29.05.2020, 12:04
Wenn man bisher keine Zeiten in der DRV gesammelt hat und der Plan ist, mach einiger Zeit in der GK in die Justiz zu wechseln, macht es wahrscheinlich am meisten Sinn, sich im Versorgungswerk zu nachversichern, oder?
29.05.2020, 12:29
(29.05.2020, 11:45)Hehei schrieb: Naja nach Rückgabe der Anwaltszulassung bleibe ich ja weiter Mitglied der Versorgungswerke. Alleine um mein Auszahlung irgendwann zu erhalten. Ob ich dann jedoch weiter einzahlen darf kA
Ich stehe auch gerade vor der Problematik.
Habe mehrere Jahre lang in DRV eingezahlt und kriege schon die ersten Rentenbriefchen.
Das REF war entsprechend sozialversicherungspflichtig. Jetzt zum
Berufseinstieg werde ich Syndikus und damit dann beim Versorgungswerk einzahlen und ne Befreiung bei der drv stellen.
Oder ist es sinnvoll das ref im
Versorgungswerk nachzuversichern?
Die mindestanwartschaften habe ich auch ohne das ref?
Wenn ich sterbe, erhält meine Frau Witwenrente vom Versorgungswerk, trotzdem wird sie kein Mitglied.
Kurzum, Einzahlung ins Versorgungswerk geht nur mit Anwaltszulassung.
Wenn du es ganz (!) grob runterbrechen willst:
Mindestversicherungszeit in der DRV mit Ref überschritten? Dann besser in der DRV bleiben, um darüber eine zusätzliche Mini-Rente abzugreifen. Wenn du die Ref Zeit ins VW ziehst und dadurch die Mindestversicherungszeit in der DRV minimal unterschreitest, fällt die Rente ja komplett weg nach meinem Wissen.
Wenn Mindestversicherungszeit in der DRV noch nicht erreicht und Plan ist, Anwalt/Syndikus zu werden/zu bleiben, dann Nachversicherung im VW, weil es dort normalerweise mehr Rente für die Punkte gibt.
29.05.2020, 12:34
Wie ist das denn, wenn man einige Zeit Mitglied im Versorgungswerk war, dann aus welchem Grund auch immer aussteigt und ein paar Jahre später wieder Eintritt? Erhöht sich dann die ehemalige Anwartschaft weiter, wird an diese also angeknüpft? Oder beginnt eine neue?
29.05.2020, 12:59
(29.05.2020, 12:34)Gast schrieb: Wie ist das denn, wenn man einige Zeit Mitglied im Versorgungswerk war, dann aus welchem Grund auch immer aussteigt und ein paar Jahre später wieder Eintritt? Erhöht sich dann die ehemalige Anwartschaft weiter, wird an diese also angeknüpft? Oder beginnt eine neue?
Eine neue beim selben VW? :D grob vereinfacht: Ihr sammelt Punkte mit euren Beiträgen und Jahren der Mitgliedschaft im VW. Zahlt ihr mehr ein, gibt's mehr Punkte in diesem Jahr. Zahlt ihr weniger ein oder nur für einen begrenzten Zeitraum, gibt es entsprechend weniger Punkte.
Wenn du drei Jahre pausierst und danach wieder Mitglied wirst, sammelst du einfach weiter Punkte. Du hast eben nur eine Lücke...