24.04.2020, 18:13
Im Oktober 2020 schreiben Referendare aus Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und dem GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein) die Klausuren im 2. Staatsexamen.
Niedersachsen:
05.10.: ZU
06.10.: A1
08.10.: ZG
09.10.: A2
12.10.: SR
13.10.: W/SR; W/VR
15.10.: VA
16.10.: VR
NRW:
05.10.: Z 1
06.10.: Z 2
08.10.: Z 3
09.10.: Z 4
12.10.: S 1
13.10.: S 2
15.10.: V 1
16.10.: V 2
Rheinland-Pfalz:
05.10.
06.10.
08.10.
09.10.
12.10.
13.10.
15.10.
16.10.
Sachsen-Anhalt:
05.10.
06.10.
08.10.
09.10.
12.10.
13.10.
15.10.
16.10.
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
05.10.: ZR-I
06.10.: ZR-II
08.10.: ZHG
09.10.: ZR-III
12.10.: StR-I
13.10.: StR-II
15.10.: ÖR-I
16.10.: ÖR-II
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA Niedersachsen:
ZU: mit zivilgerichtlicher Aufgabenstellung
ZG: mit gutachterlicher Aufgabenstellung aus dem Zivilrecht
A 1; A 2: mit gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlichrechtsgestaltenden Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht
SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung
VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
VA: mit gutachterlich-rechtsberatender Aufgabenstellung aus dem Öffentlichen Recht
W/SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung oder
W/VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(R-P), NoName(Schl-H).
Niedersachsen:
05.10.: ZU
06.10.: A1
08.10.: ZG
09.10.: A2
12.10.: SR
13.10.: W/SR; W/VR
15.10.: VA
16.10.: VR
NRW:
05.10.: Z 1
06.10.: Z 2
08.10.: Z 3
09.10.: Z 4
12.10.: S 1
13.10.: S 2
15.10.: V 1
16.10.: V 2
Rheinland-Pfalz:
05.10.
06.10.
08.10.
09.10.
12.10.
13.10.
15.10.
16.10.
Sachsen-Anhalt:
05.10.
06.10.
08.10.
09.10.
12.10.
13.10.
15.10.
16.10.
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
05.10.: ZR-I
06.10.: ZR-II
08.10.: ZHG
09.10.: ZR-III
12.10.: StR-I
13.10.: StR-II
15.10.: ÖR-I
16.10.: ÖR-II
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA Niedersachsen:
ZU: mit zivilgerichtlicher Aufgabenstellung
ZG: mit gutachterlicher Aufgabenstellung aus dem Zivilrecht
A 1; A 2: mit gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlichrechtsgestaltenden Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht
SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung
VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
VA: mit gutachterlich-rechtsberatender Aufgabenstellung aus dem Öffentlichen Recht
W/SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung oder
W/VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(R-P), NoName(Schl-H).
17.09.2020, 09:10
Hallo ihr Lieben,
Ich wollte mal hören, ob schon andere Leidensgenossen hier herumturnen. Wünsche allen eine gute Endvorbereitungsphase =)
Ich wollte mal hören, ob schon andere Leidensgenossen hier herumturnen. Wünsche allen eine gute Endvorbereitungsphase =)
21.09.2020, 11:21
21.09.2020, 13:02
Hallo,
schreibe auch im Oktober in Niedersachsen
Wünsche euch ne möglichst angenehme Zeit!
Was lernt ihr so? Irgendwas Aktuelles zu Corona oder so?
schreibe auch im Oktober in Niedersachsen
Wünsche euch ne möglichst angenehme Zeit!
Was lernt ihr so? Irgendwas Aktuelles zu Corona oder so?
21.09.2020, 14:36
(21.09.2020, 13:02)Krieg der Welse schrieb: Hallo,
schreibe auch im Oktober in Niedersachsen
Wünsche euch ne möglichst angenehme Zeit!
Was lernt ihr so? Irgendwas Aktuelles zu Corona oder so?
Zu Corona habe ich gar nichts gemacht, mir wurde von vielen Seiten gesagt, dass das zu aktuell sei. Ich vertraue einfach darauf, dass es stimmt, wobei ich mich im April mal mit dem Reiserecht auseinander gesetzt habe vor diesem Hintergrund. :D
Ansonsten versuche ich eigentlich hauptsächlich, die Klausuraufbauten gut zu beherrschen und materielles Recht zur Zeit zu wiederholen.
