14.06.2024, 14:39
(13.06.2024, 09:07)Patenter Gast schrieb:(12.06.2024, 18:47)DerDa schrieb:(04.05.2024, 14:11)Patenter Gast schrieb:(03.05.2024, 17:58)Mario_1993 schrieb: Mehr vom Kuchen! Also wer 2300 Stunden bei einem Stundensatz von EUR 450 abrechnen lässt, der erwirtschaftet pro Jahr dann EUR 1.035.000 für die Kanzlei. Selbst wenn man mit Gehalt, Bonus und sonstige Kosten (runtergebrochene Mietkosten, IT-Kosten, usw.) EUR 300.000 kostet pro Jahr, hat die Kanzlei doch über EUR 700.000 mit einem verdient. Ja, man kann ohne Brand, usw. auf solche Erträge nicht kommen; das ist schon klar. Aber trotzdem.
Bei vielen GKs liegen die Overhead Kosten eher im Bereich von 60-70%. 30% hat keine GK, vielleicht ein paar schlank aufgestellte kleinere Einheiten. Manche GKs mit sehr hohem UBT und schlank aufgestellten Büros schaffen so 40-50% Overhead Kosten aber die meisten liegen deutlich darüber. Auch wird kaum ein Einsteiger deine Zahlen erreichen. White Case hat z.B. einen UBT von 950k. Und da zählen auch Senior Associates rein oder Counsel und Partner mit hohen Stundenstundensätzen.
Nehmen wir mal 800k persönlichen Umsatz. Die 65% Overhead Kosten beziehen sich auf den UBT, nicht auf den persönlichen Umsatz. Bei 950k UBT, gehst du pro Fee Earner also von ca. 620k Kosten aus, bleiben 180k Gewinn. Da siehst du dann auch, wieso gar nicht so viel Raum für Erhöhungen verbleibt, weil du etwa bei einer Erhöhung um 30k von 180k Gewinn auf 150k fällst, also fast 20% deines Gewinns hergibst.
Diese Rechnung ist schräg, bezieht deine Kostenquote doch schon alle regulären, Associate, Counsel und Partnergehälter ein. Bliebe also selbst bei Erhöhung noch ein stattlicher Gewinn, der die Partnergehälter nur noch fetter macht.
In der Kostenquote sind die Partnergehälter nicht drin ;-) denn Partner bekommen am Ende den Gewinn. Alles was Kosten sind, schmälert also den Gewinn der Partner.
Clifford hat in UK 39% profit margin und ist damit in den Top 10 der 50. größten UK Kanzleien. Also 61% Kostenquote.
Auf 1 Mio Umsatz kommen also 610.000 Euro Kosten. Und andere Kanzleien haben noch höhere Kosten. Der Rest ist Gewinn der Partner.
Ich erzähle nur, was ich aus dem Markt höre. Die hohen Gehälter belasten die GKs schon. Die Stundensätze steigen, wodurch weniger Unternehmen als potentielle Mandanten in Frage kommen. Das erhöht wiederum den Umsatzdruck auf die Partner, die für den steigenden Druck und top Mandanten aber auch guten Gewinn erwarten.
Ich würde mich heute als junger Anwalt nicht lange in MC GKs oder US GKs aufhalten. Vielleicht 2-3 Jahre zum Lernen, und dann würde ich zügig zu einer deutschen Mittelstandskanzlei wechseln. Da sind die Chancen noch realistisch Partner zu werden und man kann sich als junger Partner auch ein Geschäft mit erst mal kleineren Mandanten aufbauen.
Natürlich sind die Grundgehälter der Partner da mit drin. Weitergehende Ausschüttungen mag es bei einem guten Ergebnis geben. Wo sollen sonst Kosten von mehr als 600k pro Berufsträger pro Jahr herkommen.
20.06.2024, 05:15
Auf die Gefahr hin Dich zu enttäuschen: Es gibt keine Grundgehälter von Equity Partnern ;).
20.06.2024, 21:27
(20.06.2024, 05:15)SuperJD schrieb: Auf die Gefahr hin Dich zu enttäuschen: Es gibt keine Grundgehälter von Equity Partnern ;).
