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BAG-Urt. Zeiterfassung - GK
JuraisLife
Member
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Beiträge: 108
Themen: 13
Registriert seit: Aug 2022
#1
13.09.2022, 22:10
https://www.spiegel.de/karriere/bundesar...bf50a875fe

Glaubt ihr, das wird zu einem Problem für die GK?
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Gast
Unregistered
 
#2
13.09.2022, 22:25
Hat sich doch vorher auch niemand an irgendwas aus dem ArbZG gehalten
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Gast
Unregistered
 
#3
13.09.2022, 22:44
Die Zeit wird in GKs doch ohnehin schon erfasst. Dann sind eben die Billables die Arbeitszeit und gut ist. Gibt kaum jemanden, der 10 billables am Tag macht ;) und non-billables erfasst eh niemand.
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Gast
Unregistered
 
#4
14.09.2022, 08:17
(13.09.2022, 22:44)Gast schrieb:  Die Zeit wird in GKs doch ohnehin schon erfasst. Dann sind eben die Billables die Arbeitszeit und gut ist. Gibt kaum jemanden, der 10 billables am Tag macht ;) und non-billables erfasst eh niemand.

Das dürfte keine GK machen, die gerne noch etwas im Geschäft wäre: "Bei uns wird jede Sekunde, die die Associates im Büro sind gebillt, wenn sie also beim Kacken sind zahlt ihr das minutengenau liebe Mandanten!"

Sofern man diese Einstellung dagegen nicht nach Außen kommuniziert und behauptet, dass nur echte Mandatsarbeit gebillt wird würde man damit im Ergebnis Betrug zugeben, da der Toilettengang dann eben heimlich an Manandaten weitergegeben würde.

Ich gehe mal davon aus, dass es zunächst kommentarlos totgeschwiegen wird, da die Staatsanwaltschaften offenbar keine Eier in der Hose haben um die seit Jahren offen bekannten Straftaten im Zusammenhang mit dem ArbZG mal zu verfolgen.
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HerrKules
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Beiträge: 1.104
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#5
14.09.2022, 08:22
(14.09.2022, 08:17)Gast schrieb:  Ich gehe mal davon aus, dass es zunächst kommentarlos totgeschwiegen wird, da die Staatsanwaltschaften offenbar keine Eier in der Hose haben um die seit Jahren offen bekannten Straftaten im Zusammenhang mit dem ArbZG mal zu verfolgen.


Fixed ;)
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Egal
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Beiträge: 1.030
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#6
14.09.2022, 08:47
(14.09.2022, 08:17)Gast schrieb:  
(13.09.2022, 22:44)Gast schrieb:  Die Zeit wird in GKs doch ohnehin schon erfasst. Dann sind eben die Billables die Arbeitszeit und gut ist. Gibt kaum jemanden, der 10 billables am Tag macht ;) und non-billables erfasst eh niemand.

Das dürfte keine GK machen, die gerne noch etwas im Geschäft wäre: "Bei uns wird jede Sekunde, die die Associates im Büro sind gebillt, wenn sie also beim Kacken sind zahlt ihr das minutengenau liebe Mandanten!"

Sofern man diese Einstellung dagegen nicht nach Außen kommuniziert und behauptet, dass nur echte Mandatsarbeit gebillt wird würde man damit im Ergebnis Betrug zugeben, da der Toilettengang dann eben heimlich an Manandaten weitergegeben würde.

Ich gehe mal davon aus, dass es zunächst kommentarlos totgeschwiegen wird, da die Staatsanwaltschaften offenbar keine Eier in der Hose haben um die seit Jahren offen bekannten Straftaten im Zusammenhang mit dem ArbZG mal zu verfolgen.

Der Beitrag ist nicht von mir, aber ich denke du hast ihn falsch erfasst.

Es war wohl gemeint, nur die billables als Arbeitszeit einzutragen. Wer also 8 Stunden billt und 10 Stunden arbeitet, hat offiziell nur 8 und nicht 10 Stunden gearbeitet.

In der Praxis stimme ich dem jedoch zu, dass es wie bisher, keinen interessieren wird. Dass GKs gegen das ArbZG verstoßen, ist hinlänglich bekannt und niemand schert sich drum.
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Gast
Unregistered
 
#7
14.09.2022, 08:51
(14.09.2022, 08:47)Egal schrieb:  
(14.09.2022, 08:17)Gast schrieb:  
(13.09.2022, 22:44)Gast schrieb:  Die Zeit wird in GKs doch ohnehin schon erfasst. Dann sind eben die Billables die Arbeitszeit und gut ist. Gibt kaum jemanden, der 10 billables am Tag macht ;) und non-billables erfasst eh niemand.

Das dürfte keine GK machen, die gerne noch etwas im Geschäft wäre: "Bei uns wird jede Sekunde, die die Associates im Büro sind gebillt, wenn sie also beim Kacken sind zahlt ihr das minutengenau liebe Mandanten!"

Sofern man diese Einstellung dagegen nicht nach Außen kommuniziert und behauptet, dass nur echte Mandatsarbeit gebillt wird würde man damit im Ergebnis Betrug zugeben, da der Toilettengang dann eben heimlich an Manandaten weitergegeben würde.

Ich gehe mal davon aus, dass es zunächst kommentarlos totgeschwiegen wird, da die Staatsanwaltschaften offenbar keine Eier in der Hose haben um die seit Jahren offen bekannten Straftaten im Zusammenhang mit dem ArbZG mal zu verfolgen.

