17.03.2025, 18:23
(17.03.2025, 17:33)gastbbg schrieb:(17.03.2025, 17:02)SeamusF schrieb:(17.03.2025, 16:59)PaulePanther schrieb:B klaut Auto dessen Beifahrertür offen war, tauscht Kennzeichen aus, fährt auf die Fußgängerzone in Düsseldorf und gegen die Scheibe eines Juweliergeschäfts um Schmuck zu klauen, Glas zerbricht nicht weil Panzerglas, er gibt die Tat auf, fährt weiter in eine Einbahnstraße wo ein entgegenkommendes Fahrzeug ihm ausweichen muss, er stellt den Wagen dann auf dem Schrottplatz ab. Bei der Durchsuchung in seiner Wohnung findet die Polizei die Kennzeichen, können ihn nur mittels Google translate belehren weil er nicht so gut Deutsch spricht, er verweigert die Aussage will dann aber doch aussagen, seine Verlobte macht erst umfangreich Aussagen und beruft sich dann auf 52, später ruft sie die Polizei weil sie Angst hat vor ihm und erzählt ihnen „spontan“ von den Autodiebstahl(17.03.2025, 16:31)Ref24. schrieb:(17.03.2025, 16:28)NinchenBerlin schrieb: Eine reine Katastrophe. Das war doch wirklich absolut umschaffbar! Ich ärgere mich jetzt schon über Flüchtigkeitsfehler, die ich bei all dem Zeitdruck gemacht habe. Aber ich bin zum Glück fertig geworden.
Das ist doch nicht mehr normal in diesem Durchgang, was uns alles zugemutet wird. Was soll diese scheisse!? Ich bin nicht fertiggeworden. Echt unglaublich ekelhaft wirklich, könnte so kotzen.
Haben NRW und Berlin die gleich geschrieben / was kam in NRW dran?
war es bei euch offensichtlich, dass B die Kennzeichen geklaut hat? In Berlin/Bbg hatte man nur durch eine Wohnungsdurchsuchung die kennzeichen bei ihm gefunden, der Beschuldigte hat selbst gesagt, dass er die Kennzeichen auf dem Lidl Parkplatz ausgetauscht hat, aber seine Aussagen waren in meinem Gutachten nach Abwägung nicht verwertbar ( er sagte ohne meinen Anwalt äußere ich mich nicht, hat es dann aber dennoch getan das ganze wurde durch einen anderen Pol-Beamten auf serbisch übersetzt, und später hat der Verteidiger auch gesagt, dass die aussagen nicht verwertet werden dürfen) . Also ich hatte garkine Beweismittel mehr, um ihm das mit den Kennzeichen aus dem LildParkplatz nachzuweisen
In NRW hat er die Kennzeichen geschenkt bekommen. Sein Arbeitgeber hat ihm gestattet sie vom Schrottplatz mitzunehmen
17.03.2025, 18:35
17.03.2025, 19:23
Kann mir hier irgendjemand erklären, was man mit der S sollte ? Ich hab den R bis zum Schluss mit Konkurrenzen durchgeprüft. Dann einen Absatz zu S im Urteilsstil:
Beteiligung allenfalls zum Diebstahl des Mercedes, aber
25 II - mangels gemeinsamen Tatplans
26 - mangels Bestimmens
27 - mangels Hilfeleistung
Was hätte man denn hier machen sollen ? Sie wurde ja nicht einmal als Beschuldigte vernommen.
Beteiligung allenfalls zum Diebstahl des Mercedes, aber
25 II - mangels gemeinsamen Tatplans
26 - mangels Bestimmens
27 - mangels Hilfeleistung
Was hätte man denn hier machen sollen ? Sie wurde ja nicht einmal als Beschuldigte vernommen.
18.03.2025, 16:00
Wie habt ihr die heutige Revision gelöst in Hessen ?? Hat jemand Lust zu berichten??
18.03.2025, 17:41
Also in Berlin lief ein abgewandeltes Urteil vom LG Bochum zu Putativnotwehr. Bei google findet man nur Presse, aber bei BeckOnline sollte man das finden wenn man nach Putativnotwehr und Feuerzeug oder so sucht
18.03.2025, 18:31
(18.03.2025, 17:41)PaulePanther schrieb: Also in Berlin lief ein abgewandeltes Urteil vom LG Bochum zu Putativnotwehr. Bei google findet man nur Presse, aber bei BeckOnline sollte man das finden wenn man nach Putativnotwehr und Feuerzeug oder so sucht
Habt ihr iRd Sachrüge auch noch geltend gemacht, dass die Feststellungen im Urteil zur konkreten Situation lückenhaft sind? Oder noch etwas anderes geprüft außer die Anwendung materiellen Strafrechts auf die Feststellungen?
