17.10.2024, 12:19
Im Mai 2025 schreiben Referendare aus Hessen und NRW die Klausuren im 2. Staatsexamen.
Hessen:
05.05.: Z I
06.05.: Z III
08.05.: Z II
09.05.: AW
12.05.: S I
13.05.: S II
15.05.: Ö I
16.05.: Ö II
NRW:
05.05.: Z 1
06.05.: Z 2
08.05.: Z 3
09.05.: Z 4
12.05.: S 1
13.05.: S 2
15.05.: V 2
16.05.: V 1
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Hes), NoName(NRW).
Hessen:
05.05.: Z I
06.05.: Z III
08.05.: Z II
09.05.: AW
12.05.: S I
13.05.: S II
15.05.: Ö I
16.05.: Ö II
NRW:
05.05.: Z 1
06.05.: Z 2
08.05.: Z 3
09.05.: Z 4
12.05.: S 1
13.05.: S 2
15.05.: V 2
16.05.: V 1
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Hes), NoName(NRW).
19.10.2024, 09:30
An die Hessen: wie entscheidet ihr euch bezüglich der Wahl zwischen handschriftlicher und elektronischer Bearbeitung? Geht ihr davon aus, dass man als Per-Hand-Schreiber einen großen Nachteil haben wird, was die Bewertung im Vergleich betrifft? :/
03.11.2024, 17:13
Wenn ich es richtig berechnet habe liegt mein Verbesserungsversuch im Mai - und wird definitiv getippt. Ich bin deutlich schneller und den Vorwurf fehlender Struktur kann man mir schlechter machen, wenn ich etwas an der richtigen Stelle nachtragen kann statt mit Sternchenverweisen etc. Unfair ist tippen gegenüber schreiben neben der Einfügeoption gleichermaßen wie es einfach Leute gibt, die schneller oder langsamer schreiben