17.06.2020, 13:31
Auch der Anwalt hat Grundrechte und muss sich nicht wie ein Sklave behandeln lassen
17.06.2020, 13:44
(17.06.2020, 13:31)Gast schrieb: Auch der Anwalt hat Grundrechte und muss sich nicht wie ein Sklave behandeln lassen
Sofern du angestellt bist, ist der Mindestlohn garantiert sonst nichts.
Aktuell 9,35€/h.
Grundrecht auf 60k gibt's nicht. Zudem solltest du bei deiner Aussage beachten, dass es keine Grundrechte gibt, die exklusiv für Anwälte gelten :D
17.06.2020, 14:18
das war auf 15€ Beratungshilfe bezogen du Held
17.06.2020, 14:27
(17.06.2020, 13:12)Gast schrieb:(17.06.2020, 12:51)Gast schrieb:(17.06.2020, 12:49)Gast schrieb:(17.06.2020, 12:03)Gast schrieb:(17.06.2020, 09:28)Gast schrieb: Ich habe ca. 11,5 Punkte aus 2 Examen. Im 1. knapp am befriedigend vorbei, im 2. dann irgendwas mit 5.
Ich arbeite in einer FWW-Kanzlei mit nun 4 Berufsträgern. Das Gehalt liegt bei 33,6k - allerdings nur für die Probezeit, die schon länger abgelaufen ist. Danach sollte ich mehr bekommen. Aber Corona usw. haben dazu geführt, dass ich immer noch auf dieser Summe hocke. Für einen Gesprächstermin ist nie Zeit. Hinzu kommt, dass ich Rechtsgebiete bearbeiten muss, von denen ich anfangs bzw. immer noch wenig Ahnung habe: Steuerrecht, Sozialrecht, sonstiges besonderes Verwaltungsrecht - im Studium oder gar im Ref hab ich so was nie gemacht.
Jedenfalls kotze ich seit einigen Wochen hier im Strahl und schwanke, ob ich voll motiviert reinhauen soll, um einen besseren Vertrag zu rechtfertigen oder ob ich demotiviert nur das nötigste machen, mich anderweitig bewerben und auf die Sekunde den Stift fallen lassen und Feierabend machen solte.
Ich will allerdings im Oktober auch noch den Verbesserungsversuch machen, um zumindest noch auf 6,5 im 2. zu kommen. Bei einem neuen Job hätte ich ja erstmal Urlaubssperre.
Mein Beileid für die Mandanten. Steuerrecht, Sozialrecht und sonstiges besonderes Verwaltungsrecht kannst du - erst recht mit den Noten - wohl kaum sachgerecht beraten alles gleichzeitig.
In den genannten Rechtsgebiete ist Beratungshilfe weit verbreitet. Wer 15 Euro beim Anwalt zahlt, kann auch keine umfassende Rechtsberatung auf gehobenem Niveau erwarten.
Na ob sich diese Ansicht mit den Justizgrundrechten vereinbaren lässt...
Welches Justizgrundrecht verlangt denn konkret vom Rechtsanwalt, einer Beratungshilfesache - die er zu bearbeiten verpflichtet ist - überdurchschnittliche Arbeitsleistung zu widmen?
In der Praxis läuft das doch in kleinen Kanzleien so ab: Mandant bringt drei Leitz-Ordner, bittet um Prüfung der letzten Hartz IV - Bescheide und um Beantragung der Beratungshilfe. Die Unterlagen dafür dürfen dann die ReNos raussuchen. Er selbst zahlt 15 Euro, während der RA einen Haufen Arbeit hat und idR maximal 85 Euro abrechnen kann.
Dass das völlig unwirtschaftlich ist, muss man wohl allenfalls Beamten ohne Kostendruck erklären. Und wer als Mandant selbst nur eine unterdurchschnittliche Geldleistung erbringt, darf eben auch nur eine unterdurchschnittliche anwaltliche Beratung erwarten. Umgekehrt steht es ihm ja frei, eine Vergütungsvereinbarung zu unterzeichnen.
