14.04.2020, 14:09
(14.04.2020, 11:50)Gast schrieb:(14.04.2020, 11:16)Der echte Norden schrieb:(14.04.2020, 10:46)GastBW schrieb: Ja, die einzelnen Teilbereiche gibt es natürlich. Es wurde nur nicht jeweils getrennt eine Bewertung im Sinne von geeignet, (noch) nicht geeignet vergeben.
Kenntnisse des materiellen Rechts und Prozessrechts: Da steht in der Beurteilung soweit es sich derzeit schon beurteilen lasse, seien meine Kenntisse sehr gut.
Umgang mit Prozessbeteiligten wird gelobt und als vorbildlich bezeichnet.
Quantität: wie gesagt, wirklich mies. Ich will keine genauen Zahlen nennen aber es werden wohl um die 40 Prozent des gewollten sein (was wie gesagt auch- unabhängig von meiner Person - Gründe hat, die auch im der Beurteilung stehen)
Qualität: Sehr gute Subsumtion, Tatbestand stellt den wesentlichen Sachverhalt da, sprachlich sehr gelungen, argumentativ gute Urteile
Umgang mit nachgeordnetem Dienst wird auch ausgeführt, dass ich mich stets vorbildlich verhalte
Kritikfähigkeit wird mir auch bescheinigt. Es wird auch ausgeführt, in den Beratungen, sei ich in der Lage meine Meinung darzulegen, sei aber auch stets offen für die Argumente anderer
Kommunikationsfähigkeit: offen und kommunikativ, stets höflich im Umgang mit anderen
Und zur Leistungsbereitschaft steht eben, dass ich diese noch nicht voll zeigen konnte.
Und ja genau, der Präsident sieht das als Kernbereiche, daher die Beurteilung. Hat aber auch dazu gesagt, dass eben jeder Vorsitzende anders ist und da mehr oder weniger Eigenständigkeit erwartet. Auf jeden Fall achte ich jetzt sehr auf diese Punkte.
Jetzt nähern wie uns doch dem Kern der Sache. Allein, dass Du hier in dieser Offenheit und Ehrlichkeit den Rat suchst, nötigt mir im Übrigen nicht nur Respekt ab, sondern zeigt, dass Du auf dem richtigen Weg bist.
Zum Thema: Nach meiner Ferndiagnose liegt dein Problem nicht zentral auf den fehlenden Erledigungszahlen, sondern auf deiner fehlenden Selbstständigkeit, die letztlich die unterdurchschnittlichen Erledigungszahlen bedingt. Damit ist keineswegs gemeint, dass man keine Fragen stellen soll. Ganz im Gegenteil findet in den meisten (wenn nicht allen) Kammern ein reger Austausch zu Entscheidungsvorschlägen bzw. Prozesshandlungen statt. Die außerhalb der Justiz häufig als Kaffeerunden abgetanen täglichen Treffen dienen doch gerade dazu, seinen eigenen Standpunkt zu hinterfragen, nach solchen Runden habe ich schon häufig meine Meinung geändert und meinen selbst als perfekt empfundenen Entwurf nochmal in Frage gestellt und über den Haufen geworfen. Das entscheidende ist allerdings aus meiner Sicht, dass man vorbereitet in eine solche Diskussion reingeht und keine Fragen stellt, aus denen sich ergibt, dass man selbst den Fall noch nicht durchdrungen hat. Nichts ist nerviger und unreifer als Fragen gestellt zu bekommen, bei denen der Fragende offenbart, selbst noch nicht nachgeschaut zu haben, genau das unterscheidet dich nun mal mal vom Referendar! Geht man in die Diskussion und sagt: So liegt der Fall hier, es gibt da in den Kommentierungen Stimmen, die gehen in die Richtung, andere gehen in eine andere Richtung und passende Urteile habe ich bei Juris nicht gefunden, dann wird Dir jeder Kollege verzeihen, selbst wenn es für ihn ein klassisches Problem ist, dass er jeden Tag auf dem Tisch hat.
