18.01.2025, 13:42
Ich glaube, die Frage bezüglich der Unzuverlässigkeit war in beide Richtungen absolut vertretbar. Entscheidend dürfte da sein, sehr ausführlich und stringent zu argumentieren.
Ich habe allerdings die beruflichen Auswirkungen durchaus im Rahmen der Auslegung der Unzuverlässigkeit berücksichtigt, da ja nach der gegebenen Definition auch die gesamte Persönlichkeit des Erlaubnisinhabers und dessen Lebensumstände zu würdigen war. Und für mich sprachen die Lebensumstände aufgrund der besonderen Bedeutung der Erlaubnis für die Mandantin dafür, dass sie in Zukunft ein besonderes Interesse daran hat, ähnliche Vorfälle zu vermeiden.
Ich habe allerdings die beruflichen Auswirkungen durchaus im Rahmen der Auslegung der Unzuverlässigkeit berücksichtigt, da ja nach der gegebenen Definition auch die gesamte Persönlichkeit des Erlaubnisinhabers und dessen Lebensumstände zu würdigen war. Und für mich sprachen die Lebensumstände aufgrund der besonderen Bedeutung der Erlaubnis für die Mandantin dafür, dass sie in Zukunft ein besonderes Interesse daran hat, ähnliche Vorfälle zu vermeiden.
18.01.2025, 13:49
(18.01.2025, 13:42)JuraHessen123 schrieb: Ich glaube, die Frage bezüglich der Unzuverlässigkeit war in beide Richtungen absolut vertretbar. Entscheidend dürfte da sein, sehr ausführlich und stringent zu argumentieren.
Ich habe allerdings die beruflichen Auswirkungen durchaus im Rahmen der Auslegung der Unzuverlässigkeit berücksichtigt, da ja nach der gegebenen Definition auch die gesamte Persönlichkeit des Erlaubnisinhabers und dessen Lebensumstände zu würdigen war. Und für mich sprachen die Lebensumstände aufgrund der besonderen Bedeutung der Erlaubnis für die Mandantin dafür, dass sie in Zukunft ein besonderes Interesse daran hat, ähnliche Vorfälle zu vermeiden.
So sehe ich es auch - hier wird beides vertretbar sein. Wichtiger als das Ergebnis wird die Argumentation sein. Wie so oft im ÖRecht.
18.01.2025, 18:52
Ab wann können wir mit Ergebnissen rechnen?
18.01.2025, 19:04
18.01.2025, 19:32
Geht es euch auch so, dass ihr euch im Nachhinein über Kleinigkeiten/Fehler/Vergessenes etc dermaßen ärgert und euch überhaupt nicht vorstellen könnt, wie denn der Bewertungsmaßstab bei diesen Klausuren ist. Ich meine, bis auf die Z III (Mietrecht), Z II (ZV) und Ö II (Krankenschwester) fand ich alle atypisch und ganz ganz schwer einschätzbar. Habe mir nach jeder Klausur unmittelbar einen Noten-Rahmen notiert, was ich für die jeweilige Klausur erwarte, aber da sind bei mir teilweise Riesenspannen dabei (AW, S II, Ö I).
Bin inzwischen echt verunsichert und möchte die Wahlstation am liebsten skippen.
Bin inzwischen echt verunsichert und möchte die Wahlstation am liebsten skippen.
18.01.2025, 19:39
(18.01.2025, 19:32)HessExmn schrieb: Geht es euch auch so, dass ihr euch im Nachhinein über Kleinigkeiten/Fehler/Vergessenes etc dermaßen ärgert und euch überhaupt nicht vorstellen könnt, wie denn der Bewertungsmaßstab bei diesen Klausuren ist. Ich meine, bis auf die Z III (Mietrecht), Z II (ZV) und Ö II (Krankenschwester) fand ich alle atypisch und ganz ganz schwer einschätzbar. Habe mir nach jeder Klausur unmittelbar einen Noten-Rahmen notiert, was ich für die jeweilige Klausur erwarte, aber da sind bei mir teilweise Riesenspannen dabei (AW, S II, Ö I).
Bin inzwischen echt verunsichert und möchte die Wahlstation am liebsten skippen.
