05.07.2022, 19:55
(05.07.2022, 11:47)Gast schrieb:(05.07.2022, 00:13)Gast schrieb:(04.07.2022, 13:19)Gast schrieb:(03.07.2022, 22:20)Gast schrieb: Den Gedanke wird sicher jeder kurz nach dem Examen haben. Aber nicht bis zu den Ergebnissen! Das Examen haben schon so viele vor einem geschrieben. Wenn man sich die endgültige Durchfallquote anschaut, ist diese auch nicht all zu hoch. Das verrückt machen bringt einfach nichts. Man sollte sich tatsächlich auf die letzte Station konzentrieren unx die letzten Tage des Refs genießen. Schau, dass du den Kopf frei bekommst. Kurz bevor die Ergebnisse kommen, wird es noch mal eine angespannte Zeit.
Ok danke, werde es versuchen. Wie geht es den anderen Juni-Schreibern so?
Nach einer tragischen ersten Woche nach den Klausuren- jetzt erstaunlich gut! Meine Wahlstation fetzt, habe auch bald Urlaub und freue mich, dass die Zeit schnell vergeht.
Die Klausuren liefen bei mir suboptimal (gefühlt), also rechne ich im schlimmsten Fall mit einer Ehrenrunde. Auf der anderen Seite habe ich die Nase von dem Examensmist so voll, dass ich denke, dass ich es lasse, selbst wenn ich mit einem ausreichend bestehe.
Ich komme in der Praxis sehr gut an (auch fachlich), übrigens auch in den mündlichen Examina, nur bei den sch*** Klausuren bin ich wie paralysiert, mache ab und an dämliche Fehler… also was soll ich mich da jetzt verrückt machen? Ich bete täglich zu den Juragöttern, dass es im schriftlichen fürs bestehen reicht und schaue vorwärts, sammle Erfahrungen und Kontakte und freue mich sowas von auf den Anwaltsberuf (im schlimmsten Fall, wie gesagt, nach einem Zweitversuch).
Finde dieses apokalyptische Gelaber hier im Forum wirklich einzigartig… erstens bestehen die meisten, zweitens, finden die meisten mit den meisten Noten auch recht gute Jobs. Das Leben wird schon werden, lass Dich nicht Crazy machen. Jura ist nur eine Facette. Kopf hoch!
Was genau heißt "tragische Woche nach den Klausuren"?
Und sonst super Ansatz, volle Zustimmung.
Wobei alles, was du schreibst, nur so lange funktioniert, so lange man besteht. Wenn man nicht besteht, bringen auch Wahlstation und Kontakte und vorwärts schauen nichts. Aber klar, jetzt einfach mal nicht lernen und keine Sekunde mit Jura beschäftigen bis die Noten Ende September kommen muss alleine schon sein, damit man körperlich durchhält. Ich wünsche einfach uns allen, dass wir nicht zu denen gehören, die durchfallen.
Und ich fühle genau, was du sagst. In der Praxis läuft es super, also mit Menschen, in den mündlichen auch- und schriftlich ist es dann einfach nur Müll, was man abliefert. Ich habe halt auch nie ganz verstanden, wo die Grenze für 4 Punkte im Examen liegen. Was wird einem verziehen? Wenn man aus Hektik irgendwelche Ausführungen macht, natürlich nicht die Tipps zu den Obersätzen einhält, Flüchtigkeitsfehler macht etc. Und dann generell das Lottospiel Juranoten.
Und dann immer diese Schocks, wenn Leute nach der Klausur reden oder man doch mal hier im Forum schaut und merkt, dass man irgendwas ganz anders gelöst hat oder Normen übersehen hat. Oder wenn die Hälfte einen Schriftsatz an das Gericht macht und die andere Hälfte ein Mandantenschreiben. Das verunsichert alles.
Vermutlich muss man echt begreifen, dass Jura nicht alles ist. Für viele ist es das dann noch, was man auch daran sieht, wie fertig die Leute nach den Klausuren sind, halbe Leichen. Und alle sagen, sie sind entspannt. Sind sie aber nicht. Schwierig alles.
Tragische Woche - genau dieses sich verrückt machen. Ich war irre vor Frust und hatte Bauchschmerzen vor lauter Stress. Nur dass das halt nichts bringt..., das ist mir dann klar geworden und zwar so, dass ich es akzeptiert und mir gesagt habe "let go".
Du, wie gesagt, wenn's nicht klappt, wird nochmal geschrieben. Aber sich deswegen ein ganzes Quartal des Lebens zu versauen, ist es nicht wert.
