem man auch diplomatisch zu erkennen gibt - das man um die einschlägigen Vorschriften zur Zeugniserteilung weiß, macht aber in jedem Fall Sinn. Ansonsten gelten auch in der Probezeit die Vorschriften des AGG; nur, falls die Beschwerden über den direkten Vorgesetzten damit im Zusammenhang stehen sollte. Ansonsten gehe ich davon aus, dass man deine Frage auch mit einschlägigen Erfahrungen nicht individuell beantworten kann. Pauschal lässt sich aber sagen, dass die mit einer Kündigung in der Probezeit einhergehende Wirkung auf zukünftige AG davon abhängt, wie man sie verkauft.
Bei der Aushändigung der Kündigung sprach ich den AG auf das Zeugnis an und man teilte mit, dass man ein "vernünftiges Zeugnis" erteilen werde. Man wolle mir "ja keine großen Steine" in den Weg legen, hieß es. Vorher kündigte man mir aber auch nach meiner Beschwerde über den Vorgesetzten an, dass man das Gespräch zu dritt suchen werde. Was die Folge nun ist, sieht man ja. Daher meine Sorge.
02.11.2021, 19:47
Kündigungsschutzklage erheben und die negativen Seiten der Kanzlei in der Begründung der Klage mal schön dem dortigen ArbG offen legen. Dann zumindest auf ein gutes Zeugnis vergleichen und Tschüß.
02.11.2021, 19:58
02.11.2021, 20:26
(02.11.2021, 19:58)red60 schrieb:(02.11.2021, 19:47)Gast schrieb: Kündigungsschutzklage erheben und die negativen Seiten der Kanzlei in der Begründung der Klage mal schön dem dortigen ArbG offen legen. Dann zumindest auf ein gutes Zeugnis vergleichen und Tschüß.
In der Probezeit??
Klar geht das. Auch Kündigungen in der Probezeit können angegriffen werden.
02.11.2021, 20:32
(02.11.2021, 20:26)Gast schrieb:(02.11.2021, 19:58)red60 schrieb:(02.11.2021, 19:47)Gast schrieb: Kündigungsschutzklage erheben und die negativen Seiten der Kanzlei in der Begründung der Klage mal schön dem dortigen ArbG offen legen. Dann zumindest auf ein gutes Zeugnis vergleichen und Tschüß.
In der Probezeit??
Klar geht das. Auch Kündigungen in der Probezeit können angegriffen werden.
Schonmal 1 Abs. 1 KSchG gelesen?
02.11.2021, 20:41
(02.11.2021, 20:32)Satoshi schrieb:(02.11.2021, 20:26)Gast schrieb:(02.11.2021, 19:58)red60 schrieb:(02.11.2021, 19:47)Gast schrieb: Kündigungsschutzklage erheben und die negativen Seiten der Kanzlei in der Begründung der Klage mal schön dem dortigen ArbG offen legen. Dann zumindest auf ein gutes Zeugnis vergleichen und Tschüß.
In der Probezeit??
Klar geht das. Auch Kündigungen in der Probezeit können angegriffen werden.
Schonmal 1 Abs. 1 KSchG gelesen?
Ich gehe davon aus, dass du den Vorposter missverstehst. Begriffstechnisch kann man auch von Kündigungsschutzklage sprechen, wenn der besondere Kündigungsschutz aus § 1 KSchG nicht einschlägig ist, denn mit einer Klage gegen die Kündigung sucht man ja unabhängig von den Voraussetzungen, die der AG einhalten muss, Schutz gegen dessen Kündigung. Es gilt dann übrigens auch die Fiktionswirkung aus § 4, 7 KSchG, sprich man darf sich nicht zu viel Zeit lassen. Die Erfolgsaussichten stehen natürlich auf einem anderen Blatt; ggf. kann man sich damit aber ein wenig Verhandlungsspielraum verschaffen, indem man zum Beispiel statt einer AG-Kündigung einen Aufhebung aushandelt. Ob der damit einhergehende Stress Sinn macht ist wiederum eine andere Frage.
02.11.2021, 22:24
(02.11.2021, 20:41)Andreas schrieb:(02.11.2021, 20:32)Satoshi schrieb:(02.11.2021, 20:26)Gast schrieb:(02.11.2021, 19:58)red60 schrieb:(02.11.2021, 19:47)Gast schrieb: Kündigungsschutzklage erheben und die negativen Seiten der Kanzlei in der Begründung der Klage mal schön dem dortigen ArbG offen legen. Dann zumindest auf ein gutes Zeugnis vergleichen und Tschüß.
In der Probezeit??
Klar geht das. Auch Kündigungen in der Probezeit können angegriffen werden.
Schonmal 1 Abs. 1 KSchG gelesen?
Ich gehe davon aus, dass du den Vorposter missverstehst. Begriffstechnisch kann man auch von Kündigungsschutzklage sprechen, wenn der besondere Kündigungsschutz aus § 1 KSchG nicht einschlägig ist, denn mit einer Klage gegen die Kündigung sucht man ja unabhängig von den Voraussetzungen, die der AG einhalten muss, Schutz gegen dessen Kündigung. Es gilt dann übrigens auch die Fiktionswirkung aus § 4, 7 KSchG, sprich man darf sich nicht zu viel Zeit lassen. Die Erfolgsaussichten stehen natürlich auf einem anderen Blatt; ggf. kann man sich damit aber ein wenig Verhandlungsspielraum verschaffen, indem man zum Beispiel statt einer AG-Kündigung einen Aufhebung aushandelt. Ob der damit einhergehende Stress Sinn macht ist wiederum eine andere Frage.
Im Moment geht es mir nur noch im ein vernünftiges Zeugnis. Werde das ein paar Tage verdauen und dann etwas neues suchen.
03.11.2021, 18:34
Gibt es hier noch Leute mir Erfahrung?
03.11.2021, 20:49
Denkst du denn die jeweiligen Erfahrungen wären auf dich übertragbar?
Sieh es mal so: Probezeitkündigungen passieren. Wohl häufiger als man denkt. Wer spricht schon gerne darüber, wenn man betroffen ist.
Wir kennen allerdings noch nicht die Kategorie "Für immer arbeitslose Anwälte wg Probezeitkündigung". So ein Phänomen ist mir noch nicht untergekommen. Und ich verbringe hier viel zu viel Zeit.
Sieh es mal so: Probezeitkündigungen passieren. Wohl häufiger als man denkt. Wer spricht schon gerne darüber, wenn man betroffen ist.
Wir kennen allerdings noch nicht die Kategorie "Für immer arbeitslose Anwälte wg Probezeitkündigung". So ein Phänomen ist mir noch nicht untergekommen. Und ich verbringe hier viel zu viel Zeit.