23.11.2020, 14:42
(23.11.2020, 14:38)Gast schrieb: Das Geld sitzt locker, wenn es darum geht nicht eingeknastet zu werden.
Meine Erfahrung aus der StA-Station war eben, dass die meisten, die mit dem Gesetz in Konflikt kommen, schlicht nicht viel Geld haben. Selbst wenn das Geld dann locker sitzt, kann nur das ausgegeben werden, was man selbst oder die Familie hat.
23.11.2020, 14:56
(23.11.2020, 14:20)Gasti schrieb: Richtig ist, daß man mit Strafrecht sehr wenig - wie bereits gesagt - verdienen kann. Richtig ist aber auch, daß man sehr viel verdienen kann. Man muss seine Honorarvereinbarungen nur richtig verkaufen. Die großen Verteidiger nehmen über 30.000 EUR pro Verhandlungstag. Kleinere Lichter kriegen weniger, aber 2.500 bis 5.000 kann man realistisch durchsetzen, wenn man sich gut anstellt. Wenn man dann 5 bis 10 Verhandlungstage hat, verdient man mehr als jeder GK Associate.
Und Du meinst, dass der Durchschnittsmandant dann nicht zum Strafrechtler um die Ecke geht, der dem Mandanten genau so gut Honig ums Maul schmieren kann (das können die meisten Verteidiger nämlich sehr gut), das Ganze aber für einen Bruchteil machen würde?
Diese Honorare kann man realistisch vllt dann aufrufen, wenn man nach jahrelanger Tätigkeit regional den Ruf des Besten hat. Und diesen Ruf bekommt man im Strafrecht tendenziell nur durch moralisch nicht so ganz astreines Wirken.
23.11.2020, 15:42
(23.11.2020, 13:07)Gast schrieb: "doppelt so viel Asche wie 2yr/3yr Associates in einer GK"
Den will ich sehen :D
Google mal André Miegel. Erst im Herbst 2017 Referendariat beendet. Dann wurde er Ende 2019 in nem Youtube-Video gefeatured und geht seitdem steil nach oben. Zuletzt komplett in neue Büroräume gezogen. Unterschätzt die Reichweite nicht. Das reicht locker aus, dass er einen Stundensatz von 250 € nehmen kann, weil jeder Anwalt hat nur 24 Stunden täglich zur Verfügung.
Oder wie ein befreundeter Strafverteidiger mal zu mir meinte: "Die Tatverdächtigen zahlen dir alles, damit sie nicht in den Knast müssen. Da ist eine ganz andere Situation bei denen als wenn es um die Rückzahlung des Kaufpreises für einen defekten TV geht. Mit der Panik von den Leuten machst du richtig Geld."
23.11.2020, 15:49
Glaube in kaum einem juristischen Beruf ist Blenden und Schein (auch "Selbstvermarktung" genannt) so wichtig (und erfolgreich) wie bei Strafverteidigern. Wie zuvor schon richtig gesagt wurde, ist die Mandantschaft eine ganz andere als bei großen Wirtschaftskanzleien. Das Geld sitzt locker, weil es um viel mehr (oder alles) geht. Die Mandanten haben kaum strafrechtliche Kenntnisse, sodass sie auf das vertrauen, was ihnen der Anwalt verkauft. Und Reichweite/Weiterempfehlungen ist alles.
Wer also gut in Selbstvermarktung ist, eine gute Homepage auf die Beine stellen kann und evtl. auch öfter mal seine Visitenkarten verteilt und dann erstmal den Schneeball ins Rollen bringt, der wird definitiv schon bald mehr verdienen als der angestellte Anwalt in einer Großkanzlei.
Zumal - auch das wurde schon richtig angemerkt - am Ende eines Verfahrens kaum festgestellt werden kann, ob der Anwalt einfach schlecht beraten hat oder "nicht mehr rauszuholen" ging. So hat ein Freund von mir (Strafverteidiger) das Talent, selbst Knastaufenthalte als Erfolg zu verkaufen, weil es halt "nur 15 Monate statt 5 Jahre" sind. Von Bewährungsstrafen ganz zu schweigen ("vor dem Knast gerettet"). Dass ein anderer Anwalt ggf. nen Freispruch rausgeholt hätte - wer will das prüfen?!
Wer also gut in Selbstvermarktung ist, eine gute Homepage auf die Beine stellen kann und evtl. auch öfter mal seine Visitenkarten verteilt und dann erstmal den Schneeball ins Rollen bringt, der wird definitiv schon bald mehr verdienen als der angestellte Anwalt in einer Großkanzlei.
Zumal - auch das wurde schon richtig angemerkt - am Ende eines Verfahrens kaum festgestellt werden kann, ob der Anwalt einfach schlecht beraten hat oder "nicht mehr rauszuholen" ging. So hat ein Freund von mir (Strafverteidiger) das Talent, selbst Knastaufenthalte als Erfolg zu verkaufen, weil es halt "nur 15 Monate statt 5 Jahre" sind. Von Bewährungsstrafen ganz zu schweigen ("vor dem Knast gerettet"). Dass ein anderer Anwalt ggf. nen Freispruch rausgeholt hätte - wer will das prüfen?!
23.11.2020, 16:19
Wie sieht es eigentlich mit den strafrechtlichen Einheiten in den Großkanzleien aus? Ich weiß, dass die eher Rarität sind und wenn dann viel Compliance und Investigation machen (scheint zumindest so).