Ich wünsche Dir von ganzem Herzen, dass Du Dich emotional von Deinen Klausuren distanzierst.
Viele Grüße aus Berlin!
05.07.2022, 22:42
(05.07.2022, 19:55)Gast schrieb:(05.07.2022, 11:47)Gast schrieb:(05.07.2022, 00:13)Gast schrieb:(04.07.2022, 13:19)Gast schrieb:(03.07.2022, 22:20)Gast schrieb: Den Gedanke wird sicher jeder kurz nach dem Examen haben. Aber nicht bis zu den Ergebnissen! Das Examen haben schon so viele vor einem geschrieben. Wenn man sich die endgültige Durchfallquote anschaut, ist diese auch nicht all zu hoch. Das verrückt machen bringt einfach nichts. Man sollte sich tatsächlich auf die letzte Station konzentrieren unx die letzten Tage des Refs genießen. Schau, dass du den Kopf frei bekommst. Kurz bevor die Ergebnisse kommen, wird es noch mal eine angespannte Zeit.
Ok danke, werde es versuchen. Wie geht es den anderen Juni-Schreibern so?
Nach einer tragischen ersten Woche nach den Klausuren- jetzt erstaunlich gut! Meine Wahlstation fetzt, habe auch bald Urlaub und freue mich, dass die Zeit schnell vergeht.
Die Klausuren liefen bei mir suboptimal (gefühlt), also rechne ich im schlimmsten Fall mit einer Ehrenrunde. Auf der anderen Seite habe ich die Nase von dem Examensmist so voll, dass ich denke, dass ich es lasse, selbst wenn ich mit einem ausreichend bestehe.
Ich komme in der Praxis sehr gut an (auch fachlich), übrigens auch in den mündlichen Examina, nur bei den sch*** Klausuren bin ich wie paralysiert, mache ab und an dämliche Fehler… also was soll ich mich da jetzt verrückt machen? Ich bete täglich zu den Juragöttern, dass es im schriftlichen fürs bestehen reicht und schaue vorwärts, sammle Erfahrungen und Kontakte und freue mich sowas von auf den Anwaltsberuf (im schlimmsten Fall, wie gesagt, nach einem Zweitversuch).
Finde dieses apokalyptische Gelaber hier im Forum wirklich einzigartig… erstens bestehen die meisten, zweitens, finden die meisten mit den meisten Noten auch recht gute Jobs. Das Leben wird schon werden, lass Dich nicht Crazy machen. Jura ist nur eine Facette. Kopf hoch!
Was genau heißt "tragische Woche nach den Klausuren"?
Und sonst super Ansatz, volle Zustimmung.
Wobei alles, was du schreibst, nur so lange funktioniert, so lange man besteht. Wenn man nicht besteht, bringen auch Wahlstation und Kontakte und vorwärts schauen nichts. Aber klar, jetzt einfach mal nicht lernen und keine Sekunde mit Jura beschäftigen bis die Noten Ende September kommen muss alleine schon sein, damit man körperlich durchhält. Ich wünsche einfach uns allen, dass wir nicht zu denen gehören, die durchfallen.
Und ich fühle genau, was du sagst. In der Praxis läuft es super, also mit Menschen, in den mündlichen auch- und schriftlich ist es dann einfach nur Müll, was man abliefert. Ich habe halt auch nie ganz verstanden, wo die Grenze für 4 Punkte im Examen liegen. Was wird einem verziehen? Wenn man aus Hektik irgendwelche Ausführungen macht, natürlich nicht die Tipps zu den Obersätzen einhält, Flüchtigkeitsfehler macht etc. Und dann generell das Lottospiel Juranoten.
Und dann immer diese Schocks, wenn Leute nach der Klausur reden oder man doch mal hier im Forum schaut und merkt, dass man irgendwas ganz anders gelöst hat oder Normen übersehen hat. Oder wenn die Hälfte einen Schriftsatz an das Gericht macht und die andere Hälfte ein Mandantenschreiben. Das verunsichert alles.
Vermutlich muss man echt begreifen, dass Jura nicht alles ist. Für viele ist es das dann noch, was man auch daran sieht, wie fertig die Leute nach den Klausuren sind, halbe Leichen. Und alle sagen, sie sind entspannt. Sind sie aber nicht. Schwierig alles.
Tragische Woche - genau dieses sich verrückt machen. Ich war irre vor Frust und hatte Bauchschmerzen vor lauter Stress. Nur dass das halt nichts bringt..., das ist mir dann klar geworden und zwar so, dass ich es akzeptiert und mir gesagt habe "let go".
