• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren November 2018
« 1 ... 11 12 13 14 15 ... 24 »
 
Antworten

 
Klausuren November 2018
Ref Hessen
Unregistered
 
#121
13.11.2018, 19:27
Ich habe mal eine Frage zum bearbeitervermerk. Ich fand den ganz komisch formuliert, in dem Punkt in dem es um die Prüfung von den Beweisverwertungsverboten ging. 
Da stand, wenn ich mich richtig erinnere „soweit die Verteidigerin einem Beweismittel widersprochen hat, sind hierzu Ausführungen zu Beweisverwertungsverboten zu machen.“ 
Wie habt ihr das interpretiert? Sollte man also keine Ausführung zu 252 StPO machen? Weil die Verteidigerin nicht widersprochen hat (obwohl sie das ja auch nicht müsste)? Was hieß das genau?!

Und warum haben die meisten denn eine Verfahrenseinstellung angenommen? Warum kein Teilfreispruch, wäre die Verfristung des Strafantrags kein Verfolgungshindernis, sodass auf „Tatbestandsseite“ ein Mangel vorlag? Oder ist die Verfristung ein Verfahrensmangel?
Zitieren
Hessische Referendarin
Junior Member
**
Beiträge: 26
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2018
#122
13.11.2018, 19:29
(13.11.2018, 19:16)GastNRWNovember schrieb:  Ist ja auch nicht so, als hätte man sonst nichts zu prüfen gehabt. War wieder eine relativ umfangreiche Beweiswürdigung mit Beweisberverwertungsverboten. Habe bzgl des Polizisten Arslan, der als Verhörsperson des Halbbruders des Angeklagten gehört wurde, 252 bejaht (ging laut M/G auch ohne Widerspruch). Das Verbot bzgl der nicht durchgeführten Belehrung vor dem Atemalkoholtest habe ich abgelehnt. Hab da die Frage aufgeworfen, ob überhaupt zu belehren ist (laut M/G streitig und von einigen Obergerichten abgelehnt). Jedenfalls aber kein Verwertungsverbot, da keine mutwillige Umgehung und hypothetisch rechtmäßige Erlangung möglich. 
Dann war es in der Summe mit der Strafzumessung und der Problematik um die Antrag auch gut für fünf Stunden. 

Materiell-rechtlich habe ich dann nur 223,224 I Nr 2 und Nr 5 sowie 253,255,250 I Nr 1, 22, 23 zum Nachteil des Zeugen Obermann gehabt. Beim Versuch habe ich einen Fehlschlag geprüft und bejaht, so dass ein Rücktritt nicht mehr möglich war. Zum Nachteil der Polizistin habe ich 223, 230 I 1 und 114 bejaht. 

In NRW waren es übrigens nur 15 Seiten + Kalender

Das habe ich materiell-rechtlich teils anders gelöst, prozessual ebenso wie Du. 
Ich habe §§ 223 I, 224 I Nr. 2 2. Alt StGB in Tateinheit zu §§ 253 I, III, 255, 250 II Nr. 1, Nr. 3a), 22, 23 I StGB zum Nachteil des Obermann (§ 323c I StGB tritt zurück) und zum Nachteil der POKin §§ 114 I, II, 113 III 2 Nr. 1 StGB, welche dazu in Tatmehrheit steht. § 223 I StGB wurde verdrängt. 

Wie kamst du darauf bei einem Tritt in den Rücken eine lebensgefährliche Behandlung anzunehmen? Und durch das Messer musste doch jeweils die besonderes schweren Fälle nach den Absätzen 2 bejaht werden, oder war der Sachverhalt bei Euch etwas anders?
Suchen
Zitieren
Hessische Referendarin
Junior Member
**
Beiträge: 26
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2018
#123
13.11.2018, 19:31
(13.11.2018, 19:27)Ref Hessen schrieb:  Ich habe mal eine Frage zum bearbeitervermerk. Ich fand den ganz komisch formuliert, in dem Punkt in dem es um die Prüfung von den Beweisverwertungsverboten ging. 
Da stand, wenn ich mich richtig erinnere „soweit die Verteidigerin einem Beweismittel widersprochen hat, sind hierzu Ausführungen zu Beweisverwertungsverboten zu machen.“ 
Wie habt ihr das interpretiert? Sollte man also keine Ausführung zu 252 StPO machen? Weil die Verteidigerin nicht widersprochen hat (obwohl sie das ja auch nicht müsste)? Was hieß das genau?!

Und warum haben die meisten denn eine Verfahrenseinstellung angenommen? Warum kein Teilfreispruch, wäre die Verfristung des Strafantrags kein Verfolgungshindernis, sodass auf „Tatbestandsseite“ ein Mangel vorlag? Oder ist die Verfristung ein Verfahrensmangel?

