04.08.2020, 18:20
Nochmals danke für die Nachrichten. Ich muss sagen, dass ich leider neben dem Tenor auch viele andere Flüchtigkeitsfehler gemacht habe. Die Summe kann dann das Genick brechen denke ich. Naja. Es ist gelaufen und irgendwie muss man ja weitermachen und mental fit bleiben!
06.08.2020, 21:10
Hallo zusammen,
ich habe mal eine andere Frage: hat jemand von euch Erfahrungen, wie es mit einer Bewertung aussieht im Rahmen einer RA Klausur ZR, wenn man anfangs gut einsteigt und so ziemlich auf dem richtigen Weg ist und dem Prüfer Struktur etc. zeigen kann und dann aber schlagartig völlig falsch und vor allem widersprüchlich zum davorgesagtem aus dem Ruder läuft und am Ende wirklich etwas total unbrauchbares (praktisch unbrauchbar) fabriziert, wofür der RA sich gleich haftbar machen würde..so was doofes habe ich nämlich gemacht.
Werden dann die vorherigen Punkte (Beispiel VU, Ermittlung Vertragstyp o.ä.) dennoch abstrakt beurteilt?
Klar, dass man nicht mehr die Hürde über 4 Punkte nimmt, aber sammelt man ggf. noch drei oder ist das ausgeschlossen?
Danke im Voraus!
ich habe mal eine andere Frage: hat jemand von euch Erfahrungen, wie es mit einer Bewertung aussieht im Rahmen einer RA Klausur ZR, wenn man anfangs gut einsteigt und so ziemlich auf dem richtigen Weg ist und dem Prüfer Struktur etc. zeigen kann und dann aber schlagartig völlig falsch und vor allem widersprüchlich zum davorgesagtem aus dem Ruder läuft und am Ende wirklich etwas total unbrauchbares (praktisch unbrauchbar) fabriziert, wofür der RA sich gleich haftbar machen würde..so was doofes habe ich nämlich gemacht.
Werden dann die vorherigen Punkte (Beispiel VU, Ermittlung Vertragstyp o.ä.) dennoch abstrakt beurteilt?
Klar, dass man nicht mehr die Hürde über 4 Punkte nimmt, aber sammelt man ggf. noch drei oder ist das ausgeschlossen?
Danke im Voraus!
06.08.2020, 22:07
(06.08.2020, 21:10)Gast schrieb: Hallo zusammen,
ich habe mal eine andere Frage: hat jemand von euch Erfahrungen, wie es mit einer Bewertung aussieht im Rahmen einer RA Klausur ZR, wenn man anfangs gut einsteigt und so ziemlich auf dem richtigen Weg ist und dem Prüfer Struktur etc. zeigen kann und dann aber schlagartig völlig falsch und vor allem widersprüchlich zum davorgesagtem aus dem Ruder läuft und am Ende wirklich etwas total unbrauchbares (praktisch unbrauchbar) fabriziert, wofür der RA sich gleich haftbar machen würde..so was doofes habe ich nämlich gemacht.
Werden dann die vorherigen Punkte (Beispiel VU, Ermittlung Vertragstyp o.ä.) dennoch abstrakt beurteilt?
Klar, dass man nicht mehr die Hürde über 4 Punkte nimmt, aber sammelt man ggf. noch drei oder ist das ausgeschlossen?
Danke im Voraus!
Eine solche Frage kann doch keiner ernsthaft beantworten.
Man kann sich auf den Standpunkt stellen, dass eine untaugliche, für die Praxis ungeeignete Leistung eben mit 0-3 P. bewertet werden muss (!). Das wäre zwar wünschenswert, idR werten die Prüfer aber ja dann doch manche Sachen (willkürfrei) innerhalb ihres Beurteilungsspielraumes unvorhersehbar.
Lass Dich einfach überraschen. Hilft doch alles nichts! Man hat auch manchmal Glück! ;-)
06.08.2020, 23:20
Also ich hatte in einer meiner Klausuren einen falschen Tenor (vorl. Vollstr. und Kosten falsch) und hatte insgesamt 13 Punkte. Soviel dazu.