Du, wie gesagt, wenn's nicht klappt, wird nochmal geschrieben. Aber sich deswegen ein ganzes Quartal des Lebens zu versauen, ist es nicht wert.
Ich wünsche Dir von ganzem Herzen, dass Du Dich emotional von Deinen Klausuren distanzierst.
Viele Grüße aus Berlin!
<3
12.07.2022, 08:49
An die Berliner in der Schnellkorrektur:
Ab wann denkt ihr kann mit einer Info gerechnet werden, ob bestanden oder nicht?
Während der Klausuren wurde ja gesagt man könne beim GJPA anrufen, weiß noch wer, ob auch ein Zeitraum genannt wurde?
Ab wann denkt ihr kann mit einer Info gerechnet werden, ob bestanden oder nicht?
Während der Klausuren wurde ja gesagt man könne beim GJPA anrufen, weiß noch wer, ob auch ein Zeitraum genannt wurde?
12.07.2022, 09:49
(12.07.2022, 08:49)BerlG schrieb: An die Berliner in der Schnellkorrektur:
Ab wann denkt ihr kann mit einer Info gerechnet werden, ob bestanden oder nicht?
Während der Klausuren wurde ja gesagt man könne beim GJPA anrufen, weiß noch wer, ob auch ein Zeitraum genannt wurde?
Gibt es sowas wie einen Antrag auf Schnellkorrektur auch in anderen Bundesländern?
12.07.2022, 09:59
(12.07.2022, 08:49)BerlG schrieb: An die Berliner in der Schnellkorrektur:
Ab wann denkt ihr kann mit einer Info gerechnet werden, ob bestanden oder nicht?
Während der Klausuren wurde ja gesagt man könne beim GJPA anrufen, weiß noch wer, ob auch ein Zeitraum genannt wurde?
Freundin von mir meinte, sie könnte wohl ab Mitte Juli anrufen.
21.07.2022, 17:50
Hallo an Alle,
weiß einer rein zufällig, was in Bayern im Arbeitsrecht dran kam?
Danke und LG!
weiß einer rein zufällig, was in Bayern im Arbeitsrecht dran kam?
Danke und LG!
22.07.2022, 15:44
(21.07.2022, 17:50)Gus(Bayern) schrieb: Hallo an Alle,
weiß einer rein zufällig, was in Bayern im Arbeitsrecht dran kam?
Danke und LG!
Klageerwiderung des Anwalts mit Mandantenschreiben. Der Fall war grob angelehnt an BAG, Urt. v. 29.4.2021 – 8 AZR 276/20 = BeckRS 2021,10503. Möglich, dass ich etwas vergessen/ übersehen habe, aber es ging ungefähr so:
Der Arbeitnehmer fällt auf eine Phishin-Mail herein und schädigt den Arbeitgeber dadurch in Höhe von 25.000€. Der AG hegt daraufhin einen Untreueverdacht gegen den AN und beauftragt einen externen Rechtsanwalt mit Ermittlungen (Kosten 10.000€). Die Sache klärt sich dann ohne viel Zutun des Anwalts auf.
Der AG kündigt dem AN daraufhin wegen des Vorfalls. Kurz darauf ruft er ihn in sein Büro und legt ihm einen Abwicklungsvertrag vor (AN verzichtet auf Erhebung einer Kündigungsschutzklage und erhält dafür ein sehr gutes Arbeitszeugnis) und wirkt noch ein bisschen auf ihn ein (er habe ja eh keine Chance). Der AN fühlt sich bisschen unwohl aber unterschreibt. Einen Tag später klagt der AG gegen den AN wegen der 35.000€ auf Schadensersatz (AN habe grob fahrlässig gehandelt)
Man sollte den Mandanten nun gegen die Klage verteidigen. Der Mandant trägt vor, sein Chef habe immer etwas komisch mit ihm kommuniziert, es gebe keine Firewalls und keine Schulungen des Personals usw. und nennt einen Zeugen. Als Folge keine grobe Fahrlässigkeit. Nimmt man einfache Fahrlässigkeit an kommt man zum innerbetrieblichen Schadensausgleich (habe auch gehört, dass z.T. als Anwalt auf leichte Fahrlässigkeit abgestellt wurde, aber dann schneidet man sich den innerbetrieblichen Schadensausgleich ab. Auch ein Teilanerkenntnis war im Sachverhalt wohl angelegt (keine außergerichtliche Aufforderung und der Mandant möchte keine aussichtslosen Kämpfe führen), wobei man sich das trauen muss.