Hinsichtlich des Bearbeitervermerks gebe ich Dir Recht, habe ihn auch zwei Mal gelesen und mir dieselbe Frage gestellt. Aber es wäre ja nicht das erste Mal, dass das JPA einen ungeschickt formulierten Bearbeitervermerk in eine Klausur bastelt... Insofern habe ich mich sowohl mit §81a StPO wie auch § 252 StPO auseinandergesetzt.
Suchen
Zitieren
GastNRWNovember
Unregistered
 
#124
13.11.2018, 19:49
Die lebensgefährdende Behandlung waren die Tritte mit dem Schuh ins Gesicht. Die besonders schweren Fälle habe ich auch, aber jeweils unter Strafzumessung erörtert.
Zitieren
Gast (NRW)
Unregistered
 
#125
13.11.2018, 19:50
(13.11.2018, 19:31)Hessische Referendarin schrieb:  
(13.11.2018, 19:27)Ref Hessen schrieb:  Ich habe mal eine Frage zum bearbeitervermerk. Ich fand den ganz komisch formuliert, in dem Punkt in dem es um die Prüfung von den Beweisverwertungsverboten ging. 
Da stand, wenn ich mich richtig erinnere „soweit die Verteidigerin einem Beweismittel widersprochen hat, sind hierzu Ausführungen zu Beweisverwertungsverboten zu machen.“ 
Wie habt ihr das interpretiert? Sollte man also keine Ausführung zu 252 StPO machen? Weil die Verteidigerin nicht widersprochen hat (obwohl sie das ja auch nicht müsste)? Was hieß das genau?!

Und warum haben die meisten denn eine Verfahrenseinstellung angenommen? Warum kein Teilfreispruch, wäre die Verfristung des Strafantrags kein Verfolgungshindernis, sodass auf „Tatbestandsseite“ ein Mangel vorlag? Oder ist die Verfristung ein Verfahrensmangel?

Hinsichtlich des Bearbeitervermerks gebe ich Dir Recht, habe ihn auch zwei Mal gelesen und mir dieselbe Frage gestellt. Aber es wäre ja nicht das erste Mal, dass das JPA einen ungeschickt formulierten Bearbeitervermerk in eine Klausur bastelt... Insofern habe ich mich sowohl mit §81a StPO wie auch § 252 StPO auseinandergesetzt.

Ich dachte mir, dass die das so formuliert haben, weil das Protokoll der Blutuntersuchung ja im Rahmen eines § 21 zugunsten des Mandanten wirken würde und daher ihr Widerspruch eigentlich an sich schon Quatsch ist. Sie wollten wohl einfach die Zeit noch ein bisschen füllen... Beim Versuch habe ich auch § 250 II geprüft, weil das Messer ja schon verwendet wurde (er muss damit ja nicht verletzen).
Zitieren
Hessische Referendarin
Junior Member
**
Beiträge: 26
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2018
#126
13.11.2018, 19:57
(13.11.2018, 19:49)GastNRWNovember schrieb:  Die lebensgefährdende Behandlung waren die Tritte mit dem Schuh ins Gesicht. Die besonders schweren Fälle habe ich auch, aber jeweils unter Strafzumessung erörtert.

Vielleicht lässt meine Erinnerung nach (oder ich verdränge unangenehme Situationen einfach besonders schnell), aber der Tritt war doch nur in den Rücken und die Schläge in das Gesicht. An einen Tritt in das Gesicht kann ich mich nicht erinnern - kann aber auch gut sein, dass ich den einfach nicht wahrgenommen habe, bei der Masse an Informationen ja auch gut möglich  :s
Suchen
Zitieren
Ref Hessen
Unregistered
 
#127
13.11.2018, 20:03
(13.11.2018, 19:50)Gast (NRW) schrieb:  
(13.11.2018, 19:31)Hessische Referendarin schrieb:  
(13.11.2018, 19:27)Ref Hessen schrieb:  Ich habe mal eine Frage zum bearbeitervermerk. Ich fand den ganz komisch formuliert, in dem Punkt in dem es um die Prüfung von den Beweisverwertungsverboten ging. 
Da stand, wenn ich mich richtig erinnere „soweit die Verteidigerin einem Beweismittel widersprochen hat, sind hierzu Ausführungen zu Beweisverwertungsverboten zu machen.“ 
Wie habt ihr das interpretiert? Sollte man also keine Ausführung zu 252 StPO machen? Weil die Verteidigerin nicht widersprochen hat (obwohl sie das ja auch nicht müsste)? Was hieß das genau?!

Und warum haben die meisten denn eine Verfahrenseinstellung angenommen? Warum kein Teilfreispruch, wäre die Verfristung des Strafantrags kein Verfolgungshindernis, sodass auf „Tatbestandsseite“ ein Mangel vorlag? Oder ist die Verfristung ein Verfahrensmangel?

