06.07.2019, 19:14
In Niedersachen lief nichts mit Autokauf
06.07.2019, 19:49
(06.07.2019, 18:54)Gast schrieb:(06.07.2019, 09:53)NDS schrieb: Ich kann einfach nicht glauben, wie scheisse es läuft. Ich habe soviel gelernt und habe soviele Probeklausuren geschrieben. Ich habe das Gefühl ich habe bisher nicht eine bestanden. Ich habe das Gefühl mein Herz bleibt gleich stehen.
Lief in Nds in der Z4 denn etwas anderes als die Klausur mit dem Autokauf? Das ist jedenfalls absoluter Standard und eine "leichtere" Klausur, die man mit dem Palandt einer befriedigenden Lösung zuführen kann.
Oh schön! Bei uns leider nicht. Das wäre ein Traum gewesen. Bei uns ging es um einen Rahmenvertrag zwischen zwei Unternehmern, der die Herstellung irgendwelcher komischer Willkommensboxen zum Gegenstand hatte. Rahmenvertrag, ja.....
07.07.2019, 08:51
OLG Hamm, Urteil vom 02.05.2016 - 2 U 12/16
https://openjur.de/u/2110578.html
Das war übrigens ein Teil der Anwaltsklausur vom Dienstag in Hessen... Das Transparenzgebot hab ich irgendwie gar nicht diskutiert in Bezug auf die Vertragsstrafe... naja
Wünsche allen Schreibern noch viel Durchhaltevermögen, bald haben wir es geschafft :heart: :blush:
https://openjur.de/u/2110578.html
Das war übrigens ein Teil der Anwaltsklausur vom Dienstag in Hessen... Das Transparenzgebot hab ich irgendwie gar nicht diskutiert in Bezug auf die Vertragsstrafe... naja

Wünsche allen Schreibern noch viel Durchhaltevermögen, bald haben wir es geschafft :heart: :blush:
07.07.2019, 10:57
(07.07.2019, 08:51)Hessische Schreiberin schrieb: OLG Hamm, Urteil vom 02.05.2016 - 2 U 12/16
https://openjur.de/u/2110578.html
Das war übrigens ein Teil der Anwaltsklausur vom Dienstag in Hessen... Das Transparenzgebot hab ich irgendwie gar nicht diskutiert in Bezug auf die Vertragsstrafe... naja![]()
Wünsche allen Schreibern noch viel Durchhaltevermögen, bald haben wir es geschafft :heart: :blush:
Cool danke!
Das klingt doch trotzdem gut :D
07.07.2019, 12:53
Klingt irgendwie viel besser als bei mir. :(
07.07.2019, 13:31
Zu Arbeitsrecht in Hessen: Wenn man die außerordentliche Kdg. angenommen hat (was ich getan habe), konnte bei dem Antrag zu 4. einfach nach oben verweisen, da die Kdg. den Auflösungsvertrag nach ausdrücklicher Rspr. gegenstandslos werden lässt. Denke man konnte bei der Kdg. aber 100 Prozent beides vertreten. Im Palandt stand weiterhin auch, dass nach der Rspr. selbst die Freistellung keine andere Bewertung des Verstoßes gegen ein Wettbewerbverbot zulässt, was mich dann auch dazu bewogen hat die Kdg. anzunehmen. Aber wie gesagt, solange man da gut argumentiert Ergebnis egal. Wollte halt auch noch zur Abmahnung einiges schreiben, warum diese nicht nötig ist, da hat mir das Annehmen der Kdg. auch besser gepasst und ich fand aufgrund des neuen gleichwertigen Jobs den Kerl auch nicht schutzwürdig.
07.07.2019, 13:35
Die Klausur am Dienstag mit dem OLG Hamm Urteil hab ich zwar bis auf das Transparenzgebot auch alles so ähnlich angesprochen und sogar diesen komischen § 339 BGB genannt, allerdings komplett in die Gegenrichtung argumentiert. Obwohl ich weiß, dass man pro Mandant argumentieren soll aber für mich ging diese Strafklausel einfach klar durch, hab dafür die Rücktrittsklausel scheitern lassen pro Mandant. Denkt ihr das man da komplett in die Pfanne gehauen wird, wenn man hier voll gegen den Mandanten argumentiert hat oder dass wenigstens objektiv die Argumentation und die intensive Befassung mit der AGB Kontrolle etc noch als halbwegs anständig gewürdigt wird? :s
07.07.2019, 13:41
(07.07.2019, 13:35)Hess2 schrieb: Die Klausur am Dienstag mit dem OLG Hamm Urteil hab ich zwar bis auf das Transparenzgebot auch alles so ähnlich angesprochen und sogar diesen komischen § 339 BGB genannt, allerdings komplett in die Gegenrichtung argumentiert. Obwohl ich weiß, dass man pro Mandant argumentieren soll aber für mich ging diese Strafklausel einfach klar durch, hab dafür die Rücktrittsklausel scheitern lassen pro Mandant. Denkt ihr das man da komplett in die Pfanne gehauen wird, wenn man hier voll gegen den Mandanten argumentiert hat oder dass wenigstens objektiv die Argumentation und die intensive Befassung mit der AGB Kontrolle etc noch als halbwegs anständig gewürdigt wird? :s
Ich habe das genauso gemacht wie du. Ich dachte es wäre klausurtaktisch so gewollt, weil bzgl. des Mahnbescheides nicht mal das Aktenzeichen genannt worden ist. Mich ärgert es gerade auch sehr!
Aber egal, jetzt müssen wir nach vorne schauen und hoffen!
07.07.2019, 13:48
(07.07.2019, 13:31)Hesse schrieb: Zu Arbeitsrecht in Hessen: Wenn man die außerordentliche Kdg. angenommen hat (was ich getan habe), konnte bei dem Antrag zu 4. einfach nach oben verweisen, da die Kdg. den Auflösungsvertrag nach ausdrücklicher Rspr. gegenstandslos werden lässt. Denke man konnte bei der Kdg. aber 100 Prozent beides vertreten. Im Palandt stand weiterhin auch, dass nach der Rspr. selbst die Freistellung keine andere Bewertung des Verstoßes gegen ein Wettbewerbverbot zulässt, was mich dann auch dazu bewogen hat die Kdg. anzunehmen. Aber wie gesagt, solange man da gut argumentiert Ergebnis egal. Wollte halt auch noch zur Abmahnung einiges schreiben, warum diese nicht nötig ist, da hat mir das Annehmen der Kdg. auch besser gepasst und ich fand aufgrund des neuen gleichwertigen Jobs den Kerl auch nicht schutzwürdig.
eigentlich bist du bei Antrag 4 erstmal bei 320, also ohne Arbeit kein Lohn, und dann als Ausnahme davon den 615, der bei mir durchging.
Kündigung ging bei mir aufgrund der Umstände des Einzelfalls nicht durch, insbesondere kein Verschulden des AN
07.07.2019, 14:00
Wie schon gesagt, wie der Antrag zu 4 gelöst wird, hängt einfach davon ab, ob die Kündigung angenommen wird oder nicht. Den § 615 hab ich auch direkt genannt. Verschulden ist nach der Rspr. des BAG aber gar nicht erforderlich für die Annahme des wichtigen Grundes, nur wenn es vorliegt, muss es aber in der Interessensabwägung berücksichtig werden (ist im Palandt bei § 626 unter wichtigem Grund zu finden).