Fazit: Fragen sollte man so stellen, dass man zu erkennen gibt, dass man alles versucht hat die Antwort selbst zu finden. Zudem sollte man sich als Richter am Landgericht ein Netzwerk an Leuten (auch außerhalb der eigenen Kammer) aufbauen, die man um Muster bitten kann. Du musst nicht über jeder Terminsverfügungen und über jedem Beweisbeschluss zwei Stunden brüten, wenn dein Nachbar zehn perfekte Muster in der Schublade hat. Das ganze Geheimnis des Erfolgs ist Kommunikation! Du redest nicht genug mit den Leuten. Dein Vorsitzender ist auch nicht dein Chef, sondern dein Kammermitglied. Dieses Selbstverständnis erwartet er aber auch von Dir! Er muss das Gefühl haben, dass Du das Dezernat notfalls auch alleine gewuppt bekommst. Nicht weil Du alles schon kannst, sondern wüsstest, an wen du dich im Fall der Fälle wenden könntest.
Arbeitest du an auch an deinen eigenen Erledigungszahlen oder bist du hauptberuflich beim Forum zur letzten Instanz?
Sehr unnötige und blöde Polemik. Lasst euch doch so einen Schwachsinn bitte nicht unterkriegen.
14.04.2020, 16:20
Vielen Dank für die Antworten!
Der echte Norden: Genau das trifft mein Problem genau. Ich habe super Kontakte zu anderen Proberichtern. Nur möchte ich die nicht mit meinen Verfahren belästigen, wenn ich die ja eh mit meiner Kammer beraten muss. Aber klar, in Zukunft alles durchdacht und wenn dann mit meiner Lösung zum Vorsitzenden. Mir war das einfach anfangs so überhaupt nicht bewusst.. Aber das dürfte doch ein überwindbares Problem sein oder?
Wie geht ihr denn so ran, um Fälle anderweitig zu erledigen? Mir fällt es schwer mir etwa einen Vergleichsvorschlag zu überlegen und dann so vorzugehen, dass er auch angenommen wird.
Und Hessen: Vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht! Das baut auf!
Der echte Norden: Genau das trifft mein Problem genau. Ich habe super Kontakte zu anderen Proberichtern. Nur möchte ich die nicht mit meinen Verfahren belästigen, wenn ich die ja eh mit meiner Kammer beraten muss. Aber klar, in Zukunft alles durchdacht und wenn dann mit meiner Lösung zum Vorsitzenden. Mir war das einfach anfangs so überhaupt nicht bewusst.. Aber das dürfte doch ein überwindbares Problem sein oder?
Wie geht ihr denn so ran, um Fälle anderweitig zu erledigen? Mir fällt es schwer mir etwa einen Vergleichsvorschlag zu überlegen und dann so vorzugehen, dass er auch angenommen wird.
Und Hessen: Vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht! Das baut auf!
14.04.2020, 16:45
Ich terminiere viel und ordne regelmäßig das Erscheinen der Parteien zur mündlichen Verhandlung an. Gut vorbereitet nutze ich die Sitzungen dann dazu, einen Vergleich zu suchen. Das klappt ganz gut, man kann natürlich niemanden zwingen...
14.04.2020, 18:52
Derzeit würde ich lieber nicht das persönliche Erscheinen von Parteien anordnen... :s
höchstens als Videokonferenz
höchstens als Videokonferenz
14.04.2020, 19:00
(14.04.2020, 16:20)GastBW schrieb: Vielen Dank für die Antworten!
Der echte Norden: Genau das trifft mein Problem genau. Ich habe super Kontakte zu anderen Proberichtern. Nur möchte ich die nicht mit meinen Verfahren belästigen, wenn ich die ja eh mit meiner Kammer beraten muss. Aber klar, in Zukunft alles durchdacht und wenn dann mit meiner Lösung zum Vorsitzenden. Mir war das einfach anfangs so überhaupt nicht bewusst.. Aber das dürfte doch ein überwindbares Problem sein oder?
Wie geht ihr denn so ran, um Fälle anderweitig zu erledigen? Mir fällt es schwer mir etwa einen Vergleichsvorschlag zu überlegen und dann so vorzugehen, dass er auch angenommen wird.
Und Hessen: Vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht! Das baut auf!
Klar, Du schaffst das!
14.04.2020, 20:38
Man erteilt einfach einen Hinweis und fragt dann, ob man sich vergleichen will und macht dann einen Vorschlag.
