14.04.2020, 07:19
Vielen Dank für die vielen Antworten!
Also "mehr" ist da wirklich nicht. Vielleicht muss man dazu sagen, dass es eben laut Beurteilung "weit unterdurchschnittliche" Erledigungen waren und der Teil der Beurteilung damit schloss, dass diese allenfalls aus Basis der zu erwartenden Steigerung zu akzeptieren seien. DAS find ich schon nun Grund. Zumal unser Präsident wohl sehr zahlenfixiert ist. Meine Erledigungen werde ich fast verdoppeln im neuen Beurteilungszeitraum! Zudem sieht er eben, das Voranbringen der Terminierungen und das selbstständige Arbeiten als zentralen Teil der richterlichen Arbeit. Der gesamte Beurteilungsbeitrag meines Vorsitzenden beinhaltete immer wieder Sätze wie "er ist zuversichtlich, dass ich meine Zahlen steigern kann"/ "Er ist zuversichtlich, dass ich die Terminierungen nun aktiver angehe" usw. Das schreit doch schon nach NOCH nicht geeignet, oder? Der Präsident behauptet übrigens auch, er habe lange überlegt und hin und her geschwenkt, vielleicht hat er das aber auch nur als Trost gesagt, keine Ahnung.
Leider habe ich wenig persönlichen Kontakt zu meinem Vorsitzenden. Von selber hat er mir vom ersten Tag an nie Hilfestellungen geboten, während andere von ihren Vorsitzensen sogar Muster für das Abfassen ihrer Entscheidungen bekommen. Das Gefühl, dass er jetzt direkt etwas gegen mich hat, hab ich nicht.
Ein Kammerwechsel ist bei uns nach 6 Monaten nicht vorgesehen. Müsste das also selber aktiv angehen mit dem Risiko, dass es nichts wird.
Mit meinen Entscheidungsentwürfen und den Beratungen ist mein Vorsitzender zufrieden. Die Erledigungszahl hängt jetzt auch nicht damit zusammen, dass ich zu viel Zeit in jedes Verfahren investiert hab. Ich hatte viel Leerlauf und freie Arbeitszeit u.a. Kam nicht voran, weil während der Urlaubszeit ca 6 Wochen (kurz nachdem ich angefangen hab) gar nichts ging und ich sogar insgesamt 3 Wochen völlig allein in der Kammer war. Das war einfach blöd. Aber natürlich bin ich selbst schuld, dass ich das nicht alles aktiver angegangen bin und auf die einzelnen Sitzungstage mehr terminiert habe.
Zu den anderweitigen Erledigungen, etwa durch Vergleich: Das versuche ich natürlich auch und es klappt auch immer besser. Allerdings wurde mir in meiner Beurteilung u.a. die zu geringe Anzahl an Urteilen vorgehalten. Daran ändern aber wohl anderweitige Erledigungen dann auch nichts. Ich hoffe, dass die Art der Erledigung nicht mehr interessiert, sobald die Zahlen erreicht werden.
Und jetzt kommt mir eben Corona in die Quere... Sonst wären meine Zahlen wirklich gut geworden. Sind schon 5 Verhandlungstage verloren gegangen und wer weiß wie viele noch folgen werden.
Also "mehr" ist da wirklich nicht. Vielleicht muss man dazu sagen, dass es eben laut Beurteilung "weit unterdurchschnittliche" Erledigungen waren und der Teil der Beurteilung damit schloss, dass diese allenfalls aus Basis der zu erwartenden Steigerung zu akzeptieren seien. DAS find ich schon nun Grund. Zumal unser Präsident wohl sehr zahlenfixiert ist. Meine Erledigungen werde ich fast verdoppeln im neuen Beurteilungszeitraum! Zudem sieht er eben, das Voranbringen der Terminierungen und das selbstständige Arbeiten als zentralen Teil der richterlichen Arbeit. Der gesamte Beurteilungsbeitrag meines Vorsitzenden beinhaltete immer wieder Sätze wie "er ist zuversichtlich, dass ich meine Zahlen steigern kann"/ "Er ist zuversichtlich, dass ich die Terminierungen nun aktiver angehe" usw. Das schreit doch schon nach NOCH nicht geeignet, oder? Der Präsident behauptet übrigens auch, er habe lange überlegt und hin und her geschwenkt, vielleicht hat er das aber auch nur als Trost gesagt, keine Ahnung.
Leider habe ich wenig persönlichen Kontakt zu meinem Vorsitzenden. Von selber hat er mir vom ersten Tag an nie Hilfestellungen geboten, während andere von ihren Vorsitzensen sogar Muster für das Abfassen ihrer Entscheidungen bekommen. Das Gefühl, dass er jetzt direkt etwas gegen mich hat, hab ich nicht.