Du meinst also, ein Partner bekommt einmal im Jahr seine Ausschüttung und das wars? Auf die Gefahr dich zu enttäuschen, so läuft es nicht und selbst wenn, gäbe es Sockelbeträge, die man eben in die laufenden Kosten mit einrechnet. So ist die Kostenquote schön hoch und den Angestellten kann man Märchen erzählen.
21.06.2024, 09:43
(20.06.2024, 21:27)DerDa schrieb:(20.06.2024, 05:15)SuperJD schrieb: Auf die Gefahr hin Dich zu enttäuschen: Es gibt keine Grundgehälter von Equity Partnern ;).
Du meinst also, ein Partner bekommt einmal im Jahr seine Ausschüttung und das wars? Auf die Gefahr dich zu enttäuschen, so läuft es nicht und selbst wenn, gäbe es Sockelbeträge, die man eben in die laufenden Kosten mit einrechnet. So ist die Kostenquote schön hoch und den Angestellten kann man Märchen erzählen.
Man erhält auch regelmäßig Geld aber das ist trotzdem kein Gehalt, sondern lediglich eine unterjährige Teilausschüttung des prognostizierten Gewinns. Entsprechend sind das keine Kosten - jeder Steuerberater (und das Finanzamt) - würden dich umbringen, wenn du Zwischenausschüttungen als Kosten geltend machen würdest. Kosten wären es nur, wenn es Gehalt ist und Equity Partner entsprechend sozialversicherungspflichtige Angestellte wären, sind sie aber nicht.
Und, Fun Fact, egal ob Zwischenausschüttung, Sockelbeträge etc., wenn am Ende nicht genug Gewinn vorhanden ist, muss die Kanzlei einen Kredit aufnehmen oder die Sockelbeträge reduzieren sich.
Woher kommen die Kosten? Salary Partner sind normale Angestellte. Deren Gehälter zählen natürlich zu den Kosten. Abgesehen davon unterschätzt du wahrscheinlich den allgemeinen Overhead. Büro, Angestelltengehälter (und nicht nur Rechtsanwälte und PAs, auch das HR, IT, BD, Empfang etc.). Dazu die ganzen Events, Marketingkram. Alles zusammen produziert dann eben ordentlich Kosten und wird von vielen Angestellten sicherlich unterschätzt.
21.06.2024, 12:45
(21.06.2024, 09:43)Patenter Gast schrieb:(20.06.2024, 21:27)DerDa schrieb:(20.06.2024, 05:15)SuperJD schrieb: Auf die Gefahr hin Dich zu enttäuschen: Es gibt keine Grundgehälter von Equity Partnern ;).
Du meinst also, ein Partner bekommt einmal im Jahr seine Ausschüttung und das wars? Auf die Gefahr dich zu enttäuschen, so läuft es nicht und selbst wenn, gäbe es Sockelbeträge, die man eben in die laufenden Kosten mit einrechnet. So ist die Kostenquote schön hoch und den Angestellten kann man Märchen erzählen.
Man erhält auch regelmäßig Geld aber das ist trotzdem kein Gehalt, sondern lediglich eine unterjährige Teilausschüttung des prognostizierten Gewinns. Entsprechend sind das keine Kosten - jeder Steuerberater (und das Finanzamt) - würden dich umbringen, wenn du Zwischenausschüttungen als Kosten geltend machen würdest. Kosten wären es nur, wenn es Gehalt ist und Equity Partner entsprechend sozialversicherungspflichtige Angestellte wären, sind sie aber nicht.
Und, Fun Fact, egal ob Zwischenausschüttung, Sockelbeträge etc., wenn am Ende nicht genug Gewinn vorhanden ist, muss die Kanzlei einen Kredit aufnehmen oder die Sockelbeträge reduzieren sich.
