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Erarbeitung von Basics / Systemverständis - Bezug zum VB
guga
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Beiträge: 1.338
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Registriert seit: Jul 2020
#11
15.08.2023, 19:40
(15.08.2023, 17:39)Quaerens schrieb:  
(15.08.2023, 14:02)guga schrieb:  Du sollst keine Theorien lernen, sondern Fälle im Examen lösen. Deine Ausführungen habe ich noch nie gehört. Wie soll das jemals relevant werden? Meinst du die drucken dir interne Verwaltungsvorschriften in der Klausur ab?

Aber ich rede doch gar nicht von Theorien? Es geht mir um das Erlernen der Theorie. 
Ich habe das mit dem Außenrecht in einem Lehrbuch gelesen. Das wurde im Rahmen der allgemeinen Definition für die Rechtswidrigkeit eines VA gesagt. Zwar bringt man diese Definition in der Klausur so nicht, aber ich habe mir gedacht, dass das als Metanorm ggf. schon wichtig ist, da die Rechtswidrigkeit eines VA ja in Verwaltungsrechtsklausuren häufig Thema ist. 
Und da ja immer gesagt wird, dass man auf Verständnis lernen soll, habe ich mich das halt gefragt und diese "These" war halt ne Vermutung von mir, warum das so sein könnte. 

Ob man im Examen in dieser Weise mit Verwaltungsrechtsvorschriften zu tun hat, weiß ich nicht (-> Ich kenne die Examensrealität nicht). Es könnte doch sein, dass mehrere Verwaltungsakte einer Behörde erlassen werden und einer davon (quasi als kleiner Nebenkriegsschauplatz) (nur) gegen Verwaltungsvorschriften verstößt. Ich gebe dir aber insofern Recht, dass das schon sehr speziell wäre.

Wie gesagt, du sollst keine Theorien lernen. Es ist ein Klausurexamen. Wenn dir mehrere Verwaltungsakte in der Klausur begegnen und nur einer gegen eine abgedruckte Verwaltungsvorschrift verstößt, dann wirst du das Problem wohl erkennen und paar Argumente finden. Dazu im voraus viel zu lernen, ist eine falsche Schwerpunktsetzung. Wenn du Examens(probe)klausuren noch nicht kennst, dann kannst du auch nicht effektiv aufs Examen lernen. Ab in den Klausurenkurs.

edit: Außerdem kann ein VA doch sehr wohl rechtswidrig sein, wenn er gegen eine interne Verwaltungsvorschrift verstößt? Das kann über Art. 3 GG iVm der allgemeinen Gleichbehandlung passieren.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.08.2023, 19:48 von guga.)
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Registriert seit: Mar 2023
#12
15.08.2023, 19:53
(15.08.2023, 19:40)guga schrieb:  
(15.08.2023, 17:39)Quaerens schrieb:  
(15.08.2023, 14:02)guga schrieb:  Du sollst keine Theorien lernen, sondern Fälle im Examen lösen. Deine Ausführungen habe ich noch nie gehört. Wie soll das jemals relevant werden? Meinst du die drucken dir interne Verwaltungsvorschriften in der Klausur ab?

Aber ich rede doch gar nicht von Theorien? Es geht mir um das Erlernen der Theorie. 
Ich habe das mit dem Außenrecht in einem Lehrbuch gelesen. Das wurde im Rahmen der allgemeinen Definition für die Rechtswidrigkeit eines VA gesagt. Zwar bringt man diese Definition in der Klausur so nicht, aber ich habe mir gedacht, dass das als Metanorm ggf. schon wichtig ist, da die Rechtswidrigkeit eines VA ja in Verwaltungsrechtsklausuren häufig Thema ist. 
Und da ja immer gesagt wird, dass man auf Verständnis lernen soll, habe ich mich das halt gefragt und diese "These" war halt ne Vermutung von mir, warum das so sein könnte. 

Ob man im Examen in dieser Weise mit Verwaltungsrechtsvorschriften zu tun hat, weiß ich nicht (-> Ich kenne die Examensrealität nicht). Es könnte doch sein, dass mehrere Verwaltungsakte einer Behörde erlassen werden und einer davon (quasi als kleiner Nebenkriegsschauplatz) (nur) gegen Verwaltungsvorschriften verstößt. Ich gebe dir aber insofern Recht, dass das schon sehr speziell wäre.

Wie gesagt, du sollst keine Theorien lernen. Es ist ein Klausurexamen. Wenn dir mehrere Verwaltungsakte in der Klausur begegnen und nur einer gegen eine abgedruckte Verwaltungsvorschrift verstößt, dann wirst du das Problem wohl erkennen und paar Argumente finden. Dazu im voraus viel zu lernen, ist eine falsche Schwerpunktsetzung. Wenn du Examens(probe)klausuren noch nicht kennst, dann kannst du auch nicht effektiv aufs Examen lernen. Ab in den Klausurenkurs.

edit: Außerdem kann ein VA doch sehr wohl rechtswidrig sein, wenn er gegen eine interne Verwaltungsvorschrift verstößt? Das kann über Art. 3 GG iVm der allgemeinen Gleichbehandlung passieren.

Art. 3 GG iVm der allgemeinen Gleichbehandlung ist Außenrecht  Wink
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Quaerens
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Themen: 2
Registriert seit: Aug 2023
#13
15.08.2023, 23:41
(15.08.2023, 18:37)Neu schrieb:  
(15.08.2023, 17:49)Quaerens schrieb:  
(15.08.2023, 15:52)Neu schrieb:  
(15.08.2023, 13:54)Quaerens schrieb:  
(15.08.2023, 08:29)Neu schrieb:  Sorry, aber zu sagen: "ich weiß nicht was basics sind und habe vom Großteil der Rechtsgebiete keine Ahnung. Wie bekomme ich VB?" Entspricht in etwa der Frage "ich schaue mir gerne WM Spiele an. Wie werde ich Bundesligaspieler?"

Zu deinen Fragen:

1. Basics / Grundkenntnisse, Systemverständnis und das jur. Handwerkszeug benötigt man schon fürs einfache bestehen, nicht bloß für VB.

2. Was Basics sind, findest durch das Lesen von Skripten oder Lehrbüchern sowie das Besuchen von Vorlesungen oder eines Reps und v.a. durch das Schreiben vieler Übungsklausuren raus.

3. Z. B. Zu verstehen, warum es zur Rechtswidrigkeit eines VAs eines Verstoßes gegen Außenrecht bedarf gehört zum Systemverständnis. Dazu braucht es dann auch keine Spezialliteratur sondern logisches Denken.

4. Durch Lernen... welche Methode die richtige ist, muss jeder für sich selbst rausfinden. 40 Seiten in 6 Stunden sind m.E. Eine übliche Menge bei konzentriertem lernen. Das sind fast 10 Minuten pro Seite. Die Fähigkeit zügig zu arbeiten sollte im Übrigen nicht unterschätzt werden. Kann das noch so große Systemverständnis nicht in der vorgegebenen Zeit auf Papier gebracht werden, weil man extrem langsam ist, wird's schon mit dem Bestehen eng.


Hi, danke für die Antwort. Das ein VB bei meiner bisherigen Studienleistung gerade zu vermessen klingt, ist mir bewusst und habe ich auch in dem anderen Beitrag geschrieben. 

Was macht deiner Meinung dann gerade das VB aus? Wie wichtig ist hierfür Spezialwissen?

Das Problem ist, dass ich gerade bei den Lehrbüchern meine, dass alles wichtig ist. Würdest du sagen, dass das komplette Lehrbuch aus Basics besteht? Falls nicht: Wie kann ich am besten die Basics herausfiltern? Sieht du (um mal ein Beispiel zu nennen) den "vorläufigen Verwaltungsakt" als Grundlagenwissen?

Ok und wie würdest du dir die Frage nach der Notwendigkeit des Verstoßes gegen Außenrecht mit logischem Denken herleiten? Ich könnte mir dazu vllt auch eine These überlegen (z.B. i.S.v. Verwaltungsvorschriften regeln nicht das Verhältnis zwischen Staat und Bürger, sodass eine Verletzung derer nicht das Verhältnis zwischen Staat und Bürger betrifft, aber nur in einem solchen Störungen vom Bürger beseitigt werden können sollen). Ich habe in dem konkreten Fall halt in der Literatur gesucht, da ich es "richtig" wissen wollte. 


