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  5. Umgang mit AfD in der Justiz
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Umgang mit AfD in der Justiz
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.354
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#11
30.10.2026, 17:50
(30.10.2026, 11:00)SNOOPY schrieb:  
(30.10.2026, 10:50)Praktiker schrieb:  
(30.10.2026, 10:36)SNOOPY schrieb:  Die ganze Problematik wäre deutlich weniger gegeben, wenn sich die Justizministerien einmal von ihrem Weisungsrecht verabschieden würden, das schon allzu oft politisch missbraucht wurde...

Sich darüber zu empören, dass die AfD dieses Weisungsrecht möglicherweise noch mehr missbrauchen würde, was natürlich denkbar ist, während man selbst nicht bereit ist, es einfach abzuschaffen, was auch aus Gründen der Gewaltenteilung geboten wäre, hat eine ziemliche Doppelmoral...

Das ist etwas vereinfachend. Mag sein, dass die Gewaltenteilung gegen ein Weisungsrecht über Staatsanwaltschaften spricht. Das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip fordert andererseits die parlamentarische Verantwortung der Regierung über die Exekutive samt Staatsanwaltschaft. Der Richterbund hat ja Vorschläge unterbreitet, wie man das Dilemma auflöst - etwa durch zwischengeschaltete gerichtliche Verfahren, wo die StA nicht ohnehin den Ermittlungsrichter braucht. Aber eine StA, die niemandem verantwortlich ist und losgelöst von parlamentarischer Kontrolle tun und lassen kann was sie will, wäre eine etwas untrrkomplexe Lösung. 

Und zweitens geht es immer nur im individuelle Weisungen - gegen die RiStBV kann beispielsweise eh niemand etwas haben.

Eine StA kann keinesfalls nicht tun und lassen, was sie will, sondern ist an Recht und Gesetz gebunden.

Das ist ein bisschen zirkulär, oder? Was ist, wenn die StA meint, das gesetzlich vorgegebene Ergebnis sei so, und jemand anderes sieht es anders? Soll ja schon mal vorgekommen sein, dass mehrere Juristen zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen gekommen sind.

Wenn ohnehin ein Gericht darüber entscheidet, ist es kein Problem. Wo immer kein gerichtlicher Rechtsschutz erreichbar ist, ist es ein sehr großes Problem. Im demokratischen Rechtsstaat muss auch die Staatsanwaltschaft der Kontrolle von Regierung und letztlich Parlament unterliegen - natürlich mit Einschränkungen hinsichtlich ihrer spezifischen Funktion, aber sie genießt eben keine richterliche Unabhängigkeit, weil das Grundgesetz ihr die nicht zubilligt.

Sonst liefe das Petitionsrecht ebenso leer wie die weitere Beschwerde gegen Entscheidungen der GenStA. Ich habe das oben ja schon ausgeführt. Die bloße Behauptung, das Problem stelle sich gar nicht, weil die StA ja an Recht und Gesetz gebunden ist, ist (auch angesichts der jahrzehntelangen Diskussion um diese Frage) ein bisschen naiv. Dann lasst uns auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit abschaffen, die Verwaltung ist ja an Recht und Gesetz gebunden, steht ja sogar im Grundgesetz. Ne, wer das externe Weisungsrecht im Einzelfall abschaffen will, der muss schon auch sagen, wie der wegfallende Rechtsschutz kompensiert werden soll, beispielsweise mit der Möglichkeit des Justizministeriums, gerichtliche Entscheidung zu beantragen, um festzustellen, ob die StA sich tatsächlich ans Gesetz gehalten hat.

Ich war lange StA, aber dass man hier ernsthaft annimmt, die StA könne ja gar nicht rechtswidrig handeln und daher brauche es auch keine Kontrollmöglichkeiten, das finde ich jetzt doch ziemlich irritierend.
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