17.10.2023, 18:11
Wie vor mir schon geschrieben, haben die Bundesländer unterschiedliche Bewerbungsverfahren. Es kommt also (mal wieder) drauf an, wo du dich bewerben magst. In Bayern zB fängst du, um Arbeitsrichter zu werden, grundsätzlich im Ministerium an. Eine Stelle im Arbeitsrecht kann da berücksichtigt werden, muss aber nicht. Es kann sein, dass du dann zu was fachlich ganz anderem arbeitest und deine Zeit bis zur Richterstelle absitzen musst.
In welchem Bundesland willst du dich bewerben?
In welchem Bundesland willst du dich bewerben?
17.10.2023, 23:01
Unter dem Stichwort Mäßigung hätte ich persönlich keine Bedenken. Was du dir vielleicht nochmal angucken könntest wäre das Thema Befangenheit. Nicht dass du später bei interessanten Rechtsstreits dieser Gewerkschaft raus wärst. Wobei das ja wahrscheinlich auch nicht der normale Arbeitsgerichtsfall wäre, aber mal als Anstoß.