22.10.2024, 16:00
22.10.2024, 16:02
Ja.
22.10.2024, 18:20
(22.10.2024, 14:48)Ref24. schrieb:(22.10.2024, 13:30)Expecto Patronum schrieb: Kann ich nachvollziehen... Ich denke - wenn möglich - würde ich jede Klausur angreifen, sogar die bestandenen, auch die mit null Punkten. Drücke die Daumen, dass es klappt.
Man muss noch sagen, dass jede einzelne angegriffene Klausur nochmal extra kostet, wenn das Widerspruchsverfahren negativ ausfällt.
Vor allem entstehen ganz erhebliche Anwaltskosten pro Klausur. Idealerweise muss ja jemand, der Ahnung davon hat, ohne Kenntnis einer Lösungsskizze jede Klausur durchdenken.
Ich würde nur Klausuren angreifen, bei denen man auch etwas an der Korrektur kritisieren kann. Nur mit "die Bewertung ist zu streng" kommt man nicht durch.
22.10.2024, 18:40
Zudem würde ich anmerken, dass sofern es nicht offensichtlich 4+ Punkte sind anstatt 0, dann es eher bei anderen Klausuren zu versuchen; denn 0 Punkte gibt man idR nur dann, wenn es wirklich einfach nichts verwertbares gibt, das irgendeinen Wert für die Klausurlösung bietet. In der Regel gibt man meist wenigstens noch 1 oder 2 Punkte. Aber sofern die Gebühren für dich tragbar sind, hast du natürlich nur zu gewinnen alle nicht bestandenen anzufechten
22.10.2024, 18:57
(22.10.2024, 18:40)RefNdsOL schrieb: Zudem würde ich anmerken, dass sofern es nicht offensichtlich 4+ Punkte sind anstatt 0, dann es eher bei anderen Klausuren zu versuchen; denn 0 Punkte gibt man idR nur dann, wenn es wirklich einfach nichts verwertbares gibt, das irgendeinen Wert für die Klausurlösung bietet. In der Regel gibt man meist wenigstens noch 1 oder 2 Punkte. Aber sofern die Gebühren für dich tragbar sind, hast du natürlich nur zu gewinnen alle nicht bestandenen anzufechten
Vielleicht lohnt sich gerade deshalb das anfechten. Wenn zumindest einige brauchbare Ansätze vorhanden sind, könnte es unvertretbar sein die Leistung im ganzen mit 0 Punkte zu bewerten. Ein Punkt ist dann möglicherweise schneller rausgeholt als beim Sprung von 4 auf 5 Punkte. Vielleicht kannst du jemand aus dem gleichen Durchgang mit zur Einsicht nehmen. Vielleicht hilft das bei der Durchsicht und Fehleridentifikation. Jedenfalls alles gute dir
22.10.2024, 19:07
(22.10.2024, 18:57)BW2024 schrieb:Das stimmt zwar in der Tat, allerdings hatte ich den OP so verstanden, dass er zu viele Klausuren hat die unter 4 P sind, die Gesamtpunktzahl aber im Übrigen reicht. Von 0 auf 1 hilft ihm deshalb nicht, er muss von 0 auf 4 und das halte ich eben - sofern nicht offensichtlich falsch - für schwieriger als bei einer 2 oder 3 P Klausur, das noch auf 4 zu bekommen.(22.10.2024, 18:40)RefNdsOL schrieb: Zudem würde ich anmerken, dass sofern es nicht offensichtlich 4+ Punkte sind anstatt 0, dann es eher bei anderen Klausuren zu versuchen; denn 0 Punkte gibt man idR nur dann, wenn es wirklich einfach nichts verwertbares gibt, das irgendeinen Wert für die Klausurlösung bietet. In der Regel gibt man meist wenigstens noch 1 oder 2 Punkte. Aber sofern die Gebühren für dich tragbar sind, hast du natürlich nur zu gewinnen alle nicht bestandenen anzufechten
Vielleicht lohnt sich gerade deshalb das anfechten. Wenn zumindest einige brauchbare Ansätze vorhanden sind, könnte es unvertretbar sein die Leistung im ganzen mit 0 Punkte zu bewerten. Ein Punkt ist dann möglicherweise schneller rausgeholt als beim Sprung von 4 auf 5 Punkte. Vielleicht kannst du jemand aus dem gleichen Durchgang mit zur Einsicht nehmen. Vielleicht hilft das bei der Durchsicht und Fehleridentifikation. Jedenfalls alles gute dir
22.10.2024, 19:16
Aus dem Post des TE geht doch sehr deutlich hervor, dass er 27 anstatt die erforderlichen 28 Punkte hat. Es geht also wirklich nur um den einen Punkt und da dürften die Aussichten bei der 0 Punkte Klausur tatsächlich ganz gut sein. Ein geübter Prüfungsrechtler würde hier auch ansetzen.
22.10.2024, 19:18
(22.10.2024, 19:16)advocatus diaboli schrieb: Aus dem Post des TE geht doch sehr deutlich hervor, dass er 27 anstatt die erforderlichen 28 Punkte hat. Es geht also wirklich nur um den einen Punkt und da dürften die Aussichten bei der 0 Punkte Klausur tatsächlich ganz gut sein. Ein geübter Prüfungsrechtler würde hier auch ansetzen.
Ah, tatsächlich falsch herum gelesen, mea culpa. Na dann hat natürlich der Vorposter recht.
22.10.2024, 19:56
Welche Klausur war das, wenn ich fragen darf?
22.10.2024, 22:05
Die Frage ist auch, ob es erhebliche Abweichungen zwischen Erst- und Zweitgutachten gibt. Insbesondere wenn der Zweitgutachter deutlich besser war, lässt sich der Erstgutachter vielleicht überzeugen. Auch das geht aber bei den 0 natürlich nicht. Hast Du denn schon Einsicht genommen?