13.07.2024, 15:27
Wie habt Ihr das Problem mit der fehlenden Nennung der Privatanschrift für das Klageverfahren behandelt und entschieden?
13.07.2024, 15:51
(13.07.2024, 15:27)Juramaus24 schrieb: Wie habt Ihr das Problem mit der fehlenden Nennung der Privatanschrift für das Klageverfahren behandelt und entschieden?
Hab mit dem §82 Abs. 1 VwGO argumentiert, dass der Kläger nur hinreichend bestimmt sein muss und ggf. ne ladungsfähige Adresse vorliegen muss. Die Dienstanschrift und Name reicht dafür aus und auch, dass Schriftsätze über den Anwalt zugestellt werden ist ausreichend. Durch den Vortrag wird auch deutlich, um wen es sich handelt. Gerade die Thematik, dass er der Bürgermeister der Stadt ist, ist das für mich ausreichend bestimmt gewesen.
13.07.2024, 16:01
Ja, so habe ich es auch gesehen! War mur nur nicht sicher wir man dann mit der Fristsetzung des Gerichts umgehen muss.
13.07.2024, 16:37
(13.07.2024, 12:15)Sozialstaat-Onkel schrieb: Nds:
Hat jemand problematisiert, ob § 55 II WaffG auf einen Bürgermeister einer Kommune, ergo Hoheitsträger einer Kommune und nicht eines Landes wie § 55 II WaffG es fordert, anwendbar ist?
Unabhängig davon, Glückwunsch an alle Juli-Schreiber. Löwenanteil hinter sich gebracht
@NDOL2024
Entweder Schriftsatz ans Gericht ( Klagebegründung + ggf. 123 I VwGO-Antrag) oder Mandantenschreiben. Dann noch was zur Berufung sagen, im Falle des Schriftsatzes wahrscheinlich in der Zweckmäßigkeit dann. Adresse des Mandanten sollte in jedem Falle nicht mitgeteilt werden.
Ich hab das jedenfalls in meiner Lösungsskizze gehabt, bin aber nicht mehr sicher ob es auch in der Klausur gelandet ist, weil ich mich mitten im Schreiben doch noch für ne andere AGL entschieden habe (4 statt 55 II 1) und es dann evtl nicht mehr bedeutsam war. Habs aber auf jeden Fall bejaht: B war Kommunalbeamter auf Zeit, auf den die Regeln über Beamte nach 6 BeamtStG (oder so) anzuwenden sind und die Kommune nimmt jedenfalls im übertragenen Wirkungskreis auch staatliche Aufgaben, also hoheitliche Aufgaben des Landes wahr.
Ich hab im Ergebnis übrigens den Anspruch abgelehnt, weil von dem Gallo schon keine Gefahr glaubhaft gemacht wurde (kann man sicher anders sehen) und von Fricke nur die Gefahr von Drohungen und Beleidigungen, nicht für Angriffe auf Leib oder Leben, weswegen nach 19 I Nr. 1 und 2 WaffG kein Bedürfnis besteht.
Auch von mir Glückwunsch an alle, die dieses Damoklesschwert Examen jetzt hinter sich gebracht haben!
14.07.2024, 17:26
Hier noch ein (sehr grober und unvollständiger) Überblick über die Themen die in NRW im Juli drankamen:
Z1
Abtretung, Darlehensvertrag, Widerklage, Einseitige Erledigung (Fall wurde hier im Forum bereits ausführlich geschildert)
Z2
Verkehrsunfall zwischen zwei Kfz an einer Kreuzung aus Beklagtensicht; Parteien streiten darum wer über rot gefahren ist, Einziger Zeuge ist beruflich in München und hat keine Zeit um nach Köln kommen
Z3
Einziehungsklage, Maklerrecht
Z4
Kaufrecht, Rücktritt,Erfolglose Nachbesserungsversuche nicht direkt beim Händler sondern bei Vertragswerkstätten, AGB-Recht, Widerklage
S1
Tötungsdelikte, Eine der beiden Beschuldigten war erst 13 Jahre alt, error in Persona, Abgrenzung Täterschaft/ Teilnahme
S2
Revision aus Sicht der Staatsanwaltschaft gegen Berufungsurteil, Fehler im Eröffnungssbeschluss, Befangenheit eines Schöffen und eines Sachverständigen, Brandstiftungsdelikte, Schwere KV, Strafzumessung
V1
Einstweiliger Rechtsschutz nach 80 V VvWO, Anordnung der sofortigen Vollziehung, Hunderecht, Leinen- und Maulkorbpflicht, Androhung eines Zwangsgeldes
V2
Vorläufiger Rechtsschutz nach 123 VwGO, Verpflichtungsklage, Waffenrecht, 55 II, 19 WaffG,
Angelehnt an OVG Niedersachsen, 05.09.2023 - 11 LA 65/23
Z1
Abtretung, Darlehensvertrag, Widerklage, Einseitige Erledigung (Fall wurde hier im Forum bereits ausführlich geschildert)
Z2
Verkehrsunfall zwischen zwei Kfz an einer Kreuzung aus Beklagtensicht; Parteien streiten darum wer über rot gefahren ist, Einziger Zeuge ist beruflich in München und hat keine Zeit um nach Köln kommen
Z3
Einziehungsklage, Maklerrecht
Z4
Kaufrecht, Rücktritt,Erfolglose Nachbesserungsversuche nicht direkt beim Händler sondern bei Vertragswerkstätten, AGB-Recht, Widerklage
S1
Tötungsdelikte, Eine der beiden Beschuldigten war erst 13 Jahre alt, error in Persona, Abgrenzung Täterschaft/ Teilnahme
S2
Revision aus Sicht der Staatsanwaltschaft gegen Berufungsurteil, Fehler im Eröffnungssbeschluss, Befangenheit eines Schöffen und eines Sachverständigen, Brandstiftungsdelikte, Schwere KV, Strafzumessung
V1
Einstweiliger Rechtsschutz nach 80 V VvWO, Anordnung der sofortigen Vollziehung, Hunderecht, Leinen- und Maulkorbpflicht, Androhung eines Zwangsgeldes
V2
Vorläufiger Rechtsschutz nach 123 VwGO, Verpflichtungsklage, Waffenrecht, 55 II, 19 WaffG,
Angelehnt an OVG Niedersachsen, 05.09.2023 - 11 LA 65/23
13.10.2024, 00:39
Weiss jemand (NRW) wann die Liste online kommen soll?
Seit Tagen aktualisiere ich die homepage, aber es ist immer noch nichts angekündigt.
Seit Tagen aktualisiere ich die homepage, aber es ist immer noch nichts angekündigt.
15.10.2024, 10:16
21.10.2024, 07:27
Weiß jemand genaueres wann die Briefe aus Hessen kommen?
23.10.2024, 11:22
23.10.2024, 12:02
Ich würde mal von (frühestens) Anfang nächster Woche ausgehen, da die Briefe in der Regel 2-3 Wochen vor dem jeweiligen Termin zur mündlichen Prüfung zugestellt werden sollen.