22.10.2024, 11:58
Hallo allerseits!
Ich befinde mich in einer eher misslichen Lage.
Ich wende mich mit einer Frage an euch und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
In acht Klausuren im 2. Examen habe ich insgesamt 27 von den erforderlichen 28 Punkten erreicht. Dabei habe ich in vier Klausuren bestanden, in den restlichen vier Klausuren bin ich leider durchgefallen.
Besonders besorgniserregend ist, dass ich in einer dieser nicht-bestandenen Klausuren 0 Punkte erhalten habe. Die Klausur war, das muss man ehrlich sagen, wirklich schwierig und katastrophal. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich jede beliebige Klausur angreifen kann, um den fehlenden Punkt zu erhalten, oder ob ich gezwungen bin, speziell die 0-Punkte-Klausur anzugreifen, da man mindestens einen Punkt in allen Klausuren benötigt und 0 Punkte nicht ausreichend sind.
Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe und tatkräftige Unterstützung und freue mich eure Antworten.
Liebe Grüße
Besa
Ich befinde mich in einer eher misslichen Lage.
Ich wende mich mit einer Frage an euch und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
In acht Klausuren im 2. Examen habe ich insgesamt 27 von den erforderlichen 28 Punkten erreicht. Dabei habe ich in vier Klausuren bestanden, in den restlichen vier Klausuren bin ich leider durchgefallen.
Besonders besorgniserregend ist, dass ich in einer dieser nicht-bestandenen Klausuren 0 Punkte erhalten habe. Die Klausur war, das muss man ehrlich sagen, wirklich schwierig und katastrophal. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich jede beliebige Klausur angreifen kann, um den fehlenden Punkt zu erhalten, oder ob ich gezwungen bin, speziell die 0-Punkte-Klausur anzugreifen, da man mindestens einen Punkt in allen Klausuren benötigt und 0 Punkte nicht ausreichend sind.
Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe und tatkräftige Unterstützung und freue mich eure Antworten.
Liebe Grüße
Besa
22.10.2024, 12:32
Hey, welcher Durchgang ist das?
Und du kannst so viele Klausuren angreifen, wie du möchtest. Das ist dir selber überlassen. Da gibt es keine Vorgabe.
Und du kannst so viele Klausuren angreifen, wie du möchtest. Das ist dir selber überlassen. Da gibt es keine Vorgabe.
22.10.2024, 12:52
(22.10.2024, 11:58)BesaJura schrieb: Hallo allerseits!
Ich befinde mich in einer eher misslichen Lage.
Ich wende mich mit einer Frage an euch und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
In acht Klausuren im 2. Examen habe ich insgesamt 27 von den erforderlichen 28 Punkten erreicht. Dabei habe ich in vier Klausuren bestanden, in den restlichen vier Klausuren bin ich leider durchgefallen.
Besonders besorgniserregend ist, dass ich in einer dieser nicht-bestandenen Klausuren 0 Punkte erhalten habe. Die Klausur war, das muss man ehrlich sagen, wirklich schwierig und katastrophal. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich jede beliebige Klausur angreifen kann, um den fehlenden Punkt zu erhalten, oder ob ich gezwungen bin, speziell die 0-Punkte-Klausur anzugreifen, da man mindestens einen Punkt in allen Klausuren benötigt und 0 Punkte nicht ausreichend sind.
Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe und tatkräftige Unterstützung und freue mich eure Antworten.
Liebe Grüße
Besa
Hey, tut mir leid zu hören..
Wie genau ist denn deine Prüfungsordnung? Fällt man automatisch durch, wenn man in einer Klausur 0 Punkte hat? Heißt du könntest siebenmal 10 Punkte haben und in einer 0, und dann ist man durchgefallen? Bist du dir sicher? Steht das so in eurem Juristenausbildungsgesetz?
22.10.2024, 13:05
22.10.2024, 13:08
(22.10.2024, 12:52)Expecto Patronum schrieb:(22.10.2024, 11:58)BesaJura schrieb: Hallo allerseits!
Ich befinde mich in einer eher misslichen Lage.
