09.10.2020, 19:19
(09.10.2020, 19:17)Gast schrieb:(09.10.2020, 19:13)Gast schrieb:(09.10.2020, 19:00)Nds-Ref schrieb:(09.10.2020, 18:35)Nds-Ref schrieb:(09.10.2020, 18:14)Gast schrieb: Puh, ob die darauf hinauswollten?
Die Ratenvereinbarung müsste dann ja auch als Prozessvertrag zu werten sein, s. Putzo 766 Rn. 24. Das ist doch nur der Fall, wenn ggüber dem Gericht erklärt (Putzo Einl IIII Rn.6)?
Auch habe ich selten Examensklausuren gesehen, wo man so viele Abzweigungen im Kommentar nehmen muss, um sich eine solch diffizile Lösung (ist ja bei Weitem kein Standarddingen) zu erschließen. Vielmehr war dem Klausurersteller doch klar, dass der Blick erstmal in 796-Putzo wandert und da verweist dann alles eindeutigst in den 826.
Ich hatte die Ratenvereinbarung eher dahin verordnet, dass der Klausurersteller noch eine nette Abgrenzung abstraktes/deklaratorisches Anerkenntnis erwünscht?
Ich kann mich nur wiederholen: Die Rechtsprechung löst es wie ich und das wird bei Lernplattformen wie Repetico auch so gelehrt (https://www.repetico.de/card-77200238), also ist es schon nicht so unüblich, dass ein Klausurersteller den Weg sehen möchte.
Ein Prozessvertrag hat auch nichts damit zu tun, dass er vor Gericht geschlossen werden müsste.
Def.: “Bei einem Prozessvertrag handelt es sich um einen Vertrag, dessen Hauptwirkung auf einem prozessualen Gebiet liegt. Grundlage für einen Prozessvertrag bildet das Prozessrecht, wobei jedoch auch das materielle Recht hinzugezogen werden muss.“ (Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/prozessvertrag)
Ganz wichtig zu erkennen bzw den Satz in dem Abschnitt im Putzo zu finden, dass eine solche Vereinbarung unmittelbar vollstreckungsrechtliche Wirkung entfaltet.
Hab gerade noch entdeckt, dass der Fall (https://openjur.de/u/2117564.html) auch ganz oben auf der Rü zum ZVR von Kaiser stand, also bin ich mir bei meinem Lösungsweg wirklich recht sicher.
Die Fälle liegen doch gänzlich anders als der heutige.
Es wurden dort jeweils ausdrückliche (temporäre) Vollstreckungsverzichte erklärt. Davon war in der heutigen Vereinbarung aber meines Wissens nach keine Rede.
Zudem hat meiner Erinnerung nach die Kanzlei die Ratenvereinbarung/Anerkenntnis allein im Namen der ZPO Inkasso GmbH mit der Mandantin geschlossen. Trotz Abtretung der Forderung von der HANT ltd. auf die ZOP Inkasso war weiterhin der Vollstreckungsbescheid auf die Hant ltd. ausgestellt. Das bedeutet, dass die ZOP Inkasso GmbH in der Ratenzahlungsvereinbarung/Anerkenntnis schon gar nicht über die Vollstreckung disponieren konnte, sondern lediglich über die (vermeintliche Forderung).
Daher waren i.Ü. ggf. auch die Hant ltd. (so sie denn den Titel noch hatte) sowie die ZOP Inkasso GmbH passiv sachbefugt.
Also ich dachte es hätte irgendwo gestanden, dass der Titel auf die Inkasso gmbh umgeschrieben wurde
Same. Hatte aber Angst, dass das Einbildung war.
09.10.2020, 19:22
Hä was für Kontaktlinsen? :D Der Rest passt (Nds.)
Bin unglaublich frustriert. Erst geben die uns nen ziemlich einfachen Verkehrsunfall und jetzt deepes Zwangsvollstreckungsrecht, von dem ich dachte, es wäre für Niedersachsen untypisch. War bei mir alles durcheinander und zu den Klauseln kam ich nicht mehr. Und diese Ratenvereinbarung war so ne Vollstreckungsvereinbarung? Gott sowas habe ich noch nie gehört und wär ich auch nie drauf gekommen. Das ist doch kein normales Prüfungswissen in Niedersachsen mehr? Respekt natürlich an alle, die das hingekriegt haben. Find das, was das LJPA macht, nicht mal mehr witzig. Ist das nötig, den Mandanten bei diesen arschkomplexen Fällen immer noch einen raushauen zu lassen mit "Ach btw. hab ich kein Geld", "Hab ich erwähnt, dass ich das alles ganz schnell brauche?", "Oh hey und prüf doch auch noch meinen Vertrag".
