25.10.2023, 18:21
25.10.2023, 18:28
(25.10.2023, 18:05)Privat10 schrieb: Hier verdient jeder gefühlt 150k und arbeitet 80 Stunden und trotzdem habt ihr alle Zeit hier ausführlich und umfangreich zu antworten
150k als Einstiegsgehalt mit mind. 2 Mal mind. 12 P., wobei alle Klausuren in unter 4 Stunden geschrieben wurden. Sonst hat man es nicht gebracht.
25.10.2023, 19:12
(25.10.2023, 16:15)Unmals schrieb: Dass man jetzt nicht pauschal sagen kann, dass jeder 3rd year in einer GK besser ist, als jeder andere Volljurist mit 3 Jahren BE sollte absolut klar sein. Solche Behauptungen dürften nur die größten Schwachköpfe aufstellen.
Was allerdings dann aber doch auch eher nur den GK Associate auszeichnen dürfte, ist, dass er bewiesen hat, in anstrengenden Zeiten auf die Zähne zu beißen und in Notfällen für seinen Arbeitgeber mal alles stehen und liegen lässt. Ehrlich gesagt wäre mir das als Arbeitgeber lieber, als jemand der bei Anrufen nach 17 Uhr mit dem ArbZG wedelt und sein Handy ausschaltet..
Die Diskussion driftet leider ein bisschen ab. Ich möchte aber noch auf die markierte Aussage von dir eingehen:
Das ist deine Sicht, aber nicht die eines großen deutschen Unternehmens, dass sich an das ArbZG halten muss. Außerhalb der Juristerei achten Unternehmen sehr genau darauf, das ArbZG einzuhalten. Das wurde bereits von mir und jemand anderem oben erläutert.
Vielleicht nicht in der Versicherung wie bei Freidenkender, aber so ziemlich allen Firmen, die nicht nur hochbezahltes Büro-Personal beschäftigen, stehen im Fokus der Behörden, erst Recht bei Schichtarbeit. Bekommen die Behörden Wind davon, hagelt es Bußgelder in großer Höhe
Bei uns hängen zudem öffentliche Aufträge daran.
Auch der Betriebsrat lässt sich jeden Monat eine Auswertung der 10-Stunden-Verstöße geben. Wir als Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge können bei Störungseinsetzen auf die Ausnahmeregelung des ArbZG zurückgreifen, andere Unternehmen können das nicht. Unser BR ist grundsätzlich sehr umgänglich, aber würden wir behaarlich gegen das ArbZG verstoßen, würden wir uns sofort vor dem ArbG wiedertreffen.
Im MDax-Unternehmen, in dem mein Mann arbeitet, bekommt neben dem Mitarbeiter die Führungskraft vom Vorstand einen Rüffel und selbst während meiner Zeit bei PwC gab es die Anweisung, auf gar keinen Fall die 10-Stunden-Grenze zu knacken, weil es dann Ärger mit dem Betriebsrat gibt. Von daher: nein, den Unternehmen ist nicht daran gelegen, dass du einen Rechtstreit oder Bußgelder produzierst.
Natürlich geht auch viel ab BR vorbei. Wenn ich hier schreibe, dass ich mich gelegentlich um 21 Uhr noch an den Laptop setze, ist das etwas, was der BR nicht wissen darf. Es kann aber nicht verlangt werden und wenn es das würde, muss ich nur einmal kurz dem BR einen Tipp geben und hier würde ein kleiner Orkan durch das Unternehmen fegen.
Nicht zuletzt muss von der GK ja keiner ins Unternehmen wechseln, wenn ihm das Gehalt zu niedrig ist. Wie gesagt, in Führungspositionen kommt man im Unternehmen auf Gehälter, die einige GKen mittlerweile zum Einstieg zahlen. Das ist aber keine Stelle für den 3rd Year Associate.
25.10.2023, 19:16
(25.10.2023, 18:02)A_Ghast schrieb: Tolle Debatte hier, ich würde gerne noch das Popcorn rausholen.