Ich wende mich mit einer Frage an euch und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
In acht Klausuren im 2. Examen habe ich insgesamt 27 von den erforderlichen 28 Punkten erreicht. Dabei habe ich in vier Klausuren bestanden, in den restlichen vier Klausuren bin ich leider durchgefallen.
Besonders besorgniserregend ist, dass ich in einer dieser nicht-bestandenen Klausuren 0 Punkte erhalten habe. Die Klausur war, das muss man ehrlich sagen, wirklich schwierig und katastrophal. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich jede beliebige Klausur angreifen kann, um den fehlenden Punkt zu erhalten, oder ob ich gezwungen bin, speziell die 0-Punkte-Klausur anzugreifen, da man mindestens einen Punkt in allen Klausuren benötigt und 0 Punkte nicht ausreichend sind.
Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe und tatkräftige Unterstützung und freue mich eure Antworten.
Liebe Grüße
Besa
Hey, tut mir leid zu hören..
Wie genau ist denn deine Prüfungsordnung? Fällt man automatisch durch, wenn man in einer Klausur 0 Punkte hat? Heißt du könntest siebenmal 10 Punkte haben und in einer 0, und dann ist man durchgefallen? Bist du dir sicher? Steht das so in eurem Juristenausbildungsgesetz?
Dem Bescheid nach ist Grundlage §§ 56 I, 20 I Nr. 1 des JAG NRW.
Dort steht:
§ 20 I Nr. 1 JAG NRW: Die staatliche Pflichtfachprüfung ist durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Justizprüfungsamtes für nicht bestanden zu erklären, sobald
1. mehr als die Hälfte der Aufsichtsarbeiten mit "mangelhaft" oder "ungenügend" bewertet worden ist oder der Prüfling nicht im Gesamtdurchschnitt der Aufsichtsarbeiten mindestens 3,50 Punkte erreicht hat,
In § 56 I JAG NRW steht:
Die §§ 16 bis 23 und 29 Absatz 3 gelten entsprechend mit Ausnahme von § 18 Absatz 3 Satz 2 und 3, § 20 Absatz 2 Satz 2 und § 22 Absatz 1 Satz 4.
22.10.2024, 13:24
(22.10.2024, 13:08)BesaJura schrieb:(22.10.2024, 12:52)Expecto Patronum schrieb:(22.10.2024, 11:58)BesaJura schrieb: Hallo allerseits!
Ich befinde mich in einer eher misslichen Lage.
Ich wende mich mit einer Frage an euch und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
In acht Klausuren im 2. Examen habe ich insgesamt 27 von den erforderlichen 28 Punkten erreicht. Dabei habe ich in vier Klausuren bestanden, in den restlichen vier Klausuren bin ich leider durchgefallen.
Besonders besorgniserregend ist, dass ich in einer dieser nicht-bestandenen Klausuren 0 Punkte erhalten habe. Die Klausur war, das muss man ehrlich sagen, wirklich schwierig und katastrophal. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich jede beliebige Klausur angreifen kann, um den fehlenden Punkt zu erhalten, oder ob ich gezwungen bin, speziell die 0-Punkte-Klausur anzugreifen, da man mindestens einen Punkt in allen Klausuren benötigt und 0 Punkte nicht ausreichend sind.
Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe und tatkräftige Unterstützung und freue mich eure Antworten.
Liebe Grüße
Besa
Hey, tut mir leid zu hören..
Wie genau ist denn deine Prüfungsordnung? Fällt man automatisch durch, wenn man in einer Klausur 0 Punkte hat? Heißt du könntest siebenmal 10 Punkte haben und in einer 0, und dann ist man durchgefallen? Bist du dir sicher? Steht das so in eurem Juristenausbildungsgesetz?
Dem Bescheid nach ist Grundlage §§ 56 I, 20 I Nr. 1 des JAG NRW.
Dort steht:
§ 20 I Nr. 1 JAG NRW: Die staatliche Pflichtfachprüfung ist durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Justizprüfungsamtes für nicht bestanden zu erklären, sobald
1. mehr als die Hälfte der Aufsichtsarbeiten mit "mangelhaft" oder "ungenügend" bewertet worden ist oder der Prüfling nicht im Gesamtdurchschnitt der Aufsichtsarbeiten mindestens 3,50 Punkte erreicht hat,
In § 56 I JAG NRW steht:
Die §§ 16 bis 23 und 29 Absatz 3 gelten entsprechend mit Ausnahme von § 18 Absatz 3 Satz 2 und 3, § 20 Absatz 2 Satz 2 und § 22 Absatz 1 Satz 4.
