12.11.2018, 20:11
(12.11.2018, 20:08)Hessische Referendarin schrieb:Wir hatten tatsächlich nur 12 Seiten Sachverhalt. Aber auch so war der Zeitdruck schon enorm groß, sodass ich es mir nicht erklären kann...(12.11.2018, 18:33)Gast (NRW) schrieb:(12.11.2018, 18:09)GastNRWNovember schrieb: Ich persönlich halte 102, 105 aus zwei Gründen für abwegig. Zum einen hatte man zu diesem Zeitpunkt noch keinen identifizierten Beschuldigten. Den Beamten war bewusst, dass das Auto einer Frau gehörte, sahen aber einen Mann weglaufen. Beim Beschuldigten hat man deshalb wohl kaum durchsucht. Zum anderen ging es wohl nicht um die Erlangung von Beweismitteln, sondern darum, erstmal zu erfahren wer das bitte gewesen sein soll.
Wenn das wäre es 103. Aber den Beamten war auch klar, dass sie den soeben weggelaufenen Beschuldigten nicht im Auto finden und sie suchten auch nicht nach bestimmten Gegenständen
Aber hier ging es ja gerade darum, dass die Beamten den Mann nur wegen vermuteter Btm-Delikte kontrollieren wollten und erst am nächsten Tag festgestellt haben, dass es da wohl einen Zusammenhang zu einer Tat vom Vorabend ging. Daher war es eher ein Zufallsfund...
Irgendeine Abweichung zu Hessen muss es ja gegeben haben. Wir hatten zum Beispiel keine Einlassung des Beschuldigten Ben Voss und man musste daher im Beweismosaik die Tathandlung würdigen (ist bei mir der Hauptteil im A-Gutachten, ansonsten war ja alles recht unproblematisch).
Das war bei uns auch. Wir hatten ebenfalls keine Einlassung von Ben, der von seinem Schweigerecht Gebrauch machte und mussten uns die Beweise mühselig zusammen basteln. Wieviele Seiten Sachverhalt waren es bei Euch? Wir hatten 17 Seiten.
Hinsichtlich der Diskussion zu §§ 102 ff. StPO: Ja, ein berechtigter Einwand. Ich muss sagen, dass die Klausur ja unter enormen Zeitdruck zu schreiben war und das Anwaltsschreiben am Ende auf die Rechtswidrigkeit der Durchsuchung abstellte, sodass ich dem "hinterhergelaufen" bin. Aber ich gebe dir Recht, dass die Lösung über die Vorschriften zur Durchsuchung an einigen Stellen (leider) nicht so ganz passt...
12.11.2018, 20:20
Gast (NRW)
Wir hatten tatsächlich nur 12 Seiten Sachverhalt. Aber auch so war der Zeitdruck schon enorm groß, sodass ich es mir nicht erklären kann...
----
Krass! Wir hatten die 17 Seiten und ja, der Zeitdruck war übel, sowas habe ich nie erlebt und im Übrigen sind auch sehr, sehr viele nicht fertig geworden. Aber das kann doch eigentlich nicht sein? Ich meine, wir werden ja bundesweit als Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zugelassen - da kann die Auffassung der JPAs ja nicht so unterschiedlich sein, was wir dafür leisten müssen.
Aber möglich wäre, dass NRW vielleicht höhere Anforderungen zum Bestehen der Prüfung hat. Habe heute im JAG Hessen gelesen, dass man sechs (!) Klausuren nicht bestehen kann, aber mit einem Schnitt von 3,1 Punkten trotzdem noch zugelassen wird
Um meine Behauptung von gerade eben zu belegen ein Zitat:
"Hochnäsigkeit gegenüber vermeintlich leichteren Examen in anderen Bundesländern sei völlig fehl am Platz. Denn Unterschiede seien zwar da, aber nicht außergewöhnlich hoch. Lorenz Kähler: "Ein Richter mit zehn Punkten im zweiten Staatsexamen aus Bremen ist immer noch besser als ein Acht-Punkte-Richter aus Bayern."