Hinsichtlich des Bearbeitervermerks gebe ich Dir Recht, habe ihn auch zwei Mal gelesen und mir dieselbe Frage gestellt. Aber es wäre ja nicht das erste Mal, dass das JPA einen ungeschickt formulierten Bearbeitervermerk in eine Klausur bastelt... Insofern habe ich mich sowohl mit §81a StPO wie auch § 252 StPO auseinandergesetzt.

Ich dachte mir, dass die das so formuliert haben, weil das Protokoll der Blutuntersuchung ja im Rahmen eines § 21 zugunsten des Mandanten wirken würde und daher ihr Widerspruch eigentlich an sich schon Quatsch ist. Sie wollten wohl einfach die Zeit noch ein bisschen füllen... Beim Versuch habe ich auch § 250 II geprüft, weil das Messer ja schon verwendet wurde (er muss damit ja nicht verletzen).


Ja gut, wenn die das da reingeschrieben hätten, weil der Widerspruch selbst Quatsch war, hätte man das ja sowieso im Rahmen der Abwägung berücksichtigen müssen, dass das alles zu Gunsten des Angeklagten erfolgte. Man hätte im Urteil ja nicht einfach geschrieben „ein Beweisverwertungsverbot kommt nicht in Betracht, weil zu Lasten des Angeklagten keine Vorschriften verletzt wurden.“
Deshalb frage ich mich gerade, ob man 252 hätte ignorieren sollen wegen des Bearbeitervermerks?
Zitieren
Gast (NRW)
Unregistered
 
#128
13.11.2018, 20:57
(13.11.2018, 20:03)Ref Hessen schrieb:  
(13.11.2018, 19:50)Gast (NRW) schrieb:  
(13.11.2018, 19:31)Hessische Referendarin schrieb:  
(13.11.2018, 19:27)Ref Hessen schrieb:  Ich habe mal eine Frage zum bearbeitervermerk. Ich fand den ganz komisch formuliert, in dem Punkt in dem es um die Prüfung von den Beweisverwertungsverboten ging. 
Da stand, wenn ich mich richtig erinnere „soweit die Verteidigerin einem Beweismittel widersprochen hat, sind hierzu Ausführungen zu Beweisverwertungsverboten zu machen.“ 
Wie habt ihr das interpretiert? Sollte man also keine Ausführung zu 252 StPO machen? Weil die Verteidigerin nicht widersprochen hat (obwohl sie das ja auch nicht müsste)? Was hieß das genau?!

Und warum haben die meisten denn eine Verfahrenseinstellung angenommen? Warum kein Teilfreispruch, wäre die Verfristung des Strafantrags kein Verfolgungshindernis, sodass auf „Tatbestandsseite“ ein Mangel vorlag? Oder ist die Verfristung ein Verfahrensmangel?

Hinsichtlich des Bearbeitervermerks gebe ich Dir Recht, habe ihn auch zwei Mal gelesen und mir dieselbe Frage gestellt. Aber es wäre ja nicht das erste Mal, dass das JPA einen ungeschickt formulierten Bearbeitervermerk in eine Klausur bastelt... Insofern habe ich mich sowohl mit §81a StPO wie auch § 252 StPO auseinandergesetzt.

Ich dachte mir, dass die das so formuliert haben, weil das Protokoll der Blutuntersuchung ja im Rahmen eines § 21 zugunsten des Mandanten wirken würde und daher ihr Widerspruch eigentlich an sich schon Quatsch ist. Sie wollten wohl einfach die Zeit noch ein bisschen füllen... Beim Versuch habe ich auch § 250 II geprüft, weil das Messer ja schon verwendet wurde (er muss damit ja nicht verletzen).


Ja gut, wenn die das da reingeschrieben hätten, weil der Widerspruch selbst Quatsch war, hätte man das ja sowieso im Rahmen der Abwägung berücksichtigen müssen, dass das alles zu Gunsten des Angeklagten erfolgte. Man hätte im Urteil ja nicht einfach geschrieben „ein Beweisverwertungsverbot kommt nicht in Betracht, weil zu Lasten des Angeklagten keine Vorschriften verletzt wurden.“
Deshalb frage ich mich gerade, ob man 252 hätte ignorieren sollen wegen des Bearbeitervermerks?

Ich habe zu 252 auch nichts geschrieben, weil ich es ja nicht verwertet habe. Ich glaube aber, dass man dann noch einen Satz dazu schreiben sollte, um zu zeigen, dass man es nicht einfach übersehen hat, sondern absichtlich nicht gewürdigt hat wegen des Verwertungsverbots... :/
Zitieren
Hesse
Unregistered
 
#129
15.11.2018, 16:10
:-/
Zitieren
NRW
Unregistered
 
#130
15.11.2018, 16:28
Was lief heute in NRW?
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 11 12 13 14 15 ... 24 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus