18.01.2024, 19:47
Guten Abend,
ich erhielt unerwartet die Nachricht, dass ich kurzfristig mit Wirkung zum 01.02. verbeamtet und nicht, wie anfangs kommuniziert, zum Ablauf der sechsmonatigen Probezeit. Deshalb war das Thema PKV für mich erst einmal nicht so aktuell. Ein fataler Fehler, wie sich jetzt herausgestellt hat.
Ich muss mich daher nun kurzfristig darum kümmern.
Wie gehe ich jetzt am besten vor? Ich wollte mich über einen unabhängigen Makler informieren bzw. beraten lassen. Wie schnell kann ein Wechsel über einen Makler vollzogen werden?
ich erhielt unerwartet die Nachricht, dass ich kurzfristig mit Wirkung zum 01.02. verbeamtet und nicht, wie anfangs kommuniziert, zum Ablauf der sechsmonatigen Probezeit. Deshalb war das Thema PKV für mich erst einmal nicht so aktuell. Ein fataler Fehler, wie sich jetzt herausgestellt hat.
Ich muss mich daher nun kurzfristig darum kümmern.
Wie gehe ich jetzt am besten vor? Ich wollte mich über einen unabhängigen Makler informieren bzw. beraten lassen. Wie schnell kann ein Wechsel über einen Makler vollzogen werden?
Ich kann folgende Seite empfehlen, auf der es viele nützliche und hilfreiche Tipps sowie einen Tarifrechner zur Privaten Krankenversicherung (PKV) für Richter/innen auf Probe bzw. Staatsanwälte gibt:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
Und hier gehts direkt zum Tarifrechner: Tarifrechner
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Und hier gehts direkt zum Tarifrechner: Tarifrechner
18.01.2024, 20:57
Als Berliner bestünde für dich die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe, falls du in der GKV bleiben willst.
Heißt, dass du weiter in der GKV bleibst und dein dienstherr und du teilt euch die monatlichen gkv Beträge, quasi wie bei normalen AN
Heißt, dass du weiter in der GKV bleibst und dein dienstherr und du teilt euch die monatlichen gkv Beträge, quasi wie bei normalen AN
19.01.2024, 11:34
(18.01.2024, 19:47)Jurist_BER schrieb: Guten Abend,
ich erhielt unerwartet die Nachricht, dass ich kurzfristig mit Wirkung zum 01.02. verbeamtet und nicht, wie anfangs kommuniziert, zum Ablauf der sechsmonatigen Probezeit. Deshalb war das Thema PKV für mich erst einmal nicht so aktuell. Ein fataler Fehler, wie sich jetzt herausgestellt hat.
Ich muss mich daher nun kurzfristig darum kümmern.
Wie gehe ich jetzt am besten vor? Ich wollte mich über einen unabhängigen Makler informieren bzw. beraten lassen. Wie schnell kann ein Wechsel über einen Makler vollzogen werden?
Bei "unabhängigen" Maklern wäre ich lieber vorsichtig. Die haben bei ihrer Empfehlung in der Regel Eigeninteressen. Da würde ich mich lieber selbst schlau machen und mal unverbindlich bei den großen Versicherern (z.B. DBV, Debeka und HUK) ein Angebot einholen.
19.01.2024, 11:53
Geh zu einem normalen Makler, der alle Versicherungen abietet. Es gibt keine "Nettotarife" in Deutschland in der PKV. Die Provisionskosten sind alle schon einkalkuliert und du bezahlst sie mit, egal ob sie in deinem speziellen Fall anfallen.
19.01.2024, 12:18
Oder einfach selbst mal auf den einschlägigen Websites vergleichen.
Zum weiteren Ablauf: Sobald dir ein passendes Angebot vorliegt, und du den Vertrag geschlossen hast, bekommst du ein Schreiben von der PKV mit der Bestätigung, dass du nun dort versichert bist. Das muss an die GKV. Damit bist du aus der GKV raus.
Gleichzeitig bekommst du von der PKV eine Schreiben mit deinen Versicherungsquoten. Das bekommt die Beihilfe.
