08.07.2021, 20:17
(08.07.2021, 16:58)Gast Gast schrieb:(08.07.2021, 16:49)Gast schrieb: Auszubildender würde ich angeben.
Da hat man ein Staatsexamen und stellt sich freiwillig auf die gleiche Stufe wie ein 16 jähriger Maurer Azubi… naja, jeder wie er mag.
Ein Maurer hat im Gegensatz zu uns wenigstens Praxiserfahrung. Wir haben nur die Theorie mehr oder weniger nach dem
Studium drauf. Diese Arroganz ist wieder einmal unerträglich.
08.07.2021, 20:27
(08.07.2021, 16:58)Gast Gast schrieb:(08.07.2021, 16:49)Gast schrieb: Auszubildender würde ich angeben.
Da hat man ein Staatsexamen und stellt sich freiwillig auf die gleiche Stufe wie ein 16 jähriger Maurer Azubi… naja, jeder wie er mag.

Das Ding ist nichts besonderes und von jedem schaffbar. Abgesehen davon ist man - sofern nicht verbeamtet - in einem öffentlich rechtlichen Ausbildungsverhältnis, also Azubi.
08.07.2021, 20:31
(08.07.2021, 20:27)Gast schrieb:(08.07.2021, 16:58)Gast Gast schrieb:(08.07.2021, 16:49)Gast schrieb: Auszubildender würde ich angeben.
Da hat man ein Staatsexamen und stellt sich freiwillig auf die gleiche Stufe wie ein 16 jähriger Maurer Azubi… naja, jeder wie er mag.
, du bildest dir richtig was auf das StEx ein oder?
Das Ding ist nichts besonderes und von jedem schaffbar. Abgesehen davon ist man - sofern nicht verbeamtet - in einem öffentlich rechtlichen Ausbildungsverhältnis, also Azubi.
Wenn der Maurerazubi schon als 16-Jähriger ein solcher ist, dann hat er i.d.R. einen Hauptschulabschluss. Von daher stelle ich mal in Abrede, dass er das 1. Staatsexamen auch schaffen würde.

08.07.2021, 21:05
(08.07.2021, 20:31)Gast schrieb:(08.07.2021, 20:27)Gast schrieb:(08.07.2021, 16:58)Gast Gast schrieb:(08.07.2021, 16:49)Gast schrieb: Auszubildender würde ich angeben.
Da hat man ein Staatsexamen und stellt sich freiwillig auf die gleiche Stufe wie ein 16 jähriger Maurer Azubi… naja, jeder wie er mag.
, du bildest dir richtig was auf das StEx ein oder?
Das Ding ist nichts besonderes und von jedem schaffbar. Abgesehen davon ist man - sofern nicht verbeamtet - in einem öffentlich rechtlichen Ausbildungsverhältnis, also Azubi.
Wenn der Maurerazubi schon als 16-Jähriger ein solcher ist, dann hat er i.d.R. einen Hauptschulabschluss. Von daher stelle ich mal in Abrede, dass er das 1. Staatsexamen auch schaffen würde.
Das ist doch überhaupt nicht der Punkt.
08.07.2021, 23:11
Geht es nur mir so oder werden die heutigen Referendare immer arroganter? Woran liegt das? Ich weiß, dass das Studium hart ist und das Ref noch härter, aber das ist kein Grund vorzugeben, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben. Vor allem wenn es hier um solche Themen wie Geld, Kredite und Immobilien geht. Davon habt ihr einfach keine Ahnung. Ist ja auch klar - wie denn auch. Also einfach mal den Ball flach halten und durchziehen

09.07.2021, 08:03
(08.07.2021, 20:27)Gast schrieb:(08.07.2021, 16:58)Gast Gast schrieb:(08.07.2021, 16:49)Gast schrieb: Auszubildender würde ich angeben.
Da hat man ein Staatsexamen und stellt sich freiwillig auf die gleiche Stufe wie ein 16 jähriger Maurer Azubi… naja, jeder wie er mag.
, du bildest dir richtig was auf das StEx ein oder?
Das Ding ist nichts besonderes und von jedem schaffbar. Abgesehen davon ist man - sofern nicht verbeamtet - in einem öffentlich rechtlichen Ausbildungsverhältnis, also Azubi.
Dann mach‘ es doch. Nur bis auf Juristen weiß niemand, dass das Ref ein Öff-rechtl ausbildungsverhältnis ist und bei der Bank wird auch niemand daran gedacht haben, als sie Azubi dort zur Auswahl gestellt haben.
Aber dann gebt mit Mitte 20 ruhig an, dass ihr Azubis seid. Hauptsache alles über korrekt gemacht :-)
09.07.2021, 08:11
(09.07.2021, 08:03)Gast Gast schrieb:(08.07.2021, 20:27)Gast schrieb:(08.07.2021, 16:58)Gast Gast schrieb:(08.07.2021, 16:49)Gast schrieb: Auszubildender würde ich angeben.
Da hat man ein Staatsexamen und stellt sich freiwillig auf die gleiche Stufe wie ein 16 jähriger Maurer Azubi… naja, jeder wie er mag.
, du bildest dir richtig was auf das StEx ein oder?
Das Ding ist nichts besonderes und von jedem schaffbar. Abgesehen davon ist man - sofern nicht verbeamtet - in einem öffentlich rechtlichen Ausbildungsverhältnis, also Azubi.
Dann mach‘ es doch. Nur bis auf Juristen weiß niemand, dass das Ref ein Öff-rechtl ausbildungsverhältnis ist und bei der Bank wird auch niemand daran gedacht haben, als sie Azubi dort zur Auswahl gestellt haben.
Aber dann gebt mit Mitte 20 ruhig an, dass ihr Azubis seid. Hauptsache alles über korrekt gemacht :-)
Ist nicht mal korrekt. Auszubildender im engeren Sinn gibt es im BBiG, und das ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 BBiG unabwendbar. Wenn das Formular ist, wie es ist, würde ich Beamter ankreuzen und dahinter Rechtsreferendar schreiben.
09.07.2021, 08:14
Der EuGH hat Referendare als Arbeitnehmer eingestuft, sofern sie nicht Beamte sind EuGH Kranemann und Lawrie-Blum.
09.07.2021, 08:16
(09.07.2021, 08:14)Gaston schrieb: Der EuGH hat Referendare als Arbeitnehmer eingestuft, sofern sie nicht Beamte sind EuGH Kranemann und Lawrie-Blum.
Der EuGH hat das zwar auch für Lehramtsreferendare angenommen - die Rechtsprechung ist auf Rechtsreferendare aber zu übertragen, wegen Autonomer Auslegung
09.07.2021, 08:30
Relativität der Rechtsbegriffe, würde ich sagen...