Wie rentabel ist dort das Geschäft? Das kann ja auch für den potentiellen 1st year relevant sein, weil sich danach die Chancen auf einen Bonus oder irgendwann mal die Partnerschaft richten könnten. Vermutlich eher nicht gerade das lukrativste Geschäft in diesen Kanzleien, oder?
Wie rentabel ist dort das Geschäft? Das kann ja auch für den potentiellen 1st year relevant sein, weil sich danach die Chancen auf einen Bonus oder irgendwann mal die Partnerschaft richten könnten. Vermutlich eher nicht gerade das lukrativste Geschäft in diesen Kanzleien, oder?
23.11.2020, 16:21
(23.11.2020, 14:34)Gast Gast schrieb:(23.11.2020, 14:20)Gasti schrieb: Richtig ist, daß man mit Strafrecht sehr wenig - wie bereits gesagt - verdienen kann. Richtig ist aber auch, daß man sehr viel verdienen kann. Man muss seine Honorarvereinbarungen nur richtig verkaufen. Die großen Verteidiger nehmen über 30.000 EUR pro Verhandlungstag. Kleinere Lichter kriegen weniger, aber 2.500 bis 5.000 kann man realistisch durchsetzen, wenn man sich gut anstellt. Wenn man dann 5 bis 10 Verhandlungstage hat, verdient man mehr als jeder GK Associate.
Da frage ich mich, welche natürliche Person kann 25-50.000 Euro für eine Strafverteidigung bezahlen. Ich hätte jetzt gesagt, Manager bei Steuer- oder Unternehmensstrafsache und OK, wo man gar nicht wissen will, woher das Geld genau kommt. Wäre aber spannend, wenn jemand Insights hat.
Öhm, auch jemand der einfach ein vernünftiges Leben geführt hat, sollte im mittleren Alter 50k und mehr zurückgelegt haben und das gibt man dann halt aus, bevor man in den Knast wandert.
23.11.2020, 16:37
Jetzt gibt es aber Verfahren mit mehr als einem Verhandlungstag. Zumindest der 30.000€-Anwalt scheidet dann schon aus. Ich bin mir auch nicht sicher, wie viel Bargeld/Kontoguthaben (!) der durchschnittliche Familienvater zur freien Verfügung (!) hat. Insbesondere wenn man bedenkt, dass er womöglich so oder so in den Knast geht (einmal angeklagt ist schon mehr als die halbe Miete), der Familie dann mindestens ein (wenn nicht das einzige) Einkommen fehlt und zudem die nächste Zeit dann keine Raten abgezahlt werden können, sodass Frau und Kinder vielleicht aus dem Haus müssen.
Miese Fragen die man sich als Betroffener dann stellen muss.
Deswegen würde es mir auch schwer fallen, überhaupt natürliche Personen oder insbesndere den Otto Normalverbraucher zu vertreten und ihn so dick zur Kasse bitten. Die Leute würden mir ja tatsächlich ihr letztes Hemd geben. Das möchte ich nicht haben. Mich würde das nicht kalt lassen.
Miese Fragen die man sich als Betroffener dann stellen muss.
Deswegen würde es mir auch schwer fallen, überhaupt natürliche Personen oder insbesndere den Otto Normalverbraucher zu vertreten und ihn so dick zur Kasse bitten. Die Leute würden mir ja tatsächlich ihr letztes Hemd geben. Das möchte ich nicht haben. Mich würde das nicht kalt lassen.
23.11.2020, 16:37
Bitte zurück zum Thema!
Dieses Geld-Gequatsche ist hier einfach unsinnig.
Kann jemand entsprechend der Ausgangsfrage von TE berichten?
Dieses Geld-Gequatsche ist hier einfach unsinnig.
Kann jemand entsprechend der Ausgangsfrage von TE berichten?
23.11.2020, 16:39
(23.11.2020, 16:21)Gast schrieb:(23.11.2020, 14:34)Gast Gast schrieb:(23.11.2020, 14:20)Gasti schrieb: Richtig ist, daß man mit Strafrecht sehr wenig - wie bereits gesagt - verdienen kann. Richtig ist aber auch, daß man sehr viel verdienen kann. Man muss seine Honorarvereinbarungen nur richtig verkaufen. Die großen Verteidiger nehmen über 30.000 EUR pro Verhandlungstag. Kleinere Lichter kriegen weniger, aber 2.500 bis 5.000 kann man realistisch durchsetzen, wenn man sich gut anstellt. Wenn man dann 5 bis 10 Verhandlungstage hat, verdient man mehr als jeder GK Associate.
Da frage ich mich, welche natürliche Person kann 25-50.000 Euro für eine Strafverteidigung bezahlen. Ich hätte jetzt gesagt, Manager bei Steuer- oder Unternehmensstrafsache und OK, wo man gar nicht wissen will, woher das Geld genau kommt. Wäre aber spannend, wenn jemand Insights hat.
Öhm, auch jemand der einfach ein vernünftiges Leben geführt hat, sollte im mittleren Alter 50k und mehr zurückgelegt haben und das gibt man dann halt aus, bevor man in den Knast wandert.
Jemand, der ein vernünftiges Leben geführt hat, kommt aber in den aller seltensten Fällen in eine Situation, in denen ihm eine langjährige Haftstrafe droht. Darum ging es. Das normale Strafrecht Klientel hat doch gerade so seine lieben Probleme mit dem vernünftigen Leben...
23.11.2020, 16:41
es ist ja wohl ein Unterschied ob du drogensüchtige Kleinkriminelle vertrittst oder den Arzt oder Anwalt, der einmal scheiße gebaut hat