06.07.2021, 18:29
Moin,
ich bin aktuell dabei, die Bank zu wechseln und muss bei der neuen u.a. angeben, welcher Tätigkeit ich nachgehe (Angestellter, Auszubildender usw.). Überraschenderweise findet sich "öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis sui generis" nicht in den Auswahlmöglichkeiten
Frage daher: ist man als Referendar eher Angestellter oder Auszubildender oder sollte man sich einfach unter "Sonstiges" einordnen (in meinem Bundesland findet als Referendar keine Verbeamtung statt)? Hat sich jemand mal wegen so was erkundigt o.ä.?
ich bin aktuell dabei, die Bank zu wechseln und muss bei der neuen u.a. angeben, welcher Tätigkeit ich nachgehe (Angestellter, Auszubildender usw.). Überraschenderweise findet sich "öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis sui generis" nicht in den Auswahlmöglichkeiten

Frage daher: ist man als Referendar eher Angestellter oder Auszubildender oder sollte man sich einfach unter "Sonstiges" einordnen (in meinem Bundesland findet als Referendar keine Verbeamtung statt)? Hat sich jemand mal wegen so was erkundigt o.ä.?
06.07.2021, 18:33
Habe wo nötig immer gesagt Angestellter beim OLG XY.
06.07.2021, 20:24
Du bist rechtlich Angestellter und Auszubildender. Such dir aus, was dir besser gefällt.
07.07.2021, 09:07
Einfach mal anrufen. Die Frage stellte sich damals bei meiner Bank auch, da wurde dann gesagt dass Lehramtreferendare zB als Auszubildende zählen und hat mir das dann quasi auch gewährt.
07.07.2021, 10:35
Immer das, was nützt ;)
07.07.2021, 11:43
Ich habe immer Auszubildende angekreuzt.
07.07.2021, 22:34
07.07.2021, 23:38
In diesem Thread wird die wirklich relevante Frage aufgeworfen: Wer bin ich? Und wie viele?
08.07.2021, 16:49
Auszubildender würde ich angeben.
08.07.2021, 16:58