Irgendwie versuche ich auch Zwangsvollstreckungsrecht zu lernen aber ich verstehe es einfach nicht so recht und vertraue darauf, dass es nicht in der Tiefe ran kommt :D
Aber ich denke, es wird sowieso eine Glückslotterie sein, ob etwas dran kommt was man kennt oder was neues oder das, was man noch nie verstanden hat...
22.09.2020, 08:51
Bin auch im Oktober dran. Corona hab ich nix gemacht.. Fühle mich generell nicht sonderlich gut vorbereitet, da ich in Corona-Zeiten nur zu Hause lernen konnte und das nicht gut hinbekommen habe. Für mich ist es auch eine reine Lotterie. Hoffe einfach auch 4-5 Klausuren, wo ich irgendeinen Plan habe :)
Ö-Recht kommt es bei mir einfach nur darauf an, wer die Klausuren stellt. Mehr sag ich dazu jetzt nicht.
Ö-Recht kommt es bei mir einfach nur darauf an, wer die Klausuren stellt. Mehr sag ich dazu jetzt nicht.
22.09.2020, 09:03
(22.09.2020, 08:51)Pumpe NDS schrieb: Bin auch im Oktober dran. Corona hab ich nix gemacht.. Fühle mich generell nicht sonderlich gut vorbereitet, da ich in Corona-Zeiten nur zu Hause lernen konnte und das nicht gut hinbekommen habe. Für mich ist es auch eine reine Lotterie. Hoffe einfach auch 4-5 Klausuren, wo ich irgendeinen Plan habe :)
Ö-Recht kommt es einfach nur darauf an, ob ein bestimmter Prüfer die Klausuren stellt. Mehr sag ich dazu nicht.
Ich fühle mich auch so unvorbereitet, ich habe von März bis Mai gar nichts machen können. Ich finde es auch eine Frechheit, dass wir mit dieser Situation total allein gelassen worden sind ohne irgendwelche Hilfen. Aber wir hatten ja ELAN-Ref... :dodgy:
Was meinst du mit bestimmter Klausursteller? Habe noch gar nichts in der Richtung zu einzelnen Prüfern gehört.
22.09.2020, 09:10
Ich persönlich bin jedenfalls mit einigen ör-Klausuren aus dem Klausurenkurs gefühlt immer dann nicht zurechtgekommen, wenn eine ausführliche Lösungsskizze von einem Korrektor beilag. Wenn er die Klausur auch noch selber korrigiert hat, lag die Durchfallquote immer um 70% bei Korrektur "unter Examensniveau". Vielleicht erkennst Du etwas wieder, mehr möchte ich echt nicht schreiben, habe mich darüber schon zu oft aufgeregt.. :dodgy:
22.09.2020, 09:14
Und besonders schön ist es auch, dass wir z.B. im Mai "Probeexamen" geschrieben haben und 2 der 4 Klausuren nocht nicht wieder da sind. So sieht Vorbereitung aus

22.09.2020, 09:19
(22.09.2020, 09:10)Pumpe NDS schrieb: Ich persönlich bin jedenfalls mit einigen ör-Klausuren aus dem Klausurenkurs immer dann nicht zurechtgekommen, wenn die ausführliche Lösungsskizze von einem bestimmten Prüfer erstellt wurde. Wenn er die auch noch selber korrigiert hat, lag die Durchfallquote eh immer um 70% bei Korrektur "unter Examensniveau". Vielleicht erkennst Du etwas wieder, mehr möchte ich echt nicht schreiben, habe mich darüber schon zu oft aufgeregt in den letzten Monaten.. :dodgy:
Ah ich verstehe :D Der prüft aber unseren Durchgang nicht habe ich gehört. Weil er ja selbst einen Kurs unterrichtet hat. Ich meine, keiner der AG-Leiter unseres Durchgangs hat etwas mit unserem Examens-Durchlauf zu tun.
Da Probeexamen war sowieso ein Witz. Ein gewisser anderer Prüfer hat bei uns nur gegen den gewissen einen Prüfer gelästert. Total unnötig. Ich finde es sowieso eine Frechheit, dass bei uns der Eine Prüfer sagt: Wenn sie das machen ist es falsch und es werden Punkte abgezogen und der andere Prüfer sagt, wenn Sie das nicht machen ist es falsch und ich ziehe Ihnen dafür Punkte ab .. Voll unnötig