13.03.2025, 19:56
Habt ihr Antrag zu 1) durchgehen lassen und wenn nein woran hat’s gelegen?
Habt ihr bei Antrag zu 2) aus klausurtaktischen Gründen einen Anspruch auf SEA bejaht damit ihr die Präklusion ansprechen konntet?
Was waren so die Schwerpunkte eurer Meinung nach?
Habt ihr bei Antrag zu 2) aus klausurtaktischen Gründen einen Anspruch auf SEA bejaht damit ihr die Präklusion ansprechen konntet?
Was waren so die Schwerpunkte eurer Meinung nach?
13.03.2025, 21:40
(13.03.2025, 19:56)SeamusF schrieb: Habt ihr Antrag zu 1) durchgehen lassen und wenn nein woran hat’s gelegen?Hab 1) nicht durchgehen lassen, hab Mangel angenommen.
Habt ihr bei Antrag zu 2) aus klausurtaktischen Gründen einen Anspruch auf SEA bejaht damit ihr die Präklusion ansprechen konntet?
Was waren so die Schwerpunkte eurer Meinung nach?
Hab 2) durchgehen lassen wegen VSP und damit verbundener Hinweispflicht, dem die Beklagte nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für den ganzen restlichen Quatsch keine Zeit mehr gehabt. Unglaublich wie viel die in diese Klausuren reinpacken, der Zeitdruck ist wild. Seit Montag komme ich mit der Zeit mal so gar nicht klar.
13.03.2025, 21:54
1) durchgehen lassen. Mangel (+) / Kann sich aber nach § 442 nicht darauf berufen.
2) Alles nach § 280 I, 241 II durchgehen lassen
2) Alles nach § 280 I, 241 II durchgehen lassen
13.03.2025, 22:03
Klageantrag zu 1): Durchgehen lassen. Stand ich auf dem Schlauch oder hat den pfüb ein unzuständiges Gericht erlassen? Kam ja von AG Neuss statt AG Erkelenz. Ändert aber an der Wirksamkeit eh nichts. Mangel (+) aber grobe Fahrlässigkeit der Beklagten (+) daher wegen § 442 kein Rücktrittsrecht.
Klageantrag zu 2): Wegen der Schäden am Auto durchgehen lassen, da Hinweispflicht nicht nachgekommen. Hab Gutachterkosten erstattet, Pauschale aber nicht.
Erledigungsfeststellungsantrag abgewiesen, da Klage bzgl. der Sonnenbrillen seiner Freundin von vornherein ohne PBF und keine gewillkürte Prozessstandschaft.
Hab dem Beklagten dann gem. § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO die gesamten Kosten des Verfahrens auferlegt. Das hat sich komisch angefühlt, da er den Erledigungsfeststellungsantrag ja "verloren" hat, bei dem es um die Kosten ging. Aber bei mir hat der Kläger in Höhe von 100 EUR verloren und in Höhe von 36.700 EUR gewonnen, da wusste ich nicht, wie ich das quoteln soll
Wenn jemand bei der Kostenfrage ne schlaue Idee hatte, sagt mal gern Bescheid!
EDIT: oder war das als Teilrücknahme auszulegen? Gerade kurz Panik bekommen. Ich glaube, dieses Forum tut mir nicht gut.
Klageantrag zu 2): Wegen der Schäden am Auto durchgehen lassen, da Hinweispflicht nicht nachgekommen. Hab Gutachterkosten erstattet, Pauschale aber nicht.
Erledigungsfeststellungsantrag abgewiesen, da Klage bzgl. der Sonnenbrillen seiner Freundin von vornherein ohne PBF und keine gewillkürte Prozessstandschaft.
Hab dem Beklagten dann gem. § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO die gesamten Kosten des Verfahrens auferlegt. Das hat sich komisch angefühlt, da er den Erledigungsfeststellungsantrag ja "verloren" hat, bei dem es um die Kosten ging. Aber bei mir hat der Kläger in Höhe von 100 EUR verloren und in Höhe von 36.700 EUR gewonnen, da wusste ich nicht, wie ich das quoteln soll

Wenn jemand bei der Kostenfrage ne schlaue Idee hatte, sagt mal gern Bescheid!
