09.10.2020, 15:06
In nds auch der letzte Mist. Viel zu wenig Zeit gehabt
Zwangsvollstr. Recht und am ende so ne blöde Klauselüberprüfung wofür man null zeit hatte.
Immerhin ist ZivilR jetzt durch =)
Zwangsvollstr. Recht und am ende so ne blöde Klauselüberprüfung wofür man null zeit hatte.
Immerhin ist ZivilR jetzt durch =)
09.10.2020, 15:12
09.10.2020, 15:13
Was habt ihr als Ergebnis (Anträge) ?
09.10.2020, 15:16
War 826 BGB wegen 796 II, oder?
09.10.2020, 15:19
09.10.2020, 15:25
Ich hab leider eine Titelgegenklage und einen Leistungsantrag ... :(
09.10.2020, 15:26
Ich habe die gezahlten 300€ über §826 als Schadensersatz eingeklagt.
Zur AGB- Kontrolle kam ich auch leider nicht mehr....
Als ob der erste Komplex nicht schon genug gewesen wär....
Zur AGB- Kontrolle kam ich auch leider nicht mehr....
Als ob der erste Komplex nicht schon genug gewesen wär....
09.10.2020, 15:27
(09.10.2020, 15:19)Gast schrieb:(09.10.2020, 15:16)Gast schrieb: War 826 BGB wegen 796 II, oder?
Hab ich auch so, aber habe leider statt Unterlassung aus dem VB die Unzulässigkeitserklärung des VB beantragt
Ich genauso. War mir nicht sicher und habe dann 50/50 wohl die falsche Entscheidung getroffen.
Da das aber tendenziell eher eine atypische Thematik ist fern ab der Standardtenöre, behaupte ich einfach mal optimistisch, dass das ein wenig schwerwiegender Fehler ist.
09.10.2020, 15:45
In nds...... 826 BGB auf unterlassen der zv aus dem vb? Was habt ihr noch beantragt?
Habe noch Feststellung Vergleich (war ein Schuldanerkenntnis, hatte keine Zeit mehr..) und darauf beruhenende gebührenforderung sind unwirksam.
Herausgabe des Titels.
Zahlung von 300 € zzgl Zinsen.
PKH
VU.
Habe noch Feststellung Vergleich (war ein Schuldanerkenntnis, hatte keine Zeit mehr..) und darauf beruhenende gebührenforderung sind unwirksam.
Herausgabe des Titels.
Zahlung von 300 € zzgl Zinsen.
PKH
VU.
09.10.2020, 15:48
In NRW war, soweit es es richtig gesehen habe, Zinsprüfung erlassen.