Ein Kammerwechsel ist bei uns nach 6 Monaten nicht vorgesehen. Müsste das also selber aktiv angehen mit dem Risiko, dass es nichts wird.
Mit meinen Entscheidungsentwürfen und den Beratungen ist mein Vorsitzender zufrieden. Die Erledigungszahl hängt jetzt auch nicht damit zusammen, dass ich zu viel Zeit in jedes Verfahren investiert hab. Ich hatte viel Leerlauf und freie Arbeitszeit u.a. Kam nicht voran, weil während der Urlaubszeit ca 6 Wochen (kurz nachdem ich angefangen hab) gar nichts ging und ich sogar insgesamt 3 Wochen völlig allein in der Kammer war. Das war einfach blöd. Aber natürlich bin ich selbst schuld, dass ich das nicht alles aktiver angegangen bin und auf die einzelnen Sitzungstage mehr terminiert habe.
Zu den anderweitigen Erledigungen, etwa durch Vergleich: Das versuche ich natürlich auch und es klappt auch immer besser. Allerdings wurde mir in meiner Beurteilung u.a. die zu geringe Anzahl an Urteilen vorgehalten. Daran ändern aber wohl anderweitige Erledigungen dann auch nichts. Ich hoffe, dass die Art der Erledigung nicht mehr interessiert, sobald die Zahlen erreicht werden.
Und jetzt kommt mir eben Corona in die Quere... Sonst wären meine Zahlen wirklich gut geworden. Sind schon 5 Verhandlungstage verloren gegangen und wer weiß wie viele noch folgen werden.
14.04.2020, 07:29
Mal eine off Topic Zwischenfrage aus Interesse:
Von wem wird man als Richter am Amtsgericht bewertet?
Mir geht es ums Tatsächliche. Dass es formal der Präsident ist, ist klar, aber man hat ja keinen Vorsitzenden oder ähnliches...
Gibt es da einen "Beauftragten", der das dann für alle Proberichter macht?
I.d.R. dürften Verfügungen etc da doch nicht kontrolliert werden.
Würde mich freuen, wenn mir da einige von euch berichten könnten!
Von wem wird man als Richter am Amtsgericht bewertet?
Mir geht es ums Tatsächliche. Dass es formal der Präsident ist, ist klar, aber man hat ja keinen Vorsitzenden oder ähnliches...
Gibt es da einen "Beauftragten", der das dann für alle Proberichter macht?
I.d.R. dürften Verfügungen etc da doch nicht kontrolliert werden.
Würde mich freuen, wenn mir da einige von euch berichten könnten!
14.04.2020, 07:52
(14.04.2020, 07:29)Gast schrieb: Mal eine off Topic Zwischenfrage aus Interesse:
Von wem wird man als Richter am Amtsgericht bewertet?
Mir geht es ums Tatsächliche. Dass es formal der Präsident ist, ist klar, aber man hat ja keinen Vorsitzenden oder ähnliches...
Gibt es da einen "Beauftragten", der das dann für alle Proberichter macht?
I.d.R. dürften Verfügungen etc da doch nicht kontrolliert werden.
Würde mich freuen, wenn mir da einige von euch berichten könnten!
Vom Direktor oder Präsidenten. Der Vorsitzende gibt auch ansonsten nur einen Beurteilungsbeitrag ab. Die Beurteilung als solche kommt immer von der Behördenleitung.
14.04.2020, 08:47
14.04.2020, 09:13
(14.04.2020, 00:02)Gast schrieb: Vielleicht waren deine Begründungen zu ausführlich, weil du gute Bewertungen haben wolltest. Quantität geht vor Gericht aber vor Qualität.
Was ist der Bewerter denn für ein Typ? Hast du den Eindruck er hat was gegen dich und will dir eins reinwürgen?
Schreibe deine Urteile dann eben oberflächlicher und kürzer und vergleiche mehr. Dann schaffst du vllt mehr Fallzahlen.
Solche Aussagen kommen immer nur von Leute außerhalb der Justiz. Die Kunst in der Justiz ist es viel eher, immer nur soviel zu schreiben wie nötig. Manchmal kann man zwei Sätze schreiben, weil die Sache so eindeutig ist, manchmal bedarf es eines Kunstwerks. Der Rat Urteile ab jetzt oberflächlich und kurz zu schreiben führt direkt in den Untergang!
14.04.2020, 09:15
(14.04.2020, 07:29)Gast schrieb: Mal eine off Topic Zwischenfrage aus Interesse:
Von wem wird man als Richter am Amtsgericht bewertet?