Wir haben jetzt alle in wortreichen Beiträgen herausgearbeitet, dass GK-Anwälte auf spezialisierte Stellen besser passen als auf die Generalistenstelle als Syndikus im kleinen Rechtsteam. Zum Niveau der fachlichen Arbeit in GKen möchte ich nicht noch mehr Öl ins Feuer gießen, ihr zündelt ja schon alle fleißig.
Aber ich darf noch ergänzen, dass diese spezialisierten Stellen oftmals auch besser vergütet werden, für GK-Anwälte also eine etwas geringere Fallhöhe besteht. Die 80k-Stellen auf dem ostdeutschen Land sind oftmals eher die generalistischer geprägten Stellen, da dort mutmaßlich die Rechtsabteilungen oft kleiner sind als bei den Unternehmen, die sich einen auf mezzanine Finanzierungen spezialisierten Syndikus leisten. Und letztere werden mutmaßlich in den meisten Fällen eher im Bereich 120k vergütet.
Auch hier muss ich widersprechen. Genauso wie dem hanebüchenen Vergleich von Kinderarzt und Herzchirurg.
Man sollte sich als Jurist nicht zu wichtig nehmen. Unsere Tätigkeit ist egal in welchem Fachbereich letztlich immer dieselbe, nämlich die Arbeit mit und Auslegung von Texten. Die speziellen handwerklichen Anforderungen, wie sie zB ein die Herzchirurgie stellt, kommen in unserer Arbeitswelt nicht vor. Wir sind alle Kinderärzte und Herzchirurgen zugleich.
Und natürlich ist derjenige, welcher sich mit den durch zwei Staatsprüfung bewiesen besten Juristen in seiner Arbeitswelt umgibt natürlich auch seine Fähigkeiten in 3 Jahren deutlich mehr ausbauen können, als wenn man sich in einem eher durchschnittlichen Umfeld befindet, wo der Anspruch an die eigene Arbeit auch nicht den allerhöchsten Stellenwert hat. Und das ist auch völlig ok, andere Leute haben andere Prioritäten wie Familie, anspruchsvolle Hobbies usw. Das man mit weniger Arbeitseinsatz und in einem weniger kompetitiven Umfeld die gleichen Fortschritte in den eigenen Kompetenzen erreichen soll, erscheint mit sehr zweifelhaft. Zumindest wenn es auf die rechtlichen Fähigkeiten ankommt. Eventuell hat man im Unternehmen auch lieber den netten Kollegen. In der Landesbehörde schien es mir auch so zu sein, dass fachliche Exzellenz nicht zwangsläufig die wichtigste Eigenschaft ist.
25.10.2023, 19:43
(25.10.2023, 19:12)Egal schrieb:(25.10.2023, 16:15)Unmals schrieb: Dass man jetzt nicht pauschal sagen kann, dass jeder 3rd year in einer GK besser ist, als jeder andere Volljurist mit 3 Jahren BE sollte absolut klar sein. Solche Behauptungen dürften nur die größten Schwachköpfe aufstellen.
Was allerdings dann aber doch auch eher nur den GK Associate auszeichnen dürfte, ist, dass er bewiesen hat, in anstrengenden Zeiten auf die Zähne zu beißen und in Notfällen für seinen Arbeitgeber mal alles stehen und liegen lässt. Ehrlich gesagt wäre mir das als Arbeitgeber lieber, als jemand der bei Anrufen nach 17 Uhr mit dem ArbZG wedelt und sein Handy ausschaltet..
Die Diskussion driftet leider ein bisschen ab. Ich möchte aber noch auf die markierte Aussage von dir eingehen:
Das ist deine Sicht, aber nicht die eines großen deutschen Unternehmens, dass sich an das ArbZG halten muss. (...) Bekommen die Behörden Wind davon, hagelt es Bußgelder in großer Höhe
Bei uns hängen zudem öffentliche Aufträge daran.
(...) Wenn ich hier schreibe, dass ich mich gelegentlich um 21 Uhr noch an den Laptop setze, ist das etwas, was der BR nicht wissen darf. Es kann aber nicht verlangt werden und wenn es das würde, muss ich nur einmal kurz dem BR einen Tipp geben und hier würde ein kleiner Orkan durch das Unternehmen fegen.
Das driftet jetzt echt hart ab, aber wirklich aus Interesse (weil das nicht mein Bereich ist): Gibt es diese Fälle wirklich oder ist das nur auf dem Papier? Habe gerade sogar bei BeckOnline versucht, mal irgendwas zu finden, aber alle Kommentare verweisen nur auf die 30.000 € Bußgeldgrenze und theoretische Vorteilsabschöpfung, aber man findet quasi keine Entscheidungen. Bis man über Vergaberecht ausgeschlossen wird, ist ja auch ein weiter Weg... Wir haben Milliardenumsätze mit staatlichen Stellen und das Thema wird auf keinen Fall so thematisiert wie offenbar bei euch.
Was du zum BR schreibst - den es bei uns zugegeben nicht gibt - ist für mich auch ein interessanter Einblick, der mich etwas besorgt macht: Wie will denn bitte ein Unternehmen mit so viel Bürokratie vernünftig arbeiten? Gut der deutsche Sozialstaat existiert schon eine Weile, hoffen wir mal, dass es weiterhin funktioniert - irgendjemand soll dann ja schon meine Rente finanzieren :)
25.10.2023, 20:03
(25.10.2023, 19:43)panta schrieb:(25.10.2023, 19:12)Egal schrieb:(25.10.2023, 16:15)Unmals schrieb: Dass man jetzt nicht pauschal sagen kann, dass jeder 3rd year in einer GK besser ist, als jeder andere Volljurist mit 3 Jahren BE sollte absolut klar sein. Solche Behauptungen dürften nur die größten Schwachköpfe aufstellen.
Was allerdings dann aber doch auch eher nur den GK Associate auszeichnen dürfte, ist, dass er bewiesen hat, in anstrengenden Zeiten auf die Zähne zu beißen und in Notfällen für seinen Arbeitgeber mal alles stehen und liegen lässt. Ehrlich gesagt wäre mir das als Arbeitgeber lieber, als jemand der bei Anrufen nach 17 Uhr mit dem ArbZG wedelt und sein Handy ausschaltet..
Die Diskussion driftet leider ein bisschen ab. Ich möchte aber noch auf die markierte Aussage von dir eingehen:
Das ist deine Sicht, aber nicht die eines großen deutschen Unternehmens, dass sich an das ArbZG halten muss. (...) Bekommen die Behörden Wind davon, hagelt es Bußgelder in großer Höhe
Bei uns hängen zudem öffentliche Aufträge daran.
(...) Wenn ich hier schreibe, dass ich mich gelegentlich um 21 Uhr noch an den Laptop setze, ist das etwas, was der BR nicht wissen darf. Es kann aber nicht verlangt werden und wenn es das würde, muss ich nur einmal kurz dem BR einen Tipp geben und hier würde ein kleiner Orkan durch das Unternehmen fegen.
Das driftet jetzt echt hart ab, aber wirklich aus Interesse (weil das nicht mein Bereich ist): Gibt es diese Fälle wirklich oder ist das nur auf dem Papier? Habe gerade sogar bei BeckOnline versucht, mal irgendwas zu finden, aber alle Kommentare verweisen nur auf die 30.000 € Bußgeldgrenze und theoretische Vorteilsabschöpfung, aber man findet quasi keine Entscheidungen. Bis man über Vergaberecht ausgeschlossen wird, ist ja auch ein weiter Weg... Wir haben Milliardenumsätze mit staatlichen Stellen und das Thema wird auf keinen Fall so thematisiert wie offenbar bei euch.
Was du zum BR schreibst - den es bei uns zugegeben nicht gibt - ist für mich auch ein interessanter Einblick, der mich etwas besorgt macht: Wie will denn bitte ein Unternehmen mit so viel Bürokratie vernünftig arbeiten? Gut der deutsche Sozialstaat existiert schon eine Weile, hoffen wir mal, dass es weiterhin funktioniert - irgendjemand soll dann ja schon meine Rente finanzieren :)
Ich denke, einer der entscheidenden Punkte wird sein, dass ihr keinen BR habt. Denn dass der BR auf das ArbZG achtet, kenne ich von vielen Unternehmen. Wenn man es tatsächlich bis zum Gerichtsverfahren eskalieren lässt, werden diese Verfahren vermutlich nicht unbedingt veröffentlicht werden, denn die Rechtslage ist ja eindeutig und nicht erwähnenswert. Dass unser Unternehmen besonders betroffen ist, hängt damit zusammen, dass wir uns für die Vergabe der öffentlichen "Aufträge" rechtskonform verhalten müssen. Tun wir das nicht, bekommen wir die Aufträge nicht. Diese sind aber unser Kerngeschäft.
Aber wie gesagt, auch von anderen Unternehmen mit Betriebsrat kenne ich diese harte Linie.
Mir ist das ArbZG auch zu streng, aber du siehst hier im Thread, dass manche Menschen auch vor sich selbst geschützt werden müssen. Urlaub ist zur Erholung da und wer krank ist, sollte keine Angst um seinen Arbeitsplatz haben müssen, wenn er eine Mail nicht beantwortet.
Jemand anderes fragte vor einiger Zeit im Forum berechtigterweise, wo die Grenze ist. Wer ist schützenswert und wer kann sich selbst schützen? Ich kann es selbst, weil ich mich mit den Gesetzen auskenne und offensiv genug bin, meine Position zu vertreten. Der Handwerker, dem die Materie zu hoch ist, kann es nicht. Wo aber zieht man die Grenze? Ist es das Gehalt? Welche Höhe?
25.10.2023, 20:40
(25.10.2023, 19:12)Egal schrieb:(25.10.2023, 16:15)Unmals schrieb: Dass man jetzt nicht pauschal sagen kann, dass jeder 3rd year in einer GK besser ist, als jeder andere Volljurist mit 3 Jahren BE sollte absolut klar sein. Solche Behauptungen dürften nur die größten Schwachköpfe aufstellen.
Was allerdings dann aber doch auch eher nur den GK Associate auszeichnen dürfte, ist, dass er bewiesen hat, in anstrengenden Zeiten auf die Zähne zu beißen und in Notfällen für seinen Arbeitgeber mal alles stehen und liegen lässt. Ehrlich gesagt wäre mir das als Arbeitgeber lieber, als jemand der bei Anrufen nach 17 Uhr mit dem ArbZG wedelt und sein Handy ausschaltet..
Die Diskussion driftet leider ein bisschen ab. Ich möchte aber noch auf die markierte Aussage von dir eingehen:
Das ist deine Sicht, aber nicht die eines großen deutschen Unternehmens, dass sich an das ArbZG halten muss. Außerhalb der Juristerei achten Unternehmen sehr genau darauf, das ArbZG einzuhalten. Das wurde bereits von mir und jemand anderem oben erläutert.
Vielleicht nicht in der Versicherung wie bei Freidenkender, aber so ziemlich allen Firmen, die nicht nur hochbezahltes Büro-Personal beschäftigen, stehen im Fokus der Behörden, erst Recht bei Schichtarbeit. Bekommen die Behörden Wind davon, hagelt es Bußgelder in großer Höhe
Bei uns hängen zudem öffentliche Aufträge daran.
Auch der Betriebsrat lässt sich jeden Monat eine Auswertung der 10-Stunden-Verstöße geben. Wir als Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge können bei Störungseinsetzen auf die Ausnahmeregelung des ArbZG zurückgreifen, andere Unternehmen können das nicht. Unser BR ist grundsätzlich sehr umgänglich, aber würden wir behaarlich gegen das ArbZG verstoßen, würden wir uns sofort vor dem ArbG wiedertreffen.