Bin unglaublich frustriert. Erst geben die uns nen ziemlich einfachen Verkehrsunfall und jetzt deepes Zwangsvollstreckungsrecht, von dem ich dachte, es wäre für Niedersachsen untypisch. War bei mir alles durcheinander und zu den Klauseln kam ich nicht mehr. Und diese Ratenvereinbarung war so ne Vollstreckungsvereinbarung? Gott sowas habe ich noch nie gehört und wär ich auch nie drauf gekommen. Das ist doch kein normales Prüfungswissen in Niedersachsen mehr? Respekt natürlich an alle, die das hingekriegt haben. Find das, was das LJPA macht, nicht mal mehr witzig. Ist das nötig, den Mandanten bei diesen arschkomplexen Fällen immer noch einen raushauen zu lassen mit "Ach btw. hab ich kein Geld", "Hab ich erwähnt, dass ich das alles ganz schnell brauche?", "Oh hey und prüf doch auch noch meinen Vertrag".
09.10.2020, 19:22
(09.10.2020, 18:58)Gast schrieb:(09.10.2020, 18:51)Gast schrieb:(09.10.2020, 18:46)Gast schrieb: Also ein Fall von Kaiser löst es -trotz ratenzahlungsvereinbarung- nur über 826 BGB analog. Aber hab gerade gesehen, dass diese vor erlass des vb erlassen wurde. Mhm.
Ihr verwirrt mich alle :angel: Daneben noch was extra für die Ratenzahlungsvereinbarung zu prüfen, da wär ich ja noch weniger fertig geworden. :dodgy:
Die Woche war echt was anderes.
In NRW war die Ratenzahlungsvereinbarung doch gar nicht tituliert? Daher ging 767 hier nicht.
09.10.2020, 19:25
(09.10.2020, 19:22)Krieg der Welse schrieb: Hä was für Kontaktlinsen? :D Der Rest passt (Nds.)
Bin unglaublich frustriert. Erst geben die uns nen ziemlich einfachen Verkehrsunfall und jetzt deepes Zwangsvollstreckungsrecht, von dem ich dachte, es wäre für Niedersachsen untypisch. War bei mir alles durcheinander und zu den Klauseln kam ich nicht mehr. Und diese Ratenvereinbarung war so ne Vollstreckungsvereinbarung? Gott sowas habe ich noch nie gehört und wär ich auch nie drauf gekommen. Das ist doch kein normales Prüfungswissen in Niedersachsen mehr? Respekt natürlich an alle, die das hingekriegt haben. Find das, was das LJPA macht, nicht mal mehr witzig. Ist das nötig, den Mandanten bei diesen arschkomplexen Fällen immer noch einen raushauen zu lassen mit "Ach btw. hab ich kein Geld", "Hab ich erwähnt, dass ich das alles ganz schnell brauche?", "Oh hey und prüf doch auch noch meinen Vertrag".
In RLP hat die Mandantin angeblich Kontaktlinsen bestellt und nicht bezahlt und darauf kamen dann die ganzen Inkassosachen und VB. :D
09.10.2020, 19:27
(09.10.2020, 19:22)LKrieg der Welse schrieb: Hä was für Kontaktlinsen? :D Der Rest passt (Nds.)
Bin unglaublich frustriert. Erst geben die uns nen ziemlich einfachen Verkehrsunfall und jetzt deepes Zwangsvollstreckungsrecht, von dem ich dachte, es wäre für Niedersachsen untypisch. War bei mir alles durcheinander und zu den Klauseln kam ich nicht mehr. Und diese Ratenvereinbarung war so ne Vollstreckungsvereinbarung? Gott sowas habe ich noch nie gehört und wär ich auch nie drauf gekommen. Das ist doch kein normales Prüfungswissen in Niedersachsen mehr? Respekt natürlich an alle, die das hingekriegt haben. Find das, was das LJPA macht, nicht mal mehr witzig. Ist das nötig, den Mandanten bei diesen arschkomplexen Fällen immer noch einen raushauen zu lassen mit "Ach btw. hab ich kein Geld", "Hab ich erwähnt, dass ich das alles ganz schnell brauche?", "Oh hey und prüf doch auch noch meinen Vertrag"
Sehe ich ähnlich. Ich finde es wirklich zu krass was die ra Klausuren angeht. Darüber hinaus kam nicht eine wirkliche klassische schuldrechtsklausur. Ein sehr untypischer Durchgang zivilrechtlich.
