08.07.2024, 15:14
Ist heute jemand fertig geworden (Hessen)
08.07.2024, 15:14
Welche Delikte habt ihr alle angeprüft bzw. bejaht?
Ich konnte bei weitem nicht alles in der erforderlichen Tiefe behandeln … zu wenig Zeit
Ich konnte bei weitem nicht alles in der erforderlichen Tiefe behandeln … zu wenig Zeit
08.07.2024, 15:16
(08.07.2024, 15:14)Refiii2024 schrieb: Welche Delikte habt ihr alle angeprüft bzw. bejaht?
Ich konnte bei weitem nicht alles in der erforderlichen Tiefe behandeln … zu wenig Zeit
Heute war mein persönlicher Tiefpunkt. Bisher hatte ich meine besten Ergebnisse immer in Strafrecht.. es war ein Kampf gegen die Zeit. Allein den Sachverhalt zu lesen.. 1 mal lesen und 1 mal überfliegen waren schon ca 40 min um..
08.07.2024, 15:20
Heute war scheisse. Mehr ist nichts hinzuzufügen.
08.07.2024, 15:29
Größte Grütze heute...
Ich schreibe dennoch mal meine "Lösung"
1. Hinreichenden Tatverdacht bei M hab ich sehr kurz abgelehnt und auf die Schuldunfähigkeit verwiesen.
2. Dann H:
A. mord in mittelbarer Täterschaft angenommen (Habgier); error in persona ist zurechenbar; bei Heimtücke gab es nicht genug Anhaltspunkte mE, um sie auch bei H zu bejahen
-> man musste hier Abgrenzung zur Anstiftung diskutieren (hat bei mir leider so mäßig geklappt)
B. Mord an N scheidet aus wegen Schuldunfähigkeit
C. Mord an N iVm alic scheidet wahrscheinlich auch aus, weil nicht genügend Anhaltspunkte, dass H das vorher schon geplant hatte.
D. Deswegen vollrausch 323a
E. Und nochmal vollrausch wegen Trunkenheit im Verkehr
Ich schreibe dennoch mal meine "Lösung"
1. Hinreichenden Tatverdacht bei M hab ich sehr kurz abgelehnt und auf die Schuldunfähigkeit verwiesen.
2. Dann H:
A. mord in mittelbarer Täterschaft angenommen (Habgier); error in persona ist zurechenbar; bei Heimtücke gab es nicht genug Anhaltspunkte mE, um sie auch bei H zu bejahen
-> man musste hier Abgrenzung zur Anstiftung diskutieren (hat bei mir leider so mäßig geklappt)
B. Mord an N scheidet aus wegen Schuldunfähigkeit
C. Mord an N iVm alic scheidet wahrscheinlich auch aus, weil nicht genügend Anhaltspunkte, dass H das vorher schon geplant hatte.
D. Deswegen vollrausch 323a
E. Und nochmal vollrausch wegen Trunkenheit im Verkehr
08.07.2024, 15:31
(08.07.2024, 15:29)BroxWalker schrieb: Größte Grütze heute...Achso Beweisverwertungsverbote habe ich keine angenommen.
Ich schreibe dennoch mal meine "Lösung"
1. Hinreichenden Tatverdacht bei M hab ich sehr kurz abgelehnt und auf die Schuldunfähigkeit verwiesen.
2. Dann H:
A. mord in mittelbarer Täterschaft angenommen (Habgier); error in persona ist zurechenbar; bei Heimtücke gab es nicht genug Anhaltspunkte mE, um sie auch bei H zu bejahen
-> man musste hier Abgrenzung zur Anstiftung diskutieren (hat bei mir leider so mäßig geklappt)
B. Mord an N scheidet aus wegen Schuldunfähigkeit
C. Mord an N iVm alic scheidet wahrscheinlich auch aus, weil nicht genügend Anhaltspunkte, dass H das vorher schon geplant hatte.
D. Deswegen vollrausch 323a
E. Und nochmal vollrausch wegen Trunkenheit im Verkehr
- Kein Zeugnisverweigerungsrecht von M, da kein richtiges Verlöbnis (Eltern haben nicht zugestimmt)
- Kopf drehen ist weniger wild als Fingerabdrücke nehmen, deswegen wohl auch als Minusmaßnahme oder so von 81b stpo gedeckt.
- zellengenosse ist glaubhaft, auch wenn er Vorteile erlangt: wo soll er die Infos denn bitte sonst gerbekommen haben?
08.07.2024, 15:37
Ich hab §21 angenommen, was 49 I zur Folge hatte.
Alles in allem wars zeitlich unmöglich, auf jeden Aspekt einzugehen bzw zu vertiefen.
Hast du mittelbare TS angenommen?
Für mich sah es mehr nach Anstiftung aus.. wobei letztlich alles beschissen war
Alles in allem wars zeitlich unmöglich, auf jeden Aspekt einzugehen bzw zu vertiefen.
Hast du mittelbare TS angenommen?
Für mich sah es mehr nach Anstiftung aus.. wobei letztlich alles beschissen war
08.07.2024, 15:39
Hab leider keine Abgrenzung zu 26 vorgenommen und direkt mittelbare Täterschaft angenommen …. Dumm dumm dumm
Hab Mord in mittelbarer täterschaft ggü K bejaht und mord aus Habgier ggü. N
Beweisverwertungsverbote habe ich nur wegen Verstoß gegen 81b StPO angenommen
Hab Mord in mittelbarer täterschaft ggü K bejaht und mord aus Habgier ggü. N
Beweisverwertungsverbote habe ich nur wegen Verstoß gegen 81b StPO angenommen
08.07.2024, 15:40
Und hab 21 abgelehnt, weil er einsichtsfähig war laut Gutachten.
Aber die Klausur war die reinste Katatsrophe für mich ..
Aber die Klausur war die reinste Katatsrophe für mich ..
08.07.2024, 15:42
Bei mir ebenfalls katastrophal heute. Habe das Alter falsch berechnet und schulfähigkeit angenommen. Habe trotzdem (weil ich mich an BGH 5 str 200/23) erinnert habe gesagt, dass die M genug Reife hatte und daher dann Anstiftung.
Für Alic hatte ich so wenig Zeit, dass ich sie einfach schnell angenommen habe und dann nicht mal mehr in der Anklage genannt, damit ich irgendwie fertig werde. Es war also wirklich alles in allem katastrophal und sogar schlimmer als die Z III am Dienstag.
Für Alic hatte ich so wenig Zeit, dass ich sie einfach schnell angenommen habe und dann nicht mal mehr in der Anklage genannt, damit ich irgendwie fertig werde. Es war also wirklich alles in allem katastrophal und sogar schlimmer als die Z III am Dienstag.