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BAG-Urt. Zeiterfassung - GK
Gast
Unregistered
 
#31
15.09.2022, 10:20
Systemversagen auf Seiten StA/Justiz, die bewusst und bekannte Straftaten nicht verfolgen, böse Anwälte, die bewusst gegen Gesetze verstoßen und unfähige Politiker, die diese Realität ignorieren.

Eigentlich kommt beim Thema ArbZG kein iwie beteiligter Jurist gut weg.

Interessant auch, dass dazu bisher kein einziger Arbeitsrechtler mal einen wissenschaftlichen Beitrag zu verfasst hat. 

Frage mich manchmal, ob das alles aus der Gehaltsneid ggü GKs kommt oder was der Hintergrund hinter all diesem Stillstand auf Nicht-GK Seite ist.
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Gast
Unregistered
 
#32
15.09.2022, 10:59
Interessant ist auch die Frage welche Auswirkungen das auf WissMit's haben wird. Diese arbeiten zwar lange nicht so viel wie die Anwälte aber im Regelfall auch länger als 8 Stunden pro Tag.
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Gast
Unregistered
 
#33
15.09.2022, 11:42
Es wäre natürlich ein absoluter Knaller, wenn die Behörden auch bei den Großkanzleien mal genauer hinschauen würden. Endlich normale Arbeitszeiten  Victory
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Egal
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.030
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#34
15.09.2022, 15:18
(15.09.2022, 10:20)Gast schrieb:  Systemversagen auf Seiten StA/Justiz, die bewusst und bekannte Straftaten nicht verfolgen, böse Anwälte, die bewusst gegen Gesetze verstoßen und unfähige Politiker, die diese Realität ignorieren.

Eigentlich kommt beim Thema ArbZG kein iwie beteiligter Jurist gut weg.

Interessant auch, dass dazu bisher kein einziger Arbeitsrechtler mal einen wissenschaftlichen Beitrag zu verfasst hat. 

Frage mich manchmal, ob das alles aus der Gehaltsneid ggü GKs kommt oder was der Hintergrund hinter all diesem Stillstand auf Nicht-GK Seite ist.

Wieso sollte es Gehaltsneid sein, wenn wir Nicht-GKler euch so arbeiten lassen, wie ihr wollt?

Letztlich ist es so, wie hier schon geschrieben wurde: jeder, der in der GK anfängt, weiß worauf er sich einlässt. Es gibt nicht den armen schützenswerten GK-Anwalt, der die Hilfe des Staates braucht, um aus dieser Maloche wieder herauszukommen. Wenn er 40 Stunden arbeiten möchte, kann er sich einfach wegbewerben. Anders als die Millionen Deutschen in prekären Arbeitsverhältnissen, die sich mit Mindestlohn von befristeten Job zu befristeten Job hangeln, ausgenutzt werden, keine Sicherheit haben und viele unbezahlte Überstunden schieben. Der Fokus der Behörden liegt berechtigterweise bei diesen Menschen und nicht beim Großverdiener, der zu den oberen 10% der Gesellschaft gehört.

Juristische Artikel zum ArbZG gibt es genug. Je nachdem, ob der Autor der Arbeitgeber- oder der Arbeitnehmerseite näher steht, mit unterschiedlichem Fazit.

Nur weil etwas gesetzlich vorgeschrieben ist, ist es nicht automatisch moralisch/gesellschaftlich deswegen richtig. Das ist kein Automatismus, wie wir Juristen eigentlich gelernt haben sollten.
Das ArbZG hat in vielen Situationen seine Berechtigung, in manchen jedoch nicht (mehr). Das ArbZG gibt es seit 1994, vorher galt die Arbeitszeitordnung. Bereits diese sah eine Höchstarbeitszeit von 10 Stunden vor. Die Arbeitswelt ist seit Jahrhunderten im stetigen Wandel. Man kann durchaus in Frage stellen, ob man manche gesetzlichen Regelungen nicht überarbeiten und sie der aktuellen Zeit anpassen sollte.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.09.2022, 15:20 von Egal.)
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Gast
Unregistered
 