Quelle: http://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni...66036.html
Wir hatten tatsächlich nur 12 Seiten Sachverhalt. Aber auch so war der Zeitdruck schon enorm groß, sodass ich es mir nicht erklären kann...
----
Krass! Wir hatten die 17 Seiten und ja, der Zeitdruck war übel, sowas habe ich nie erlebt und im Übrigen sind auch sehr, sehr viele nicht fertig geworden. Aber das kann doch eigentlich nicht sein? Ich meine, wir werden ja bundesweit als Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zugelassen - da kann die Auffassung der JPAs ja nicht so unterschiedlich sein, was wir dafür leisten müssen.
Aber möglich wäre, dass NRW vielleicht höhere Anforderungen zum Bestehen der Prüfung hat. Habe heute im JAG Hessen gelesen, dass man sechs (!) Klausuren nicht bestehen kann, aber mit einem Schnitt von 3,1 Punkten trotzdem noch zugelassen wird
Um meine Behauptung von gerade eben zu belegen ein Zitat:
"Hochnäsigkeit gegenüber vermeintlich leichteren Examen in anderen Bundesländern sei völlig fehl am Platz. Denn Unterschiede seien zwar da, aber nicht außergewöhnlich hoch. Lorenz Kähler: "Ein Richter mit zehn Punkten im zweiten Staatsexamen aus Bremen ist immer noch besser als ein Acht-Punkte-Richter aus Bayern."
Quelle: http://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni...66036.html
12.11.2018, 20:28
Der ganzen Diskussion liegt ja schon der Trugschluss zugrunde, dass Examensnoten exakt die juristische Qualität des Kandidaten abbilden. Ich würde zwar auch sagen, dass ein 10 Punkte Jurist in der Regel besser sein wird als einer mit einem 5 Punkt Examen, aber eben auch nur in der Tendenz. Ich habe beide Examen insgesamt vier mal geschrieben und die Ergebnisse waren dabei - ohne signifikant andere oder mehr Vorbereitung - so unterschiedlich, dass ich die Überzeugung von der Aussagekraft der Examensnote weitgehend verloren habe. Wenn ich einmal fast durchfalle und drei Monate später, ohne mich groß vorzubereiten, bei 10 Punkten lande, dann hat das offensichtlich mehr mit Glück und Pech zu tun als mit juristischen Fähigkeiten. Aber die Diskussion um die Aussagekraft von Examensergebnissen ist 1. uralt und 2. unversöhnlich und sinnlos. Ich weiß nur, dass, wenn ich mal Einstellungsentscheidungen treffen sollte, ich jeden Tag einen 4 Punkte Kandidaten dessen Arbeit ich persönlich kenne und für gut befinde, eher einstellen werde als den mir unbekannten Kandidaten - auch wenn er 8, 12 oder 15 Punkte haben sollte.
12.11.2018, 20:51
(12.11.2018, 20:28)NRW schrieb: Der ganzen Diskussion liegt ja schon der Trugschluss zugrunde, dass Examensnoten exakt die juristische Qualität des Kandidaten abbilden. Ich würde zwar auch sagen, dass ein 10 Punkte Jurist in der Regel besser sein wird als einer mit einem 5 Punkt Examen, aber eben auch nur in der Tendenz. Ich habe beide Examen insgesamt vier mal geschrieben und die Ergebnisse waren dabei - ohne signifikant andere oder mehr Vorbereitung - so unterschiedlich, dass ich die Überzeugung von der Aussagekraft der Examensnote weitgehend verloren habe. Wenn ich einmal fast durchfalle und drei Monate später, ohne mich groß vorzubereiten, bei 10 Punkten lande, dann hat das offensichtlich mehr mit Glück und Pech zu tun als mit juristischen Fähigkeiten. Aber die Diskussion um die Aussagekraft von Examensergebnissen ist 1. uralt und 2. unversöhnlich und sinnlos. Ich weiß nur, dass, wenn ich mal Einstellungsentscheidungen treffen sollte, ich jeden Tag einen 4 Punkte Kandidaten dessen Arbeit ich persönlich kenne und für gut befinde, eher einstellen werde als den mir unbekannten Kandidaten - auch wenn er 8, 12 oder 15 Punkte haben sollte.
