09.06.2022, 15:03
(09.06.2022, 14:59)Berlino schrieb:(09.06.2022, 14:55)gast828 schrieb: Im palandt bei 858 steht sinngemäß folgendes: wenn ein Vertrag ausläuft spricht eine Vermutung dafür, dass weiterhin Zustimmung für Gebrauchsüberlsssung besteht. Diese Vermutung kann aber durch die Mandantin aufgrund der schreiben widerlegt werden. Das war hier der Gag.
Ja, aber hier war es keine Gebrauchsüberlassung, sondern das Pferd war da nur dafür da, um verkauft zu werden. Andere Fallgruppe, andere Wertung m.E.
Sehe ich genau so
09.06.2022, 15:07
(09.06.2022, 14:52)Gast schrieb:(09.06.2022, 14:50)SartoriusBIG schrieb:(09.06.2022, 14:24)BaWü schrieb: BW: Viel Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und ein wenig Bürgschaftsrecht (Urteilsklausur)
Klage gegen drei Gesellschafter einer KG, zwei davon Kommanditisten.
Gegen B1) ist der Kläger aus einer selbstschulderischen Bürgschaft der (ehemaligen) OHG vorgegangen. Hier waren mE insbesondere zu prüfen:Gegen B2) aus einer Kaufpreisforderung. Hier war zu prüfen:
- Bestehen einer Hauptschuld
- Wirksamkeit der Gesellschaft
- Wirksamkeit der Vertretung durch B1
- Wahrung der Schriftform; gehört Bürgschaft zum Handelsgewerbe
- Ausschluss der Einreden nach § 770
- Ausschluss der Einrede nach § 773 I Nr. 1
- Zinsen nur in Höhe von 5%-Punkten und nicht 9%-Punkten, da § 288 II nicht anwendbar (keine Entgeltforderung)
Gegen B3) ging der Kläger auch aus einer Kaufpreisforderung vor. Problematisch war:
- Persönliche Haftung des Kommanditisten gem. § 176 II, I HGB
- Geltendmachung von persönlichen Einwendungen; Wirkung eines Erlassvertrags
Kosten nach Baumbach'scher Formel
- Einstehen des Kommanditisten für eine Forderung vor Eintragung der Einlagen im Handelsregister, § 171 I HGB
- Keine Leistung der Einlage durch Zahlung einer Gesellschaftsschuld (vgl. § 171 IV HGB)
- Keine Leistung der Einlage durch Aufrechung mit dem Rückerstattungsanspruch gem. § 110 HGB
- Kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit -
Und dann halt jeweils die Besonderheiten des Handelsrecht, z.B. dass es auf § 773 gar nicht ankam, weil § 349 HGB vorlag...
Wie ist denn das Verhältnis von § 773 Nr. 1 und § 349 HGB?
Die Besonderheiten des HGB verdrängen BGB.
09.06.2022, 15:15
Wenn ihr den Anspruch aus Vertrag geprüft habt bzw aus 985 würde ich im Übrigen ganz gerne mal wissen, wo ihr die beiden Schreiben untergebracht habt. Die waren ja nicht umsonst abgedruckt. Was hatten die dann für euch für einen Bedeutungsgehalt?
09.06.2022, 15:18
War die Gesellschaft bei euch entstanden?
09.06.2022, 15:18
(09.06.2022, 15:15)gast828 schrieb: Wenn ihr den Anspruch aus Vertrag geprüft habt bzw aus 985 würde ich im Übrigen ganz gerne mal wissen, wo ihr die beiden Schreiben untergebracht habt. Die waren ja nicht umsonst abgedruckt. Was hatten die dann für euch für einen Bedeutungsgehalt?
Den gleichen wie der Vertrag mit dem Käufer, den der Antragsgegner aufgetrieben hat?
09.06.2022, 15:19
Will ein NRWler mal ne skizze posten?
09.06.2022, 15:20
Wie ausführlich ist Eurer Schriftsatz?
Es war heute sehr viel Zeitdruck, leider fehlt mir das Gefühl, wie sehr der Schriftsatz ins Gewicht fehlt?
Was passiert, wenn der gar nicht drin ist? Ist man da durchgefallen?
Es war heute sehr viel Zeitdruck, leider fehlt mir das Gefühl, wie sehr der Schriftsatz ins Gewicht fehlt?
Was passiert, wenn der gar nicht drin ist? Ist man da durchgefallen?
09.06.2022, 15:20
09.06.2022, 15:22
09.06.2022, 15:23
(09.06.2022, 15:20)Panikerin schrieb: Wie ausführlich ist Eurer Schriftsatz?
Es war heute sehr viel Zeitdruck, leider fehlt mir das Gefühl, wie sehr der Schriftsatz ins Gewicht fehlt?
Was passiert, wenn der gar nicht drin ist? Ist man da durchgefallen?
Quasi gar nicht ausführlich, ich hab da fast nur „Gliederungspunkte“ gemacht und dann auf meine Ausführungen im Gutachten verwiesen