Du kannst ja einfach mal selbst Beratungshilfe beantragen (die meisten Rechtspfleger bewilligen das blind) und mit dem Beratungshilfeschein zur nächsten Großkanzlei pilgern. Die werden dich dort auslachen.
Tun sie das? Mit welcher Begründung? Beratungshilfe muss meines Wissens ja geleistet werden.
17.06.2020, 14:30
Also ich hab 2* 5,X und verdiene 50 K bei einer relativ lockeren 40 Stunden Woche in einem mittelständischen Unternehmen. In 2 Jahren dann 60. Mir wollten die alle auch die berühmten 38 K andrehen. Hab ich mir aber nicht andrehen lassen. Fertig. Ich hab mir immer gesagt, dass ich nicht unter 50 K arbeiten gehe mit 2 Examen. So ist es auch gekommen.
17.06.2020, 14:52
(17.06.2020, 14:30)Puh schrieb: Also ich hab 2* 5,X und verdiene 50 K bei einer relativ lockeren 40 Stunden Woche in einem mittelständischen Unternehmen. In 2 Jahren dann 60. Mir wollten die alle auch die berühmten 38 K andrehen. Hab ich mir aber nicht andrehen lassen. Fertig. Ich hab mir immer gesagt, dass ich nicht unter 50 K arbeiten gehe mit 2 Examen. So ist es auch gekommen.
Das freut mich zwar für dich. Allerdings muss man diese Jobs auch erstmal finden. Du hast einen 6er im Lotto gezogen, Glückwunsch dazu, aber das ist leider nicht auf alle ausreichend-Absolventen übertragbar, nicht mal auf einige.
Ich lebe im Südwesten am Rhein. Alle Stellenangebote hier erfordern - wenn sie nicht von einer FWW-Kanzlei stammen - entweder mehrere Jahre Berufserfahrung oder aber Prädikatsexamen. Was ich mal gefunden habe war eine A-13 Stelle im Derzernat einer JVA. Da wurde ich auch tatsächlich eingeladen, allerdings gab es mehrere dutzend Bewerber.
17.06.2020, 14:59
(17.06.2020, 13:44)Gast23 schrieb:(17.06.2020, 13:31)Gast schrieb: Auch der Anwalt hat Grundrechte und muss sich nicht wie ein Sklave behandeln lassen
Sofern du angestellt bist, ist der Mindestlohn garantiert sonst nichts.
Aktuell 9,35€/h.
Grundrecht auf 60k gibt's nicht. Zudem solltest du bei deiner Aussage beachten, dass es keine Grundrechte gibt, die exklusiv für Anwälte gelten :D
Eher nicht. Das BAG hat nämlich durchaus schon zur Sittenwidrigkeit von Anwaltsgehältern geurteilt, und die Grenze lag schon vor ein paar Jahren eine Ecke oberhalb des jetzigen Mindestlohns.
17.06.2020, 15:00
(17.06.2020, 14:27)Gast schrieb:(17.06.2020, 13:12)Gast schrieb:(17.06.2020, 12:51)Gast schrieb:(17.06.2020, 12:49)Gast schrieb:(17.06.2020, 12:03)Gast schrieb: Mein Beileid für die Mandanten. Steuerrecht, Sozialrecht und sonstiges besonderes Verwaltungsrecht kannst du - erst recht mit den Noten - wohl kaum sachgerecht beraten alles gleichzeitig.
In den genannten Rechtsgebiete ist Beratungshilfe weit verbreitet. Wer 15 Euro beim Anwalt zahlt, kann auch keine umfassende Rechtsberatung auf gehobenem Niveau erwarten.
Na ob sich diese Ansicht mit den Justizgrundrechten vereinbaren lässt...
Welches Justizgrundrecht verlangt denn konkret vom Rechtsanwalt, einer Beratungshilfesache - die er zu bearbeiten verpflichtet ist - überdurchschnittliche Arbeitsleistung zu widmen?
