14.04.2025, 15:53
War hier überhaupt eine Klage statthaft? Ich habe auf dem Weg raus gehört, dass Leute 80 V geprüft haben und je länger ich darüber nachdenke, desto mehr Sinn ergibt das leider. Hab ich natürlich vollständig übersehen und nicht in Betracht gezogen.
14.04.2025, 15:57
(14.04.2025, 15:44)Büffelhüfte schrieb:(14.04.2025, 15:23)Tatbestandtanzt schrieb: RLP heute: bisschen verrückt, da atpypisch aber alle relevanten Normen waren abgedruckt bzw. wurden von den Beteiligten vorgetragen, sodass es mE gut machbar war.Offenes Kirchenasyl begründet keine Flüchtigkeit nach der Dublin III Verordnung (https://www.bverwg.de/260121U1C42.20.0) - Hab mich in der Klausur natürlich anders entschieden
Thema:
Aslyrecht/ Dublin Bescheid
Klägerin kommt aus Algerien und hat in DE Asyl beantragt.
Behörde für MigRa und Flüchtlinge hat den Antrag als unzulässig abgelehnt und Abschiebung nach Schweden angeordnet.
Begründung: Schweden sei zuständig, da die ihr vorher auch ein Visum ausgestellt hatten. Klägerin sagt nö, weil sie Direktflug nach DE hatte von Algerien und daher zuerst in DE EU Boden betreten hat
Im Laufe des Verfahrens wurde noch die Frist für die Abschiebung erhöht weil die Klägerin sog. kirchenasyl bekam (wurde alles erläutert im Schriftsatz was das ist und welche Bedeutung das hat). Hier dann (P) ob Klägerin flüchtig im Sinne der Dublin III Verordnung war
Und Drum und Dran paar (P)s, die aber alle aus dem SV ersichtlich waren![]()
Wie habt ihr das mit der Klagefrist gelöst oder gab es da kein Problem?🙊
Hab auch Flüchtigkeit angenommen. Aber denke mit guter Argumentation ist das auch vertretbar und bedeutet noch kein aus für die Klausur
14.04.2025, 16:00
(14.04.2025, 15:53)Rlp2025abc schrieb: War hier überhaupt eine Klage statthaft? Ich habe auf dem Weg raus gehört, dass Leute 80 V geprüft haben und je länger ich darüber nachdenke, desto mehr Sinn ergibt das leider. Hab ich natürlich vollständig übersehen und nicht in Betracht gezogen.Hab kein 80 V geprüft. Also sinnvoll wäre es bestimmt gewesen aber der RA hat ja nichts in die Richtung formuliert? WS ist ja auch unstatthaft. Und eine Klage musste er ja dann eh erheben weil ohne Klage gebe es doch auch nichts dessen Aufschiebende Wirkung man anordnen könnte für 80 V?
14.04.2025, 16:00
Habt ihr Erfahrungen, wie es sich auswirkt, wenn man nur einen sehr knappen Tatbestand hat?
14.04.2025, 16:05
(14.04.2025, 15:53)Rlp2025abc schrieb: War hier überhaupt eine Klage statthaft? Ich habe auf dem Weg raus gehört, dass Leute 80 V geprüft haben und je länger ich darüber nachdenke, desto mehr Sinn ergibt das leider. Hab ich natürlich vollständig übersehen und nicht in Betracht gezogen.
Ich habe zunächst 80V geprüft, bin dann aber zur AK gewechselt.
Ich wusste nicht, was ich als Hauptsacherechtsbehelf ansehen soll (z Wiederherstellung aufschiebenden Wirkung), Klagefrist für nachträglich war mE nach Schluss der mündlichen Verhandlung auch abgelaufen, WS gab es ja nicht, der Bescheid bzw der ganze Sachverhalt war schon über 6 Monate her und in den Schriftsätzen war überall der Wortlaut "Klage". Asylrecht hat für mich zwar nach Eilschutz geschriehen ich habe aber einfach nicht verstanden wie es gehen soll.