Bei mir ist es so, dass ich erst eine Beihilfenummer bekomme, wenn ich die erste Rechnung einreiche… ob das überall so ist, kann ich nicht sagen.
Zum weiteren Ablauf: Sobald dir ein passendes Angebot vorliegt, und du den Vertrag geschlossen hast, bekommst du ein Schreiben von der PKV mit der Bestätigung, dass du nun dort versichert bist. Das muss an die GKV. Damit bist du aus der GKV raus.
Gleichzeitig bekommst du von der PKV eine Schreiben mit deinen Versicherungsquoten. Das bekommt die Beihilfe.
Bei mir ist es so, dass ich erst eine Beihilfenummer bekomme, wenn ich die erste Rechnung einreiche… ob das überall so ist, kann ich nicht sagen.
19.01.2024, 18:59
Sofern Du freiwillig gesetzlich versichert bist, Kündigungsfrist beachten.
21.01.2024, 14:42
Bei mir kommt das Thema mit der PKV auch grade auf. Wofür habt ihr euch denn entschieden? Ist natürlich auch jeweils individuell zu schauen aber vielleicht hat hier die/der ein oder andere ja Empfehlungen aus persönlicher Erfahrung? :)
21.01.2024, 15:47
(19.01.2024, 12:18)Itsafire schrieb: Oder einfach selbst mal auf den einschlägigen Websites vergleichen.
Zum weiteren Ablauf: Sobald dir ein passendes Angebot vorliegt, und du den Vertrag geschlossen hast, bekommst du ein Schreiben von der PKV mit der Bestätigung, dass du nun dort versichert bist. Das muss an die GKV. Damit bist du aus der GKV raus.
Gleichzeitig bekommst du von der PKV eine Schreiben mit deinen Versicherungsquoten. Das bekommt die Beihilfe.
Bei mir ist es so, dass ich erst eine Beihilfenummer bekomme, wenn ich die erste Rechnung einreiche… ob das überall so ist, kann ich nicht sagen.
Stimmt so halt nicht wirklich. Wenn du vorher freiwillig in der GKV warst musst du kündigen und hast eine Kündigungsfrist.
21.01.2024, 16:51
Siehe § 188 IV SGB V:
"(4) Für Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, setzt sich die Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt. Der Austritt wird nur wirksam, wenn das Mitglied das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist."
Ich habe problemlos aus meiner damaligen GKV nach meiner Verbeamtung austreten können. Bei vielen PKVs kann man den Versicherungsvertrag auch mit Rückwirkung abschließen. Ich wurde allerdings auch niemals von meiner GKV auf meine Austrittsmöglichkeit hingewiesen.
Also keinen Stress :)
VG
"(4) Für Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, setzt sich die Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt. Der Austritt wird nur wirksam, wenn das Mitglied das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist."
Ich habe problemlos aus meiner damaligen GKV nach meiner Verbeamtung austreten können. Bei vielen PKVs kann man den Versicherungsvertrag auch mit Rückwirkung abschließen. Ich wurde allerdings auch niemals von meiner GKV auf meine Austrittsmöglichkeit hingewiesen.
Also keinen Stress :)
VG
21.01.2024, 19:37
(21.01.2024, 16:51)LMH schrieb: Siehe § 188 IV SGB V:
"(4) Für Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, setzt sich die Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt. Der Austritt wird nur wirksam, wenn das Mitglied das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist."
Ich habe problemlos aus meiner damaligen GKV nach meiner Verbeamtung austreten können. Bei vielen PKVs kann man den Versicherungsvertrag auch mit Rückwirkung abschließen. Ich wurde allerdings auch niemals von meiner GKV auf meine Austrittsmöglichkeit hingewiesen.
Also keinen Stress :)
VG
Genau. Gilt für den Fall, dass du gesetzlich pflichtversichert bist.
Gilt halt nicht, wenn du über der BMG verdienst und damit freiwillig gesetzlich versichert bist. Glaub mir, ich musste drei Monate doppelt zahlen