EDIT: oder war das als Teilrücknahme auszulegen? Gerade kurz Panik bekommen. Ich glaube, dieses Forum tut mir nicht gut.
13.03.2025, 22:15
(13.03.2025, 22:03)nrw0325 schrieb: Klageantrag zu 1): Durchgehen lassen. Stand ich auf dem Schlauch oder hat den pfüb ein unzuständiges Gericht erlassen? Kam ja von AG Neuss statt AG Erkelenz. Ändert aber an der Wirksamkeit eh nichts. Mangel (+) aber grobe Fahrlässigkeit der Beklagten (+) daher wegen § 442 kein Rücktrittsrecht.
Klageantrag zu 2): Wegen der Schäden am Auto durchgehen lassen, da Hinweispflicht nicht nachgekommen. Hab Gutachterkosten erstattet, Pauschale aber nicht.
Erledigungsfeststellungsantrag abgewiesen, da Klage bzgl. der Sonnenbrillen seiner Freundin von vornherein ohne PBF und keine gewillkürte Prozessstandschaft.
Hab dem Beklagten dann gem. § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO die gesamten Kosten des Verfahrens auferlegt. Das hat sich komisch angefühlt, da er den Erledigungsfeststellungsantrag ja "verloren" hat, bei dem es um die Kosten ging. Aber bei mir hat der Kläger in Höhe von 100 EUR verloren und in Höhe von 36.700 EUR gewonnen, da wusste ich nicht, wie ich das quoteln soll
Wenn jemand bei der Kostenfrage ne schlaue Idee hatte, sagt mal gern Bescheid!
EDIT: oder war das als Teilrücknahme auszulegen? Gerade kurz Panik bekommen. Ich glaube, dieses Forum tut mir nicht gut.
Ich hab es genau so gelöst wie du :)
13.03.2025, 22:16
Habe auch den 92 I Nr. 1 angenommen. Ist doch hier auch ein klassischer Fall?
14.03.2025, 16:41
Wie kamt ihr mit der Klausur heute zurecht? Möchte jemand berichten?
14.03.2025, 16:55
14.03.2025, 16:59
Ich war mit dem Mandantenbegehren bzgl. der Hundewelpen gar nicht zufrieden mit meiner Lösung.
Ich wollte aus klausurtaktischen Gründen gern verbotene Eigenmacht bejahen, damit im praktischen Teil eine Klage auf Erlass einer Leistungsverfügung im einstwRS erhoben werden konnte.
Ich habe mich dann echt damit gequält, dorthin zu kommen. Habe letztlich angenommen, dass die Verfügungsbeklagte von Anfang an nur Besitzdienerin war. Meines Erachtens hätte ein mittelbarer Besitz bei der Abrede zwischen den beiden irgendwie mehr Sinn ergeben. Aber im Kommentar stand ganz eindeutig, dass der unmittelbarer Besitzer gegenüber dem mittelbaren Besitzer keine verbotene Eigenmacht verüben kann. Oder hat das jemand umschifft gekriegt?
Ich wollte aus klausurtaktischen Gründen gern verbotene Eigenmacht bejahen, damit im praktischen Teil eine Klage auf Erlass einer Leistungsverfügung im einstwRS erhoben werden konnte.
Ich habe mich dann echt damit gequält, dorthin zu kommen. Habe letztlich angenommen, dass die Verfügungsbeklagte von Anfang an nur Besitzdienerin war. Meines Erachtens hätte ein mittelbarer Besitz bei der Abrede zwischen den beiden irgendwie mehr Sinn ergeben. Aber im Kommentar stand ganz eindeutig, dass der unmittelbarer Besitzer gegenüber dem mittelbaren Besitzer keine verbotene Eigenmacht verüben kann. Oder hat das jemand umschifft gekriegt?
14.03.2025, 17:01
(14.03.2025, 16:55)Anni_NrW schrieb:(14.03.2025, 16:41)ref79 schrieb: Wie kamt ihr mit der Klausur heute zurecht? Möchte jemand berichten?
Was kam denn thematisch dran?
Zwei Begehren.
Einmal Herausgabe von zwei Hundewelpen, geltendzumachen im einstweiligen Rechtsschutz.
Zweitens AGB Kontrolle zu einer Vertragsstrafenregelung (Zuchtverbot) im Tierkaufvertrag.