Sind in den 40 Seiten dann auch das anfertigen eigener Materialien (z.B. KK´s oder Skripte, etc.) beinhaltet?

Wie gesagt: um rauszufinden, was vom gelernten Stoff Basics sind und was Spezialwissen, sollte man Übungsklausuren schreiben (nicht nur kleine Fälle zu bestimmten Problemen lösen, sondern einen kompletten Sachverhalt wie im Examen durcharbeiten und überlegen, was die Probleme sind) und anschließend die Musterlösung durcharbeiten. Dann zeigt sich schon, welche Probleme immer wieder thematisiert werden müssen. Da der vorläufige VA in keiner Übungsklausur dran kam, habe ich nie was dazu gelernt... und Überraschung: er kam auch nicht im Examen dran. Fazit: das war offensichtlich kein Basic. Und wäre er dran gekommen, hätte ich versucht, den Fall mit meinem Wissen zu anderen VAs (aus den vorherigen Übungsklausuren) zu lösen. Dass es viele Übungsklausuren gibt, in denen jemand behauptet, er hätte doch nicht wissen können, dass der Autoverkäufer nicht berechtigt war, nur weil in den Zulassungspapieren ein anderer Name stand, lässt wiederum darauf schließen, dass Gut- und Bösgläubigkeit, gerade beim Fahrzeugkauf, im Sachenrecht zum Basiswissen gehört.
Vieles muss man letzten Endes einfach auswendig lernen und sich nicht selber herleiten. Das gilt insbesondere für Definitionen und Fälle, in denen es verschiedene Theorien gibt: einfach Theorie, Pro- und Contra-Argumente auswendig lernen und fertig und in der Klausur einfach runterschreiben. Die 5 Stunden zum Klausur schreiben reichen nicht aus, um selber über eine Theorie zu philosophieren oder zu überlegen, wie man z.B. das Wort "Übergabe" im sachenrechtlichen Sinne definieren könnte. Stattdessen muss einfach die Standarddefinition runtergeschrieben.
Im Examen geht es um die Lösung von Fällen aufgrund des geltenden Rechts, nicht um die Rechtsentwicklung. Mit diesem Gedanken im Hinterkopf sollte man auch lernen.
Ich denke aber nicht, dass es mir hilft die Klausuren ohne Wissen zu schreiben.
Das man nach einer gewissen Zeit des Klausurenschreibens merkt, was wirklich die Basics sind, stimmt denke ich. 
Nur brauche ich für´s Klausurenschreiben ja (jedenfalls nach meinem Geschmack) etwas wissen. 

Und jetzt ist halt die Frage, wie ich mir das am besten erarbeiten kann. Ich hatte halt die Idee mit diesen Kurzskripten. Oder ich halte mich beim Lehrbuchlesen einfach mehr ran und setzte dann (auch wenn das bislang nicht geklappt hat) selbst meine Schwerpunkte und orientiere mich dann an ca. 40 Seiten in 6 Stunden als groben Richtwert. Ist bei den 40 Seiten dann in den 6 Stunden eigentlich auch schon das Schreiben on Karteikarten enthalten? Was hältst du davon?

Das mit dem "vorläufigen" VA kam (so weit ich weiß) sogar neulich in irgendeiner 1. Examensklausur dran. Weiß aber leider nicht mehr das Bundesland. Das hat mich schon ein bisschen schockiert, da ich das jetzt auch ehr für Spezialwissen gehalten habe...

Das man Definitionen meistens auswendig lernen muss, sehe ich auch so.

Kurz gesagt: wenn ich so deine Nachrichten in den beiden Threads sehe, denke ich, der wichtigste Schritt wäre für dich: werde selbstständig...


Das brauchst du fürs Examen und erst recht später.

Du musst schon selber rausfinden wie du richtig lernst, ab wann du Klausuren schreibst, wie viele Karteikarten oder Skripte du brauchst usw. 

