14.04.2025, 16:26
(14.04.2025, 15:49)Lawful Horror schrieb:Auch hier natürlich für die Flüchtligkeit entschieden, weil ich schon mehrmals zwischen Klage begründet und unbegründet hin und her geswitcht.. wollte eigentlich zusprechen auch wegen Annex-Antrag? War das einer nach 113 V? .. naja.. aber hatte dann auch keine Zeit mehr alles wieder umzuändern..(14.04.2025, 15:44)Büffelhüfte schrieb:Habe mich auch für die Flüchtigkeit entschieden, auch aus zeitgründeb und sehr kurz und knapp. Welches Problem mit der Klagefrist? Der hat am Tag nach der Zustellung Klage erhoben oder nicht(14.04.2025, 15:23)Tatbestandtanzt schrieb: RLP heute: bisschen verrückt, da atpypisch aber alle relevanten Normen waren abgedruckt bzw. wurden von den Beteiligten vorgetragen, sodass es mE gut machbar war.Offenes Kirchenasyl begründet keine Flüchtigkeit nach der Dublin III Verordnung (https://www.bverwg.de/260121U1C42.20.0) - Hab mich in der Klausur natürlich anders entschieden
Thema:
Aslyrecht/ Dublin Bescheid
Klägerin kommt aus Algerien und hat in DE Asyl beantragt.
Behörde für MigRa und Flüchtlinge hat den Antrag als unzulässig abgelehnt und Abschiebung nach Schweden angeordnet.
Begründung: Schweden sei zuständig, da die ihr vorher auch ein Visum ausgestellt hatten. Klägerin sagt nö, weil sie Direktflug nach DE hatte von Algerien und daher zuerst in DE EU Boden betreten hat
Im Laufe des Verfahrens wurde noch die Frist für die Abschiebung erhöht weil die Klägerin sog. kirchenasyl bekam (wurde alles erläutert im Schriftsatz was das ist und welche Bedeutung das hat). Hier dann (P) ob Klägerin flüchtig im Sinne der Dublin III Verordnung war
Und Drum und Dran paar (P)s, die aber alle aus dem SV ersichtlich waren![]()
Wie habt ihr das mit der Klagefrist gelöst oder gab es da kein Problem?🙊

14.04.2025, 16:28
14.04.2025, 16:30
(14.04.2025, 16:26)Bio LostinLaw25 schrieb:was hast du als annex ausgelegt? Antrag 1?(14.04.2025, 15:49)Lawful Horror schrieb:Auch hier natürlich für die Flüchtligkeit entschieden, weil ich schon mehrmals zwischen Klage begründet und unbegründet hin und her geswitcht.. wollte eigentlich zusprechen auch wegen Annex-Antrag? War das einer nach 113 V? .. naja.. aber hatte dann auch keine Zeit mehr alles wieder umzuändern..(14.04.2025, 15:44)Büffelhüfte schrieb:Habe mich auch für die Flüchtigkeit entschieden, auch aus zeitgründeb und sehr kurz und knapp. Welches Problem mit der Klagefrist? Der hat am Tag nach der Zustellung Klage erhoben oder nicht(14.04.2025, 15:23)Tatbestandtanzt schrieb: RLP heute: bisschen verrückt, da atpypisch aber alle relevanten Normen waren abgedruckt bzw. wurden von den Beteiligten vorgetragen, sodass es mE gut machbar war.Offenes Kirchenasyl begründet keine Flüchtigkeit nach der Dublin III Verordnung (https://www.bverwg.de/260121U1C42.20.0) - Hab mich in der Klausur natürlich anders entschieden
Thema:
Aslyrecht/ Dublin Bescheid
Klägerin kommt aus Algerien und hat in DE Asyl beantragt.
Behörde für MigRa und Flüchtlinge hat den Antrag als unzulässig abgelehnt und Abschiebung nach Schweden angeordnet.
