17.04.2023, 15:51
(17.04.2023, 15:50)RLPKandidat23 schrieb: Habe ihn durchgehen lassen...aber bin mir unsicher. Mich hat die Kommentierung "an hinreichende Erfolgsaussichten sind keine strengen Anforderungen" zu stellen irritiert. Hab dann damit argumentiert, dass die Klage nicht von vornherein erfolglos scheint, aber keine Ahnung....
Aber in einem Urteil oder als Beschluss?
Hab ihn auch durchgehen lassen btw :)
17.04.2023, 15:51
War es dann Urteil + PKH-Beschluss?
17.04.2023, 15:52
In Niedersachsen sollten auch noch ein PKH-Antrag geprüft werden. Bei mir ist er durchgegangen, weil mE das Auto kein verwertbares Vermögen war (zum Wert hat der SV keine Angaben gemacht) und laut BearbeiterV von der Bedürftigkeit auszugehen sein sollte.
Bin zu dem Ergebnis gekommen, dass man den Antrag auch für den Mandanten hätte stellen können, da es keine zusätzlichen Verfahrensgebühren auslösen würde.
Ein Antrag kann man wohl auch noch im "noch anhängigen Verfahren" stellen (Th/P irgendwo), § 173 VwGO iVm § 269 III 1 ZPO stünde dem also nicht entgegen. Bei § 91 VwGO habe ich zur Wirkung der Klagerücknahme nämlich nichts gefunden.
Bin zu dem Ergebnis gekommen, dass man den Antrag auch für den Mandanten hätte stellen können, da es keine zusätzlichen Verfahrensgebühren auslösen würde.
Ein Antrag kann man wohl auch noch im "noch anhängigen Verfahren" stellen (Th/P irgendwo), § 173 VwGO iVm § 269 III 1 ZPO stünde dem also nicht entgegen. Bei § 91 VwGO habe ich zur Wirkung der Klagerücknahme nämlich nichts gefunden.
17.04.2023, 15:56
17.04.2023, 15:58
Also ich finde beides. Sonst habe ich ja über die Sache nicht entschieden. Und es war ja auch ein PKH-Antrag nach Klageerhebung, dh er stand nicht unter der Bedingung
17.04.2023, 16:06
Habe ihn in das Urteil ans Ende gepackt, weil eine Entscheidung vor der Hauptsache wäre ja eh nicht mehr möglich gewesen...
17.04.2023, 16:07
Man kann die auch nach der Hauptsache entscheiden also die Anträge über PKH
17.04.2023, 16:11
Wie hast du es gemacht?
17.04.2023, 16:12
Hab ein normales Urteil gemacht und danach noch einen gesonderten Beschluss, in der ich die PKH bewilligt habe.. aber auch keine Ahnung, ob das richtig ist
17.04.2023, 16:14
Klingt plausibler