Mit der Einstellung: "ich habe keinen Plan und keine Ahnung, wie ich das Problem angehen soll, will aber das beste haben" wird das größte Problem wohl nicht das Examen, sondern das anschließende Berufsleben sein...

Möchte ich ja werden. Ich will mich nicht nur blind irgendwo verrennen (auch wenn das natürlich weiterhin passieren kann). So wie ich bislang gemacht hat,  geht es nicht weiter. 
Deswegen hatte ich mir hakt gedacht, dass ich in dem Forum etwas Inspiration / Hilfe sammeln kann von Leuten, die bspw. in einer ähnlichen Situation waren oder die wissen, wie der Hase läuft (oder eben auch nicht).
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Quaerens
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Registriert seit: Aug 2023
#14
15.08.2023, 23:46
(15.08.2023, 19:40)guga schrieb:  
(15.08.2023, 17:39)Quaerens schrieb:  
(15.08.2023, 14:02)guga schrieb:  Du sollst keine Theorien lernen, sondern Fälle im Examen lösen. Deine Ausführungen habe ich noch nie gehört. Wie soll das jemals relevant werden? Meinst du die drucken dir interne Verwaltungsvorschriften in der Klausur ab?

Aber ich rede doch gar nicht von Theorien? Es geht mir um das Erlernen der Theorie. 
Ich habe das mit dem Außenrecht in einem Lehrbuch gelesen. Das wurde im Rahmen der allgemeinen Definition für die Rechtswidrigkeit eines VA gesagt. Zwar bringt man diese Definition in der Klausur so nicht, aber ich habe mir gedacht, dass das als Metanorm ggf. schon wichtig ist, da die Rechtswidrigkeit eines VA ja in Verwaltungsrechtsklausuren häufig Thema ist. 
Und da ja immer gesagt wird, dass man auf Verständnis lernen soll, habe ich mich das halt gefragt und diese "These" war halt ne Vermutung von mir, warum das so sein könnte. 

Ob man im Examen in dieser Weise mit Verwaltungsrechtsvorschriften zu tun hat, weiß ich nicht (-> Ich kenne die Examensrealität nicht). Es könnte doch sein, dass mehrere Verwaltungsakte einer Behörde erlassen werden und einer davon (quasi als kleiner Nebenkriegsschauplatz) (nur) gegen Verwaltungsvorschriften verstößt. Ich gebe dir aber insofern Recht, dass das schon sehr speziell wäre.

Wie gesagt, du sollst keine Theorien lernen. Es ist ein Klausurexamen. Wenn dir mehrere Verwaltungsakte in der Klausur begegnen und nur einer gegen eine abgedruckte Verwaltungsvorschrift verstößt, dann wirst du das Problem wohl erkennen und paar Argumente finden. Dazu im voraus viel zu lernen, ist eine falsche Schwerpunktsetzung. Wenn du Examens(probe)klausuren noch nicht kennst, dann kannst du auch nicht effektiv aufs Examen lernen. Ab in den Klausurenkurs.

edit: Außerdem kann ein VA doch sehr wohl rechtswidrig sein, wenn er gegen eine interne Verwaltungsvorschrift verstößt? Das kann über Art. 3 GG iVm der allgemeinen Gleichbehandlung passieren.

Ok, danke. Ich will mir ja erst das nötige Grundwissen aneignen. Vorher wird der Examensklausurenkurs denke ich wenig Sinn ergeben. Was meinst du?

Das ist auf dieses Außenrechtszeug und Verwaltungsvorschriften (viel) zu viel Wert gelegt habe und man sich (wenn denn der äußert seltene Klausurfall mal eintreten) einfach was ausdenkt, stimmt. Mich hat es beim Lesen / Lernen nur so gestört, da ich wissen wollte wieso das so ist (anstelle es stumpf auswendig zu lernen). Ist eigentlich komisch, da ich das bei anderen Definitionen nicht habe...
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Friedman
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#15
16.08.2023, 08:08
(15.08.2023, 13:41)Quaerens schrieb:  Hi, zunächst mal vielen Dank für deinen ausführlichen Beitrag und Respekt für deine Steigerung im 2. Stex. 