#35
15.09.2022, 15:43
(15.09.2022, 15:18)Egal schrieb:  Letztlich ist es so, wie hier schon geschrieben wurde: jeder, der in der GK anfängt, weiß worauf er sich einlässt. Es gibt nicht den armen schützenswerten GK-Anwalt, der die Hilfe des Staates braucht, um aus dieser Maloche wieder herauszukommen. Wenn er 40 Stunden arbeiten möchte, kann er sich einfach wegbewerben. Anders als die Millionen Deutschen in prekären Arbeitsverhältnissen, die sich mit Mindestlohn von befristeten Job zu befristeten Job hangeln, ausgenutzt werden, keine Sicherheit haben und viele unbezahlte Überstunden schieben. Der Fokus der Behörden liegt berechtigterweise bei diesen Menschen und nicht beim Großverdiener, der zu den oberen 10% der Gesellschaft gehört.
Wo ist dann für dich die Grenze?

Beim Anwalt mit 140k+ soll man wohl nicht einschreiten.

Wie ist es bei 100k?
85k
70k?
57k?
45k?

Ab welchem Gehalt verliert der Arbeitnehmer das Recht dazu selbstbestimmt tätig zu werden und wird zum armen geschundenen Sklaven, den man schützen muss? Denn eines ist klar: Auch abseits der GK wird das Arbeitszeitgesetz in vielen Fällen systematisch nicht beachtet, die GK ist nur das auffälligste und bekannteste Beispiel für uns Juristen.
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Gut
Junior Member
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Beiträge: 15
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2022
#36
15.09.2022, 16:00
Gerade zukünftig wird das für die GKs gar keine Rolle spielen. Denn irgendjemand muss ja für die Finanzierung des Bürger:innengelds malochen.
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HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.104
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#37
15.09.2022, 22:16
(15.09.2022, 15:18)Egal schrieb:  Juristische Artikel zum ArbZG gibt es genug. Je nachdem, ob der Autor der Arbeitgeber- oder der Arbeitnehmerseite näher steht, mit unterschiedlichem Fazit.


Wer kennt sie nicht, die personalverantwortlichen first years, ne
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Gast
Unregistered
 
#38
15.09.2022, 22:22
(15.09.2022, 15:43)Gast schrieb:  
(15.09.2022, 15:18)Egal schrieb:  Letztlich ist es so, wie hier schon geschrieben wurde: jeder, der in der GK anfängt, weiß worauf er sich einlässt. Es gibt nicht den armen schützenswerten GK-Anwalt, der die Hilfe des Staates braucht, um aus dieser Maloche wieder herauszukommen. Wenn er 40 Stunden arbeiten möchte, kann er sich einfach wegbewerben. Anders als die Millionen Deutschen in prekären Arbeitsverhältnissen, die sich mit Mindestlohn von befristeten Job zu befristeten Job hangeln, ausgenutzt werden, keine Sicherheit haben und viele unbezahlte Überstunden schieben. Der Fokus der Behörden liegt berechtigterweise bei diesen Menschen und nicht beim Großverdiener, der zu den oberen 10% der Gesellschaft gehört.
Wo ist dann für dich die Grenze?

Beim Anwalt mit 140k+ soll man wohl nicht einschreiten.

Wie ist es bei 100k?
85k
70k?
57k?
45k?

Ab welchem Gehalt verliert der Arbeitnehmer das Recht dazu selbstbestimmt tätig zu werden und wird zum armen geschundenen Sklaven, den man schützen muss? Denn eines ist klar: Auch abseits der GK wird das Arbeitszeitgesetz in vielen Fällen systematisch nicht beachtet, die GK ist nur das auffälligste und bekannteste Beispiel für uns Juristen.

Das kann der Arbeitnehmer doch selbst entscheiden? Steht ja jedem frei auf die Einhaltung der Arbeitszeiten zu pochen.
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