Begründung: Schweden sei zuständig, da die ihr vorher auch ein Visum ausgestellt hatten. Klägerin sagt nö, weil sie Direktflug nach DE hatte von Algerien und daher zuerst in DE EU Boden betreten hat
Im Laufe des Verfahrens wurde noch die Frist für die Abschiebung erhöht weil die Klägerin sog. kirchenasyl bekam (wurde alles erläutert im Schriftsatz was das ist und welche Bedeutung das hat). Hier dann (P) ob Klägerin flüchtig im Sinne der Dublin III Verordnung war
Und Drum und Dran paar (P)s, die aber alle aus dem SV ersichtlich waren![]()
Wie habt ihr das mit der Klagefrist gelöst oder gab es da kein Problem?🙊
14.04.2025, 16:32
(14.04.2025, 16:00)Ref6407 schrieb: Habt ihr Erfahrungen, wie es sich auswirkt, wenn man nur einen sehr knappen Tatbestand hat?Ja überhaupt nicht schlimm! Du bist fertig. Kenne Leute die haben quasi ohne Anklage bestanden. Mach dich nicht verrückt. Du hast seit 7 Klausuren und knapp 2 Wochen die bestes gegeben, das zählt :)
14.04.2025, 16:33
(14.04.2025, 16:30)Lawful Horror schrieb:Ja... Hast du es als Verpflichtungsklage ausgelegt? Ich dachte halt Annex macht Sinn weil von Ausgang der HS abhängig.(14.04.2025, 16:26)Bio LostinLaw25 schrieb:was hast du als annex ausgelegt? Antrag 1?(14.04.2025, 15:49)Lawful Horror schrieb:Auch hier natürlich für die Flüchtligkeit entschieden, weil ich schon mehrmals zwischen Klage begründet und unbegründet hin und her geswitcht.. wollte eigentlich zusprechen auch wegen Annex-Antrag? War das einer nach 113 V? .. naja.. aber hatte dann auch keine Zeit mehr alles wieder umzuändern..(14.04.2025, 15:44)Büffelhüfte schrieb:Habe mich auch für die Flüchtigkeit entschieden, auch aus zeitgründeb und sehr kurz und knapp. Welches Problem mit der Klagefrist? Der hat am Tag nach der Zustellung Klage erhoben oder nicht(14.04.2025, 15:23)Tatbestandtanzt schrieb: RLP heute: bisschen verrückt, da atpypisch aber alle relevanten Normen waren abgedruckt bzw. wurden von den Beteiligten vorgetragen, sodass es mE gut machbar war.Offenes Kirchenasyl begründet keine Flüchtigkeit nach der Dublin III Verordnung (https://www.bverwg.de/260121U1C42.20.0) - Hab mich in der Klausur natürlich anders entschieden
Thema:
Aslyrecht/ Dublin Bescheid
Klägerin kommt aus Algerien und hat in DE Asyl beantragt.
Behörde für MigRa und Flüchtlinge hat den Antrag als unzulässig abgelehnt und Abschiebung nach Schweden angeordnet.
Begründung: Schweden sei zuständig, da die ihr vorher auch ein Visum ausgestellt hatten. Klägerin sagt nö, weil sie Direktflug nach DE hatte von Algerien und daher zuerst in DE EU Boden betreten hat
Im Laufe des Verfahrens wurde noch die Frist für die Abschiebung erhöht weil die Klägerin sog. kirchenasyl bekam (wurde alles erläutert im Schriftsatz was das ist und welche Bedeutung das hat). Hier dann (P) ob Klägerin flüchtig im Sinne der Dublin III Verordnung war
Und Drum und Dran paar (P)s, die aber alle aus dem SV ersichtlich waren![]()
Wie habt ihr das mit der Klagefrist gelöst oder gab es da kein Problem?🙊

14.04.2025, 16:36
(14.04.2025, 16:33)LostinLaw25 schrieb:(14.04.2025, 16:30)Lawful Horror schrieb:Ja... Hast du es als Verpflichtungsklage ausgelegt? Ich dachte halt Annex macht Sinn weil von Ausgang der HS abhängig.(14.04.2025, 16:26)Bio LostinLaw25 schrieb:was hast du als annex ausgelegt? Antrag 1?(14.04.2025, 15:49)Lawful Horror schrieb:Auch hier natürlich für die Flüchtligkeit entschieden, weil ich schon mehrmals zwischen Klage begründet und unbegründet hin und her geswitcht.. wollte eigentlich zusprechen auch wegen Annex-Antrag? War das einer nach 113 V? .. naja.. aber hatte dann auch keine Zeit mehr alles wieder umzuändern..(14.04.2025, 15:44)Büffelhüfte schrieb: Offenes Kirchenasyl begründet keine Flüchtigkeit nach der Dublin III Verordnung (https://www.bverwg.de/260121U1C42.20.0) - Hab mich in der Klausur natürlich anders entschiedenHabe mich auch für die Flüchtigkeit entschieden, auch aus zeitgründeb und sehr kurz und knapp. Welches Problem mit der Klagefrist? Der hat am Tag nach der Zustellung Klage erhoben oder nicht![]()