14.04.2020, 21:00
Ich wundere mich gerade ein wenig, weil in meinem Bundesland für Proberichter nur 3 Stufen zur Verfügung stehen und die Standardstufe "noch nicht geeignet" ist. Wäre auch irgendwie seltsam, wenn "geeignet" bei Erstbeurteilungen der Standard wäre. Ich verstehe das so, dass sich das "geeignet" auf die Ernennung zum Lebenszeitrichter bezieht und nicht auf die Eignung als Proberichter. Auch die geschilderten inhaltlichen Anmerkungen der Beurteilung erscheinen mir nicht wirklich"vernichtend" oder besorgniserregend. Es sind einfach sachliche Hinweise auf Verbesserungspotential.
Aber vielleicht hab ich auch keine Ahnung und verstehe das alles falsch.
Aber vielleicht hab ich auch keine Ahnung und verstehe das alles falsch.
15.04.2020, 07:16
Also es steht auch bei mir '...noch nicht geeignet für das Amt eines Richters am ...'
Bezieht sich also tatsächlich auf das Lebenszeitamt und nicht etwa auf die Beschäftigung als Proberichter. Nur bekommt das bei uns scheinbar sonst trotzdem keiner. Vielleicht hängt das auch vom Präsidenten ab.
Bezieht sich also tatsächlich auf das Lebenszeitamt und nicht etwa auf die Beschäftigung als Proberichter. Nur bekommt das bei uns scheinbar sonst trotzdem keiner. Vielleicht hängt das auch vom Präsidenten ab.
15.04.2020, 17:52
(14.04.2020, 21:00)Gast schrieb: Ich wundere mich gerade ein wenig, weil in meinem Bundesland für Proberichter nur 3 Stufen zur Verfügung stehen und die Standardstufe "noch nicht geeignet" ist. Wäre auch irgendwie seltsam, wenn "geeignet" bei Erstbeurteilungen der Standard wäre. Ich verstehe das so, dass sich das "geeignet" auf die Ernennung zum Lebenszeitrichter bezieht und nicht auf die Eignung als Proberichter. Auch die geschilderten inhaltlichen Anmerkungen der Beurteilung erscheinen mir nicht wirklich"vernichtend" oder besorgniserregend. Es sind einfach sachliche Hinweise auf Verbesserungspotential.
Aber vielleicht hab ich auch keine Ahnung und verstehe das alles falsch.
In welchen BL bist du denn?
Also das hab ich noch nie gehört, dass DAS die Standardformuleirung ist. Ich kenne "voraussichtlich geeignet" als Normalfall (darin kommt das eben auch zum Ausdruck, dass man noch in der Probezeit ist. Und "noch nicht geeignet" bzw. "voraussichtlich noch nicht geeignet" ist eben ein Faustschlag.
@Strangersteller: Du hast die Frage nicht beantwortet, ob du nur in dem Teilaspekt der Erledigungsquote ein noch nicht geeignet erhalten hast oder als Gesamtnote.
Der echte Norden hat eigentlich alle wertvollen Tipps gegeben, die man geben kann.
15.04.2020, 19:50
(14.04.2020, 21:00)Gast schrieb: Ich wundere mich gerade ein wenig, weil in meinem Bundesland für Proberichter nur 3 Stufen zur Verfügung stehen und die Standardstufe "noch nicht geeignet" ist. Wäre auch irgendwie seltsam, wenn "geeignet" bei Erstbeurteilungen der Standard wäre. Ich verstehe das so, dass sich das "geeignet" auf die Ernennung zum Lebenszeitrichter bezieht und nicht auf die Eignung als Proberichter. Auch die geschilderten inhaltlichen Anmerkungen der Beurteilung erscheinen mir nicht wirklich"vernichtend" oder besorgniserregend. Es sind einfach sachliche Hinweise auf Verbesserungspotential.
Aber vielleicht hab ich auch keine Ahnung und verstehe das alles falsch.
Grober Unfug. Eine Eignung als Proberichter ergibt aus schon aus den Voraussetzungen zur Einstellung und der Ernennung infolge des Bewerbungsgespräch und/oder Wahlausschuss.