05.05.2025, 16:11
Was habt ihr jeweils für AGLen genommen eigentlich?
Habe für den entgangenen Gewinn: §§ 280 I, III, 281 genommen, weil ich meinte, dass die PV auf dem KV beruhte und für die Sache mit dem Baum § 823 I BGB und für die Freistellung: §§ 280 I, II, 286 BGB.
Und seid ihr hins des KVs auch auf § 126 a BGB eingegangen, da die ja den KV nochmals per E-Mail bestätigen sollten?
Habe für den entgangenen Gewinn: §§ 280 I, III, 281 genommen, weil ich meinte, dass die PV auf dem KV beruhte und für die Sache mit dem Baum § 823 I BGB und für die Freistellung: §§ 280 I, II, 286 BGB.
Und seid ihr hins des KVs auch auf § 126 a BGB eingegangen, da die ja den KV nochmals per E-Mail bestätigen sollten?
05.05.2025, 16:30
Kann jemand den Sachverhalt kurz darstellen?
05.05.2025, 17:11
hab auch die anspruchsgrundlagen genommen, obwohl ich kurz an unmöglichkeit bei dem Auto gedacht habe, aber der 281 ist so gut durchgegangen und bei dem Baum hab ich alles abgelehnt, also 280 I, 241 II, 836, 823 I
und ich bin nicht auf den 126a eingegangen
und ich bin nicht auf den 126a eingegangen
06.05.2025, 18:08
Was kam heute in Z2 dran?
06.05.2025, 21:22
(05.05.2025, 16:30)Sonia schrieb: Kann jemand den Sachverhalt kurz darstellen?
So ungefähr:
Kläger (Unternehmer und Käufer) hat mit Beklagter (Verbraucherin und verkäuferin) einen Kaufvertrag per Telefon über ein gebrauchtes Auto geschlossen. Dann hat die Beklagte den Vertrag per Mail widerrufen, hilfsweise angefochten, wiel sie glaubte, dass das Widerrufsrecht gilt und sie einem wesentlichen Irrtum unterlag, weil das Auto 2000€ mehr wert war, als sie mit dem Kläger vereinbart hatte.
Beklagte hat das Auto dann für 2000€ mehr weiterveräußert.
Kläger wollte Schadensersatz, weil er das Auto als Gebrauchtwarenhändler auch für 2000€ mehr verkaufen hätte können.
Bei versuchter Abholung des Autos durch den Kläger ist ein Ast auf das auf der Straße geparkte Auto von einem Baum auf dem Grundstück der Beklagten gefallen. Probleme waren, ob der Baum ein Gefahrenbaum war und wie oft er auf Pilze und Totholz kontrolliert werden muss --> Verkehrssicherungspflichtverletzung.
+ Vorvertragliche Anwaltskosten
+ Zinsen
In der Widerklage auch vorvertragliche Anwaltskosten
06.05.2025, 21:29
(06.05.2025, 18:08)Sonia schrieb: Was kam heute in Z2 dran?
Kündigung eines Pachtvertrags wo ein Hotel betrieben wurde. Teilweise wurden Zimmer an wohnungslose Menschen über einen Verein untervermietet. 3 auserordentliche Kündigungen
Probleme waren:
- Zurückweisung der ersten Kündigung mangels Originalvollmacht
- Vertretungsmacht
- Erbengemeinschaft geschäftsfähig
- 2. Kündigung als Mahnung auszulegen
- Vermietung vom Vertragszweck abgedeckt
- Grund 1: Untervermietung ohne Zustimmung
- Grund2 : Nötigung durch Androhung einer Strafanzeige
2. Teil
Schadensersatz bei Haftung des Gastwirts §§ 701,702 BGB
Eine Uhr wurde von einem Hotelgast aus dem Safe geklaut.
Haftungsbegrenzung auf 3500€ ohne Verschulden anwendbar war zu prüfen
Mahnbescheid erging, wie und ob dagegen vorgehen
Man musste ein Mandantenscheiben schreiben
06.05.2025, 21:34
Wie fandet ihr es heute? Die Zeit reichte überhaupt nicht und ich habe vieles nur oberflächlich behandelt, manche Sachen auch gar nicht. In der Eile sind mir viele (Flüchtigkeits-)Fehler unterlaufen und der Aufbau der Klausur ist mir wahrscheinlich nicht gut gelungen... Bin bisher wirklich unzufrieden nach beiden Klausuren.
07.05.2025, 08:30
Ich fand die Z3 gestern sehr viel besser als die Z1, aber ich war an beiden Tagen absolut durch. Dabei finde ich den Durchgang objektiv betrachtet bisher sehr fair. Auch gestern war der Aktenauszug ja nur 12 Seiten lang.
