28.05.2020, 10:42
Hi!
Ich hoffe, ihr könnt mir bei meiner Frage helfen. Und ich bedanke mich schon mal für eure Antworten!
Nach dem Referendariat besteht ja die Möglichkeit, sich für die erarbeiteten Zeiten nachversichern zu lassen. Falls man nicht zum Staat geht, dann ist in der gesetzlichen Rentenversicherung oder alternativ bei einem Versorgungswerk, sollte man Anwalt werden. Soweit richtig?
Wie machen das idR die Leute, die nach dem zweiten Examen in eine Großkanzlei gehen und wissen, dass sie dort beispielsweise nur 2 Jahre arbeiten wollen und dann zum Staat gehen. Wo sollten diese sich sinmvollerweise nachversicherung lassen? Im Versorgungswerk mit dem Gedanken, dass sie wahrscheinlich weiter irgendwo als Anwalt arbeiten werden (wenn auch nicht in der GK), sollte es später doch nicht beim Staat klappen? Oder doch in der gesetzlichen Rentenversicherung? Gäbe es dafür Argumente?
Ich danke euch!
Ich hoffe, ihr könnt mir bei meiner Frage helfen. Und ich bedanke mich schon mal für eure Antworten!
Nach dem Referendariat besteht ja die Möglichkeit, sich für die erarbeiteten Zeiten nachversichern zu lassen. Falls man nicht zum Staat geht, dann ist in der gesetzlichen Rentenversicherung oder alternativ bei einem Versorgungswerk, sollte man Anwalt werden. Soweit richtig?
Wie machen das idR die Leute, die nach dem zweiten Examen in eine Großkanzlei gehen und wissen, dass sie dort beispielsweise nur 2 Jahre arbeiten wollen und dann zum Staat gehen. Wo sollten diese sich sinmvollerweise nachversicherung lassen? Im Versorgungswerk mit dem Gedanken, dass sie wahrscheinlich weiter irgendwo als Anwalt arbeiten werden (wenn auch nicht in der GK), sollte es später doch nicht beim Staat klappen? Oder doch in der gesetzlichen Rentenversicherung? Gäbe es dafür Argumente?
Ich danke euch!
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
28.05.2020, 10:48
Ich habe mir damals die gleiche Frage gestellt.
Wichtig ist vor allem, ob du schon durch vorherige Arbeit eine Anwartschaft bei der DRV hast. Ich hatte zB bereits die 5 Jahre voll, sodass ich bereits wusste, dass und welche Rente ich bekommen werde.
Wenn du diese Zeit noch nicht voll hast, kann es Sinn machen, dich bei der DRV nachzuversichern um auf eine Anwartschaft zu kommen.
Ich hab mich letztlich für eine Nachversicherung im Versorgungswerk entschieden, bin nun aber auch im Staatsdienst und stehe vor der Frage, ob ich den Mindestbeitrag ins Versorgungswerk weiter einzahlen soll... :D
Wichtig ist vor allem, ob du schon durch vorherige Arbeit eine Anwartschaft bei der DRV hast. Ich hatte zB bereits die 5 Jahre voll, sodass ich bereits wusste, dass und welche Rente ich bekommen werde.
Wenn du diese Zeit noch nicht voll hast, kann es Sinn machen, dich bei der DRV nachzuversichern um auf eine Anwartschaft zu kommen.
Ich hab mich letztlich für eine Nachversicherung im Versorgungswerk entschieden, bin nun aber auch im Staatsdienst und stehe vor der Frage, ob ich den Mindestbeitrag ins Versorgungswerk weiter einzahlen soll... :D
28.05.2020, 12:21
(28.05.2020, 10:48)Gast schrieb: Ich habe mir damals die gleiche Frage gestellt.
Wichtig ist vor allem, ob du schon durch vorherige Arbeit eine Anwartschaft bei der DRV hast. Ich hatte zB bereits die 5 Jahre voll, sodass ich bereits wusste, dass und welche Rente ich bekommen werde.
Wenn du diese Zeit noch nicht voll hast, kann es Sinn machen, dich bei der DRV nachzuversichern um auf eine Anwartschaft zu kommen.
