20.03.2025, 19:56
(20.03.2025, 17:15)NinchenBerlin schrieb:ach man das ärgert mich voll. Hab in der Ersatzvornahme den Kostenbescheid geprüft, also genau andersrum pff.....(20.03.2025, 17:12)NinchenBerlin schrieb:(20.03.2025, 15:58)Kapstadt6 schrieb: NRW
Ich hab als RGL für den Kostenbescheid 1 I 1 GebG NRW genommen. Verweis auf VwVG ist in 52 PolG NRW ja weggefallen.
Ging es nur mir so oder hätte die Gebührenordnung auch mit abgedruckt werden?
Hat mich bzgl. Der Grundlage sehr verunsichert.
Was habt ihr genommen?
In Berlin wurden das GebG NRW und das PolG NRW abgedruckt (ua §§ 41f, 50 ff.). Was meinst du damit, dass der Verweis auf das VwVG in 52 PolG weggefallen ist? (In Berlin haben wir nur das VwVG und keine besonderen Vollstreckungsregelungen im PolG)
Ich habe auch die Norm aus GebG als EGL iVm Ersatzvornahme nach PolG („auf dessen Kosten“ oder so steht dort ja)
I. KostenTB: Vss der Ersatzvornahme im Sofortvollzug und dann inzident Prüfung der Rmk des Betretens der Wohnung und Vorliegen eines Eilfalls
II. Kostenschuldner: habe ich angenommen, aber unabhängig von Störereigenschaft nach PolG, sondern nach GebG
III. Kostenhöhe (+)

21.03.2025, 15:56
Okay was habt ihr gemacht hä?
Im Ergebnis hab ich dem Mandanten geraten Widerspruch gegen die EE einzulegen weil die Klage unzulässig und unbegründet war. Erledigung ist eingetreten.
Wie habt ihr den „Widerruf“ oder die angebliche Täuschung behandelt? Gabs da was im Gesetz zu?
Im Ergebnis hab ich dem Mandanten geraten Widerspruch gegen die EE einzulegen weil die Klage unzulässig und unbegründet war. Erledigung ist eingetreten.
Wie habt ihr den „Widerruf“ oder die angebliche Täuschung behandelt? Gabs da was im Gesetz zu?
21.03.2025, 16:02
Welches Bundesland war das?
21.03.2025, 17:21
(21.03.2025, 15:56)SeamusF schrieb: Okay was habt ihr gemacht hä?Warum war die Klage unzulässig?
Im Ergebnis hab ich dem Mandanten geraten Widerspruch gegen die EE einzulegen weil die Klage unzulässig und unbegründet war. Erledigung ist eingetreten.
Wie habt ihr den „Widerruf“ oder die angebliche Täuschung behandelt? Gabs da was im Gesetz zu?
Wegen des „Widerrufs“ hab ich nur Anfechtung 123 BGB und ansonsten kurz 138, 242 BGB geprüft und im Ergebnis abgelehnt.
Übrigens: Wie habt ihr das mit den Schriftsätzen gemacht? Habe nur widersprochen und kurz was zum Feststellungsinteresse gesagt
21.03.2025, 17:23
(21.03.2025, 17:21)ref79 schrieb:Bei mir war die Klage auch zulässig. Und habe auch 123 BGB analog geprüft(21.03.2025, 15:56)SeamusF schrieb: Okay was habt ihr gemacht hä?Warum war die Klage unzulässig?
Im Ergebnis hab ich dem Mandanten geraten Widerspruch gegen die EE einzulegen weil die Klage unzulässig und unbegründet war. Erledigung ist eingetreten.
Wie habt ihr den „Widerruf“ oder die angebliche Täuschung behandelt? Gabs da was im Gesetz zu?
Wegen des „Widerrufs“ hab ich nur Anfechtung 123 BGB und ansonsten kurz 138, 242 BGB geprüft und im Ergebnis abgelehnt.
21.03.2025, 17:24
21.03.2025, 17:26
(21.03.2025, 17:23)refisenj schrieb:(21.03.2025, 17:21)ref79 schrieb:Bei mir war die Klage auch zulässig. Und habe auch 123 BGB analog geprüft(21.03.2025, 15:56)SeamusF schrieb: Okay was habt ihr gemacht hä?Warum war die Klage unzulässig?
Im Ergebnis hab ich dem Mandanten geraten Widerspruch gegen die EE einzulegen weil die Klage unzulässig und unbegründet war. Erledigung ist eingetreten.