Ich habe nicht daran gedacht, die 2. Kündigung als Mahnung auszulegen. Auf jeden Fall eine coole Idee. Habe nur an ne Umdeutung in eine ordentliche Kündigung gedacht, das aber abgelehnt. Die Geschäftsfähigkeit der Erbengemeinschaft habe ich gar nicht angesprochen. Ich habe nur gesagt, die Klage muss gegen die beiden Erbinnen gerichtet werden, weil nicht prozessfähig. Aber mal sehen, ob das richtig war. Hab da nicht zu viel Zeit drauf verwendet. Geht's euch allen auch so beschissen? :D
Ich habe nicht daran gedacht, die 2. Kündigung als Mahnung auszulegen. Auf jeden Fall eine coole Idee. Habe nur an ne Umdeutung in eine ordentliche Kündigung gedacht, das aber abgelehnt. Die Geschäftsfähigkeit der Erbengemeinschaft habe ich gar nicht angesprochen. Ich habe nur gesagt, die Klage muss gegen die beiden Erbinnen gerichtet werden, weil nicht prozessfähig. Aber mal sehen, ob das richtig war. Hab da nicht zu viel Zeit drauf verwendet. Geht's euch allen auch so beschissen? :D
08.05.2025, 14:28
Hessen Z 2
17 Seiten Aktenauszug. Entscheidung des Gerichts ohne Streitwert und RBB.
Inhaltlich sofortige Beschwerde nach zurückweisendem Beschluss auf Erinnerung nach 766 zpo hin. Erinnerungsschriftsatz enthielt 4 Anträge.
Materiellrechtlich ging eigentlich gar nichts. Ansonsten VSS der Zwangsvollstreckung: Titel (Bestimmtheit bei "gesamte Ladeneinrichtung) Klausel erforderlich bei Vollstreckung aus VB und Umschreibung nach 727 ZPO? Zustellung auch einer beglaubigten Abschrift des Erbscheins oder nur einfacher bei Umschreibung nach 727 ZPO? Heilung nach 189 ZPO mgl? Unpfändbarkeit nach 811 I Nr. 1b ZPO weil für Erwerbstätigkeit? Ansonsten noch evidentes Dritteigentum sei sicherungsübereigneten PKW? Zusätzlich gab es noch eine übereinstimmenden Teilerledigungserklärung.
Im ersten Moment natürlich ein Schock, weil nicht das "Übliche", aber insgesamt recht fair. So eine ähnliche Klausur hatten wir auch in der AG mal besprochen als "ganz schlimme Sachsenklausur mit sofortiger Beschwerde und 4 Anträgen".
17 Seiten Aktenauszug. Entscheidung des Gerichts ohne Streitwert und RBB.
Inhaltlich sofortige Beschwerde nach zurückweisendem Beschluss auf Erinnerung nach 766 zpo hin. Erinnerungsschriftsatz enthielt 4 Anträge.
Materiellrechtlich ging eigentlich gar nichts. Ansonsten VSS der Zwangsvollstreckung: Titel (Bestimmtheit bei "gesamte Ladeneinrichtung) Klausel erforderlich bei Vollstreckung aus VB und Umschreibung nach 727 ZPO? Zustellung auch einer beglaubigten Abschrift des Erbscheins oder nur einfacher bei Umschreibung nach 727 ZPO? Heilung nach 189 ZPO mgl? Unpfändbarkeit nach 811 I Nr. 1b ZPO weil für Erwerbstätigkeit? Ansonsten noch evidentes Dritteigentum sei sicherungsübereigneten PKW? Zusätzlich gab es noch eine übereinstimmenden Teilerledigungserklärung.
Im ersten Moment natürlich ein Schock, weil nicht das "Übliche", aber insgesamt recht fair. So eine ähnliche Klausur hatten wir auch in der AG mal besprochen als "ganz schlimme Sachsenklausur mit sofortiger Beschwerde und 4 Anträgen".
09.05.2025, 14:24
Hessen AW
Wirtschaftsrecht. Aktenauszug 11 Seiten lang. Ein Kläger, zwei Beklagte, Entscheidung des Gerichts war zu fertigen ohne Streitwertbeschluss und RBB.
Inhaltlich persönliche Haftung des Gesellschafters der Ohg, Zustandekommen der Ohg im Verhältnis zu dritten, Vertretungsmacht, Bürgschaft mit den typischen Besonderheiten bei Handelskauf, Haftung des Kommanditisten, Was ist Einlage, Einlage durch Aufrechnung.
Ich war 30 min vorher fertig und kenne einige, die gut Zeit über hatten. Das ist etwas besorgniserregend.
Wirtschaftsrecht. Aktenauszug 11 Seiten lang. Ein Kläger, zwei Beklagte, Entscheidung des Gerichts war zu fertigen ohne Streitwertbeschluss und RBB.
Inhaltlich persönliche Haftung des Gesellschafters der Ohg, Zustandekommen der Ohg im Verhältnis zu dritten, Vertretungsmacht, Bürgschaft mit den typischen Besonderheiten bei Handelskauf, Haftung des Kommanditisten, Was ist Einlage, Einlage durch Aufrechnung.
Ich war 30 min vorher fertig und kenne einige, die gut Zeit über hatten. Das ist etwas besorgniserregend.