Da gebe ich dir - mit einer kleinen Ausnahme - vollkommen Recht. Die Examensnote sagt wenig darüber aus, ob jemand eine gute Juristin oder ein guter Jurist ist. Wir wissen alle, dass die Note aufgrund vieler verschiedener Umstände zusammen kommt, angefangen bei psychischer Stabilität während der Prüfungssituation und auch in den Monaten davor; der Frage, ob man es sich finanziell erlauben kann, während der Vorbereitungszeit nicht arbeiten zu gehen und hin zu dem Glück, wohlgesonnene Prüferinnen und Prüfer in der mündlichen Prüfung zu haben.
Eine Ausnahme sehe ich darin, dass die Note schon aussagt, ob jemand unter Druck in der Lage ist noch Leistung zu erbringen. Zwar ist das in vielen juristischen Berufen nicht erforderlich, aber in manchen schon, sodass ich bei der Einstellung die Note unter diesem Gesichtspunkt als Indikator für "Leistungserbringung unter enormem Druck" berücksichtigen würde.
Allerdings war das nicht die von mir aufgeworfene Frage, ob die Note etwas für die Fähigkeit als Jurist oder Juristin aussagt. Sondern alleine die Frage, warum die Prüfung in zwei verschiedenen Bundesländern unterschiedlich schwer ist - beziehungsweise mehr die Behauptung oder Vermutung, dass ich mir das nicht vorstellen kann oder dass es nicht sein kann, sodass ich mir die Frage stelle, was die Klausur in NRW eben genauso anspruchsvoll wie in in Hessen gemacht hat.
12.11.2018, 21:18
(12.11.2018, 20:51)Hessische Referendarin schrieb:(12.11.2018, 20:28)NRW schrieb: Der ganzen Diskussion liegt ja schon der Trugschluss zugrunde, dass Examensnoten exakt die juristische Qualität des Kandidaten abbilden. Ich würde zwar auch sagen, dass ein 10 Punkte Jurist in der Regel besser sein wird als einer mit einem 5 Punkt Examen, aber eben auch nur in der Tendenz. Ich habe beide Examen insgesamt vier mal geschrieben und die Ergebnisse waren dabei - ohne signifikant andere oder mehr Vorbereitung - so unterschiedlich, dass ich die Überzeugung von der Aussagekraft der Examensnote weitgehend verloren habe. Wenn ich einmal fast durchfalle und drei Monate später, ohne mich groß vorzubereiten, bei 10 Punkten lande, dann hat das offensichtlich mehr mit Glück und Pech zu tun als mit juristischen Fähigkeiten. Aber die Diskussion um die Aussagekraft von Examensergebnissen ist 1. uralt und 2. unversöhnlich und sinnlos. Ich weiß nur, dass, wenn ich mal Einstellungsentscheidungen treffen sollte, ich jeden Tag einen 4 Punkte Kandidaten dessen Arbeit ich persönlich kenne und für gut befinde, eher einstellen werde als den mir unbekannten Kandidaten - auch wenn er 8, 12 oder 15 Punkte haben sollte.
Da gebe ich dir - mit einer kleinen Ausnahme - vollkommen Recht. Die Examensnote sagt wenig darüber aus, ob jemand eine gute Juristin oder ein guter Jurist ist. Wir wissen alle, dass die Note aufgrund vieler verschiedener Umstände zusammen kommt, angefangen bei psychischer Stabilität während der Prüfungssituation und auch in den Monaten davor; der Frage, ob man es sich finanziell erlauben kann, während der Vorbereitungszeit nicht arbeiten zu gehen und hin zu dem Glück, wohlgesonnene Prüferinnen und Prüfer in der mündlichen Prüfung zu haben.
Eine Ausnahme sehe ich darin, dass die Note schon aussagt, ob jemand unter Druck in der Lage ist noch Leistung zu erbringen. Zwar ist das in vielen juristischen Berufen nicht erforderlich, aber in manchen schon, sodass ich bei der Einstellung die Note unter diesem Gesichtspunkt als Indikator für "Leistungserbringung unter enormem Druck" berücksichtigen würde.