Im MDax-Unternehmen, in dem mein Mann arbeitet, bekommt neben dem Mitarbeiter die Führungskraft vom Vorstand einen Rüffel und selbst während meiner Zeit bei PwC gab es die Anweisung, auf gar keinen Fall die 10-Stunden-Grenze zu knacken, weil es dann Ärger mit dem Betriebsrat gibt. Von daher: nein, den Unternehmen ist nicht daran gelegen, dass du einen Rechtstreit oder Bußgelder produzierst.
Natürlich geht auch viel ab BR vorbei. Wenn ich hier schreibe, dass ich mich gelegentlich um 21 Uhr noch an den Laptop setze, ist das etwas, was der BR nicht wissen darf. Es kann aber nicht verlangt werden und wenn es das würde, muss ich nur einmal kurz dem BR einen Tipp geben und hier würde ein kleiner Orkan durch das Unternehmen fegen.
Nicht zuletzt muss von der GK ja keiner ins Unternehmen wechseln, wenn ihm das Gehalt zu niedrig ist. Wie gesagt, in Führungspositionen kommt man im Unternehmen auf Gehälter, die einige GKen mittlerweile zum Einstieg zahlen. Das ist aber keine Stelle für den 3rd Year Associate.
also bei uns wurde auch schon das ArbZG geprüft. Der angestellte Außendienst bei den Versicherungen ist da ein Quell der Freude für die Behörde. Daher sind wir da auch sehr vorsichtig.
Ich bin Führungskraft und daher ist es selbstverständlich für mich, dass ich die Einhaltung der Gesetze vorlebe, aber auch von meinen MA erwarte.
Wie schon beschrieben, ist jeder ersetzbar und es dürfen auch mal Sachen liegen bleiben. Als AG muss ich es halt nur organisieren. Es ist unternehmerisch extrem wichtig, dafür zu sorgen, dass eben nicht nur auf den einen Kopf ankommt. Daher ist es dann vielleicht sogar ein Zeichen von mangelnder Organisation (auf der Seite des AG und vielleicht auch AN) wenn Mail nachts oder im Urlaub beantwortet werden (müssen). Daher gibt es bei uns klare Anweisung, dass dann das Handy aus ist.
25.10.2023, 23:36
(25.10.2023, 20:40)Freidenkender schrieb:(25.10.2023, 19:12)Egal schrieb:(25.10.2023, 16:15)Unmals schrieb: Dass man jetzt nicht pauschal sagen kann, dass jeder 3rd year in einer GK besser ist, als jeder andere Volljurist mit 3 Jahren BE sollte absolut klar sein. Solche Behauptungen dürften nur die größten Schwachköpfe aufstellen.
Was allerdings dann aber doch auch eher nur den GK Associate auszeichnen dürfte, ist, dass er bewiesen hat, in anstrengenden Zeiten auf die Zähne zu beißen und in Notfällen für seinen Arbeitgeber mal alles stehen und liegen lässt. Ehrlich gesagt wäre mir das als Arbeitgeber lieber, als jemand der bei Anrufen nach 17 Uhr mit dem ArbZG wedelt und sein Handy ausschaltet..
Die Diskussion driftet leider ein bisschen ab. Ich möchte aber noch auf die markierte Aussage von dir eingehen:
Das ist deine Sicht, aber nicht die eines großen deutschen Unternehmens, dass sich an das ArbZG halten muss. Außerhalb der Juristerei achten Unternehmen sehr genau darauf, das ArbZG einzuhalten. Das wurde bereits von mir und jemand anderem oben erläutert.
Vielleicht nicht in der Versicherung wie bei Freidenkender, aber so ziemlich allen Firmen, die nicht nur hochbezahltes Büro-Personal beschäftigen, stehen im Fokus der Behörden, erst Recht bei Schichtarbeit. Bekommen die Behörden Wind davon, hagelt es Bußgelder in großer Höhe
Bei uns hängen zudem öffentliche Aufträge daran.
