13.06.2022, 16:25
Habt ihr 229 StPO bzgl des 05.05. und 25.05. angenommen oder der Daten davor? Habe die davor leider nicht mehr im Kopf, kennt die noch jemand?
13.06.2022, 16:28
13.06.2022, 16:28
13.06.2022, 16:29
Die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens mangels hinreichenden TV ist Sachentscheidung, vgl. MGS 211 / 1 - d.h. Da ganze war wohl unter ne bis in dem zu diskutieren…
Wie siehts damit aus, dass ein Mitbeschuldigter als ZEG vernommen wurde? Wusste nicht so recht, wo ich das einbauen sollte.
Wie siehts damit aus, dass ein Mitbeschuldigter als ZEG vernommen wurde? Wusste nicht so recht, wo ich das einbauen sollte.
13.06.2022, 16:29
13.06.2022, 16:31
(13.06.2022, 16:28)HoffnungNRW schrieb:(13.06.2022, 15:49)NRW-2022 schrieb: Was habt ihr bei § 229 gemacht ?
in NRW Verfahrensrüge +, zwischen 1. und 2. Sitzung (12.04 - 06.05 = 22 Tage)
Das war doch damit rechtlich als Aussetzung zu behandeln, was zur Folge hatte, dass am 06.05 die Anklage nochmal hätte verlesen werden müssen und so weiter, oder ?
13.06.2022, 16:32
(13.06.2022, 16:29)JuraistlebenNICHT schrieb: Die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens mangels hinreichenden TV ist Sachentscheidung, vgl. MGS 211 / 1 - d.h. Da ganze war wohl unter ne bis in dem zu diskutieren…
Wie siehts damit aus, dass ein Mitbeschuldigter als ZEG vernommen wurde? Wusste nicht so recht, wo ich das einbauen sollte.
Hab ich gar nicht eingebaut, stand auf der Skizze. Nice.
13.06.2022, 16:32
(13.06.2022, 16:31)MaxJuniNRW schrieb:(13.06.2022, 16:28)HoffnungNRW schrieb:(13.06.2022, 15:49)NRW-2022 schrieb: Was habt ihr bei § 229 gemacht ?
in NRW Verfahrensrüge +, zwischen 1. und 2. Sitzung (12.04 - 06.05 = 22 Tage)
Das war doch damit rechtlich als Aussetzung zu behandeln, was zur Folge hatte, dass am 06.05 die Anklage nochmal hätte verlesen werden müssen und so weiter, oder ?
Ja die Hauptverhandlung muss dann von Neuem beginnen. Also alle Zeugen etc. müssen nochmal vernommen werden ..
13.06.2022, 16:34
(13.06.2022, 16:32)NRW0622 schrieb:(13.06.2022, 16:29)JuraistlebenNICHT schrieb: Die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens mangels hinreichenden TV ist Sachentscheidung, vgl. MGS 211 / 1 - d.h. Da ganze war wohl unter ne bis in dem zu diskutieren…
Wie siehts damit aus, dass ein Mitbeschuldigter als ZEG vernommen wurde? Wusste nicht so recht, wo ich das einbauen sollte.
Hab ich gar nicht eingebaut, stand auf der Skizze. Nice.
Hat doch was mit der Beweiswürdigung zu tun (geringerer Beweiswert). Die war in NRW zumindest nicht zu beanstanden.
13.06.2022, 16:39
Hab 229 nicht geprüft. Hab es nicht mehr geschafft, wollte lieber zur Sachrüge. Wie schwer wiegt sowas wohl?