Allerdings war das nicht die von mir aufgeworfene Frage, ob die Note etwas für die Fähigkeit als Jurist oder Juristin aussagt. Sondern alleine die Frage, warum die Prüfung in zwei verschiedenen Bundesländern unterschiedlich schwer ist - beziehungsweise mehr die Behauptung oder Vermutung, dass ich mir das nicht vorstellen kann oder dass es nicht sein kann, sodass ich mir die Frage stelle, was die Klausur in NRW eben genauso anspruchsvoll wie in in Hessen gemacht hat.
Ich bin grundsätzlich bei dir. Längerer Klausursachverhalt und größerer Umfang der Aufgabenstellung spricht deutlich für erhöhten Schwierigkeitsgrad. Ich kann mir das aber nur so erklären, dass der Vergleichbarkeit iRd. Bewertung Rechnung getragen wird. Möglicherweise hat das jeweilige JPA auch ein Gesamtkonzept für den jeweiligen Examensdurchgang und passt die Klausuren mit Blick auf Umfang, Schwierigkeitsgrad oder sonstige Attribute bewusst entsprechend an, um das gewünschte Gesamtkonzept zu erreichen. Soll heißen: Möglicherweise musste die Klausur in Hessen jetzt besonders schwer oder umfangreich sein, um eine andere Klausur auszugleichen, die sie als besonders leicht oder von wenig Umfang einschätzen. Die Durchgänge waren ja bisher nicht 100% identisch. Die ZIII Klausur und naturgemäß die AuW Klausur haben sich ebenfalls deutlich unterschieden und vielleicht dürfen wir dafür auf Gnade in den nächsten drei Klausuren hoffen.
12.11.2018, 21:28
(12.11.2018, 21:18)Gast (Hessen) schrieb: Ich bin grundsätzlich bei dir. Längerer Klausursachverhalt und größerer Umfang der Aufgabenstellung spricht deutlich für erhöhten Schwierigkeitsgrad. Ich kann mir das aber nur so erklären, dass der Vergleichbarkeit iRd. Bewertung Rechnung getragen wird. Möglicherweise hat das jeweilige JPA auch ein Gesamtkonzept für den jeweiligen Examensdurchgang und passt die Klausuren mit Blick auf Umfang, Schwierigkeitsgrad oder sonstige Attribute bewusst entsprechend an, um das gewünschte Gesamtkonzept zu erreichen. Soll heißen: Möglicherweise musste die Klausur in Hessen jetzt besonders schwer oder umfangreich sein, um eine andere Klausur auszugleichen, die sie als besonders leicht oder von wenig Umfang einschätzen. Die Durchgänge waren ja bisher nicht 100% identisch. Die ZIII Klausur und naturgemäß die AuW Klausur haben sich ebenfalls deutlich unterschieden und vielleicht dürfen wir dafür auf Gnade in den nächsten drei Klausuren hoffen.
Ja, das ist natürlich ein Argument.
Dabei musste ich gerade an einen meiner Uniprofessoren denken, bei dem ich regelmäßig als Korrekturkraft gearbeitet habe.
Er sagte manchmal, die Klausur ist so schwer, da müssen Sie alles, jeden auch nur noch so kleinen guten Ansatz berücksichtigen und Fehler verzeihen. Oder bei anderen Klausuren eben: "Das war ein Geschenk, wehe, das ist ein Fehler drin." Mit solchen Korrekturmaßstäben lässt sich natürlich sehr viel ausgleichen.
12.11.2018, 21:40
Mir kommt der Durchgang bisher - egal, in welchem Bundesland schreibt - fair vor.
Weiterhin viel Erfolg.
Weiterhin viel Erfolg.
12.11.2018, 21:42
Ich habe kein Bock mehr :dodgy:
12.11.2018, 21:44
Ich wette, morgen kommt Revision (hoffe es zumindest) :(
12.11.2018, 21:47


