06.02.2024, 22:49
Hi Leute, heute kam mir eine Frage auf, die ich mir irgendwie nicht selbst beantworten kann.
Mein Mandant kam heute unentschuldigt nicht, obwohl das persönliche erscheinen zum Zwecke der informatorischen Anhörung angeordnet war.
Der Gegner rügte dann Verspätung, da ja nun ein neuer Termin zur Anhörung gemacht werden müsste.
Das Gericht äußerte sich dazu nicht wirklich.
Ist an der Verspätungsrüge des Gegners was dran?
Vielen Dank schon mal!
Mein Mandant kam heute unentschuldigt nicht, obwohl das persönliche erscheinen zum Zwecke der informatorischen Anhörung angeordnet war.
Der Gegner rügte dann Verspätung, da ja nun ein neuer Termin zur Anhörung gemacht werden müsste.
Das Gericht äußerte sich dazu nicht wirklich.
Ist an der Verspätungsrüge des Gegners was dran?
Vielen Dank schon mal!
06.02.2024, 22:57
[Gelöscht von Admin)
06.02.2024, 23:04
[Gelöscht von Admin)
07.02.2024, 00:11
[Gelöscht von Admin)
07.02.2024, 01:05
Bitte an alle: freundlich bleiben!
Auch wenn eine Frage ggf. durch einfachen Blick in einen Kommentar beantwortet werden kann, darf sie hier dennoch im Forum gestellt werden. Und im Forum nicht geduldete Rechtsberatung liegt nur bei Fragen vor, die erkennbar nicht von Juristenkollegen gestellt werden.
Auch wenn eine Frage ggf. durch einfachen Blick in einen Kommentar beantwortet werden kann, darf sie hier dennoch im Forum gestellt werden. Und im Forum nicht geduldete Rechtsberatung liegt nur bei Fragen vor, die erkennbar nicht von Juristenkollegen gestellt werden.
07.02.2024, 09:20
Wahrscheinlich hat man den Fragesteller für einen erkennbaren Nichtjuristen gehalten ;)
Klar, irgendwie später als erhofft kommt der Mandant jetzt schon. Aber womit ist wer verspätet, und was soll die Rechtsfolge sein? Wenn Du die Gefahr der Zurückweisung verspäteten Vorbringens siehst, dann mach dir keine Sorgen. Tatsachenvortrag hast Du ja schon gehalten, und wenn er in entscheidungserheblicher Weise lückenhaft war, hätte das Gericht darauf hinweisen müssen. Zudem: hat es VT bestimmt oder vertagt? Wenn es einen neuen Termin gibt, ist es doch eh durch.
Es ist das Vorrecht der Anwälte, irgendwelche Rügen zu erheben. Mit der ZPO muss das nichts zu tun haben. Vielleicht war ja dessen Mandant da und sollte beeindruckt werden...
Klar, irgendwie später als erhofft kommt der Mandant jetzt schon. Aber womit ist wer verspätet, und was soll die Rechtsfolge sein? Wenn Du die Gefahr der Zurückweisung verspäteten Vorbringens siehst, dann mach dir keine Sorgen. Tatsachenvortrag hast Du ja schon gehalten, und wenn er in entscheidungserheblicher Weise lückenhaft war, hätte das Gericht darauf hinweisen müssen. Zudem: hat es VT bestimmt oder vertagt? Wenn es einen neuen Termin gibt, ist es doch eh durch.
Es ist das Vorrecht der Anwälte, irgendwelche Rügen zu erheben. Mit der ZPO muss das nichts zu tun haben. Vielleicht war ja dessen Mandant da und sollte beeindruckt werden...
07.02.2024, 11:13
(07.02.2024, 09:20)Praktiker schrieb: Wahrscheinlich hat man den Fragesteller für einen erkennbaren Nichtjuristen gehalten ;)
Klar, irgendwie später als erhofft kommt der Mandant jetzt schon. Aber womit ist wer verspätet, und was soll die Rechtsfolge sein? Wenn Du die Gefahr der Zurückweisung verspäteten Vorbringens siehst, dann mach dir keine Sorgen. Tatsachenvortrag hast Du ja schon gehalten, und wenn er in entscheidungserheblicher Weise lückenhaft war, hätte das Gericht darauf hinweisen müssen. Zudem: hat es VT bestimmt oder vertagt? Wenn es einen neuen Termin gibt, ist es doch eh durch.
Es ist das Vorrecht der Anwälte, irgendwelche Rügen zu erheben. Mit der ZPO muss das nichts zu tun haben. Vielleicht war ja dessen Mandant da und sollte beeindruckt werden...
Vielen Dank für die Anwort, oft sind es die einfachsten Fragen, die einem am Anfang seiner Karriere in Schwitzen bringen.
Es wurde sowieso ein Vergleich geschlossen, deswegen ist es egal. Danke :-)
08.02.2024, 10:33
Wenn er persönlich geladen wurde und nicht kommt, kann das Gericht ein Ordnungsgeld erlassen. Entweder es erlässt das Ordnungsgeld noch in der Sitzung und gibt es zu Protokoll oder es protokolliert, dass es sich das vorbehält. Nagel mich aber nicht darauf fest, dass der Vorbehalt zwingend für einen späteren Erlass ist.
Der Höhe nach hat ein Mandant von mir wegen sowas ein Ordnungsgeld von 300€ zahlen dürfen.
Der Höhe nach hat ein Mandant von mir wegen sowas ein Ordnungsgeld von 300€ zahlen dürfen.
08.02.2024, 19:59
(08.02.2024, 10:33)Gast01234 schrieb: Wenn er persönlich geladen wurde und nicht kommt, kann das Gericht ein Ordnungsgeld erlassen. Entweder es erlässt das Ordnungsgeld noch in der Sitzung und gibt es zu Protokoll oder es protokolliert, dass es sich das vorbehält. Nagel mich aber nicht darauf fest, dass der Vorbehalt zwingend für einen späteren Erlass ist.
Der Höhe nach hat ein Mandant von mir wegen sowas ein Ordnungsgeld von 300€ zahlen dürfen.
... und in der Beschwerde wird es fast immer aufgehoben. Und wenn der Anwalt umfassend informiert und bevollmächtigt ist, geht es sowieso nicht. Das ist ein sehr stumpfes Schwert, und wer will schon dauernd vertagen?
08.02.2024, 23:24
... ja, "fast immer". Deswegen ist es auch der Ausnahmefall, dass es erlassen wird. In meinem Fall wollte das Gericht die Parteien persönlich anhören, weil der Sachverhalt unklar war - weil beide Parteien Pfosten waren, die es nicht auf die Kette bekommen haben, ihren Anwälten den Sachverhalt zu vermitteln