Auch der Betriebsrat lässt sich jeden Monat eine Auswertung der 10-Stunden-Verstöße geben. Wir als Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge können bei Störungseinsetzen auf die Ausnahmeregelung des ArbZG zurückgreifen, andere Unternehmen können das nicht. Unser BR ist grundsätzlich sehr umgänglich, aber würden wir behaarlich gegen das ArbZG verstoßen, würden wir uns sofort vor dem ArbG wiedertreffen.
Im MDax-Unternehmen, in dem mein Mann arbeitet, bekommt neben dem Mitarbeiter die Führungskraft vom Vorstand einen Rüffel und selbst während meiner Zeit bei PwC gab es die Anweisung, auf gar keinen Fall die 10-Stunden-Grenze zu knacken, weil es dann Ärger mit dem Betriebsrat gibt. Von daher: nein, den Unternehmen ist nicht daran gelegen, dass du einen Rechtstreit oder Bußgelder produzierst.
Natürlich geht auch viel ab BR vorbei. Wenn ich hier schreibe, dass ich mich gelegentlich um 21 Uhr noch an den Laptop setze, ist das etwas, was der BR nicht wissen darf. Es kann aber nicht verlangt werden und wenn es das würde, muss ich nur einmal kurz dem BR einen Tipp geben und hier würde ein kleiner Orkan durch das Unternehmen fegen.
Nicht zuletzt muss von der GK ja keiner ins Unternehmen wechseln, wenn ihm das Gehalt zu niedrig ist. Wie gesagt, in Führungspositionen kommt man im Unternehmen auf Gehälter, die einige GKen mittlerweile zum Einstieg zahlen. Das ist aber keine Stelle für den 3rd Year Associate.
also bei uns wurde auch schon das ArbZG geprüft. Der angestellte Außendienst bei den Versicherungen ist da ein Quell der Freude für die Behörde. Daher sind wir da auch sehr vorsichtig.
Ich bin Führungskraft und daher ist es selbstverständlich für mich, dass ich die Einhaltung der Gesetze vorlebe, aber auch von meinen MA erwarte.
Wie schon beschrieben, ist jeder ersetzbar und es dürfen auch mal Sachen liegen bleiben. Als AG muss ich es halt nur organisieren. Es ist unternehmerisch extrem wichtig, dafür zu sorgen, dass eben nicht nur auf den einen Kopf ankommt. Daher ist es dann vielleicht sogar ein Zeichen von mangelnder Organisation (auf der Seite des AG und vielleicht auch AN) wenn Mail nachts oder im Urlaub beantwortet werden (müssen). Daher gibt es bei uns klare Anweisung, dass dann das Handy aus ist.
Klingt bei euch nach einer extrem gesunden Arbeitskultur! Wenn man mit passendem Gehalt reinkommt etwas zum alt werden.
26.10.2023, 00:10
(25.10.2023, 23:36)Pille schrieb:(25.10.2023, 20:40)Freidenkender schrieb:(25.10.2023, 19:12)Egal schrieb:(25.10.2023, 16:15)Unmals schrieb: Dass man jetzt nicht pauschal sagen kann, dass jeder 3rd year in einer GK besser ist, als jeder andere Volljurist mit 3 Jahren BE sollte absolut klar sein. Solche Behauptungen dürften nur die größten Schwachköpfe aufstellen.
Was allerdings dann aber doch auch eher nur den GK Associate auszeichnen dürfte, ist, dass er bewiesen hat, in anstrengenden Zeiten auf die Zähne zu beißen und in Notfällen für seinen Arbeitgeber mal alles stehen und liegen lässt. Ehrlich gesagt wäre mir das als Arbeitgeber lieber, als jemand der bei Anrufen nach 17 Uhr mit dem ArbZG wedelt und sein Handy ausschaltet..
