03.04.2025, 16:36
Puh.. Schon durch die erste Klausur entmutigt, obwohl die ja grundsätzlich vom Sachverhalt ganz dankbar war.. Leider hatte ich aber massive Zeitprobleme, das Mahnverfahren hat mich verwirrt ebenso wie der "Verzicht" den ich als Teilklagerücknahme ausgelegt hab, wohl aber wie hier jemand schrieb, eher ein 269 III 3 war... 
Anspruch aus 281, 283 geprüft, Leihvertrag nach Abgrenzung bejaht, Pflichtverletzung in der Nichtherausgabe trotz 604 III gesehen (obwohl 275 in AGL... ) 275 nicht geprüft aber Annahmeverzug quasi in der Luft hängend abgelehnt, weil ich ja irgendwie die nicht ergiebige Beweisaufnahme verwerten musste...
Wie habt ihr denn 275 geprüft? Als Pflichtverletzung? Als möglicher Untergang des Herausgabeanspruchs?
Bin immer noch verwirrt...
RA Kosten nur auf Freistellung bejaht, fällt dann der Zinsanpruch darauf weg? Ist dass dann ein minus zum Antrag, sodass ich iE im Übrigen abweisen muss?...

Anspruch aus 281, 283 geprüft, Leihvertrag nach Abgrenzung bejaht, Pflichtverletzung in der Nichtherausgabe trotz 604 III gesehen (obwohl 275 in AGL... ) 275 nicht geprüft aber Annahmeverzug quasi in der Luft hängend abgelehnt, weil ich ja irgendwie die nicht ergiebige Beweisaufnahme verwerten musste...
Wie habt ihr denn 275 geprüft? Als Pflichtverletzung? Als möglicher Untergang des Herausgabeanspruchs?
Bin immer noch verwirrt...
RA Kosten nur auf Freistellung bejaht, fällt dann der Zinsanpruch darauf weg? Ist dass dann ein minus zum Antrag, sodass ich iE im Übrigen abweisen muss?...
03.04.2025, 16:47
Ich habe Unmöglichkeit angenommen wegen Vermischung/Vermengung und unverhältnismäßigkeit der Trennung der Schafe da er sich ja ständig darauf berief dass es ihm nicht möglich ist/er ja nicht wisse welche Schafe ihre seien. Nur so konnte ich diese absolut sinnlose beweisaufnahme verwerten die ja sonst so wenig geholfen hat wie mir heute mein Verstand.
Habe auch Freistellung genommen aber dafür kein Iü da der Geldwert ja gleich bleibt, nur er hat ihn an den RA zu zahlen statt an sie und sie an den RA
Habe auch Freistellung genommen aber dafür kein Iü da der Geldwert ja gleich bleibt, nur er hat ihn an den RA zu zahlen statt an sie und sie an den RA
03.04.2025, 16:56
Vom Gefühl her wollte ich auch nix zur Unmöglichkeit sagen, weil wenn die Schafe doch markiert sind, es doch absolut kein Problem ist, die Nummern rauszusuchen.. wahrscheinlich hätte ich dass dann auch mal so hinschreiben sollen, statt nur denken..
Hab 21 Seiten getippt und im Ergebnis einfach nichts solides sondern nur BlaBla..
Hat Jemand bzgl eines ZBR des Beklagten 602 genannt und abgelehnt?
Hab 21 Seiten getippt und im Ergebnis einfach nichts solides sondern nur BlaBla..
Hat Jemand bzgl eines ZBR des Beklagten 602 genannt und abgelehnt?
03.04.2025, 16:59
(03.04.2025, 16:56)LostinLaw25 schrieb: Vom Gefühl her wollte ich auch nix zur Unmöglichkeit sagen, weil wenn die Schafe doch markiert sind, es doch absolut kein Problem ist, die Nummern rauszusuchen.. wahrscheinlich hätte ich dass dann auch mal so hinschreiben sollen, statt nur denken..Ich dachte die ganze Zeit: was du schreibst ist falsch, aber ich wollte die Unmöglichkeit nicht unangesprochen lassen und nach Seiten war der Zug irgendwann einfach abgefahren. Ich habe das ZBR abgelehnt.