14.04.2025, 16:05
(14.04.2025, 16:00)Tatbestandtanzt schrieb:Würde ja reichen, wenn die Klage in dem Zeitpunkt noch hätte zulässig erhoben werden können.(14.04.2025, 15:53)Rlp2025abc schrieb: War hier überhaupt eine Klage statthaft? Ich habe auf dem Weg raus gehört, dass Leute 80 V geprüft haben und je länger ich darüber nachdenke, desto mehr Sinn ergibt das leider. Hab ich natürlich vollständig übersehen und nicht in Betracht gezogen.Hab kein 80 V geprüft. Also sinnvoll wäre es bestimmt gewesen aber der RA hat ja nichts in die Richtung formuliert? WS ist ja auch unstatthaft. Und eine Klage musste er ja dann eh erheben weil ohne Klage gebe es doch auch nichts dessen Aufschiebende Wirkung man anordnen könnte für 80 V?
Ich weiß es nicht. Gäbe ein paar Indizien (zB, dass sie in D keinen kennt außer den Leuten von der Kirche —> Interessenabwägung), die darauf hindeuteten. Und kurz wurde von den Beklagten thematisiert, dass trotz Klage weiter abgeschoben werden dürfte. Das wäre bei 80 gerade nicht der Fall. Steht in 34a II 2 AsylG.
Aber wie gesagt: Ich hab in der Klausur nicht dran gedacht, keine Sekunde, und bin mir auch jetzt nicht sicher. Fänd es auch einigermaßen undankbar, in nem materiell-rechtlich eher unbekannten Rechtsgebiet so gar keine deutliche Andeutung zu machen, aber was heißt das schon.
Man wird es sehen.
14.04.2025, 16:06
(14.04.2025, 16:00)Tatbestandtanzt schrieb:Würde ja reichen, wenn die Klage in dem Zeitpunkt noch hätte zulässig erhoben werden können.(14.04.2025, 15:53)Rlp2025abc schrieb: War hier überhaupt eine Klage statthaft? Ich habe auf dem Weg raus gehört, dass Leute 80 V geprüft haben und je länger ich darüber nachdenke, desto mehr Sinn ergibt das leider. Hab ich natürlich vollständig übersehen und nicht in Betracht gezogen.Hab kein 80 V geprüft. Also sinnvoll wäre es bestimmt gewesen aber der RA hat ja nichts in die Richtung formuliert? WS ist ja auch unstatthaft. Und eine Klage musste er ja dann eh erheben weil ohne Klage gebe es doch auch nichts dessen Aufschiebende Wirkung man anordnen könnte für 80 V?
Ich weiß es nicht. Gäbe ein paar Indizien (zB, dass sie in D keinen kennt außer den Leuten von der Kirche —> Interessenabwägung), die darauf hindeuteten. Und kurz wurde von den Beklagten thematisiert, dass trotz Klage weiter abgeschoben werden dürfte. Das wäre bei 80 gerade nicht der Fall. Steht in 34a II 2 AsylG.
Aber wie gesagt: Ich hab in der Klausur nicht dran gedacht, keine Sekunde, und bin mir auch jetzt nicht sicher. Fänd es auch einigermaßen undankbar, in nem materiell-rechtlich eher unbekannten Rechtsgebiet so gar keine deutliche Andeutung zu machen, aber was heißt das schon.
Man wird es sehen.
14.04.2025, 16:06
Bei uns in Nds lief die gleiche Klausur aus Anwaltssicht, wobei die Mandanten klar geäußert hat, ein Vorgehen im eR nicht zu wünschen. Man darf also davon ausgehen, dass weder hier noch anderswo der Antrag nach § 80 V zu prüfen war.
14.04.2025, 16:09
14.04.2025, 16:20
Was habt ihr mit dem Antrag auf Entscheidung gemacht?