Die Diskussion driftet leider ein bisschen ab. Ich möchte aber noch auf die markierte Aussage von dir eingehen:
Das ist deine Sicht, aber nicht die eines großen deutschen Unternehmens, dass sich an das ArbZG halten muss. Außerhalb der Juristerei achten Unternehmen sehr genau darauf, das ArbZG einzuhalten. Das wurde bereits von mir und jemand anderem oben erläutert.
Vielleicht nicht in der Versicherung wie bei Freidenkender, aber so ziemlich allen Firmen, die nicht nur hochbezahltes Büro-Personal beschäftigen, stehen im Fokus der Behörden, erst Recht bei Schichtarbeit. Bekommen die Behörden Wind davon, hagelt es Bußgelder in großer Höhe
Bei uns hängen zudem öffentliche Aufträge daran.
Auch der Betriebsrat lässt sich jeden Monat eine Auswertung der 10-Stunden-Verstöße geben. Wir als Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge können bei Störungseinsetzen auf die Ausnahmeregelung des ArbZG zurückgreifen, andere Unternehmen können das nicht. Unser BR ist grundsätzlich sehr umgänglich, aber würden wir behaarlich gegen das ArbZG verstoßen, würden wir uns sofort vor dem ArbG wiedertreffen.
Im MDax-Unternehmen, in dem mein Mann arbeitet, bekommt neben dem Mitarbeiter die Führungskraft vom Vorstand einen Rüffel und selbst während meiner Zeit bei PwC gab es die Anweisung, auf gar keinen Fall die 10-Stunden-Grenze zu knacken, weil es dann Ärger mit dem Betriebsrat gibt. Von daher: nein, den Unternehmen ist nicht daran gelegen, dass du einen Rechtstreit oder Bußgelder produzierst.
Natürlich geht auch viel ab BR vorbei. Wenn ich hier schreibe, dass ich mich gelegentlich um 21 Uhr noch an den Laptop setze, ist das etwas, was der BR nicht wissen darf. Es kann aber nicht verlangt werden und wenn es das würde, muss ich nur einmal kurz dem BR einen Tipp geben und hier würde ein kleiner Orkan durch das Unternehmen fegen.
Nicht zuletzt muss von der GK ja keiner ins Unternehmen wechseln, wenn ihm das Gehalt zu niedrig ist. Wie gesagt, in Führungspositionen kommt man im Unternehmen auf Gehälter, die einige GKen mittlerweile zum Einstieg zahlen. Das ist aber keine Stelle für den 3rd Year Associate.
also bei uns wurde auch schon das ArbZG geprüft. Der angestellte Außendienst bei den Versicherungen ist da ein Quell der Freude für die Behörde. Daher sind wir da auch sehr vorsichtig.
Ich bin Führungskraft und daher ist es selbstverständlich für mich, dass ich die Einhaltung der Gesetze vorlebe, aber auch von meinen MA erwarte.
Wie schon beschrieben, ist jeder ersetzbar und es dürfen auch mal Sachen liegen bleiben. Als AG muss ich es halt nur organisieren. Es ist unternehmerisch extrem wichtig, dafür zu sorgen, dass eben nicht nur auf den einen Kopf ankommt. Daher ist es dann vielleicht sogar ein Zeichen von mangelnder Organisation (auf der Seite des AG und vielleicht auch AN) wenn Mail nachts oder im Urlaub beantwortet werden (müssen). Daher gibt es bei uns klare Anweisung, dass dann das Handy aus ist.
Klingt bei euch nach einer extrem gesunden Arbeitskultur! Wenn man mit passendem Gehalt reinkommt etwas zum alt werden.
so mein Plan ;)
26.10.2023, 07:21
In vielen Unternehmen dürften die Juristen, die aus der GK kommen, als leitende Angestellte eingeordnet und daher für den BR nicht relevant sein. Sei es nun berechtigt oder nicht. Zumal sich Betriebsräte gern für „ihre“ Leute einsetzen, d.h. ihre Wählerschaft, bei denen Juristen keine Rolle spielen.