Wie habt ihr den „Widerruf“ oder die angebliche Täuschung behandelt? Gabs da was im Gesetz zu?
Wegen des „Widerrufs“ hab ich nur Anfechtung 123 BGB und ansonsten kurz 138, 242 BGB geprüft und im Ergebnis abgelehnt.
Wegen der Analogie war ich mir nicht sicher, weil wir ja vor dem OLG waren.. fand die Kombi aus Zivil- Verwaltungs- und zT Strafrecht ohnehin ganz heftig..
21.03.2025, 17:30
(21.03.2025, 17:26)ref79 schrieb:(21.03.2025, 17:23)refisenj schrieb:(21.03.2025, 17:21)ref79 schrieb:Bei mir war die Klage auch zulässig. Und habe auch 123 BGB analog geprüft(21.03.2025, 15:56)SeamusF schrieb: Okay was habt ihr gemacht hä?Warum war die Klage unzulässig?
Im Ergebnis hab ich dem Mandanten geraten Widerspruch gegen die EE einzulegen weil die Klage unzulässig und unbegründet war. Erledigung ist eingetreten.
Wie habt ihr den „Widerruf“ oder die angebliche Täuschung behandelt? Gabs da was im Gesetz zu?
Wegen des „Widerrufs“ hab ich nur Anfechtung 123 BGB und ansonsten kurz 138, 242 BGB geprüft und im Ergebnis abgelehnt.
Wegen der Analogie war ich mir nicht sicher, weil wir ja vor dem OLG waren.. fand die Kombi aus Zivil- Verwaltungs- und zT Strafrecht ohnehin ganz heftig..
Klingt schwer. Mag jemand erzählen, ob in NRW die gleiche Klausur lief?
21.03.2025, 17:41
(21.03.2025, 17:21)ref79 schrieb:Sorry hab mich vertippt. Zulässig schon aber unbegründet.(21.03.2025, 15:56)SeamusF schrieb: Okay was habt ihr gemacht hä?Warum war die Klage unzulässig?
Im Ergebnis hab ich dem Mandanten geraten Widerspruch gegen die EE einzulegen weil die Klage unzulässig und unbegründet war. Erledigung ist eingetreten.
Wie habt ihr den „Widerruf“ oder die angebliche Täuschung behandelt? Gabs da was im Gesetz zu?
Wegen des „Widerrufs“ hab ich nur Anfechtung 123 BGB und ansonsten kurz 138, 242 BGB geprüft und im Ergebnis abgelehnt.
Übrigens: Wie habt ihr das mit den Schriftsätzen gemacht? Habe nur widersprochen und kurz was zum Feststellungsinteresse gesagt
Habe die Nichtigkeit geprüft 44 und dann auch BGB analog.
Im Schriftsatz habe ich es auch so gemacht. Widerspruch + Interesse begründet
21.03.2025, 17:43
(21.03.2025, 17:30)Anni_NrW schrieb:(21.03.2025, 17:26)ref79 schrieb:(21.03.2025, 17:23)refisenj schrieb:(21.03.2025, 17:21)ref79 schrieb:Bei mir war die Klage auch zulässig. Und habe auch 123 BGB analog geprüft(21.03.2025, 15:56)SeamusF schrieb: Okay was habt ihr gemacht hä?Warum war die Klage unzulässig?
Im Ergebnis hab ich dem Mandanten geraten Widerspruch gegen die EE einzulegen weil die Klage unzulässig und unbegründet war. Erledigung ist eingetreten.
Wie habt ihr den „Widerruf“ oder die angebliche Täuschung behandelt? Gabs da was im Gesetz zu?
Wegen des „Widerrufs“ hab ich nur Anfechtung 123 BGB und ansonsten kurz 138, 242 BGB geprüft und im Ergebnis abgelehnt.
Wegen der Analogie war ich mir nicht sicher, weil wir ja vor dem OLG waren.. fand die Kombi aus Zivil- Verwaltungs- und zT Strafrecht ohnehin ganz heftig..
Klingt schwer. Mag jemand erzählen, ob in NRW die gleiche Klausur lief?
Denke schon: Notar der einen Antrag auf Entlassung gestellt hat. Entlassungsverfügung ist ergangen, nun rügt er dass er „genötigt“ wurde und dass er sich nicht mehr gebunden fühlt an seine Erklärung