05.07.2024, 16:14
Ich habe eine Frage an diejenigen, die in Hürth nrw geschrieben haben:
Besteht die Möglichkeit Kommentare und Gesetzestexte über Nacht im "Klausurraum" zu deponieren und
zu welcher Uhrzeit beginnen die Klausuren?
Vielen Dank im Voraus
Weiterhin gutes Gelingen an alle KlausurschreiberInnen
Besteht die Möglichkeit Kommentare und Gesetzestexte über Nacht im "Klausurraum" zu deponieren und
zu welcher Uhrzeit beginnen die Klausuren?
Vielen Dank im Voraus
Weiterhin gutes Gelingen an alle KlausurschreiberInnen
05.07.2024, 16:15
M.E. nach kein Anerkenntnis nach § 93 zpo. Wer einen Monat lang nicht zahlt trotz Aufforderung
muss sich nicht wundern, wenn er verklagt wird.
Deswegen Erfüllung + Übernahmeerklärung außergerichtlicher Kosten + antizipierte Erledigungserklärung + § 128 III ZPO
muss sich nicht wundern, wenn er verklagt wird.
Deswegen Erfüllung + Übernahmeerklärung außergerichtlicher Kosten + antizipierte Erledigungserklärung + § 128 III ZPO
05.07.2024, 16:16
Niedersachsen:
War heute nicht mein Tag.
An sich wohl ne machbare Klausur, 985, Widerklage über Herausgabe Fahrzeugbrief.
Schwache Tagesform einfach. Schade schokolade.
War heute nicht mein Tag.
An sich wohl ne machbare Klausur, 985, Widerklage über Herausgabe Fahrzeugbrief.
Schwache Tagesform einfach. Schade schokolade.
05.07.2024, 16:49
Will jemand für NDS seine Lösung teilen?
Konnte bei 985 irgendwie die Rücktrittsprüfung nicht unterbringen und war dann ein bisschen lost...
Konnte bei 985 irgendwie die Rücktrittsprüfung nicht unterbringen und war dann ein bisschen lost...
05.07.2024, 17:07
(05.07.2024, 16:49)NdsRef24 schrieb: Will jemand für NDS seine Lösung teilen?
Konnte bei 985 irgendwie die Rücktrittsprüfung nicht unterbringen und war dann ein bisschen lost...
Bin da beim fehlenden Eigentum der Klägerin raus und das ohne den Rücktritt zu prüfen. Da hab ich nur die dingliche Einigung geprüft und alles was da mit dranhängt. Habe keinen vertraglichen Anspruch gefunden.
Habe den Rücktritt ausschließlich bei den Ansprüchen für die Widerklage gegen die Klägerin geprüft. Habe dann im Schriftsatz ne Zug um Zug Verurteilung Fahrzeugpapiere gegen Kaufpreis beantragt. Keine Beweisstation, weil nach meiner Ansicht keine streitigen Tatsachen.
Das ist jedenfalls die Richtung, die ich eingeschlagen habe.
05.07.2024, 19:32
(05.07.2024, 17:07)NDOL2024 schrieb:(05.07.2024, 16:49)NdsRef24 schrieb: Will jemand für NDS seine Lösung teilen?
Konnte bei 985 irgendwie die Rücktrittsprüfung nicht unterbringen und war dann ein bisschen lost...
Bin da beim fehlenden Eigentum der Klägerin raus und das ohne den Rücktritt zu prüfen. Da hab ich nur die dingliche Einigung geprüft und alles was da mit dranhängt. Habe keinen vertraglichen Anspruch gefunden.
Habe den Rücktritt ausschließlich bei den Ansprüchen für die Widerklage gegen die Klägerin geprüft. Habe dann im Schriftsatz ne Zug um Zug Verurteilung Fahrzeugpapiere gegen Kaufpreis beantragt. Keine Beweisstation, weil nach meiner Ansicht keine streitigen Tatsachen.
Das ist jedenfalls die Richtung, die ich eingeschlagen habe.