Welchem Paragraph hast du entnommen, dass man mindestens 1 Punkt in jeder Klausur benötigt?
22.10.2024, 13:28
(22.10.2024, 13:24)Expecto Patronum schrieb:(22.10.2024, 13:08)BesaJura schrieb:(22.10.2024, 12:52)Expecto Patronum schrieb:(22.10.2024, 11:58)BesaJura schrieb: Hallo allerseits!
Ich befinde mich in einer eher misslichen Lage.
Ich wende mich mit einer Frage an euch und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
In acht Klausuren im 2. Examen habe ich insgesamt 27 von den erforderlichen 28 Punkten erreicht. Dabei habe ich in vier Klausuren bestanden, in den restlichen vier Klausuren bin ich leider durchgefallen.
Besonders besorgniserregend ist, dass ich in einer dieser nicht-bestandenen Klausuren 0 Punkte erhalten habe. Die Klausur war, das muss man ehrlich sagen, wirklich schwierig und katastrophal. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich jede beliebige Klausur angreifen kann, um den fehlenden Punkt zu erhalten, oder ob ich gezwungen bin, speziell die 0-Punkte-Klausur anzugreifen, da man mindestens einen Punkt in allen Klausuren benötigt und 0 Punkte nicht ausreichend sind.
Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe und tatkräftige Unterstützung und freue mich eure Antworten.
Liebe Grüße
Besa
Hey, tut mir leid zu hören..
Wie genau ist denn deine Prüfungsordnung? Fällt man automatisch durch, wenn man in einer Klausur 0 Punkte hat? Heißt du könntest siebenmal 10 Punkte haben und in einer 0, und dann ist man durchgefallen? Bist du dir sicher? Steht das so in eurem Juristenausbildungsgesetz?
Dem Bescheid nach ist Grundlage §§ 56 I, 20 I Nr. 1 des JAG NRW.
Dort steht:
§ 20 I Nr. 1 JAG NRW: Die staatliche Pflichtfachprüfung ist durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Justizprüfungsamtes für nicht bestanden zu erklären, sobald
1. mehr als die Hälfte der Aufsichtsarbeiten mit "mangelhaft" oder "ungenügend" bewertet worden ist oder der Prüfling nicht im Gesamtdurchschnitt der Aufsichtsarbeiten mindestens 3,50 Punkte erreicht hat,
In § 56 I JAG NRW steht:
Die §§ 16 bis 23 und 29 Absatz 3 gelten entsprechend mit Ausnahme von § 18 Absatz 3 Satz 2 und 3, § 20 Absatz 2 Satz 2 und § 22 Absatz 1 Satz 4.
Welchem Paragraph hast du entnommen, dass man mindestens 1 Punkt in jeder Klausur benötigt?
Das steht da tatsächlich nicht. War im ersten Moment, wohl aufgrund der aufgewühlten Emotionen, total durcheinander.
22.10.2024, 13:30
Kann ich nachvollziehen... Ich denke - wenn möglich - würde ich jede Klausur angreifen, sogar die bestandenen, auch die mit null Punkten. Drücke die Daumen, dass es klappt.
22.10.2024, 14:48
(22.10.2024, 13:30)Expecto Patronum schrieb: Kann ich nachvollziehen... Ich denke - wenn möglich - würde ich jede Klausur angreifen, sogar die bestandenen, auch die mit null Punkten. Drücke die Daumen, dass es klappt.
Man muss noch sagen, dass jede einzelne angegriffene Klausur nochmal extra kostet, wenn das Widerspruchsverfahren negativ ausfällt.
22.10.2024, 15:09
Kennt jemand einen guten, erfahrenen Anwalt, der sich gut mit der Thematik Prüfungsanfechtung auskennt?
Ich denke, ich würde das Widerspruchsverfahren anstrengen.
Ich denke, ich würde das Widerspruchsverfahren anstrengen.