14.03.2025, 17:13
(14.03.2025, 17:01)nrw0325 schrieb:(14.03.2025, 16:55)Anni_NrW schrieb:(14.03.2025, 16:41)ref79 schrieb: Wie kamt ihr mit der Klausur heute zurecht? Möchte jemand berichten?
Was kam denn thematisch dran?
Zwei Begehren.
Einmal Herausgabe von zwei Hundewelpen, geltendzumachen im einstweiligen Rechtsschutz.
Zweitens AGB Kontrolle zu einer Vertragsstrafenregelung (Zuchtverbot) im Tierkaufvertrag.
Danke
14.03.2025, 17:17
AGB Kontrolle müsste weitestgehend folgende Entscheidung zugrunde liegen:
https://openjur.de/u/2110578.html
https://openjur.de/u/2110578.html
14.03.2025, 17:45
Zu 1. habe ich den Anspruch aus § 985 bejaht und auf § 954 BGB abgestellt, wonach sich der Durchgangserwerb beim dinglich Berechtigten (hier M) ergibt, da ich die Vereinbarung bereits als dingliche Einigung nach §§ 929, 930 BGB ausgelegt habe. Hiernach war M berechtigt, sich die 3 Erzeugnisse (Welpen) der Sache anzueignen + ist somit direkt mit der Trennung (Geburt der Welpen) Eigentümer geworden.
14.03.2025, 18:24
Wie lief es für die Hessener Kandidaten ??
14.03.2025, 19:34
Und die WahlR Klausur im ÖR in Berlin/Bbg? Wie habt ihr die gelöst? Habt ihr dazu ein Urteil gefunden?
14.03.2025, 21:20
(14.03.2025, 18:24)ref79 schrieb: Wie lief es für die Hessener Kandidaten ??
In Hessen kam Arbeitsrecht, ein Antrag auf Verzugslohn (10 Monate x 3.000€ brutto abzüglich 1.500€ ALG netto/Monat) nach rechtskräftig festgestellter unwirksamer ordentlicher Kündigung, Antrag 2 Antrag auf Erteilung von Abrechnungen gem. § 108 GewO für die 10 Monate und dann noch eine Kündigungsschutzklage gegen eine schriftsätzliche Kündigung im Prozess.
Die war bei mir aber verftistet, hab dann die Begründetheit im Hilfsgutachten gemacht. Habe keinen Ausstieg aus der abgelaufenen Frist gefunden.... ist jemand da raus gekommen?
14.03.2025, 21:24
(14.03.2025, 21:20)WhoCares? schrieb:(14.03.2025, 18:24)ref79 schrieb: Wie lief es für die Hessener Kandidaten ??
In Hessen kam Arbeitsrecht, ein Antrag auf Verzugslohn (10 Monate x 3.000€ brutto abzüglich 1.500€ ALG netto/Monat) nach rechtskräftig festgestellter unwirksamer ordentlicher Kündigung, Antrag 2 Antrag auf Erteilung von Abrechnungen gem. § 108 GewO für die 10 Monate und dann noch eine Kündigungsschutzklage gegen eine schriftsätzliche Kündigung im Prozess.
Die war bei mir aber verftistet, hab dann die Begründetheit im Hilfsgutachten gemacht. Habe keinen Ausstieg aus der abgelaufenen Frist gefunden.... ist jemand da raus gekommen?
Und § 46h ArbGG war im Bearbeitervermerk wörtlich abgedruckt.
14.03.2025, 22:16
(14.03.2025, 21:20)WhoCares? schrieb:(14.03.2025, 18:24)ref79 schrieb: Wie lief es für die Hessener Kandidaten ??
In Hessen kam Arbeitsrecht, ein Antrag auf Verzugslohn (10 Monate x 3.000€ brutto abzüglich 1.500€ ALG netto/Monat) nach rechtskräftig festgestellter unwirksamer ordentlicher Kündigung, Antrag 2 Antrag auf Erteilung von Abrechnungen gem. § 108 GewO für die 10 Monate und dann noch eine Kündigungsschutzklage gegen eine schriftsätzliche Kündigung im Prozess.
Die war bei mir aber verftistet, hab dann die Begründetheit im Hilfsgutachten gemacht. Habe keinen Ausstieg aus der abgelaufenen Frist gefunden.... ist jemand da raus gekommen?
ich weiß auch nicht, wie man gegen eine präklusion hätte argumentieren können. ohne hilfsgründe kommt man in dem fall dann aber nicht zur prüfung der restlichen kündigungsvoraussetzungen. und wenn man die nicht mit in die klausur mit reinnimmt, dann hatte man nochmal weniger zu schreiben, obwohl es ohnehin schon nicht soo viel zu thematisieren gab.
dann war im bv noch § 242 und § 138 ausgeklammert. war vllt, weil man sonst wegen einer evidenten unwirksamkeit der kündigung gar nicht erst zum 46h gekommen wäre, weil die beklagte das verhalten der klägerin als kündigungsgrund angeführt hat, obwohl die klägerin zum zeitpunkt der kündigungserklärung ja seit mindestens knapp einem jahr nicht mehr bei der beklagten gearbeitet hatte.
war eine überschaubare klausur, für mich stand sie vor allem in einem starken kontrast zu den ersten drei klausuren, hat aber einen sehr komischen beigeschmack gehabt
15.03.2025, 17:28
Meint ihr, es könnte in der S2 ein Urteil drankommen?
15.03.2025, 19:13
(15.03.2025, 17:28)pk1155 schrieb: Meint ihr, es könnte in der S2 ein Urteil drankommen?
Die Statistik besagt, dass an Neumondstagen..
Ne Spaß - also zumindest auf Hessen bezogen: Man kann es einfach nicht wissen. Auch im Januar-Termin haben sich einige Urteil nicht angeschaut, weil es schon im Termin davor drankam. Und tada - erneut kam ein Urteil.