22.01.2024, 10:41
(21.01.2024, 14:42)Chile123 schrieb: Bei mir kommt das Thema mit der PKV auch grade auf. Wofür habt ihr euch denn entschieden? Ist natürlich auch jeweils individuell zu schauen aber vielleicht hat hier die/der ein oder andere ja Empfehlungen aus persönlicher Erfahrung? :)
Bin seit ca. 10 Jahren bei der HUK-Coburg und zufrieden. Im teuersten (besten) Tarif und mit freiwilliger Mehrzahlung fürs Alter. Anfangs war das sogar etwas günstiger als GKV. Nun mit zwei beihilfeberechtigten Kindern zahle ich etwas mehr als in der GKV, habe aber auch deutlich bessere Leistungen (Facharzt-Termin von heute auf morgen und so). Was man auch nicht vergessen darf: man ist dann ja auch in der privaten Pflegeversicherung und spart dort erheblich. Da ich (zum Glück) sehr gesund bin, habe ich einen Tarif mit Beitragsrückerstattung und eine Selbstbeteiligung von 600 oder 1.000 Euro. Weniger einzureichen macht ohnehin keinen Sinn wegen der Beitragsrückerstattung.
23.01.2024, 19:59
(21.01.2024, 19:37)Homer S. schrieb:(21.01.2024, 16:51)LMH schrieb: Siehe § 188 IV SGB V:
"(4) Für Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, setzt sich die Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt. Der Austritt wird nur wirksam, wenn das Mitglied das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist."
Ich habe problemlos aus meiner damaligen GKV nach meiner Verbeamtung austreten können. Bei vielen PKVs kann man den Versicherungsvertrag auch mit Rückwirkung abschließen. Ich wurde allerdings auch niemals von meiner GKV auf meine Austrittsmöglichkeit hingewiesen.
Also keinen Stress :)
VG
Genau. Gilt für den Fall, dass du gesetzlich pflichtversichert bist.
Gilt halt nicht, wenn du über der BMG verdienst und damit freiwillig gesetzlich versichert bist. Glaub mir, ich musste drei Monate doppelt zahlen
Woher wissen wir, dass der Thread-Ersteller über der BMG verdient? Für mich liest sich das so, dass er aktuell noch im öffentlichen Dienst angestellt ist und damit gesetzlich pflichtversichert ist. Wenn du als Anwalt über der BMG verdienst und weiter freiwillig gesetzlich versichert bist bzw. dein Wahlrecht bereits ausgeübt hast, sollte man natürlich die Kündigungsfristen beachten.
24.01.2024, 09:59
(23.01.2024, 19:59)LMH schrieb:(21.01.2024, 19:37)Homer S. schrieb:(21.01.2024, 16:51)LMH schrieb: Siehe § 188 IV SGB V:
"(4) Für Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, setzt sich die Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt. Der Austritt wird nur wirksam, wenn das Mitglied das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist."
Ich habe problemlos aus meiner damaligen GKV nach meiner Verbeamtung austreten können. Bei vielen PKVs kann man den Versicherungsvertrag auch mit Rückwirkung abschließen. Ich wurde allerdings auch niemals von meiner GKV auf meine Austrittsmöglichkeit hingewiesen.
Also keinen Stress :)
VG
Genau. Gilt für den Fall, dass du gesetzlich pflichtversichert bist.
Gilt halt nicht, wenn du über der BMG verdienst und damit freiwillig gesetzlich versichert bist. Glaub mir, ich musste drei Monate doppelt zahlen
Woher wissen wir, dass der Thread-Ersteller über der BMG verdient? Für mich liest sich das so, dass er aktuell noch im öffentlichen Dienst angestellt ist und damit gesetzlich pflichtversichert ist. Wenn du als Anwalt über der BMG verdienst und weiter freiwillig gesetzlich versichert bist bzw. dein Wahlrecht bereits ausgeübt hast, sollte man natürlich die Kündigungsfristen beachten.
Wissen wir nicht - wollte ihn nur für den Fall drauf hinweisen