Woher kommen die Kosten? Salary Partner sind normale Angestellte. Deren Gehälter zählen natürlich zu den Kosten. Abgesehen davon unterschätzt du wahrscheinlich den allgemeinen Overhead. Büro, Angestelltengehälter (und nicht nur Rechtsanwälte und PAs, auch das HR, IT, BD, Empfang etc.). Dazu die ganzen Events, Marketingkram. Alles zusammen produziert dann eben ordentlich Kosten und wird von vielen Angestellten sicherlich unterschätzt.
Schon klar, dass die Berechnungen für das Finanzamt andere sind, als diejenigen, mit denen man sonst so rechnet/hantiert. Das bestreitet niemand.
21.06.2024, 14:29
(21.06.2024, 12:45)DerDa schrieb:(21.06.2024, 09:43)Patenter Gast schrieb:(20.06.2024, 21:27)DerDa schrieb:(20.06.2024, 05:15)SuperJD schrieb: Auf die Gefahr hin Dich zu enttäuschen: Es gibt keine Grundgehälter von Equity Partnern ;).
Du meinst also, ein Partner bekommt einmal im Jahr seine Ausschüttung und das wars? Auf die Gefahr dich zu enttäuschen, so läuft es nicht und selbst wenn, gäbe es Sockelbeträge, die man eben in die laufenden Kosten mit einrechnet. So ist die Kostenquote schön hoch und den Angestellten kann man Märchen erzählen.
Man erhält auch regelmäßig Geld aber das ist trotzdem kein Gehalt, sondern lediglich eine unterjährige Teilausschüttung des prognostizierten Gewinns. Entsprechend sind das keine Kosten - jeder Steuerberater (und das Finanzamt) - würden dich umbringen, wenn du Zwischenausschüttungen als Kosten geltend machen würdest. Kosten wären es nur, wenn es Gehalt ist und Equity Partner entsprechend sozialversicherungspflichtige Angestellte wären, sind sie aber nicht.
Und, Fun Fact, egal ob Zwischenausschüttung, Sockelbeträge etc., wenn am Ende nicht genug Gewinn vorhanden ist, muss die Kanzlei einen Kredit aufnehmen oder die Sockelbeträge reduzieren sich.
Woher kommen die Kosten? Salary Partner sind normale Angestellte. Deren Gehälter zählen natürlich zu den Kosten. Abgesehen davon unterschätzt du wahrscheinlich den allgemeinen Overhead. Büro, Angestelltengehälter (und nicht nur Rechtsanwälte und PAs, auch das HR, IT, BD, Empfang etc.). Dazu die ganzen Events, Marketingkram. Alles zusammen produziert dann eben ordentlich Kosten und wird von vielen Angestellten sicherlich unterschätzt.
Schon klar, dass die Berechnungen für das Finanzamt andere sind, als diejenigen, mit denen man sonst so rechnet/hantiert. Das bestreitet niemand.
Und es bleibt dabei, Gewinnentnahmen von Partnern sind keine Kosten. Egal ob unterjährig oder zum Ende des Geschäftsjahres.
17.11.2024, 23:11
Wann beginnt die nächste große Erhöhungswelle? Hat jemand Gerüchte gehört?
18.11.2024, 17:29
(17.11.2024, 23:11)11880 schrieb: Wann beginnt die nächste große Erhöhungswelle? Hat jemand Gerüchte gehört?
MEn müssen zunächst viele Kanzleien der "dritten und vierten Reihe" nachziehen, bevor die aktuelle Welle abgeschlossen ist. Ferner gibt es Erhöhungen nicht grundlos, solang kein Druck von Mitbewerbern ausgeht, den es mEn gerade nicht gibt, und es ausreichend gute Bewerber auf offene Stellen gibt, ist keine Erhöhungswelle zu erwarten.
Dem Gesamteindruck vom Markt her scheinen die Einstellungen gerade wieder ein wenig zurückhaltender stattzufinden, dies wird in naher Zukunft durch den Renteneintritt der Babyboomer Generation (1957-1969) zwar wieder etwas positiver aussehen, aber in Anbetracht der zunehmenden Bedeutung von KI wird es wiederum wieder weniger Bedarf geben.
Das ist aber – selbstredend – nur meine Meinung.