Mir geht es ums Tatsächliche. Dass es formal der Präsident ist, ist klar, aber man hat ja keinen Vorsitzenden oder ähnliches...
Gibt es da einen "Beauftragten", der das dann für alle Proberichter macht?
I.d.R. dürften Verfügungen etc da doch nicht kontrolliert werden.
Würde mich freuen, wenn mir da einige von euch berichten könnten!
Vom Präsidenten des LG. Und der kommt persönlich in eine der Verhandlungen, spricht mit Geschäftsstelle und Direktor und lässt sich Akten vorlegen. Also ist es auch "tatsächlich" der LG Präsident.
14.04.2020, 09:18
Nochmal einen Schritt zurück:
1. Ist deine Beurteilung schon final oder bist du in der Phase, wo man Stellungnehmen kann?
2. Ist deine Gesamtbewertung "noch nicht geeignet", oder nur der Teilapsekt der Erledigungszahlen?
1. Ist deine Beurteilung schon final oder bist du in der Phase, wo man Stellungnehmen kann?
2. Ist deine Gesamtbewertung "noch nicht geeignet", oder nur der Teilapsekt der Erledigungszahlen?
14.04.2020, 09:39
Zunächst Danke an die Gästin und den echten Norden, dass Ihr Euch immer wieder die Mühe macht, hier zu schreiben!
In Berlin muss eine einzelne Beurtilung mit "noch nicht geeignet" einer Lebenszeiternennung nicht entgegen stehen.
Dazu ist Folgendes auszuführen: In den Beurteilungen gibt es regelhaft zehn Beurteilungsbereiche, die juristische Kompetenzen, Verhandlungsgeschick und sog. Soft Skills sowie sonstige Kenntnisse und Fertigkeiten abbilden. In jedem der einzelnen Bereiche erhält man eine Einzel- und am Ende eine Gesamt"note".
Assessoren durchlaufen idR mindestens drei Stationen, so dass sie idR mindestens drei Beurteilungen erhalten. Dass die erste oder die zweite Station in der "Gesamtnote" ein "noch nicht geeignet" vergeben wurde, steht einer Lebenszeiternennung nicht zwingend entgegen. Wichtig ist, dass der auf Lebenszeit zu ernennende Assessor insgesamt fachlich und menschlich geeignet ist und diese Eignung in der Summe der Probezeit unter Beweis gestellt hat. Insoweit kann auch mal ein "Ausreißer" dabei sein...
Allerdings ist es DRINGEND notwendig, sich dazu die individuelle Beurteilung anzuschauen. WER hat WAS vor WELCHEM Hintergrund WIE GENAU beurteilt?
Dass Anfänger Unmengen von Fragen stellen und dass deren Erledigungszahlen zunächst unterdruchschnittlich sind (also das Dezernat idR anwächst) ist absolut üblich. Auch ist es üblich, dass mit Assessoren, die (deutlich) hinter den Erwartungen liegen nach drei bis vier Monaten ein persönliches Gespräch gesucht wird, um frühzeitig gegenzusteuern. Denn letztlich hat die Dienststelle ja nichts davon, wenn der Assessor das Dezernat in einen Saustall verwandelt, da das etwaige Nachfolger ausbaden müssen und im Übrigen für schlechte Zahlen und schlechte Stimmung sorgt....
Insoweit verweise ich auf die obigen Beiträge des echten Nordens - auch bei mir bleibt ein "Störgefühl" das Du mE dringend abklären solltest - z.B. mit Deinem Mentor (wenn das Gericht ein Mentorenprogramm bereit hält), einem Vertreter des Richter oder Personalrats oder einem Ansprechpartner Deiner Richtervereinigung (ich meine sowohl die Neue RiV als auch der RiBund haben spezielle Ansprechpartner für Assessoren?).
In Berlin muss eine einzelne Beurtilung mit "noch nicht geeignet" einer Lebenszeiternennung nicht entgegen stehen.
Dazu ist Folgendes auszuführen: In den Beurteilungen gibt es regelhaft zehn Beurteilungsbereiche, die juristische Kompetenzen, Verhandlungsgeschick und sog. Soft Skills sowie sonstige Kenntnisse und Fertigkeiten abbilden. In jedem der einzelnen Bereiche erhält man eine Einzel- und am Ende eine Gesamt"note".