07.08.2020, 19:56
Uns hat man gesagt der Haupttenur muss wenigstens bestimmt und vollstreckungsfähig sein. Wenn nicht liegt man unter 4 Punkten.
Die Nebenentscheidungen dürfen hingegen auch kleinere Fehler haben.
Nds
Die Nebenentscheidungen dürfen hingegen auch kleinere Fehler haben.
Nds
08.08.2020, 11:02
(07.08.2020, 19:56)JJ\s schrieb: Uns hat man gesagt der Haupttenur muss wenigstens bestimmt und vollstreckungsfähig sein. Wenn nicht liegt man unter 4 Punkten.
Die Nebenentscheidungen dürfen hingegen auch kleinere Fehler haben.
Nds
Auch das kommt total auf den Tenor an. Wenn du den Tenor quasi 3 mal aufschreibst. 1 mal usprünglicher Antrag. Dann beantragt er nunmehr (VU aufheben und dann wieder der ursprüngliche Antrag) und der Tenor sieht genauso aus und da hast aus Zeitmangel dann den finalen Tenor verhauen weil du es nicht geschafft hast diesen das dritte mal ne halbe Seite abzuschreiben und die Hälfte fehlt, dann ist das kacke aber die wissen ja warum es so ist. Oder hat versehentlich was vergessen. Natürlich gibt das bösen Punktabzug. Aber man fällt nicht durch weil man beim dritten Finalen MAL den Tenor nicht ordentlich abgeschrieben hat.
Das kommt ganz auf den Tenor an. Wenn es da entscheidend um etwas geht, dann kann das in Summer sicherlich unterm Strich landen. Denke ich
08.08.2020, 12:10
(08.08.2020, 11:02)Gast schrieb:(07.08.2020, 19:56)JJ\s schrieb: Uns hat man gesagt der Haupttenur muss wenigstens bestimmt und vollstreckungsfähig sein. Wenn nicht liegt man unter 4 Punkten.
Die Nebenentscheidungen dürfen hingegen auch kleinere Fehler haben.
Nds
Auch das kommt total auf den Tenor an. Wenn du den Tenor quasi 3 mal aufschreibst. 1 mal usprünglicher Antrag. Dann beantragt er nunmehr (VU aufheben und dann wieder der ursprüngliche Antrag) und der Tenor sieht genauso aus und da hast aus Zeitmangel dann den finalen Tenor verhauen weil du es nicht geschafft hast diesen das dritte mal ne halbe Seite abzuschreiben und die Hälfte fehlt, dann ist das kacke aber die wissen ja warum es so ist. Oder hat versehentlich was vergessen. Natürlich gibt das bösen Punktabzug. Aber man fällt nicht durch weil man beim dritten Finalen MAL den Tenor nicht ordentlich abgeschrieben hat.
Das kommt ganz auf den Tenor an. Wenn es da entscheidend um etwas geht, dann kann das in Summer sicherlich unterm Strich landen. Denke ich
Schreibst du den Tenor schon, nachdem du erst den halben Sachverhalt gelesen hast oder wie kommt sowas zustande? Klar, dass man mal merkt, dass der Tenor ein bisschen geändert sein muss, nur dein Beispiel hört sich seltsam an finde ich.
Aber wie soll der Korrektor denn sehen, dass du den Tenor beim dritten Mal falsch abgeschrieben hast? Das ist dem doch egal, woher der Fehler kommt, oder ob es vorher mal richtig war - den interessiert nur, was jetzt dasteht.
Deinem letzten Satz stimme ich allerdings voll zu. Kommt eben immer drauf an, wie schwerwiegend der Fehler war. Wenn sich aus den Entscheidungsgründen eine zulässige und begründete Klage ergibt und im Tenor dann abgewiesen wird, dann ist das wahrscheinlich suboptimal. Dass man deswegen zwangsläufig maximal drei Punkte bekommt, glaube ich persönlich aber nicht. Aber eine sichere Antwort kann hier wahrscheinlich nicht mal ein Korrektor selbst geben, weil es immer einen anderen Korrektor geben kann, der das anders sieht.