18.03.2025, 18:46
(18.03.2025, 18:31)NinchenBerlin schrieb:(18.03.2025, 17:41)PaulePanther schrieb: Also in Berlin lief ein abgewandeltes Urteil vom LG Bochum zu Putativnotwehr. Bei google findet man nur Presse, aber bei BeckOnline sollte man das finden wenn man nach Putativnotwehr und Feuerzeug oder so sucht
Habt ihr iRd Sachrüge auch noch geltend gemacht, dass die Feststellungen im Urteil zur konkreten Situation lückenhaft sind? Oder noch etwas anderes geprüft außer die Anwendung materiellen Strafrechts auf die Feststellungen?
Also ich habe kurz eine Darstellungsrüge geprüft, bin aber zum ergebnis gekommen dass es alles noch im Rahmen war.
18.03.2025, 19:54
Meine Schwerpunkte waren:
- Beschwer Nebenkläger (nach meiner Lösung +)
- Verstoß 338 Nr. 5 (-)
- Verstoß 240 (+)
- Verstoß 258 (- wegen 339)
- Verstoß 275 (- kein beruhen)
- Verstoß 189 GVG (+)
- Subsumptionsrüge: keine Erforderlichkeit der Notwehrhandlung, damit 212 und 223, 224 (+)
Im Ergebnis: Rat, Revision durchzuführen (mit den jeweiligen „Besonderheiten“ wie schriftlich durch RA unterzeichnet)
- Beschwer Nebenkläger (nach meiner Lösung +)
- Verstoß 338 Nr. 5 (-)
- Verstoß 240 (+)
- Verstoß 258 (- wegen 339)
- Verstoß 275 (- kein beruhen)
- Verstoß 189 GVG (+)
- Subsumptionsrüge: keine Erforderlichkeit der Notwehrhandlung, damit 212 und 223, 224 (+)
Im Ergebnis: Rat, Revision durchzuführen (mit den jeweiligen „Besonderheiten“ wie schriftlich durch RA unterzeichnet)
18.03.2025, 20:35
(18.03.2025, 19:54)ref2023 schrieb: Meine Schwerpunkte waren:Also ich habe die Notwehrlage abgelehnt und dann die Vorsatzschuld entfallen lassen als putativnotwehr / ETBI. Im Anschluss daran dann die Fahrlässigkeit geprüft und verneint anhand der Feststellungen
- Beschwer Nebenkläger (nach meiner Lösung +)
- Verstoß 338 Nr. 5 (-)
- Verstoß 240 (+)
- Verstoß 258 (- wegen 339)
- Verstoß 275 (- kein beruhen)
- Verstoß 189 GVG (+)
- Subsumptionsrüge: keine Erforderlichkeit der Notwehrhandlung, damit 212 und 223, 224 (+)
Im Ergebnis: Rat, Revision durchzuführen (mit den jeweiligen „Besonderheiten“ wie schriftlich durch RA unterzeichnet)
18.03.2025, 20:43
(18.03.2025, 20:35)PaulePanther schrieb:Ich genauso. Der wurde quasi zurecht freigesprochen. Mit bisschen mehr Aufwand in der Erforderlichkeit den etbi bejaht. Nur Verfahrensrügen gingen durch.(18.03.2025, 19:54)ref2023 schrieb: Meine Schwerpunkte waren:Also ich habe die Notwehrlage abgelehnt und dann die Vorsatzschuld entfallen lassen als putativnotwehr / ETBI. Im Anschluss daran dann die Fahrlässigkeit geprüft und verneint anhand der Feststellungen
- Beschwer Nebenkläger (nach meiner Lösung +)
- Verstoß 338 Nr. 5 (-)
- Verstoß 240 (+)
- Verstoß 258 (- wegen 339)
- Verstoß 275 (- kein beruhen)
- Verstoß 189 GVG (+)
- Subsumptionsrüge: keine Erforderlichkeit der Notwehrhandlung, damit 212 und 223, 224 (+)
Im Ergebnis: Rat, Revision durchzuführen (mit den jeweiligen „Besonderheiten“ wie schriftlich durch RA unterzeichnet)