Hättest du Tipps, wie ich das nötige Grundwissen effizient erlernen kann? Wie würdest du allgemein vorgehen (z.B. Für ein RG X% Theorie lernen, Y% auf Fälle lösen; erst Theorie dann Fälle?; etc.)?

Du schreibst: “Wie man eine Gangschaltung verwendet lernt man, indem man das Fahren übt und nicht, indem man ein hundert seitiges Buch über das Schalten verschlingt” 
-> Heißt das, dass du von dem reinen Durcharbeiten von Lehrbüchern wenig hältst? Gilt das auch für Skripten (die “großen / normalen”; Basicskripte)? 


Dass es neben dem materiellen Wissen, auch noch ein Klausurwissen gibt (Gutachtenstil; Verwertung von Argumenten bzw. “Übersetzten” des Sachverhalts, etc.) habe ich auch schon des Öfteren gehört. Deswegen, will ich meinen Fokus auch auf das Klausurenschreiben und gliedern richten (da man wohl auch gerade dort sein Problembewusstsein schulen kann). Nur um Klausuren lösen zu können, bedarf es (denke ich) Grundlagenwissen. Deswegen meine Frage bzgl. des Theorielernens.
Ich bin hinsichtlich des materiellen Rechts wie folgt vorgegangen, als der Groschen gefallen ist:

Generell habe ich zu jedem Thema ein Lehrbuch sehr knapp zusammengefasst. Der ganze Stoff kann schließlich im Ansatz geprüft werden. Nun ist jedoch auch klar, dass die Chance, dass die Abgrenzung zwischen Raub, Diebstahl und räuberischem Diebstahl geprüft wird größer ist als die, dass eine Klausur mit Fokus auf Spezialprobleme des Sportwettbetrugs kommt. Dementsprechend habe ich die tiefe gewichtet.

Im Strafrecht habe ich den AT so zusammengefasst, dass ich in einem Worddokument die einzelnen Themen, bei denen das weit überwiegend gepasst hat, im Schema TB-RW-Schuld untergebracht habe. Im Rahmen des RW habe ich dann ein Schema von z.B. der Notwehr abgelegt und in knappster Manier die einzelnen Probleme auf den einzelnen Prüfungsstufen abgelegt. Dabei habe ich immer versucht, ähnliche Probleme in Gruppen zu fassen. Mein Ziel waren möglichst Dreiergruppen. So war mein Grundschema TB-RW-Schuld, iRd RW habe ich die Rechtfertigungsgründe in höchstens drei Gruppen aufgeteilt, die Notwehr selbst hat nur drei große Prüfungspunkte, welche dann wiederum nur drei erhebliche Punkte haben usw. Das ordnet das Wissen ungemein und sorgt insbesondere für systematisches Verständnis.

Im StGB BT habe ich alle Delikte ebenfalls zusammengefasst. Hier habe ich ersteinmal grob nach verletztem Rechtsgut sortiert. Dann habe ich für die gesammelten Delikte das Prüfungsschema niedergeschrieben, wenn es sich nicht schon aus dem Gesetz ergab. Ansonsten habe ich die wichtigen Definitionen niedergeschrieben und die wichtigen Probleme und das wirklich sehr knapp. Bei Diebstahl standen da vllt. Sachen wie Gewahrsamsenklave, kein heimliches Delikt etc. in Spiegelstrichen.

Im öffentlichen Recht war das ähnlich. Da hatte ich auf einer queergelegten DinA4 Seite in tabellarischer Form 2-3 verwandte Klagearten, z.B FFK und Anfechtungsklage. Bei der Klagebefugnis waren da dann eben die notwendigen Definitionen und Probleme wieder niedergelegt. In besonderen Verwaltungsrecht war das individueller, aber im Endeffekt auch nach dem Schema: Gruppen bilden, Dreiergruppen zum auswendig lernen, Probleme und Definitionen verorten.

Ähnlich auch das Privatrecht, aber zugegebenermaßen bedeutend komplizierter. Hier habe ich versucht alles nach dem Schema Anspruch entstanden, erloschen und durchsetzbar zu ordnen sowie die wichtigsten Ansprüche grob zu kompilieren. Das hat gut geklappt.