Hab 21 Seiten getippt und im Ergebnis einfach nichts solides sondern nur BlaBla..
Hat Jemand bzgl eines ZBR des Beklagten 602 genannt und abgelehnt?
03.04.2025, 17:01
Was habt ihr mit der Widerklage gemacht?
03.04.2025, 17:10
Welche klägerischen Tiere sollen sich denn mit der Herde des Beklagten vermengt haben? Nur die 70 Schafe die markiert waren, die 30 bzw. 26 Lämmer oder alle Tiere? Mich beschleicht das Gefühl, dass ich den Sachverhalt an der Stelle missverstanden habe.
03.04.2025, 17:13
(03.04.2025, 17:10)Ref2681 schrieb: Welche klägerischen Tiere sollen sich denn mit der Herde des Beklagten vermengt haben? Nur die 70 Schafe die markiert waren, die 30 bzw. 26 Lämmer oder alle Tiere? Mich beschleicht das Gefühl, dass ich den Sachverhalt an der Stelle missverstanden habe.
Es wurden alle 70 Schafe mit seiner Herde von mehreren Hundert Schafen die alle auch Einen Marker haben vermengt, nicht aber die Lämmer.
03.04.2025, 17:16
(03.04.2025, 17:13)Lawful Horror schrieb:(03.04.2025, 17:10)Ref2681 schrieb: Welche klägerischen Tiere sollen sich denn mit der Herde des Beklagten vermengt haben? Nur die 70 Schafe die markiert waren, die 30 bzw. 26 Lämmer oder alle Tiere? Mich beschleicht das Gefühl, dass ich den Sachverhalt an der Stelle missverstanden habe.
Es wurden alle 70 Schafe mit seiner Herde von mehreren Hundert Schafen die alle auch Einen Marker haben vermengt, nicht aber die Lämmer.
Okay, ich habe es genau andersherum verstanden. Dass die 70 Schafe, die markiert wurden, in den Stall des Beklagten separiert wurden, und die 30 Lämmer mit den anderen Tieren des Beklagten auf den Weiden zusammengebracht wurden.
03.04.2025, 17:18
(03.04.2025, 17:13)Lawful Horror schrieb:(03.04.2025, 17:10)Ref2681 schrieb: Welche klägerischen Tiere sollen sich denn mit der Herde des Beklagten vermengt haben? Nur die 70 Schafe die markiert waren, die 30 bzw. 26 Lämmer oder alle Tiere? Mich beschleicht das Gefühl, dass ich den Sachverhalt an der Stelle missverstanden habe.
Es wurden alle 70 Schafe mit seiner Herde von mehreren Hundert Schafen die alle auch Einen Marker haben vermengt, nicht aber die Lämmer.
Ja, aber erst Ende November, oder? Deswegen hat mich der Sachverhalt auch so verwirrt...
03.04.2025, 17:21
(03.04.2025, 16:35)HHlaw schrieb: Okay ich schäme mich für meine Lösung bisschen, aber ich habe einen Verwahrvertrag angenommen und dann SE. Unmöglichkeit habe ich verneint, hab gesagt es sei eine Gattungsschuld. und Widerklage habe ich (-) weil schon kein Eingriff ins APR. Aber puh keine Ahnung, was das mit dem Hinweis sollte..
Achja hab einen Verzicht angekommen und keine Rücknahme. Aber weiß jetzt auch nicht so recht, wie man am besten hätte abgrenzen müssen.
" Die Leihe ist eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung, während der Verwahrungsvertrag die Obhut einer Sache umfasst" also ich hab auch Verwahrung angenommen und erörtert, dass es hier zwar um eine faktische Unentgeltlichkeit handelte, aber hier der Beklagte sich ja Anschaffungskosten eigener weiterer Schafe erspart hat, die er ja unstreitig hätte tätigen müssen, da seine zu beweidenden Flächen nicht mit seiner ursprünglichen Herde zu bewerkstelligen war... also win-win, m.E. aber ich hab auch keine Ahnung, hab die Widerklage aus denselben Gründen scheitern lassen haha. Kam vielleicht einfach -wie so oft- auf die Begründung an