15.04.2023, 15:30
In RLP gab es glaube ich auch noch eine weitere 3. Betrugstat vor der Bestechung.
Da hat der Angeklagte nochmal mit 2 weiteren Personen den Enkelrick versucht, das gegenüber am Telefon ist aber nicht wirklich darauf eingegangen, weshalb er sich dachte, dass es keinen Sinn mehr macht, weitere Bemühungen zu betreiben
Da hat der Angeklagte nochmal mit 2 weiteren Personen den Enkelrick versucht, das gegenüber am Telefon ist aber nicht wirklich darauf eingegangen, weshalb er sich dachte, dass es keinen Sinn mehr macht, weitere Bemühungen zu betreiben
15.04.2023, 15:36
(15.04.2023, 15:30)RefiRLP23 schrieb: In RLP gab es glaube ich auch noch eine weitere 3. Betrugstat vor der Bestechung.
Da hat der Angeklagte nochmal mit 2 weiteren Personen den Enkelrick versucht, das gegenüber am Telefon ist aber nicht wirklich darauf eingegangen, weshalb er sich dachte, dass es keinen Sinn mehr macht, weitere Bemühungen zu betreiben
Stimmt! Hatte ich schon wieder verdrängt. Es war einfach verwirrend mit den ganzen gleichen und doch wieder unterschiedlichen Fällen.
Wie empfandet ihr denn die Klausur?
15.04.2023, 15:38
Ich fand sie auch nicht ohne. Es war sehr viel Stoff auf allen Ebenen, die Verfahrensfehler sind einem nicht ins Auge gesprungen - weshalb ich auch definitiv davon ausgehe, etwas übersehen zu haben - und auch die Sachrüge hatte ihre Tücken, bzw. man musste sich erstmal klarmachen, wo jeweils die Unterschiede lagen. Dann noch diese ganze Problematik hinsichtlich der Pflichtverteidigung..
15.04.2023, 15:46
Das stimmt…ich hatte es auf meinem Zettel stehen und habe es einfach vergessen zu übertragen in der Zweckmäßigkeit vor lauter Zeitdruck. Im Nachhinein fallen mir immer so viele unnötige Fehler auf. Das nervt echt.
15.04.2023, 15:47
Hab dann auch noch überlegt, ob ein Dolmetscher in die HV hätte anwesend sein müssen. Weil irgendwas wurde doch auf Bulgarisch hinsichtlich der Bevollmächtigung übersetzt.. aber sonst stand gar nichts mehr zu der Problematik im Auszug
15.04.2023, 15:53
Ja stimmt…aber das hätte ja irgendwie gerügt werden müssen und der Mandant hat ja mit den Opfern auf deutsch telefoniert, deswegen hab ich dann letztendlich angenommen, dass er gut deutsch sprechen kann und hab es insgesamt dann nicht angesprochen…
Aber keine Ahnung, finde auch hier, dass man nicht wirklich Zeit hatte sich einen Aufbau zu überlegen, weil einfach so viele Probleme und Fälle enthalten waren, fand sie einfach zu umfangreich.
Aber keine Ahnung, finde auch hier, dass man nicht wirklich Zeit hatte sich einen Aufbau zu überlegen, weil einfach so viele Probleme und Fälle enthalten waren, fand sie einfach zu umfangreich.
15.04.2023, 15:55
Ja ich hab es angesprochen, aber war mir unsicher wegen diesem einen Satz bei der Bevollmächtigung.. und es ist ja auch nochmal ein Unterschied, sich im Alltag auf deutsch zu unterhalten, als wenn man der Gerichtssprache mächtig sein soll? Aber ich hab mich vielleicht auch verwirren lassen..
15.04.2023, 16:11
Der ganze Durchgang ist für mich eine einzige Verwirrung. Finde die Klausuren viel zu voll gestopft mit Problemen…bin einfach froh, wenn Dienstag ist.
15.04.2023, 21:00
(15.04.2023, 16:11)RLPKandidat23 schrieb: Der ganze Durchgang ist für mich eine einzige Verwirrung. Finde die Klausuren viel zu voll gestopft mit Problemen…bin einfach froh, wenn Dienstag ist.
Muss da dann doch teilweise widersprechen. Bisher empfand ich die Klausuren allesamt als fair, die Klausuren waren stets mit richtiger Schwerpunktsetzung zu schaffen. Bei der Revisionsklausur von Freitag war der Umfang jedoch - auch für Strafrechtsklausuren - einfach nicht mehr zu schaffen. Mir schleierhaft, was das sollte. Eine gewisse Überforderung gehört ja zum Examen irgendwie dazu. Aber das war einfach zu viel des Guten.
15.04.2023, 22:54
(15.04.2023, 21:00)GPA-Held*innen schrieb:(15.04.2023, 16:11)RLPKandidat23 schrieb: Der ganze Durchgang ist für mich eine einzige Verwirrung. Finde die Klausuren viel zu voll gestopft mit Problemen…bin einfach froh, wenn Dienstag ist.
Muss da dann doch teilweise widersprechen. Bisher empfand ich die Klausuren allesamt als fair, die Klausuren waren stets mit richtiger Schwerpunktsetzung zu schaffen. Bei der Revisionsklausur von Freitag war der Umfang jedoch - auch für Strafrechtsklausuren - einfach nicht mehr zu schaffen. Mir schleierhaft, was das sollte. Eine gewisse Überforderung gehört ja zum Examen irgendwie dazu. Aber das war einfach zu viel des Guten.
Da kann ich mir nur teilweise anschließen. Richtig ist, dass die Klausuren fair waren, aber mit Ausnahme der ZR III Klausur. Das war einfach krass. Aber ist auch Ansichtssache, für jeden wird subjektiv die ein oder andere Klausur schwer gewesen sein.