Grundsätzlich halte ich viel von Lehrbüchern. Sie sind mE aber zum einmaligen verstehen da. Die verstandene Information muss sodann in ein bedeutend knapperes, auf die eigenen Lücken fokussiertes Format. Bei mir waren das riesige Schemata, die vom groben ins Detail gingen und alles nutzlose und sonderbare aussparten. Und wenn alles zusammengefasst ist, muss die Zahl der Klausuren enorm erhöht werden.
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Quaerens
Junior Member
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Beiträge: 30
Themen: 2
Registriert seit: Aug 2023
#16
16.08.2023, 12:08
Danke für den ausführlichen Beitrag, ist für mich sehr hilfreich. 


Bzgl.  dem sehr knapp zusammenfassen: 
Weißt du ca. wie viel % des Inhalts des Lehrbuchs du dann wirklich extrahiert hast? Oder weißt du ca. wie viel Seiten du pro Stunde oder Tag geschafft hast?
Waren bspw. im Strafrecht die verschiedenen Arten an Kausalitäten (Alternative Kausalität; Kumulative Kausalität; etc.) Teil deiner Zusammenfassung? 

-> Das würde mir ein Gefühl davon verschaffen, wie bzw. in welchem Maße du das Wissen zusammengefasst hast (deswegen diese Fragen). Denn du schreibst deine Schemata haben “ alles nutzlose und sonderbare “ ausgespart. 
Ich denke ich habe gerade Probleme das zu erkennen  Wütend



Und mit dem “zu jedem Thema ein Lehrbuch durcharbeiten” meinst du jedes Rechtsgebiet, oder? Weil ansonsten würde mich mal interessieren, woher du wusstest, zu welchem Thema (z.B. DSL; VA; Anfechtungsklage; etc.) du jetzt immer was im Lehrbuch nachschaust. 


Das Einbetten von Themen in Gruppen bzw. nach Anspruchsaufbau halte ich für sehr sinnvoll und werde ich mir merken, danke. 
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Ex-GK
Senior Member
****
Beiträge: 348
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#17
16.08.2023, 12:33
Ich habe es ähnlich wie Friedmann gemacht, nur dass ich nach der eigenen Zusammenfassung/Durcharbeitung von Lehrbüchern und Skripten (etwa 3/4 Jahr nach Scheinfreiheit) ins Rep gegangen bin (1 Jahr) und dann begleitend die Kurse nachbereitet und gleichzeitig bis zum Examen Klausuren geschrieben habe (sowohl Uni- als auch Rep-Klausurenkurse). Halbes Jahr danach war dann Examen. Insgesamt also etwa 2 Jahre, wobei ich mich da auch nicht sonderlich beeilt habe (habe auch den Schwerpunkt in der Zeit geschrieben). Kann bei jedem aber anders sein.

Zu Deinen Fragen an Friedmann, wird dieser sicher antworten, aber vorab vielleicht hilfreich:

  1. Was ist aus den Lehrbüchern zu extrahieren
    Ich hatte beim selbstständigen Lernen immer eine 40h Woche (Anspruch war, min. 8h am Tag zu lernen, teilweise kam da ein Tag Klausur mit rein) - wie viel man schafft ist unterschiedlich. Je nach Thema, wie gut man Vorkenntnisse hat - das beantwortet auch die Frage, wie detailliert man sein muss (bzw. was unnötig für einen ist). Das ist mE individuell und Du wirst wohl selbst beim lesen merken, wo Du Lücken hast oder was Dir leichter fällt, weil Du es kennst. Kann mir nicht vorstellen, dass gar nichts hängen geblieben ist, aber wer weiß. Was "sonderbar" und "nutzlos" ist, verstehe ich von Friedmann so (das war jedenfalls bei mir damals auch so), ist etwas, das man im Laufe des "Lernens" selbst merkt (was halt nicht "Basics" sind) - grobe Reihenfolge: Lehrbücher für den großen Überblick und Tiefe; hat man sich da ein Verständnis verschafft, geht es dann darum, die "Basics" in Schemata/Übersichten zu übertragen (hierzu kann man auch schon Skripte selbst bearbeiten - die aber nicht als Ersatz für Lehrbücher, weil da ja auch nicht jegliche Details stehen) - die Details (nutzlos/sonderbar) hat man ja dann schon im Kopf und braucht die nicht in einer Übersicht. Sprich - man arbeitet sich in seiner Darstellung vom Detail in knappe Schemata. Ob das aber für Dich funktioniert, musst Du beurteilen. Ein paar Kommilitonen haben meine Übersichten benutzen wollen - glaube aber nicht, dass es denen viel gebracht hat, weil die auf mein Lernverhalten zugeschnitten waren. Manche lernen eher über Podcasts (Lorenz zB wurde ja schon genannt).
  1. 2. Lehrbücher
  1. Wenn Du sagst, Dir fehlen Basics, dann solltest Du vielleicht Basiclehrbücher nehmen, wie zB BGB AT, Strafrecht AT, BT, Verwaltungsrecht, etc. 
  1. 3. Themengruppen
  1. Grundsätzlich gibt es ja auch schon einige Lernpläne fürs Examen - daran kann man sich auch orientieren.
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Ref.HH
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Registriert seit: Dec 2022
#18
16.08.2023, 12:56
(16.08.2023, 12:08)Quaerens schrieb:  Bzgl. dem sehr knapp zusammenfassen: 