09.08.2020, 17:08
(08.08.2020, 12:10)Gast schrieb:(08.08.2020, 11:02)Gast schrieb:(07.08.2020, 19:56)JJ\s schrieb: Uns hat man gesagt der Haupttenur muss wenigstens bestimmt und vollstreckungsfähig sein. Wenn nicht liegt man unter 4 Punkten.
Die Nebenentscheidungen dürfen hingegen auch kleinere Fehler haben.
Nds
Auch das kommt total auf den Tenor an. Wenn du den Tenor quasi 3 mal aufschreibst. 1 mal usprünglicher Antrag. Dann beantragt er nunmehr (VU aufheben und dann wieder der ursprüngliche Antrag) und der Tenor sieht genauso aus und da hast aus Zeitmangel dann den finalen Tenor verhauen weil du es nicht geschafft hast diesen das dritte mal ne halbe Seite abzuschreiben und die Hälfte fehlt, dann ist das kacke aber die wissen ja warum es so ist. Oder hat versehentlich was vergessen. Natürlich gibt das bösen Punktabzug. Aber man fällt nicht durch weil man beim dritten Finalen MAL den Tenor nicht ordentlich abgeschrieben hat.
Das kommt ganz auf den Tenor an. Wenn es da entscheidend um etwas geht, dann kann das in Summer sicherlich unterm Strich landen. Denke ich
Schreibst du den Tenor schon, nachdem du erst den halben Sachverhalt gelesen hast oder wie kommt sowas zustande? Klar, dass man mal merkt, dass der Tenor ein bisschen geändert sein muss, nur dein Beispiel hört sich seltsam an finde ich.
Aber wie soll der Korrektor denn sehen, dass du den Tenor beim dritten Mal falsch abgeschrieben hast? Das ist dem doch egal, woher der Fehler kommt, oder ob es vorher mal richtig war - den interessiert nur, was jetzt dasteht.
Deinem letzten Satz stimme ich allerdings voll zu. Kommt eben immer drauf an, wie schwerwiegend der Fehler war. Wenn sich aus den Entscheidungsgründen eine zulässige und begründete Klage ergibt und im Tenor dann abgewiesen wird, dann ist das wahrscheinlich suboptimal. Dass man deswegen zwangsläufig maximal drei Punkte bekommt, glaube ich persönlich aber nicht. Aber eine sichere Antwort kann hier wahrscheinlich nicht mal ein Korrektor selbst geben, weil es immer einen anderen Korrektor geben kann, der das anders sieht.
Hä, man macht sich ne gute Skizze und wenn die feststeht, dann schreibt man erst rein - und dann darf man sich auf keinen Fall noch umentscheiden, dass da ne andere Lösung raus kommt.
Da darf auf keinen Fall ein falscher Haupttenor bei rauskommen, der ggf nicht mehr beantragt ist. Wer etwas nicht beantragtes urteilt steckt tief in der Scheiße.
Ich kann nur wiedergeben, was sämtliche AG Leiter uns gesagt haben.
Wer im 2. StEx das Trennungs/ Abstraktionsprinzip missschtet landet auch unter 4 Punkten. Das hab ich anno dazumal selbst mal im Übungskurs vergeigt und die Randbemerkung war eindeutig.
15.04.2021, 17:18
Wie ist es denn ausgegangen, wenn ich fragen darf? ;) stelle mir nämlich gerade dieselbe Frage
15.04.2021, 17:26
Fände ich auch interessant :D ich habe heute leider ziemlichen Bullshit gemacht, ansonsten glaube ich eine richtig gute und saubere Klausur, aber widersprüchliche Tenor, weil ich vergessen habe, ihn nachträglich anzupassen.