Wie habt ihr das mit der Klagefrist gelöst oder gab es da kein Problem?🙊
Ich habe es rausgeschmissen als unstatthaft. Der Richter hat ja drauf hingewiesen. Habe es ausgelegt als VK, dann nach dem Hinweis ausgelegt als Annex aber gesagt dass gesteigerte Anforderungen an die Auslegung bestehen wenn anwaltlich vertreten und er ausdrücklich gefragt hat dass er dran festhält und dass es nicht notwendig ist wenn diese Praxis innerhalb der Anfechtungsklage besteht. Im Kommentar stand dann auch das bei eigentlichen Verpflichtungsbegehren die isolierte Anfechtung zulässig und vorrangig ist wenn die Sache irgnwqie darüber hinaus Bedeutung hat oder so und dann stand da genau der Asylantrag nach AsylG und seine Ablehnung. Hätte es sonst auch niemals gemacht aber habe mir einen schlanken Fuß gemacht
14.04.2025, 16:41
(14.04.2025, 15:53)Rlp2025abc schrieb: War hier überhaupt eine Klage statthaft? Ich habe auf dem Weg raus gehört, dass Leute 80 V geprüft haben und je länger ich darüber nachdenke, desto mehr Sinn ergibt das leider. Hab ich natürlich vollständig übersehen und nicht in Betracht gezogen.
In Niedersachsen stand in dem Aktenvermerk, dass die Mandantin explizit keinen Eilrechtsschutz erheben will.
14.04.2025, 16:43
Habt ihr denn grundsätzlich viel über die im SV gebrachten Argumente hinaus gebracht ?
Fühl mich schlecht, weil ich, wie so oft im ÖRecht, mangels besonderer Kenntnis die entsprechenden Arg an den (hoffentlich)entsprechenden Stellen einsortiert hab aber soviel mehr nun auch nicht..
Bisschen was zum RSB bei Asylsachen hab ich im Kommentar gefunden und die Dublin III VO minimal ausgelegt aber das wars auch..
Fühl mich schlecht, weil ich, wie so oft im ÖRecht, mangels besonderer Kenntnis die entsprechenden Arg an den (hoffentlich)entsprechenden Stellen einsortiert hab aber soviel mehr nun auch nicht..
Bisschen was zum RSB bei Asylsachen hab ich im Kommentar gefunden und die Dublin III VO minimal ausgelegt aber das wars auch..

14.04.2025, 16:53
Ich meine, dass das Visum im Zeitpunkt des Bescheids schon nicht mehr gültig war. Deshalb war bei mir der Bescheid auch vollumfänglich rechtswidrig. Sowohl hins dem Asylantrag als auch der Abschiebeanordnung war meines Wissens eine Unzuständigkeit bzgl des Asylantrags Voraussetzung. Die Fristverlängerung zur Abschiebung habe ich mangels Flüchtigkeit aber auch noch verneint.
14.04.2025, 17:02
(14.04.2025, 16:53)MNN schrieb: Ich meine, dass das Visum im Zeitpunkt des Bescheids schon nicht mehr gültig war. Deshalb war bei mir der Bescheid auch vollumfänglich rechtswidrig. Sowohl hins dem Asylantrag als auch der Abschiebeanordnung war meines Wissens eine Unzuständigkeit bzgl des Asylantrags Voraussetzung. Die Fristverlängerung zur Abschiebung habe ich mangels Flüchtigkeit aber auch noch verneint.
Ohhhhhh shit…..ich habe noch geschrieben Zeitpunkt der Entscheidung ist letzte mV und dann gesagt dass ursprünglich zulässig eingereicht mit Schengen Visum und daher nach diesem prioritätsprinzip tatsächlich Schweden zuständig ist.. ja gut dann war diese Klausur wohl auch nix 😂