Ich hab mich letztlich für eine Nachversicherung im Versorgungswerk entschieden, bin nun aber auch im Staatsdienst und stehe vor der Frage, ob ich den Mindestbeitrag ins Versorgungswerk weiter einzahlen soll... :D
Aber nicht in der Justiz, oder? Denn da kannst Du definitiv keine Anwaltszulassung behalten und ohne die kannst und darfst Du überhaupt nicht ins Versorgungswerk einzahlen.
Es gibt tatsächlich nur extrem wenige Fälle, wo Du im ÖD arbeiten und Deine Anwaltszulassung behalten kannst. Tatsächlich kenne ich nur vereinzelte Syndikuszulassungen im ÖD und keinen Fall, in dem die Zulassung als RA privat behalten wurde. Insoweit vermute ich, dass Dir die Beantwortung der Frage abgenommen wird.
28.05.2020, 17:44
(28.05.2020, 12:21)Gast schrieb:(28.05.2020, 10:48)Gast schrieb: Ich habe mir damals die gleiche Frage gestellt.
Wichtig ist vor allem, ob du schon durch vorherige Arbeit eine Anwartschaft bei der DRV hast. Ich hatte zB bereits die 5 Jahre voll, sodass ich bereits wusste, dass und welche Rente ich bekommen werde.
Wenn du diese Zeit noch nicht voll hast, kann es Sinn machen, dich bei der DRV nachzuversichern um auf eine Anwartschaft zu kommen.
Ich hab mich letztlich für eine Nachversicherung im Versorgungswerk entschieden, bin nun aber auch im Staatsdienst und stehe vor der Frage, ob ich den Mindestbeitrag ins Versorgungswerk weiter einzahlen soll... :D
Aber nicht in der Justiz, oder? Denn da kannst Du definitiv keine Anwaltszulassung behalten und ohne die kannst und darfst Du überhaupt nicht ins Versorgungswerk einzahlen.
Es gibt tatsächlich nur extrem wenige Fälle, wo Du im ÖD arbeiten und Deine Anwaltszulassung behalten kannst. Tatsächlich kenne ich nur vereinzelte Syndikuszulassungen im ÖD und keinen Fall, in dem die Zulassung als RA privat behalten wurde. Insoweit vermute ich, dass Dir die Beantwortung der Frage abgenommen wird.
Natürlich kannst du weiter ins Versorgungswerk einzahlen. Nur halt nicht die Zulassung behalten. Das ist aber, zumindest in meinem Versorgungswerk, nicht gekoppelt.
Was talkst du hier überhaupt so frech von der Seite? Mach erstmal die Basics...
28.05.2020, 17:49
![Skeptical Skeptical](https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/uploads/smilenew/skeptical.png)
28.05.2020, 18:06
(28.05.2020, 17:44)Gast schrieb:Wieder jemand hier, dem die Grundzüge der Höflichkeit fehlen und bei dem es einem graust, dass so was in den Staatsdienst darf.(28.05.2020, 12:21)Gast schrieb:(28.05.2020, 10:48)Gast schrieb: Ich habe mir damals die gleiche Frage gestellt.
Wichtig ist vor allem, ob du schon durch vorherige Arbeit eine Anwartschaft bei der DRV hast. Ich hatte zB bereits die 5 Jahre voll, sodass ich bereits wusste, dass und welche Rente ich bekommen werde.
Wenn du diese Zeit noch nicht voll hast, kann es Sinn machen, dich bei der DRV nachzuversichern um auf eine Anwartschaft zu kommen.
Ich hab mich letztlich für eine Nachversicherung im Versorgungswerk entschieden, bin nun aber auch im Staatsdienst und stehe vor der Frage, ob ich den Mindestbeitrag ins Versorgungswerk weiter einzahlen soll... :D
Aber nicht in der Justiz, oder? Denn da kannst Du definitiv keine Anwaltszulassung behalten und ohne die kannst und darfst Du überhaupt nicht ins Versorgungswerk einzahlen.