Außerdem sollte man den Mandanten gegen die Kündigung verteidigen (Kündigungsschutzklage, bei der inzident die Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags zu prüfen war. Der verstößt vermutlich zwar nicht gegen das Gebot fairen Verhandelns, hält aber einer AGB-Prüfung nicht stand, weil er den Mandanten unangemessen benachteiligt. Ein Kündigungsverzicht muss kompensiert werden, das Arbeitszeugnis reicht dafür nicht aus, weil der AG dazu eh verpflichtet ist. Der Vertrag enthielt noch ein paar andere Punkte. Dazu dann noch ein Mandantenschreiben.
24.07.2022, 18:28
(22.07.2022, 15:44)GastBY schrieb:(21.07.2022, 17:50)Gus(Bayern) schrieb: Hallo an Alle,
weiß einer rein zufällig, was in Bayern im Arbeitsrecht dran kam?
Danke und LG!
Klageerwiderung des Anwalts mit Mandantenschreiben. Der Fall war grob angelehnt an BAG, Urt. v. 29.4.2021 – 8 AZR 276/20 = BeckRS 2021,10503. Möglich, dass ich etwas vergessen/ übersehen habe, aber es ging ungefähr so:
Der Arbeitnehmer fällt auf eine Phishin-Mail herein und schädigt den Arbeitgeber dadurch in Höhe von 25.000€. Der AG hegt daraufhin einen Untreueverdacht gegen den AN und beauftragt einen externen Rechtsanwalt mit Ermittlungen (Kosten 10.000€). Die Sache klärt sich dann ohne viel Zutun des Anwalts auf.
Der AG kündigt dem AN daraufhin wegen des Vorfalls. Kurz darauf ruft er ihn in sein Büro und legt ihm einen Abwicklungsvertrag vor (AN verzichtet auf Erhebung einer Kündigungsschutzklage und erhält dafür ein sehr gutes Arbeitszeugnis) und wirkt noch ein bisschen auf ihn ein (er habe ja eh keine Chance). Der AN fühlt sich bisschen unwohl aber unterschreibt. Einen Tag später klagt der AG gegen den AN wegen der 35.000€ auf Schadensersatz (AN habe grob fahrlässig gehandelt)
Man sollte den Mandanten nun gegen die Klage verteidigen. Der Mandant trägt vor, sein Chef habe immer etwas komisch mit ihm kommuniziert, es gebe keine Firewalls und keine Schulungen des Personals usw. und nennt einen Zeugen. Als Folge keine grobe Fahrlässigkeit. Nimmt man einfache Fahrlässigkeit an kommt man zum innerbetrieblichen Schadensausgleich (habe auch gehört, dass z.T. als Anwalt auf leichte Fahrlässigkeit abgestellt wurde, aber dann schneidet man sich den innerbetrieblichen Schadensausgleich ab. Auch ein Teilanerkenntnis war im Sachverhalt wohl angelegt (keine außergerichtliche Aufforderung und der Mandant möchte keine aussichtslosen Kämpfe führen), wobei man sich das trauen muss.
Außerdem sollte man den Mandanten gegen die Kündigung verteidigen (Kündigungsschutzklage, bei der inzident die Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags zu prüfen war. Der verstößt vermutlich zwar nicht gegen das Gebot fairen Verhandelns, hält aber einer AGB-Prüfung nicht stand, weil er den Mandanten unangemessen benachteiligt. Ein Kündigungsverzicht muss kompensiert werden, das Arbeitszeugnis reicht dafür nicht aus, weil der AG dazu eh verpflichtet ist. Der Vertrag enthielt noch ein paar andere Punkte. Dazu dann noch ein Mandantenschreiben.
Vielen lieben Dank!
03.08.2022, 20:10
Weiß zufällig jemand, wann (Uhrzeit) hier in Sachsen die Noten hochgeladen werden?Ist das immer zu einem bestimmten Zeitpunkt? Und kann man dann nur sehen, ob man bestanden hat oder welchen Schnitt man hat oder sind alle einzelnen Noten einsehbar?
(Ich weiß, es ist noch ewig hin :D )
(Ich weiß, es ist noch ewig hin :D )
04.08.2022, 00:53
Schon früh morgens. Ich meine so gegen 7:00 Uhr letztes Mal. Man sieht nur den Durchschnitt der Klausuren zusammen mit einem Vermerk, ob eine Ladung zur mündlichen Prüfung erfolgt oder nicht.