09.10.2020, 19:27
(09.10.2020, 19:19)Gast schrieb:(09.10.2020, 19:17)Gast schrieb:(09.10.2020, 19:13)Gast schrieb:(09.10.2020, 19:00)Nds-Ref schrieb:(09.10.2020, 18:35)Nds-Ref schrieb: Ich kann mich nur wiederholen: Die Rechtsprechung löst es wie ich und das wird bei Lernplattformen wie Repetico auch so gelehrt (https://www.repetico.de/card-77200238), also ist es schon nicht so unüblich, dass ein Klausurersteller den Weg sehen möchte.
Ein Prozessvertrag hat auch nichts damit zu tun, dass er vor Gericht geschlossen werden müsste.
Def.: “Bei einem Prozessvertrag handelt es sich um einen Vertrag, dessen Hauptwirkung auf einem prozessualen Gebiet liegt. Grundlage für einen Prozessvertrag bildet das Prozessrecht, wobei jedoch auch das materielle Recht hinzugezogen werden muss.“ (Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/prozessvertrag)
Ganz wichtig zu erkennen bzw den Satz in dem Abschnitt im Putzo zu finden, dass eine solche Vereinbarung unmittelbar vollstreckungsrechtliche Wirkung entfaltet.
Hab gerade noch entdeckt, dass der Fall (https://openjur.de/u/2117564.html) auch ganz oben auf der Rü zum ZVR von Kaiser stand, also bin ich mir bei meinem Lösungsweg wirklich recht sicher.
Die Fälle liegen doch gänzlich anders als der heutige.
Es wurden dort jeweils ausdrückliche (temporäre) Vollstreckungsverzichte erklärt. Davon war in der heutigen Vereinbarung aber meines Wissens nach keine Rede.
Zudem hat meiner Erinnerung nach die Kanzlei die Ratenvereinbarung/Anerkenntnis allein im Namen der ZPO Inkasso GmbH mit der Mandantin geschlossen. Trotz Abtretung der Forderung von der HANT ltd. auf die ZOP Inkasso war weiterhin der Vollstreckungsbescheid auf die Hant ltd. ausgestellt. Das bedeutet, dass die ZOP Inkasso GmbH in der Ratenzahlungsvereinbarung/Anerkenntnis schon gar nicht über die Vollstreckung disponieren konnte, sondern lediglich über die (vermeintliche Forderung).
Daher waren i.Ü. ggf. auch die Hant ltd. (so sie denn den Titel noch hatte) sowie die ZOP Inkasso GmbH passiv sachbefugt.
Also ich dachte es hätte irgendwo gestanden, dass der Titel auf die Inkasso gmbh umgeschrieben wurde
Same. Hatte aber Angst, dass das Einbildung war.
Muss ich übersehen haben. Dachte auch, dass das LJPA nochmal schön kurz diesen Sachbefugnis-Quatsch nach Abtretung abgrasen wollte.
09.10.2020, 19:27
Haha ich glaub bei uns war es Seife? Wieso ist das etwas, was zwischen den Bundesländern anders abläuft?
09.10.2020, 19:35
09.10.2020, 19:38
(09.10.2020, 19:27)Gast nds schrieb:(09.10.2020, 19:22)LKrieg der Welse schrieb: Hä was für Kontaktlinsen? :D Der Rest passt (Nds.)
Bin unglaublich frustriert. Erst geben die uns nen ziemlich einfachen Verkehrsunfall und jetzt deepes Zwangsvollstreckungsrecht, von dem ich dachte, es wäre für Niedersachsen untypisch. War bei mir alles durcheinander und zu den Klauseln kam ich nicht mehr. Und diese Ratenvereinbarung war so ne Vollstreckungsvereinbarung? Gott sowas habe ich noch nie gehört und wär ich auch nie drauf gekommen. Das ist doch kein normales Prüfungswissen in Niedersachsen mehr? Respekt natürlich an alle, die das hingekriegt haben. Find das, was das LJPA macht, nicht mal mehr witzig. Ist das nötig, den Mandanten bei diesen arschkomplexen Fällen immer noch einen raushauen zu lassen mit "Ach btw. hab ich kein Geld", "Hab ich erwähnt, dass ich das alles ganz schnell brauche?", "Oh hey und prüf doch auch noch meinen Vertrag"
Sehe ich ähnlich. Ich finde es wirklich zu krass was die ra Klausuren angeht. Darüber hinaus kam nicht eine wirkliche klassische schuldrechtsklausur. Ein sehr untypischer Durchgang zivilrechtlich.
Ich finde, teilweise war die Vorbereitung auch echt für den Arsch. Also im ZivilR hätte ich auch 3x weniger lernen können. Wäre genauso blöd gewesen wie jetzt. Und die Probeklausuren waren alle so viel gradliniger.
09.10.2020, 19:38