Es gibt tatsächlich nur extrem wenige Fälle, wo Du im ÖD arbeiten und Deine Anwaltszulassung behalten kannst. Tatsächlich kenne ich nur vereinzelte Syndikuszulassungen im ÖD und keinen Fall, in dem die Zulassung als RA privat behalten wurde. Insoweit vermute ich, dass Dir die Beantwortung der Frage abgenommen wird.
Natürlich kannst du weiter ins Versorgungswerk einzahlen. Nur halt nicht die Zulassung behalten. Das ist aber, zumindest in meinem Versorgungswerk, nicht gekoppelt.
Was talkst du hier überhaupt so frech von der Seite? Mach erstmal die Basics...
29.05.2020, 11:08
Hat sonst noch jemand Erfahrungen?
29.05.2020, 11:24
(29.05.2020, 11:08)Gast schrieb: Hat sonst noch jemand Erfahrungen?
Du kannst die Frage der Nachversicherung ja für eine gewisse Zeit aufschieben und den Antrag zurückstellen lassen. Das Kästchen gibt's zum Ankreuzen ;) aber klar, irgendwann muss man sich entscheiden. Das gilt aber für jeden normalen Arbeitnehmer auch.
Und zu den anderen Vögeln: In welchem Versorgungswerk kann man den Mitglied sein, ohne eine Anwaltszulassung zu haben? Das widerspricht doch vollkommen dem Grundprinzip des Versorgungswerks...
29.05.2020, 11:45
Naja nach Rückgabe der Anwaltszulassung bleibe ich ja weiter Mitglied der Versorgungswerke. Alleine um mein Auszahlung irgendwann zu erhalten. Ob ich dann jedoch weiter einzahlen darf kA
Ich stehe auch gerade vor der Problematik.
Habe mehrere Jahre lang in DRV eingezahlt und kriege schon die ersten Rentenbriefchen.
Das REF war entsprechend sozialversicherungspflichtig. Jetzt zum
Berufseinstieg werde ich Syndikus und damit dann beim Versorgungswerk einzahlen und ne Befreiung bei der drv stellen.
Oder ist es sinnvoll das ref im
Versorgungswerk nachzuversichern?
Die mindestanwartschaften habe ich auch ohne das ref?
Ich stehe auch gerade vor der Problematik.
Habe mehrere Jahre lang in DRV eingezahlt und kriege schon die ersten Rentenbriefchen.
Das REF war entsprechend sozialversicherungspflichtig. Jetzt zum
Berufseinstieg werde ich Syndikus und damit dann beim Versorgungswerk einzahlen und ne Befreiung bei der drv stellen.
Oder ist es sinnvoll das ref im
Versorgungswerk nachzuversichern?
Die mindestanwartschaften habe ich auch ohne das ref?
29.05.2020, 11:59
(29.05.2020, 11:45)Hehei schrieb: Naja nach Rückgabe der Anwaltszulassung bleibe ich ja weiter Mitglied der Versorgungswerke. Alleine um mein Auszahlung irgendwann zu erhalten. Ob ich dann jedoch weiter einzahlen darf kADie spätere Auszahlung hat mit der Mitgliedschaft nichts zu tun. Wegen Recherche aus persönlichen Gründen weiß ich zumindest bzgl. BW, dass man dort die Mitgliedschaft verliert, wenn man die Anwaltszulassung dort abgeben muss.
Ich stehe auch gerade vor der Problematik.
Habe mehrere Jahre lang in DRV eingezahlt und kriege schon die ersten Rentenbriefchen.
Das REF war entsprechend sozialversicherungspflichtig. Jetzt zum
Berufseinstieg werde ich Syndikus und damit dann beim Versorgungswerk einzahlen und ne Befreiung bei der drv stellen.
Oder ist es sinnvoll das ref im
Versorgungswerk nachzuversichern?
Die mindestanwartschaften habe ich auch ohne das ref?
https://www.vw-ra.de/zulassungsrueckgabe.html
Du musst letztlich selbst entscheiden, was Du für sinnvoller hältst. Hängt letztlich auch von Deiner persönlichen beruflichen Vorstellung ab. Bei der Nachversicherung musst Du allerdings die Frist berücksichtigen.
Es ist sicher sinnvoller, sich mal näher mit der Satzung des jeweils zuständigen VW zu befassen als hier im Forum zu fragen.