Der Beitrag ist nicht von mir, aber ich denke du hast ihn falsch erfasst.

Es war wohl gemeint, nur die billables als Arbeitszeit einzutragen. Wer also 8 Stunden billt und 10 Stunden arbeitet, hat offiziell nur 8 und nicht 10 Stunden gearbeitet.

In der Praxis stimme ich dem jedoch zu, dass es wie bisher, keinen interessieren wird. Dass GKs gegen das ArbZG verstoßen, ist hinlänglich bekannt und niemand schert sich drum.

Selbstverständlich werden aktuell in den GKs die ich kenne nicht nur die Billables sondern auch die Non-Billables erfasst. Und dass der Associate auf dem Klo (oder an der Kaffeebar) weiter über den Fall nachdenkt und deshalb die Uhr laufen lässt, ist doch nun wahrlich kein Geheimnis..
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Gast
Unregistered
 
#8
14.09.2022, 09:51
(14.09.2022, 08:47)Egal schrieb:  Der Beitrag ist nicht von mir, aber ich denke du hast ihn falsch erfasst.

Es war wohl gemeint, nur die billables als Arbeitszeit einzutragen. Wer also 8 Stunden billt und 10 Stunden arbeitet, hat offiziell nur 8 und nicht 10 Stunden gearbeitet.

In der Praxis stimme ich dem jedoch zu, dass es wie bisher, keinen interessieren wird. Dass GKs gegen das ArbZG verstoßen, ist hinlänglich bekannt und niemand schert sich drum.

Doch, genau so hatte ich ihn verstanden, wer 8 Stunden billt gibt 8 Stunden Arbeitszeit anstelle der tatsächlichen 10 Stunden Anwesenheit am PC an.

Das bedeutet aber wie oben erwähnt, dass man in irgendeine Richtung ein Problem hätte, wenn das erkannt würde. Die einfache Nachfrage des theoretischen Staatsanwalts - der sich die Sache in der Praxis natürlich nicht anschaut, das ist klar - wäre: "Trifft es zu, dass Sie am Montag 8,0 Stunden anwesend waren und davon 8,0 Stunden dem Mandanten X abgerechnet haben?"

Wie antwortet man nun darauf?

"Ja, wir rechnen unseren Mandanten alles ab, auch wenn wir kurz Kaffee holen zahlen die das"

"Ja, ich saß 4,0 Stunden pausenlos an diesem Mandat, war dann 30 Minuten in der Mittagspause und saß dann nochmal 4,0 Stunden am Mandat. Ich nehme keine Telefonat von anderen Personen als dem aktuellen Mandanten an, lese und beantworte keine E-Mails von anderen als dem aktuellen Mandanten, gehe außerhalb der Mittagspause nicht auf die Toilette und hole mir keine Getränke. So arbeite ich übrigens an jedem einzelnen Arbeitstag im Jahr."
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guga
Unregistered
 
#9
14.09.2022, 09:55
Virgin Jurist: zieht jeden Toilettengang und jeden Gedanken an einen Anime von seinen billables ab. 

chad Handwerker: War 8h auf dem Bau und billt euch 8h, selbst wenn er 4h ein Nickerchen gemacht hat.
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Egal
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.030
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#10
14.09.2022, 10:04
(14.09.2022, 09:51)Gast schrieb:  
(14.09.2022, 08:47)Egal schrieb:  Der Beitrag ist nicht von mir, aber ich denke du hast ihn falsch erfasst.

Es war wohl gemeint, nur die billables als Arbeitszeit einzutragen. Wer also 8 Stunden billt und 10 Stunden arbeitet, hat offiziell nur 8 und nicht 10 Stunden gearbeitet.

In der Praxis stimme ich dem jedoch zu, dass es wie bisher, keinen interessieren wird. Dass GKs gegen das ArbZG verstoßen, ist hinlänglich bekannt und niemand schert sich drum.

Doch, genau so hatte ich ihn verstanden, wer 8 Stunden billt gibt 8 Stunden Arbeitszeit anstelle der tatsächlichen 10 Stunden Anwesenheit am PC an.

Das bedeutet aber wie oben erwähnt, dass man in irgendeine Richtung ein Problem hätte, wenn das erkannt würde. Die einfache Nachfrage des theoretischen Staatsanwalts - der sich die Sache in der Praxis natürlich nicht anschaut, das ist klar - wäre: "Trifft es zu, dass Sie am Montag 8,0 Stunden anwesend waren und davon 8,0 Stunden dem Mandanten X abgerechnet haben?"

Wie antwortet man nun darauf?

"Ja, wir rechnen unseren Mandanten alles ab, auch wenn wir kurz Kaffee holen zahlen die das"

"Ja, ich saß 4,0 Stunden pausenlos an diesem Mandat, war dann 30 Minuten in der Mittagspause und saß dann nochmal 4,0 Stunden am Mandat. Ich nehme keine Telefonat von anderen Personen als dem aktuellen Mandanten an, lese und beantworte keine E-Mails von anderen als dem aktuellen Mandanten, gehe außerhalb der Mittagspause nicht auf die Toilette und hole mir keine Getränke. So arbeite ich übrigens an jedem einzelnen Arbeitstag im Jahr."

Strafbar ist es jedoch auch ohne diese Falschaussage bereits nach dem ArbZG, denn da kommt es nur auf den tatsächlichen Verstoß und nicht die Kommunikation darüber an.

Und an den einen Vorschreiber: das war ein Gedankenspiel des Vorposters, auf das ich geantwortet habe. "Was wäre wenn", nicht der Ist-Zustand.
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