09.06.2020, 17:06
Hat jemand 253 255 im Versuch angenommen oder war das über 240 zu lösen. Bitte um Aufklärung bin nämlich wiederhole :s
Habe Verwertbarkeit der Zeugenvernehmung auch (-) genommen weil wer ganze Clou der Klausur sibst wer wäre ob die Aussage nicht vielleicht für den anderen verwertbar wäre
Habe Verwertbarkeit der Zeugenvernehmung auch (-) genommen weil wer ganze Clou der Klausur sibst wer wäre ob die Aussage nicht vielleicht für den anderen verwertbar wäre
09.06.2020, 17:12
(09.06.2020, 17:06)Gast schrieb: Hat jemand 253 255 im Versuch angenommen oder war das über 240 zu lösen. Bitte um Aufklärung bin nämlich wiederhole :s
Habe Verwertbarkeit der Zeugenvernehmung auch (-) genommen weil wer ganze Clou der Klausur sibst wer wäre ob die Aussage nicht vielleicht für den anderen verwertbar wäre
jap.. hab ich auch so... §§ 253, 255, 250 II Nr. 1, 22, 23 (P) Bereicherungsabsicht (P) Verknüpfung Drohung und Weggabe, da vorheriger Gewalteinwirkung... etc.
Viel zu viel!!! Unfassbar dieser Durchgang. Man kann es kaum glauben, dass irgendein StA diese Klausur in 5 Stunden lösen könnte!
09.06.2020, 17:16
(09.06.2020, 17:06)Gast schrieb: Hat jemand 253 255 im Versuch angenommen oder war das über 240 zu lösen. Bitte um Aufklärung bin nämlich wiederhole :s
Habe Verwertbarkeit der Zeugenvernehmung auch (-) genommen weil wer ganze Clou der Klausur sibst wer wäre ob die Aussage nicht vielleicht für den anderen verwertbar wäre
Was war denn das Problem mit der zeugenvernehmung? Waren doch alle ordgem. belehrt?
Denke 253, 255 versuch geht, da absicht dauerhafter Enteignung und Wille vorübergehender Aneignung
09.06.2020, 17:19
(09.06.2020, 17:16)Gast NRW schrieb:(09.06.2020, 17:06)Gast schrieb: Hat jemand 253 255 im Versuch angenommen oder war das über 240 zu lösen. Bitte um Aufklärung bin nämlich wiederhole :s
Habe Verwertbarkeit der Zeugenvernehmung auch (-) genommen weil wer ganze Clou der Klausur sibst wer wäre ob die Aussage nicht vielleicht für den anderen verwertbar wäre
Was war denn das Problem mit der zeugenvernehmung? Waren doch alle ordgem. belehrt?
Denke 253, 255 versuch geht, da absicht dauerhafter Enteignung und Wille vorübergehender Aneignung
Habe das aber gar nicht groß problematisiert, weil ja seine Aussagen nicht verwertbar waren in meinen Augen.
Habe ein Verstoß von 136 Stpo angenommen, weil er sich durch die Aussagen des vernehmenden praktisch gedrängt sehen musste zur Aussage..außerdem stand auf dem Ermittlungsbogen wegen Körperverletzung und da mit Totschlag zu kommen seitens des vernehmenden .....
09.06.2020, 17:32
(09.06.2020, 17:19)Gast schrieb:(09.06.2020, 17:16)Gast NRW schrieb:(09.06.2020, 17:06)Gast schrieb: Hat jemand 253 255 im Versuch angenommen oder war das über 240 zu lösen. Bitte um Aufklärung bin nämlich wiederhole :s
Habe Verwertbarkeit der Zeugenvernehmung auch (-) genommen weil wer ganze Clou der Klausur sibst wer wäre ob die Aussage nicht vielleicht für den anderen verwertbar wäre
Was war denn das Problem mit der zeugenvernehmung? Waren doch alle ordgem. belehrt?