Geht mir 1:1 genauso, die drei Klausuren sind tatsächlich auch die einzigen bei denen ich ein sicher gutes Gefühl habe. Trotz der unzähligen Probeklausuren kann ich überhaupt nicht einschätzen, ob ZI, AW und ÖI jetzt eine Vollkatastrophe oder doch ganz gut waren. Mir fallen bei den Klausuren unzählige Fehler ein und trotzdem habe ich das Gefühl, dass da ein wohlwollender Korrektor auch eine ganz passable Note geben könnte.
18.01.2025, 19:53
(18.01.2025, 19:39)JuraHessen123 schrieb:Exakt. Hab eure Lösungsansätze im Forum nur ein bisschen quer gelesen. Ging bei mir zumindest meist auch in dieselbe Richtung, wobei ich manches auch anders habe (zB keine Verjährung des Geschäftsführer-BonusAs, weil ich die Verkürzungsabrede dahin ausgelegt habe, um zur WK zu gelangen; in der S II nachträgliche Gesamtstrafe, Härteausgleich und Bewährungsaussetzung etc.).(18.01.2025, 19:32)HessExmn schrieb: Geht es euch auch so, dass ihr euch im Nachhinein über Kleinigkeiten/Fehler/Vergessenes etc dermaßen ärgert und euch überhaupt nicht vorstellen könnt, wie denn der Bewertungsmaßstab bei diesen Klausuren ist. Ich meine, bis auf die Z III (Mietrecht), Z II (ZV) und Ö II (Krankenschwester) fand ich alle atypisch und ganz ganz schwer einschätzbar. Habe mir nach jeder Klausur unmittelbar einen Noten-Rahmen notiert, was ich für die jeweilige Klausur erwarte, aber da sind bei mir teilweise Riesenspannen dabei (AW, S II, Ö I).
Bin inzwischen echt verunsichert und möchte die Wahlstation am liebsten skippen.
Geht mir 1:1 genauso, die drei Klausuren sind tatsächlich auch die einzigen bei denen ich ein sicher gutes Gefühl habe. Trotz der unzähligen Probeklausuren kann ich überhaupt nicht einschätzen, ob ZI, AW und ÖI jetzt eine Vollkatastrophe oder doch ganz gut waren. Mir fallen bei den Klausuren unzählige Fehler ein und trotzdem habe ich das Gefühl, dass da ein wohlwollender Korrektor auch eine ganz passable Note geben könnte.
Bin enorm verunsichert, wie die Korrektoren (in Hessen) abweichende Lösungsansätze honorieren.
18.01.2025, 20:07
(18.01.2025, 19:53)HessExmn schrieb:(18.01.2025, 19:39)JuraHessen123 schrieb:Exakt. Hab eure Lösungsansätze im Forum nur ein bisschen quer gelesen. Ging bei mir zumindest meist auch in dieselbe Richtung, wobei ich manches auch anders habe (zB keine Verjährung des Geschäftsführer-BonusAs, weil ich die Verkürzungsabrede dahin ausgelegt habe, um zur WK zu gelangen; in der S II nachträgliche Gesamtstrafe, Härteausgleich und Bewährungsaussetzung etc.).(18.01.2025, 19:32)HessExmn schrieb: Geht es euch auch so, dass ihr euch im Nachhinein über Kleinigkeiten/Fehler/Vergessenes etc dermaßen ärgert und euch überhaupt nicht vorstellen könnt, wie denn der Bewertungsmaßstab bei diesen Klausuren ist. Ich meine, bis auf die Z III (Mietrecht), Z II (ZV) und Ö II (Krankenschwester) fand ich alle atypisch und ganz ganz schwer einschätzbar. Habe mir nach jeder Klausur unmittelbar einen Noten-Rahmen notiert, was ich für die jeweilige Klausur erwarte, aber da sind bei mir teilweise Riesenspannen dabei (AW, S II, Ö I).
Bin inzwischen echt verunsichert und möchte die Wahlstation am liebsten skippen.