Habe auch mit 985 angefangen, hat sich aber falsch angefühlt darin inzident dann die komplette Rücktrittsproblematik einzubauen. Hab’s dann geändert und 346 geprüft und gesagt dass es eben zu einem rückgewährschuldverhältnis gekommen ist und kein Herausgabe verlangen kann. Dann infolge aber Rückzahlung verlangen kann weil B das Auto quasi behalten darf, Vertrag wurde rückabwickelt. Dann Zug um Zug Zahlung gegen herausgabe der fahrzeugbriefe. 985 danach eben angesprochen und dann abgelehnt weil ich oben schon dann eben geprüft habe, dass K nicht mehr Eigentümerin gewesen ist.
05.07.2024, 21:27
NDS:
Herausgabeanspruch aus Auftrag (667) wegen Reparatur. In der Durchsetztbarkeit dolo-agit einrede, ob Ansprüche der Beklagten bestehen
Herausgabeanspruch aus Auftrag (667) wegen Reparatur. In der Durchsetztbarkeit dolo-agit einrede, ob Ansprüche der Beklagten bestehen
05.07.2024, 22:19
(05.07.2024, 21:27)Ref24 schrieb: NDS:
Herausgabeanspruch aus Auftrag (667) wegen Reparatur. In der Durchsetztbarkeit dolo-agit einrede, ob Ansprüche der Beklagten bestehen
667 hab ich abgelehnt, weil ich fand, dass das Verlangen nach Nacherfüllung kein Auftrag idS sein kann. Gehört ja eigentlich zum 433, ist ein Ersatz der Primärpflicht zur mangelfreien Übergabe und Übereignung, da muss man nach meinem Gefühl keinen neuen Vertrag schließen. Aber ist wirklich Gefühl, vielleicht auch so wie du sagst.
Hab dann alle vertraglichen Ansprüche abgelehnt und mich auf 985 konzentriert. Da eine Rückübereignung nach 929 S.2 mit dem Schreiben abgelehnt und dann auch wie du im Rahmen der dolo agit Einrede den Rücktritt geprüft und bejaht, deswege 985 nicht durchsetzbar und begründete Widerklage auf Herausgabe der Fahrzeugpapiere.
Im Endeffekt mMn die fairste Zivilrechtklausur bis jetzt, weder völlig überladen noch nerviger Nischenkram. Trotzdem nicht zufrieden, aber das gehört wohl dazu.
05.07.2024, 22:40
Mag jemand aus NRW vielleicht kurz berichten bzw. bestätigen, ob dieselben Klausuren (Z1-Z4) liefen?
Viel Erfolg weiterhin :)
Viel Erfolg weiterhin :)
06.07.2024, 09:32
(05.07.2024, 22:19)Ribas schrieb:Das mit dem dolo-agit-Einwand klingt gut, ich hab allerdings 929 S.2 bejaht und wäre dann deshalb da auch nicht hingekommen.(05.07.2024, 21:27)Ref24 schrieb: NDS:
Herausgabeanspruch aus Auftrag (667) wegen Reparatur. In der Durchsetztbarkeit dolo-agit einrede, ob Ansprüche der Beklagten bestehen
667 hab ich abgelehnt, weil ich fand, dass das Verlangen nach Nacherfüllung kein Auftrag idS sein kann. Gehört ja eigentlich zum 433, ist ein Ersatz der Primärpflicht zur mangelfreien Übergabe und Übereignung, da muss man nach meinem Gefühl keinen neuen Vertrag schließen. Aber ist wirklich Gefühl, vielleicht auch so wie du sagst.
Hab dann alle vertraglichen Ansprüche abgelehnt und mich auf 985 konzentriert. Da eine Rückübereignung nach 929 S.2 mit dem Schreiben abgelehnt und dann auch wie du im Rahmen der dolo agit Einrede den Rücktritt geprüft und bejaht, deswege 985 nicht durchsetzbar und begründete Widerklage auf Herausgabe der Fahrzeugpapiere.
Im Endeffekt mMn die fairste Zivilrechtklausur bis jetzt, weder völlig überladen noch nerviger Nischenkram. Trotzdem nicht zufrieden, aber das gehört wohl dazu.
Andere Frage: Bei der Frist zum Rücktritt musste man über 475d I Nr. 2 gehen, oder? Sie hat das Geschäft als Verbraucherin abgeschlossen oder irre ich mich da? Ich hab gar nicht mehr richtig im Kopf, was sie mit dem Auto wollte