Und mit dem “zu jedem Thema ein Lehrbuch durcharbeiten” meinst du jedes Rechtsgebiet, oder? Weil ansonsten würde mich mal interessieren, woher du wusstest, zu welchem Thema (z.B. DSL; VA; Anfechtungsklage; etc.) du jetzt immer was im Lehrbuch nachschaust. 

Das Einbetten von Themen in Gruppen bzw. nach Anspruchsaufbau halte ich für sehr sinnvoll und werde ich mir merken, danke. 

Du kannst ja auch mal bei "jura-online" nachschauen. Vielleicht ist das ja was für Dich.
Da wird in kurzen Videos meist der Aufbau eines Anspruchs geprüft und alles wesentliche kurz erklärt. Dabei schreiben sie den Aufbau einer Norm in Stichworten (kurz & knapp) auf eine Tafel. Das kannst Du während des Videos mitschreiben oder ausdrucken. Dann hast Du auch Karteikarten.

Das machen sie in allen drei Rechtsgebieten.
- BGB AT, SchuldR AT + BT, DeliktsR, BerR, SaR
- Nebengebiete: GesR, HandelsR, ErbR etc. (mehr oder weniger ausführlich)
- StrafR & StPO
- ÖR

Da gibt es auch Übungsklausuren.

Wenn Du das drauf hast und Klausuren schreiben übst, steht einem VB nichts mehr im Wege.

Da gibt es einen kostenlosen dreitägigen Zugang! Einfach E-Mail-Adresse & Benutzername festlegen.


Einfach mal in einem Rechtsgebiet ausprobieren, das Du schon einigermaßen kannst (StrafR AT?).
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bienenjaeger
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Themen: 0
Registriert seit: Aug 2023
#19
16.08.2023, 13:54
(16.08.2023, 12:56)Ref.HH schrieb:  
(16.08.2023, 12:08)Quaerens schrieb:  Bzgl. dem sehr knapp zusammenfassen: 

Und mit dem “zu jedem Thema ein Lehrbuch durcharbeiten” meinst du jedes Rechtsgebiet, oder? Weil ansonsten würde mich mal interessieren, woher du wusstest, zu welchem Thema (z.B. DSL; VA; Anfechtungsklage; etc.) du jetzt immer was im Lehrbuch nachschaust. 

Das Einbetten von Themen in Gruppen bzw. nach Anspruchsaufbau halte ich für sehr sinnvoll und werde ich mir merken, danke. 

Du kannst ja auch mal bei "jura-online" nachschauen. Vielleicht ist das ja was für Dich.
Da wird in kurzen Videos meist der Aufbau eines Anspruchs geprüft und alles wesentliche kurz erklärt. Dabei schreiben sie den Aufbau einer Norm in Stichworten (kurz & knapp) auf eine Tafel. Das kannst Du während des Videos mitschreiben oder ausdrucken. Dann hast Du auch Karteikarten.