Geht mir 1:1 genauso, die drei Klausuren sind tatsächlich auch die einzigen bei denen ich ein sicher gutes Gefühl habe. Trotz der unzähligen Probeklausuren kann ich überhaupt nicht einschätzen, ob ZI, AW und ÖI jetzt eine Vollkatastrophe oder doch ganz gut waren. Mir fallen bei den Klausuren unzählige Fehler ein und trotzdem habe ich das Gefühl, dass da ein wohlwollender Korrektor auch eine ganz passable Note geben könnte.
Bin enorm verunsichert, wie die Korrektoren (in Hessen) abweichende Lösungsansätze honorieren.
Ich glaube, dass hängt wirklich allein vom jeweiligen Korrektor und dessen Wohlwollen ab. Im Klausurenkurs vom Gericht und bei den ELAN Klausuren hatte ich teilweise trotz erstaunlich vieler Fehler sehr passable Noten und in anderen Fällen gab's ein extrem negatives Votum und Note, obwohl meine Lösung nach meinem eigenen Empfinden echt sehr nah an der Lösung war.
18.01.2025, 20:28
(18.01.2025, 20:07)JuraHessen123 schrieb:(18.01.2025, 19:53)HessExmn schrieb:(18.01.2025, 19:39)JuraHessen123 schrieb:Exakt. Hab eure Lösungsansätze im Forum nur ein bisschen quer gelesen. Ging bei mir zumindest meist auch in dieselbe Richtung, wobei ich manches auch anders habe (zB keine Verjährung des Geschäftsführer-BonusAs, weil ich die Verkürzungsabrede dahin ausgelegt habe, um zur WK zu gelangen; in der S II nachträgliche Gesamtstrafe, Härteausgleich und Bewährungsaussetzung etc.).(18.01.2025, 19:32)HessExmn schrieb: Geht es euch auch so, dass ihr euch im Nachhinein über Kleinigkeiten/Fehler/Vergessenes etc dermaßen ärgert und euch überhaupt nicht vorstellen könnt, wie denn der Bewertungsmaßstab bei diesen Klausuren ist. Ich meine, bis auf die Z III (Mietrecht), Z II (ZV) und Ö II (Krankenschwester) fand ich alle atypisch und ganz ganz schwer einschätzbar. Habe mir nach jeder Klausur unmittelbar einen Noten-Rahmen notiert, was ich für die jeweilige Klausur erwarte, aber da sind bei mir teilweise Riesenspannen dabei (AW, S II, Ö I).
Bin inzwischen echt verunsichert und möchte die Wahlstation am liebsten skippen.
Geht mir 1:1 genauso, die drei Klausuren sind tatsächlich auch die einzigen bei denen ich ein sicher gutes Gefühl habe. Trotz der unzähligen Probeklausuren kann ich überhaupt nicht einschätzen, ob ZI, AW und ÖI jetzt eine Vollkatastrophe oder doch ganz gut waren. Mir fallen bei den Klausuren unzählige Fehler ein und trotzdem habe ich das Gefühl, dass da ein wohlwollender Korrektor auch eine ganz passable Note geben könnte.
Bin enorm verunsichert, wie die Korrektoren (in Hessen) abweichende Lösungsansätze honorieren.
Ich glaube, dass hängt wirklich allein vom jeweiligen Korrektor und dessen Wohlwollen ab. Im Klausurenkurs vom Gericht und bei den ELAN Klausuren hatte ich teilweise trotz erstaunlich vieler Fehler sehr passable Noten und in anderen Fällen gab's ein extrem negatives Votum und Note, obwohl meine Lösung nach meinem eigenen Empfinden echt sehr nah an der Lösung war.
Empfand die ELAN-Ref Korrekturen leider auch qualitativ sehr schwankend, sowohl was Korrekturumfang als such Realitätsnähe der Bewertung anging. Dasselbe gilt für die vom Gerichtsklausurenkurs. Ist dann jetzt im Examen wohl Lotto, auf welchem Stapel man landet und ob vor einem Totalausfälle korrigiert werden oder nur VB-Kandidaten.
18.01.2025, 21:47
Wisst ihr, wann wir ungefähr unserem Termin fürs mündliche gesagt bekommen? Weiß nur, dass man den Termin wohl schon deutlich vor den Noten unverbindlich mitgeteilt bekommt.