Assessoren durchlaufen idR mindestens drei Stationen, so dass sie idR mindestens drei Beurteilungen erhalten. Dass die erste oder die zweite Station in der "Gesamtnote" ein "noch nicht geeignet" vergeben wurde, steht einer Lebenszeiternennung nicht zwingend entgegen. Wichtig ist, dass der auf Lebenszeit zu ernennende Assessor insgesamt fachlich und menschlich geeignet ist und diese Eignung in der Summe der Probezeit unter Beweis gestellt hat. Insoweit kann auch mal ein "Ausreißer" dabei sein...
Allerdings ist es DRINGEND notwendig, sich dazu die individuelle Beurteilung anzuschauen. WER hat WAS vor WELCHEM Hintergrund WIE GENAU beurteilt?
Dass Anfänger Unmengen von Fragen stellen und dass deren Erledigungszahlen zunächst unterdruchschnittlich sind (also das Dezernat idR anwächst) ist absolut üblich. Auch ist es üblich, dass mit Assessoren, die (deutlich) hinter den Erwartungen liegen nach drei bis vier Monaten ein persönliches Gespräch gesucht wird, um frühzeitig gegenzusteuern. Denn letztlich hat die Dienststelle ja nichts davon, wenn der Assessor das Dezernat in einen Saustall verwandelt, da das etwaige Nachfolger ausbaden müssen und im Übrigen für schlechte Zahlen und schlechte Stimmung sorgt....
Insoweit verweise ich auf die obigen Beiträge des echten Nordens - auch bei mir bleibt ein "Störgefühl" das Du mE dringend abklären solltest - z.B. mit Deinem Mentor (wenn das Gericht ein Mentorenprogramm bereit hält), einem Vertreter des Richter oder Personalrats oder einem Ansprechpartner Deiner Richtervereinigung (ich meine sowohl die Neue RiV als auch der RiBund haben spezielle Ansprechpartner für Assessoren?).
14.04.2020, 09:48
Wann sollte man denn Gelegenheit zur Stellungnahme haben? Ich habe den Beurteilungsbeitrag meines Vorsitzenden bekommen, mit ihm besprochen und dann ca einen Monat danach die Beurteilung mit dem Präsidenten besprochen.
Und es gibt bei uns keine Bewertungen für die einzelnen Teilbereiche, nur eine insgesamt abschließende Beurteilung, die bei mir noch nicht geeignet lautet.
Vielleicht kommt es nicht klar genug rüber, aber mein Vorsitzender hat nicht etwa geschrieben, dass ich viel frage oder so, sondern dass ich mein Referat teilweise noch zu unselbstständig bearbeite und noch das richtige Maß zwischen Diskussion mit anderen und selbstständiger Bearbeitung finden muss. Das find ich jetzt nicht so ne nebensächliche Kleinigkeit. Ebenso die einfach extrem geringen Zahlen.
Übrigens hat mir auch keiner bislang gesagt, dass mein Job in Gefahr wäre oder so, vielmehr steht eben auch in der Beurteilung, dass man zuversichtlich sei, dass das alles wird. Es hat auch keiner ein ernstes Gespräch mit mir geführt oder so. Laut Präsidenten schadet mir das auch null, was in dieser ersten Beurteilung steht. Anfangs gibt es ja ohnehin jedes halbe Jahr eine neue.
Mentoren oder Ähnliches gibt es bei uns nicht. Und ich will das eigentlich auch nicht im Gericht irgendwem erzählen, spricht sich nur rum..
Und es gibt bei uns keine Bewertungen für die einzelnen Teilbereiche, nur eine insgesamt abschließende Beurteilung, die bei mir noch nicht geeignet lautet.
Vielleicht kommt es nicht klar genug rüber, aber mein Vorsitzender hat nicht etwa geschrieben, dass ich viel frage oder so, sondern dass ich mein Referat teilweise noch zu unselbstständig bearbeite und noch das richtige Maß zwischen Diskussion mit anderen und selbstständiger Bearbeitung finden muss. Das find ich jetzt nicht so ne nebensächliche Kleinigkeit. Ebenso die einfach extrem geringen Zahlen.
Übrigens hat mir auch keiner bislang gesagt, dass mein Job in Gefahr wäre oder so, vielmehr steht eben auch in der Beurteilung, dass man zuversichtlich sei, dass das alles wird. Es hat auch keiner ein ernstes Gespräch mit mir geführt oder so. Laut Präsidenten schadet mir das auch null, was in dieser ersten Beurteilung steht. Anfangs gibt es ja ohnehin jedes halbe Jahr eine neue.
Mentoren oder Ähnliches gibt es bei uns nicht. Und ich will das eigentlich auch nicht im Gericht irgendwem erzählen, spricht sich nur rum..
14.04.2020, 10:08
Was heißt denn "geringe Zahl"? Wie viel hast du im Monat erledigt?