Das machen sie in allen drei Rechtsgebieten.
- BGB AT, SchuldR AT + BT, DeliktsR, BerR, SaR
- Nebengebiete: GesR, HandelsR, ErbR etc. (mehr oder weniger ausführlich)
- StrafR & StPO
- ÖR

Da gibt es auch Übungsklausuren.

Wenn Du das drauf hast und Klausuren schreiben übst, steht einem VB nichts mehr im Wege.

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Einfach mal in einem Rechtsgebiet ausprobieren, das Du schon einigermaßen kannst (StrafR AT?).

Wenn man weiß wie man einen VPN benutzt kann man es auch dauerhaft kostenlos nutzen  Cheese
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Quaerens
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Registriert seit: Aug 2023
#20
16.08.2023, 16:52
(16.08.2023, 12:33)Ex-GK schrieb:  Ich habe es ähnlich wie Friedmann gemacht, nur dass ich nach der eigenen Zusammenfassung/Durcharbeitung von Lehrbüchern und Skripten (etwa 3/4 Jahr nach Scheinfreiheit) ins Rep gegangen bin (1 Jahr) und dann begleitend die Kurse nachbereitet und gleichzeitig bis zum Examen Klausuren geschrieben habe (sowohl Uni- als auch Rep-Klausurenkurse). Halbes Jahr danach war dann Examen. Insgesamt also etwa 2 Jahre, wobei ich mich da auch nicht sonderlich beeilt habe (habe auch den Schwerpunkt in der Zeit geschrieben). Kann bei jedem aber anders sein.

Zu Deinen Fragen an Friedmann, wird dieser sicher antworten, aber vorab vielleicht hilfreich:

  1. Was ist aus den Lehrbüchern zu extrahieren
    Ich hatte beim selbstständigen Lernen immer eine 40h Woche (Anspruch war, min. 8h am Tag zu lernen, teilweise kam da ein Tag Klausur mit rein) - wie viel man schafft ist unterschiedlich. Je nach Thema, wie gut man Vorkenntnisse hat - das beantwortet auch die Frage, wie detailliert man sein muss (bzw. was unnötig für einen ist). Das ist mE individuell und Du wirst wohl selbst beim lesen merken, wo Du Lücken hast oder was Dir leichter fällt, weil Du es kennst. Kann mir nicht vorstellen, dass gar nichts hängen geblieben ist, aber wer weiß. Was "sonderbar" und "nutzlos" ist, verstehe ich von Friedmann so (das war jedenfalls bei mir damals auch so), ist etwas, das man im Laufe des "Lernens" selbst merkt (was halt nicht "Basics" sind) - grobe Reihenfolge: Lehrbücher für den großen Überblick und Tiefe; hat man sich da ein Verständnis verschafft, geht es dann darum, die "Basics" in Schemata/Übersichten zu übertragen (hierzu kann man auch schon Skripte selbst bearbeiten - die aber nicht als Ersatz für Lehrbücher, weil da ja auch nicht jegliche Details stehen) - die Details (nutzlos/sonderbar) hat man ja dann schon im Kopf und braucht die nicht in einer Übersicht. Sprich - man arbeitet sich in seiner Darstellung vom Detail in knappe Schemata. Ob das aber für Dich funktioniert, musst Du beurteilen. Ein paar Kommilitonen haben meine Übersichten benutzen wollen - glaube aber nicht, dass es denen viel gebracht hat, weil die auf mein Lernverhalten zugeschnitten waren. Manche lernen eher über Podcasts (Lorenz zB wurde ja schon genannt).
  1. 2. Lehrbücher
  1. Wenn Du sagst, Dir fehlen Basics, dann solltest Du vielleicht Basiclehrbücher nehmen, wie zB BGB AT, Strafrecht AT, BT, Verwaltungsrecht, etc. 
  1. 3. Themengruppen
  1. Grundsätzlich gibt es ja auch schon einige Lernpläne fürs Examen - daran kann man sich auch orientieren.

Danke für deinen ausführlichen Beitrag  Smile
Verstehe ich dich richtig, dass du Lehrbücher (ohne Extraktion des Wissens) ließt und im Anschluss ein Skript ließt und dir dabei dann das aus deiner Sicht notwendige (bzw. Basics) extrahierst?
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