In der Praxis läuft das doch in kleinen Kanzleien so ab: Mandant bringt drei Leitz-Ordner, bittet um Prüfung der letzten Hartz IV - Bescheide und um Beantragung der Beratungshilfe. Die Unterlagen dafür dürfen dann die ReNos raussuchen. Er selbst zahlt 15 Euro, während der RA einen Haufen Arbeit hat und idR maximal 85 Euro abrechnen kann.
Dass das völlig unwirtschaftlich ist, muss man wohl allenfalls Beamten ohne Kostendruck erklären. Und wer als Mandant selbst nur eine unterdurchschnittliche Geldleistung erbringt, darf eben auch nur eine unterdurchschnittliche anwaltliche Beratung erwarten. Umgekehrt steht es ihm ja frei, eine Vergütungsvereinbarung zu unterzeichnen.
Du kannst ja einfach mal selbst Beratungshilfe beantragen (die meisten Rechtspfleger bewilligen das blind) und mit dem Beratungshilfeschein zur nächsten Großkanzlei pilgern. Die werden dich dort auslachen.
Tun sie das? Mit welcher Begründung? Beratungshilfe muss meines Wissens ja geleistet werden.
BRAO Kommentar hilft
17.06.2020, 15:05
(17.06.2020, 14:30)Puh schrieb: Also ich hab 2* 5,X und verdiene 50 K bei einer relativ lockeren 40 Stunden Woche in einem mittelständischen Unternehmen. In 2 Jahren dann 60. Mir wollten die alle auch die berühmten 38 K andrehen. Hab ich mir aber nicht andrehen lassen. Fertig. Ich hab mir immer gesagt, dass ich nicht unter 50 K arbeiten gehe mit 2 Examen. So ist es auch gekommen.
Ernst gemeinte Frage: bei wie vielen Stellen hattest du dich beworben?
Das ist nämlich auch in etwa das, was ich gerne hätte. Hier schreiben alle in ihren Ausschreibungen im Rhein-Main-Gebiet von Anforderungen die die haben.. aiaiai..
Aber gut, schreiben können die ja viel. Was sie am Ende bekommen ist eine andere Sache ;)
17.06.2020, 15:14
(17.06.2020, 15:05)GastHE schrieb:(17.06.2020, 14:30)Puh schrieb: Also ich hab 2* 5,X und verdiene 50 K bei einer relativ lockeren 40 Stunden Woche in einem mittelständischen Unternehmen. In 2 Jahren dann 60. Mir wollten die alle auch die berühmten 38 K andrehen. Hab ich mir aber nicht andrehen lassen. Fertig. Ich hab mir immer gesagt, dass ich nicht unter 50 K arbeiten gehe mit 2 Examen. So ist es auch gekommen.
Ernst gemeinte Frage: bei wie vielen Stellen hattest du dich beworben?
Das ist nämlich auch in etwa das, was ich gerne hätte. Hier schreiben alle in ihren Ausschreibungen im Rhein-Main-Gebiet von Anforderungen die die haben.. aiaiai..
Aber gut, schreiben können die ja viel. Was sie am Ende bekommen ist eine andere Sache ;)
Es heißt hier gerne Mal, dass in FFM die Kanzleien angeblich niedrigere Voraussetzungen hätten. Ich weiß es nicht. Aber wenn man sich in Hessen die Warteliste für die Ref-Plätze ansieht, wo man mit über 8 Punkten im ersten schon warten muss, kann ich mir vorstellen, dass man da durchaus genug Interessenten mit besseren Noten findet, denen man eher etwas mehr zahlt als welchen mit zwei ausreichend. Oder, dass man eben niemanden einstellt, der zu viel will.
Eine Freundin, die in der Ecke letztes Jahr gesucht hat, ist dann aber doch in BaWü geblieben, weil man ihr in der FFM Ecke bei zwei befriedigend nicht hinreichend mit dem Gehalt entgegen kam. Ein Arbeitgeber ohne Zeitdruck versucht es im Zweifel eine Zeit lang, jemand günstigeres zu bekommen. Und je mehr Angebot, desto größer die Chance.