09.02.2024, 01:47
Ich kann keine statistischen Angaben liefern, aber in keinem der Gerichtsverfahren, die ich betreut habe, wurde jemals einer Verspätungsrüge eine Bedeutung beigemessen; auch dann nicht wenn die Parteien persönlich geladen waren und nicht erschienen sind.
09.02.2024, 11:17
(08.02.2024, 10:33)Gast01234 schrieb: Wenn er persönlich geladen wurde und nicht kommt, kann das Gericht ein Ordnungsgeld erlassen. Entweder es erlässt das Ordnungsgeld noch in der Sitzung und gibt es zu Protokoll oder es protokolliert, dass es sich das vorbehält. Nagel mich aber nicht darauf fest, dass der Vorbehalt zwingend für einen späteren Erlass ist.
Der Höhe nach hat ein Mandant von mir wegen sowas ein Ordnungsgeld von 300€ zahlen dürfen.
Bei mir ist es bisher nur bei dem Hinweis geblieben, dass ein Ordnungsgeld festgesetzt wird, sofern er auch beim nächsten Mal nicht erscheint.
10.02.2024, 11:53
(08.02.2024, 23:24)Gast01234 schrieb: ... ja, "fast immer". Deswegen ist es auch der Ausnahmefall, dass es erlassen wird. In meinem Fall wollte das Gericht die Parteien persönlich anhören, weil der Sachverhalt unklar war - weil beide Parteien Pfosten waren, die es nicht auf die Kette bekommen haben, ihren Anwälten den Sachverhalt zu vermitteln
Richtig, das ist die typische Konstellation. Allerdings ist es auch nicht ganz unproblematisch, die Klage durch Anhörung erst schlüssig zu machen. Einfacher ist es da, auf alle Unstimmigkeiten hinzuweisen und Frist zu setzen, und wenn dann nichts kommt, ist die Klage eben abweisungsreif. Es ist sinnlos, den Kläger mit Ordnungsgeld dazu zu zwingen, schlüssig vorzutragen.