Denke 253, 255 versuch geht, da absicht dauerhafter Enteignung und Wille vorübergehender Aneignung
Habe das aber gar nicht groß problematisiert, weil ja seine Aussagen nicht verwertbar waren in meinen Augen.
Habe ein Verstoß von 136 Stpo angenommen, weil er sich durch die Aussagen des vernehmenden praktisch gedrängt sehen musste zur Aussage..außerdem stand auf dem Ermittlungsbogen wegen Körperverletzung und da mit Totschlag zu kommen seitens des vernehmenden .....
Hat noch jemand ein Verstoß gegen die Vernehmung angenommen wegen 136 I 2 StPO
09.06.2020, 17:32
Hat noch jemand die Belehrung nach § 136 I Satz 5 StPO über die Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen § 140 I Nr. 2 StPO angesprochen? Denn als das versuchte Tötungsdelikt im Raum stand, hat das ja die Voraussetzung für die notwendige Verteidigung erfüllt.
09.06.2020, 17:42
(09.06.2020, 17:32)Gast Juni NRW schrieb: Hat noch jemand die Belehrung nach § 136 I Satz 5 StPO über die Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen § 140 I Nr. 2 StPO angesprochen? Denn als das versuchte Tötungsdelikt im Raum stand, hat das ja die Voraussetzung für die notwendige Verteidigung erfüllt.
In Berlin wurde daraus ein ziemlich großes Ding gemacht, wegen neuer Rechtslage etc. Dazu hat der Verteidiger des M vorgetragen, dass die Aussage wegen fehlerhafter Belehrung unverwertbar sei und im übrigen in der Hinsicht auch eine Rspr.-Änderung des BGH zu erwarten sei.
Habs am Ende abgelehnt, aber da es tatsächlich neu ist und dementsprechend niemand genaueres weiß, ist sicher alles vertretbar.
09.06.2020, 18:51
Ich habe das Gefühl dass ich in bislang jeder Klausur durchgefallen bin. Ich habe in jeder Klausur mindestens einen groben Schlitzer. Ich kann das gar nicht fassen und fühle mich wie traumatisiert....dieser ganze Durchgang ist für mich der reinste Horror....ist das normal das man so fühlt? Ist das normal mit diesen Fehlern.
09.06.2020, 18:56
(09.06.2020, 18:51)Gast schrieb: Ich habe das Gefühl dass ich in bislang jeder Klausur durchgefallen bin. Ich habe in jeder Klausur mindestens einen groben Schlitzer. Ich kann das gar nicht fassen und fühle mich wie traumatisiert....dieser ganze Durchgang ist für mich der reinste Horror....ist das normal das man so fühlt? Ist das normal mit diesen Fehlern.
Die meisten fühlen sich so. Und die, die sich nicht so fühlen, denen gehts dann bei der Notenbekanntgabe schlecht. Keine Sorge, alles wird gut.
09.06.2020, 19:52
(09.06.2020, 18:51)Gast schrieb: Ich habe das Gefühl dass ich in bislang jeder Klausur durchgefallen bin. Ich habe in jeder Klausur mindestens einen groben Schlitzer. Ich kann das gar nicht fassen und fühle mich wie traumatisiert....dieser ganze Durchgang ist für mich der reinste Horror....ist das normal das man so fühlt? Ist das normal mit diesen Fehlern.Das ist normal! Man ist sich selbst sein größter Kritiker. Um so mehr man eine Situation durchdenkt, um so ekliger wird man zu sich selbst. Beim Grübeln kommt nie raus, dass man super ist!
Du weißt nicht, ob es überhaupt Fehler waren oder jedenfalls nicht, wie sie am Ende gewichtet werden.
Jede Klausur ist völlig unabhängig von der nächsten. Du kannst auch nach einer versauten Klausur am nächsten Tag 13 Punkte schreiben. Lenk dich ab und konzentriere dich morgen auf das nächste Gerät.
Falls du das hier noch liest, geh doch am besten raus aus dem Forum..das macht einen nur wahnsinnig!


