16.06.2022, 17:10
(16.06.2022, 17:07)anni schrieb:(16.06.2022, 17:03)Gast schrieb:(16.06.2022, 15:20)Bayerischer Leidensgenosse schrieb: Ich habe in der Berufungserwiderung noch im Schriftsatz aufgeführt, dass grundsätzlich gütliche Einigung gewollt ist, aber nur unter den VSS, die die Mandantin wollte. Habe daher im Mandantenschreiben bezüglich der Fragen darauf verwiesen, und der Mandantin dort quasi nur gesagt, dass die Möglichkeit besteht.
Fand die Klausur ähnlich wie die erste von den Fragestellungen her eigentlich in Ordnung aber schon wieder wahnsinnig umfangreich, ähnlich wie die erste. Habe auch nicht alle Fragen beantwortet wegen der Zeitprobleme. Wäre total nett gewesen, sie hätten uns wenigstens die Fragen, wie sonst im Kautelarrecht, nochmal hervorgehoben. So musste man sie ja auch noch alle aus dem ohnehin schon langen Sachverhalt fischen…
So habe ich es auch gemacht weil ich fande dass es im SV sehr stark angelegt war wie unbedingt sie diesen Vergleich will. Hab das als Hinweis verstanden ihn dann direkt in den SS ans Gericht mitaufzuführen…
Ich dachte, dass nur die Berufung ins Schreiben ans Gericht soll, weil im SV stand "einen Schriftsatz zu verfassen, um mich bestmöglich gegen die Berufung zu verteidigen" und "mir hinsichtlich meiner Fragen weiterhelfen und ... hierzu in einem Schreiben erläutern". Das hätten die echt mal irgendwie deutlicher machen müssen.
Ja ich war mir tatsächlich auch sehr unsicher was genau sie wollen..
16.06.2022, 20:43
Wenn ich das hier so lese bin ich echt froh, dass ich mir den Verbesserungsversuch gespart habe :D
17.06.2022, 16:05
Und, was sagt ihr zu heute? Ich war etwas verwirrt, weil man eigentlich kaum aktuelle Rechtsprechung kennen musste und vor allem Hemmer ja mit den ganzen Entscheidungen fleißig Werbung macht.
17.06.2022, 16:46
(17.06.2022, 16:05)anni schrieb: Und, was sagt ihr zu heute? Ich war etwas verwirrt, weil man eigentlich kaum aktuelle Rechtsprechung kennen musste und vor allem Hemmer ja mit den ganzen Entscheidungen fleißig Werbung macht.
Zumindest die Sache mit den außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten war nach BAG Urteil vom 29.4.2021 – 8 AZR 276/20. Habe aber auch weniger als sonst mit dem Kommentar gearbeitet und eher klassische Schemata abgespult. Da hat man dann immer das Gefühl, etwas übersehen zu haben.
18.06.2022, 12:27
Themen (Im Schriftsatz/Mandantenschreiben/HGA) waren noch das Gebot fairen Verhandelns, AGB-Kontrolle bei Abwicklungs- bzw. Aufhebungsvertrag, Verknüpfung: (unrichtige) Zeugnisgewährung als “Abfindung” gegen Kündigungsverzicht/Abwicklung des AV; typische Kündigungsprüfung mit vergessener Abmahnung und auch einiges an tatsächlichem Vorbringen. Hatte das Gefühl, man wollte auch teils sehr ausführliche Subsumtion (va. beim innerbetrieblichen SE).
18.06.2022, 13:29
Mit welchem "Duo" rechnet ihr im Strafrecht? Abschlussverfügung war ja im letzten Termin ja nicht dran, also kommt sie mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in diesem.
18.06.2022, 13:46
Ich denke, Abschlussverfügung und Schriftsatz Revision. Hoffe aber auf Verteidigerplädoyer.

20.06.2022, 11:36
(14.06.2022, 15:38)Hi, könntest Du etwas genauer sagen, was in der zweiten Klausur drankam: Tarotkarten legen? Dankeschön aenni schrieb:Gestern war Urteil mit Tatbestand, Einspruch gegen VU, es ging um Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Pflichtverletzungen im Rahmen eines Hotelaufenthalts. Viele kleine Baustellen wie unbezifferter Zahlungsantrag, Zustellung der Klageschrift an ne minderjährige Auszubildende, Prozessaufrechnung in letzter Minute, ...
Heute Urteil ohne Tatbestand, es ging um einen Vertrag übers Tarotkarten legen, dann noch ein größerer Komplex mit dem Schwerpunkt entgegenstehende Rechtskraft, weil es da vorher schonmal ein Urteil gab und dann noch ein Verkehrsunfall auf einem privaten Parkplatz mit einer Schadensersatzforderung, die ein Minderjährigen an den Kläger abgetreten hat und der Beklagte dann aber an den Minderjährigen gezahlt hat
20.06.2022, 15:19
Was habt ihr heute eingestellt?
20.06.2022, 15:26
Ich einmal das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und dann noch den Hausfriedensbruch wegen Verzicht auf den Strafantrag. Bezüglich der anderen beiden Beschuldigten hab ich nix eingestellt.
